456 Ergebnisse für „verwalter eigentümer“

Leserforumvon eigentümernr1 | Baurecht | 19 Antworten | 12.09.2008 13:48
Wenn ihr als Eigentümer einen neutralen Verwalter möchtet, dann holt ein paar Angebote von verschiedenen Verwaltern ein und vergleicht diese. Ihr als Eigentümer einigt euch auf einen Verwalter, der allen (oder der Mehrheit) am meisten zusagt. ... 'Die Eigentümer' sind ja kein Kollektiv.)
WEG - Verwalter 3,4 von 5 Sterne
Leserforumvon Hans-im-Glück | Baurecht | 24 Antworten | 26.10.2005 05:30
Auch ich bin WEG-Verwalter Geschädigter. 1.Fall, der Verwalter kungelt mit dem Beirat, die Masse der Eigentümer schweigt. ... Der belügt und betrügt die Eigentümer wo wir dabei sind. ... Also auf Verwaltersuche gehen (übrigens, was sagen denn die anderen Eigentümer zu dem Verwalter?).
Leserforumvon eigentümernr1 | Baurecht | 12 Antworten | 04.09.2008 09:54
Nur die jetzigen Eigentümer dürften einen Verwaltervertrag abschließen, nicht mehr der Bauträger allein. ... Am 4.9.2008 von Dinsche Als Eigentümer habt ihr das Recht, die Unterlagen einzusehen. ... Am besten beschließt ihr mit einfacher Mehrheit welcher Eigentümer als Verwalter vorübergehend eingesetzt werden soll.
Leserforumvon guest123-1618 | Baurecht | 11 Antworten | 08.07.2005 11:13
Sprechen Sie jeden einzelnen Eigentümer direkt mit Namen an. ... Ich glaube wenn die anderen Eigentümer sich dumm stellen wollen kann man nichts machen. ... Woraufhin ihn fast alle Eigentümer entlastet haben.
Leserforumvon woodie0_1 | Baurecht | 2 Antworten | 27.11.2007 14:53
Frage :-) Hier die Details: Wir sind ein 5 MFH, davon wohnen 4 Eigentümer hier und 1 Wohnung ist vermietet. Wir hatten bis vor 2 Jahren eine externe Verwaltung, dieser ging in Rente und da hat ein Eigentümer (das ist der mit der vermieteten Dach-Wohnung) die Verwaltung übernommen. ... Ist er der Verwalter oder nicht?
Leserforumvon europaworker | Baurecht | 11 Antworten | 12.08.2008 16:46
In der Zwischenzeit häufen sich Ereignisse, nach denen der Verwalter nicht unparteiisch (d.h. er bevorteilt einen/mehrere Eigentümer bzw. von denen eingebrachte Anträge in die Eigentümerversammlung) bzw. er erfüllt seine Verwalteraufgaben nur schleppend und mit viel Druck/Mahnungen. ... Der Verwalter kann möglicherweise einen Passus im Vertrag haben der ihm erlaubt bis zu einer bestimmten Summe eigenmächtig für eine Reparatur zu sorgen, ohne das es vorher noch eine Abstimmung der Eigentümer gibt. ... Ich glaube gelesen zu haben das es auch schriftlich gehen kann, d.h. der Verwalter macht ein Schreiben fertig und das geht dann wie ein Kettenbrief von Eigentümer zu Eigentümer die dann Unterschreiben und sich damit einverstanden erklären (oder eben auch nicht).
Leserforumvon hansi88 | Baurecht | 12 Antworten | 17.12.2007 11:57
Urteile, die belegen, daß die Höhe der Abschläge von Verwalter zu Eigentümer nich einach so bestimmt werden können. ... Problematischer ist wenn der Verwalter ein Abzocker ist. ... Persönlich klatsche ich dem Verwalter zu, dass er das Hausgeld sofort eintreibt, denn sonst würden ihm die anderen Eigentümer aufs Dach steigen (die haften nämlich meistens qua Teil
Leserforumvon Toni05 | Baurecht | 4 Antworten | 15.11.2005 23:41
Wenn die Parteien sich einig sind und gemeinsam die Briefe als Eigentümer unterzeichnen, gibt es nichts, was sich nicht regeln liese. ... Und wenn die Parteien sich in den Haaren liegen, kann der Verwalter zwar versuchen zu schlichten, aber da eine "Mehrheit" ja nicht zustande kommt, auch nicht viel machen. ----------------- "Chylla" Am 17.11.2005 von hh Es kann auch ein Eigentümer die Position des Verwalters übernehmen. ... Aber wie hh sagt, der Verwalter kann auch einer der Eigentümer sein oder beide zusammen.
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 7 Antworten | 03.04.2006 20:12
Der Verwalter hat mit der Änderung des Grundbuchs nur dich als Ansprechpartner und nicht mehr den alten Eigentümer. ... Sinngemäss hat der Verwalter dem ehemaligen Eigentümer geschrieben: "anliegend erhalten Sie eine Kopie der Verwaltungsabrechnung 2005 für Ihre ehemalige Wohnung...... ... Der ehemalige Eigentümer ist also informiert, nur warum schreibt der Verwalter das wir es intern abrechnen sollen, wenn ich das doch gar nicht muss?
Leserforumvon Gaestin | Baurecht | 14 Antworten | 03.02.2006 23:27
Ist es so korrekt: Ihr seid 4 Eigentümer (Kopfprinzip bei Abstimmungen). 1 Eigentümer hat 65 % der Anteile, die anderen 3 zusammen 35 %? ... Wenn die anderen Eigentümer mauern, ist das mit dem Zwangsverwalter der mögliche Weg. ... "Entzug des Wohnungseigentums Eigentümer XY".
Leserforumvon Panikbraut | Baurecht | 2 Antworten | 19.08.2008 16:23
Folgendes Problem: unser Verwalter (gleichzeitig auch ME) will vorzeitig zum 31.08.08 abberufen werden. Ich begrüße diese Entscheidung grundsätzlich, es gibt aber zwischen mir und ihm als Verwalter strittige Punkte hinisichtlich zweier Jahresabrechnungen (die noch nicht beschlossen wurden). Er hat versucht, mir als einzigem Eigentümer mehr Verwaltungsgebühr abzuknöpfen als den anderen ME.
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 4 Antworten | 30.09.2006 15:10
Müsste doch eigentlich gehen, wenn die Eigentümer auf einer Linie fahren. ... Wie viele Eigentümer seid ihr denn? Es nützt ja nichts, wenn du die Versammlung einberufst und die anderen Eigentümer mit dem Verwalter - zufrieden - sind.
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 7 Antworten | 30.09.2006 16:45
Aber auch ein Eigentümer kann den Verwalter machen. ... ein sehr verzwickter Fall - vorab- gehören noch weitere Eigentümer zum Wohnobjekt dazu ? ... Eine Eigentümerversammlung kann durch ein Minderheitsverlangen einberufen werden, d.h.25% der Eigentümer müssen dieses Verlangen haben - Unterschriftensammlung.
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 4 Antworten | 18.05.2006 15:01
Wenn der sogenannte Verwalter es nicht tut, könnt Ihr es selbst machen, (ich habe es so in Erinnerung, dass dann ein Drittel oder die Hälfte der Eigentumer die außerordentliche Versammlung für notwendig halten) Aber wie sich das bei Euch anhört, gibt es ja nicht einmal die jährlich vorgeschriebene ordentliche ET-Versammlung. ... Natürlich ist es Voraussetzung einer ordentlichen Verwaltung eine Jahresabrechnung mit detailierten Angaben über alle Kostenstellen jedem Eigentümer zuzusenden usw. usw. ... Wurde der Verwalter auf bestimmte Zeit bestellt, ist eine vorzeitige Abberufung/Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, wenn nichts anderes mit dem Verwalter vereinbart wurde.
Leserforumvon divingdaisy | Baurecht | 4 Antworten | 31.08.2006 14:55
Wenn es keinen Beirat gibt, müsste ein Eigentümer sich per Gerichtsbeschluss ermächtigen lassen eine Eigentümerversammlung einzuberufen. ... Wenn nichts im Vertrag steht (lasst euch den mal geben), dann darf der Verwalter gar nicht ohne Beschluss gegen Eigentümer vorgehen (die übrigens zu Recht keine Erhöhung gezahlt haben, da ja keine gültigen Wirtschaftspläne existieren). ... Beschlussvorlage a)"Fristlose Entlastung des bisherigen Verwalter aus folgenden Gründen:.... b) Einberufung einer Versammlung am ... zur Neuwahl eines Verwalters. erstellen und dann allen Eigentümer zukommen lassen mit der Bitte um schriftliche Zustimmung.
Leserforumvon Gisbert1 | Baurecht | 5 Antworten | 19.09.2006 21:11
Der Verwalter wurde nun beauftragt die Zwangsversteigerung einzuleiten. ... Kann es sein, dass der Verwalter etwas verwechselt? ... Verwalter-Info 10/2001 und 7/2004).
Leserforumvon Popey | Baurecht | 11 Antworten | 16.07.2005 13:02
BEVOR ein Verwalter beauftragt wird, will ich wissen, WER der Verwalter ist. ... also mit Eg meinst du wohl Eigentümer (ET)? ... Gruß Odil -- Editiert von odil am 19.07.2005 00:44:43 Am 19.7.2005 von Popey ups da hab ich mir wohl ein Ei gelegt, @wohnirrtum: Ja ich bin der Herr Ich:- Gemeint war es so: Ich mach mich schlau und schau mich nach nem Verwalter um,( ist bei uns nicht so einfach nen Verwalter zu finden der ne Einheit von 3Whg nimmt) dann hab ich mir nen Vertrag von diesem geben lassen, und diesen an den anderen Eigentümer weitergegeben der dies mit einer ja-stimme abgesegnet hat.
Leserforumvon djtoms | Baurecht | 4 Antworten | 02.06.2007 16:59
Hallo, ich bin hausverwalter von einer WEG. wir haben hier einen eigentümer, der seit 2-3 jahren insolvent ist. bis vor einem halben jahr haben wir das hausgeld von dem zwangsverwalter bekommen. vor 4 monaten hat die bank die zwangsverwaltung aufgehoven. hausgeldschulden des eigentümers sind momentan knapp 2500€ die bank hat in den jahren bislang 2 zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. entweder war der bank unser angebot nicht genug oder es wurde wie jetzt wieder eingestellt. was ich gerne wissen möchte ist, wie ich als hausverwalter ein zwangsversteigerungsverfahren einleiten kann oder wo ich mich informieren kann wie ich das machen kann? ... Bist du ein "normaler" Verwalter oder ein Eigentümer, der die Verwaltung übernommen hat? ... Danke erstmal fuer die antwort. das ist ein 8 familien haus. davon habe ich 6 wohnungen. ein eigentümer zahlt regelmäßig das hausgeld. der andere um den es geht ist sozusagen pleite. was kann ich tun?
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 4 Antworten | 27.09.2006 01:30
Daher verwundet es die Eigentümer, dass zu einem bestehenden Konzept - in dem alles drinnen steht wie, was zu machen ist - das "Projekt" wurde i.d. ... Der Verwalter jetzt mit herumwurschteln wil (?). ... Der Eigentümer wollen jetzt auch keine Unterlagen dem Verwalter geben - da es "Gedankeneigentum" der Gruppe ist.
Leserforumvon clincelia | Baurecht | 10 Antworten | 21.05.2006 19:04
Der Verwalter hat die Beschußfähigkeit gegebenenfalls vor jeder Abstimmung zu prüfen, wenn häufig Eigentümer den Saal verlassen oder durch Interessenkollision nicht stimmberechtigt sind (§ 25 Abs. 5 WEG). ... Bist du denn "ordnungsgemäss" von den anderen Eigentümer als Verwalter gewählt worden? ... Was hat denn euer Eigentümer verbrochen?
123·5·10·15·20·23