16 Ergebnisse für „sondernutzungsrecht terasse“

Leserforumvon Pbaumann | Baurecht | 5 Antworten | 14.10.2005 13:18
Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus (WEG 3 pateien) und habe folgende Frage: Ein Eigentümer, der das Sondernutzungsrecht an einem Garten hält und dessen Sondereigentum Stellplatz und Terasse direkt an diesen Garten angrenzen hat den Stellplatz und die Terasse erweitern lassen. ... Faktisch wurde die Terasse erheblich und zusätzlich der Stellplatz unabgestimmt erweitert. 1.) ... Man kann an der Terrasse/Garten nur Sondernutzungsrecht haben.
Leserforumvon monif13 | Baurecht | 3 Antworten | 18.10.2005 07:25
Als neuer Eigentümer einer EG-ETW mit Terasse als Sondernutzungsrecht möchte ich fragen, inwieweit ich um meine Terasse problemlos einen Sichtschutz machen kann und ob es dafür eventuell Einschränkungen z.B. in der Art und Höhe gibt. ----------------- "moni" Am 18.10.2005 von sika0304 Ja, es gibt 2 Einschränkungen.
Leserforumvon Guido Wittenberg | Baurecht | 1 Antwort | 24.08.2009 13:32
Uns ist ein Sondernutzungsrecht für die "überdachte Terasse (10m2)" eingeräumt. Die Terasse ist durch ein Geländer begrenzt. ... Frage : unterliegt der Hügel vor der Terasse noch dem Sondernutzungsrecht ?
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Baurecht | 12 Antworten | 07.07.2006 19:12
Hallo, wir haben eine Eigentumswohnung und möchten nun eine terasse bauen.Braucht man eine Baugenehmigung?... wie sika sagt, muss der garten nicht eurer eigentum sein. haben selber eine wohnung im erdgeschoss gekuaft und haben NUR das sondernutzungsrecht an der der terasse. wir dürfen ohne beschluss dort NICHT eigemächtig die "steinchen" ändern. wichtig ist zu klären: habt ihr sondernutzungsrecht oder eigentum am garten -teilungserklärung LESEN! ... Wenn in der Teilungserklärung etwas von Sondernutzungsrecht steht, verhält es sich genauso.
Leserforumvon JaaGenau | Baurecht | 5 Antworten | 05.05.2005 19:49
Wie sieht denn eurer Sondernutzungsrecht aus? ... ;sondernutzungsrecht an der terasse und der grünfläche lt. lageplan z. lageplan z beinhaltet den baum. ist doch dann kein gemeinschaftseigentum? ... Das Sondernutzungsrecht sagt nur aus, dass ihr die alleinigen Nutzer dieses Teils des Grundstücks seid.
Leserforumvon Crazymatze | Baurecht | 10 Antworten | 26.08.2008 18:16
Es steht auch in der notariellen Abschrift, dass ich jederzeit eine Terasse anlegen darf und diese auf dauer belassen darf. ... Eine Terasse (Platten legen etc.) darf ich ohne zustimmung wenn ich das richtig verstehe, aber einen Zaun machen darf ich nicht. ... niemals niemals niemals sondernutzungsrecht!!
Sondernutzungsrecht und WEG 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon kann_nix01 | Baurecht | 2 Antworten | 17.07.2008 10:42
Falls es zu einer Teilung kommen sollte, hat dann der Erdgeschossbewohner recht auf einhaltung einer Privatsphäre, d. h. muss man eine gewisse Grenze zur Terasse bzw. ... Am 17.7.2008 von Dinsche Sondernutzungsrecht kann nur einstimmig beschlossen werden und muss im Grundbuch eingetragen werden. ... Wenn der ME im EG ein Sondernutzungsrecht für den Gartenbereich um seine Wohnung eingetragen bekommt, dann darf auch nur er diesen Bereich nutzen und damit nach eigenem Ermessen verfahren.
Leserforumvon grisu&tigger | Baurecht | 11 Antworten | 29.04.2006 11:54
Ist das Sondernutzungsrecht für den anderen Eigentümer denn schon im Grundbuch bzw. ... Wir wollten in unseren Garten eine Sitzgelegenheit bauen (Terasse mit Steinfliesen). ... Hab das mit dem Sondernutzungsrecht überlesen.
Leserforumvon wendyIII | Baurecht | 7 Antworten | 13.07.2009 09:32
Welches Recht hat man mit einem Sondernutzungsrecht Garten. ... Kann weiterhin ein bei Kauf nicht vorhandener Zugang zur Terasse im Gemeinschaftseigentum erstellt werden? ... Es ist aber tatsächlich so, dass laut Teilungserklärung der Garten zum Sondernutzungsrecht gehört.
Leserforumvon P.B. | Baurecht | 8 Antworten | 20.06.2005 14:23
Unter uns ist eine 2-Zi.Whg. mit kleiner Terasse und angrenzender Rasenfläche. ... Am 20.6.2005 von JaaGenau Hallo - unbedingt die teilungserklärung studieren, wenn da nichts über den garten steht zum grundbuchamt gehen und dort mal nachlesen. gehört die wiese um die terasse nicht zur, ich sag jetzt ma wohnung b, ist sie wahrscheinlich gemeinschaftseigentum. und kann von allen eigentümern genutzt werden. dieses nutzungsrecht = sondernutzungsrecht muss eigentlich in der teilungserklärung stehen, bzw. in einem lageplan verzeichnet sein. mußte selber auf das grundbuchamt, da ich kein lageplan zur teilungserklärung erhalten hatte. habe erdgeschosswohnung mit terasse und SONDERNUTZUNGSRECHT an der grünfläsche lt. ... Sondernutzungsrecht hat nichts mit Sondereigentum zu tun.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | Baurecht | 6 Antworten | 26.02.2008 12:48
Hallo, wir haben über unserem Sondereigentum einen Dachvorstand, der sozusagen die Teilüberdachung unserer Terasse ist. ... Die anfallenden ARbeiten werden sich so auf Euro 1000 belaufen und betreffen ausschliesslich nur den Dachüberstand über unserer Terasse.. jemand eine Ahnung wie das mit den Kosten ist? ... Höchstens Sondernutzungsrecht, da aber davon nix drinsteht, ist das auch nicht der Fall. lg R.M.
Leserforumvon echodelta | Baurecht | 4 Antworten | 21.04.2007 18:22
Das Grundstück in Verlängerung vor und hinter dem Haus ist Sondernutzungsrecht. ... Zur Terasse hin ist dieser bis auf 1,80 m erhöht als Sichtschutz. ... Allenfalls könnte ich mir als Sichtschutz auf der Terasse einen Holzrahmen mit einer lichtdurchläsigen Blende vorstellen.
Leserforumvon hasiaue | Baurecht | 10 Antworten | 19.10.2008 12:43
Terasse. ... Reinigungsmittel). sodass das Wasser (eimerweise) in unseren Garten bzw. auf unsere Terasse tropft In der letzten Eigentümerversammlung wurde gegen unsere Stimme beschlossen, dass dies zulässig ist. ... Hast du denn ein Sondernutzungsrecht?
Leserforumvon Koppy | Baurecht | 11 Antworten | 24.01.2008 20:28
3) Wie sieht es mit dem Bepflanzen der Terasse anschließend aus? ... Am 25.1.2008 von sika0304 Die Terrasse - hast du dafür ein Sondernutzungsrecht? ... Das heisst: Das Sondernutzungsrecht hast Du nur für die Terrasse, oder auch für den Gartenbereich um die Terrasse herum?
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 7 Antworten | 12.08.2006 15:14
es ist deine terrasse, also musst du auch die kosten tragen. es sei denn, es soll eine gemeinsschaftsterrasse werden. ich denke, es müsste nur geklärt werden, wo diese terasse hin soll. gruß, tanja Am 12.8.2006 von Dinsche Da sich im Garten auch ein gemeinschaftlicher Pool befindet, besteht zudem ein gegenseitiges Nutzungsrecht im Garten. ... Der Grund und Boden gehört nie einem allein sondern immer der Gemeinschaft, es kann aber ein Sondernutzungsrecht a) in der Teilungserklärung oder b) in einer Gemeinschaftsordnung festgelegt sein. ... Also, ein Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung besteht.
Leserforumvon JaaGenau | Baurecht | 9 Antworten | 04.08.2005 12:56
andere frage zum stellplatz der in die 3. runde geht. stellplatz a (direkt neben unsere terasse) wurde nach dem verkauf der letzten eigentumswohnung GE. dieser stellplatz sollte (laut mieterinterssen) vermietet werden, beschloss der verwalter. dieser punkt wurde in der tagungsordnung nicht beschlossen und wir nutzer sollten danach einen ausgestellten mietvertrag des verwalters unterzeichnen. wir machten ihn nur auf unser recht der nutzung nach §15 aufmerksam. nun steht stellplatzproblem wieder auf der tagungsordnung. unsere rechtspflegerin, die uns die wohnung versteigert hat, meinte das GE auch verkaufbar wär stimmt das so? ... Am 7.8.2005 von sika0304 Sondernutzungsrecht kann bedeuten, nur der Eigentümer darf diesen Bereich nutzen - muss aber gleichzeitig nicht bedeuten, dass dieser Eigentümer die Gartenpflege alleine bezahlt. ... Am 9.8.2005 von JaaGenau nein ich komme nicht aus norddeutschland. zu 4. der verwalter hat kein eigentumswohnung. er verwaltet die wohnungen der eigentümer die diese vermieten, genau weiß ich es nicht nemhe es aber an, da dieser verwalter entsprechnd die vermarktung der vermietung übernimmt. der verwalter hat vollmachten diese eigentümer zur eingetümerversammlung zu vertreten. wir wollen keinen stunk und ärger. widerum wollen wir uns nicht von jedem wildwestfernsehkickernachahmer in die ecke treiben lassen. auf unserem sondernutzungsrecht wurden ohne unsere kenntniss arbeiten vorgenommen. punkt. verwalter hat es nicht eingesehen das es so ist und hausmeister hat festgelegt das uns kein schaden entstanden sei. punkt. wir haben ihm entsprechnd der teilungserklärung und weg-gesetze IHM sein fehlverhalten erläutern MÜSSEN. punkt. verwalter ist darauf nicht eingegangen. verwalter hat GE stellplatz zur vermietung auf tagungsordnungspunkt gesetzt.punkt. weil wir unserem verwalter unsere größe und überhaupt sondernutzungsrecht erklären mußten sind wir darauf gekommen das ALLE erdgeschosswohnungen sondernutzungsrechte am garten haben. aber wie GE abgerechnet werden. das ist keinem der alteigentümer aufgefallen. stellplatz ist GE. und ist genau an unserer terassentür und küchenfenster. ca.30 cm drainage ist dazwischen. ich weiß nicht was man da machen soll. kein plan. wie finet man einen guten verwalter?
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