75 Ergebnisse für „nutzung änderung“

Leserforumvon the_Loris | Baurecht | 7 Antworten | 08.04.2008 18:09
Dies betrifft beide EG-Wohnungen des 6 Parteien-Hauses. 5 von 6 Eigentümer stimmen der Änderung zu....EINE NICHT!! ... Aber bei Wohnnutzung einer ursprünglichen Gewerbeeinheit sehe ich da eigentlich keinen Bedarf, solange es nur um die Nutzung geht. lg R.M. Am 9.4.2008 von the_Loris Hallo R.M., ist so nicht ganz richtig...die Wohnung ist nicht als Gewerbefläche ausgewiesen und war es auch nie....die Kellerräume waren der Wohnung zwar zugeordnet, aber nicht als Wohn- sonder als Keller- oder Lagerfläche, wobei die Genehmigung des Bauamtes zur entsprechende Nutzung vorliegt und in einer früheren Eigentümerversammlung einer entsprechenden notariellen Änderung zugestimmt wurde.
Leserforumvon Resthofnutzer | Baurecht | 21 Antworten | 22.05.2021 10:31
Landwirtschaftliche Nutzung bis 1990. ... Was soll dort dann die geänderte private Nutzung sein? ... Die nicht Nutzung würde mich finanziell ruinieren.
Leserforumvon KleineFEE80 | Baurecht | 4 Antworten | 08.10.2019 17:27
Hallo, ich bin in ein Gewerbegebiet gezogen im Juni diesen Jahres, vorab habe ich im April bereits einen Antrag für eine Nutzungsänderung zum Betreiben einer kleinen Hundepension gestellt. Sehr bald hatte ich auch schon einen Anruf vom Veterinäramt, welches vom Bauamt direkt mit einbezogen wurde, bekommen. Da ich als Hundetrainerin schon bekannt war und meine Qualifikationen bekannt waren, wollte die Vet Ärztin mir vorab noch einige Tips geben für die Gestaltung, auch das Objekt hierhin gehend war schon bekannt.
Leserforumvon Morcheeba | Baurecht | 10 Antworten | 14.05.2015 08:12
. -- Editiert von Morcheeba am 14.05.2015 13:00 -- Editiert von Morcheeba am 14.05.2015 13:00 Am 14.5.2015 von Harry van Sell Da müsste man erstmal schauen, wie denn die Nutzung des betreffenden Flurstückes überhaupt geregelt ist (z.B. ... Dann käme noch hinzu in wie weit man mit der Änderung der Nutzung rechnen musste.
Leserforumvon Michael van Belgen | Baurecht | 4 Antworten | 31.03.2014 13:46
Zusätzlich hängt es hinsichtlich einer Umnutzung der bereits vorhandenen Kellerräume=Abstellräume davon ab, ob die den Anforderung an Wohnräume=Aufenthaltsräume gemäß der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen (z.B. hinsichtlich Belichtung/Belüftung (Fenster), Raumhöhe, Brandschutz/Schallschutz/Wärmeschutz) - oder ein entsprechende bauliche Änderung möglich ist.
Leserforumvon boki | Baurecht | 7 Antworten | 20.06.2008 22:01
Es besteht jedoch nach neuem WEG die Möglichkeit der Änderung des Kostenverteilerschlüssels per Mehrheitsbeschlöuss, wenn dies sachlich begründet ist und kein Eigentümer unangemessen benachteiligt wird. ... Es besteht jedoch nach neuem WEG die Möglichkeit der Änderung des Kostenverteilerschlüssels per Mehrheitsbeschlöuss, wenn dies sachlich begründet ist und kein Eigentümer unangemessen benachteiligt wird. ... Es besteht jedoch nach neuem WEG die Möglichkeit der Änderung des Kostenverteilerschlüssels per Mehrheitsbeschlöuss, wenn dies sachlich begründet ist und kein Eigentümer unangemessen benachteiligt wird.
Leserforumvon foma | Baurecht | 3 Antworten | 04.11.2020 08:19
Wie würden die Chancen stehen eine Änderung zu Wohnraum durchzubekommen? ... Es sei denn es handelt sich um eine gewerbliche Nutzung. ... Wie würden die Chancen stehen eine Änderung zu Wohnraum durchzubekommen?
Leserforumvon dk4816 | Baurecht | 10 Antworten | 02.06.2022 12:22
Solange für die neue Nutzung keine anderen/zusätzlichen Rechtsverordnungen zu beachten sind, bedarf es keines Antrags auf Nutzungsänderung. ... In MV heißt es in den Handlungsempfehlungen zur LBO M-V: [quote]Die Änderung der Nutzung von Anlagen ist verfahrensfrei gestellt, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige (legale) Nutzung. ... Es muss ein Nutzungsänderungsantrag gem. der betreffenden Landesbauordnung auf „Änderung der genehmigten Nutzungsart" gestellt werden.
Leserforumvon hgfljhags | Baurecht | 5 Antworten | 04.03.2022 09:02
Gemeinde muss nun ein Architekt beauftragt werden, der die "Änderung zum Bebauungsplan" beantragt, obwohl wir keine substanziellen Baumaßnahmen durchführen (nur Renovierungsarbeiten). ... Gemeinde muss nun ein Architekt beauftragt werden, der die "Änderung zum Bebauungsplan" beantragt,[/quote] Demnach gibt es einen B-Plan, der die geplante neue (erweiterte) Nutzung nicht zulässt. ... Wenn es eine Änderung des B-Plans sein muss, wird es nicht schnell gehen können.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | Baurecht | 3 Antworten | 25.12.2007 09:27
Eine Frage, in der Teilungserklärung ist bereits eine Regelung zur Nutzung und Pflege der Gemeinschaftsflächen drinne, also was man darf, was nicht, wie genutzt werden darf, wie nicht. ... Danke im Voraus für die Antworten Am 26.12.2007 von Dinsche Eine Gemeinschaftsordnung kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden, aber diese Änderung in der Teilungserklärung eintragen lassen muss einstimmig beschlossen werden. Wenn sich durch eine Änderung der Geemeinschaftsordnung ein nicht unerheblicher Nachteil für einen Miteigentümer ergibt kann man diesen Beschluss innerhalb der 4-Wochen-Frist anfechten bzw.
Leserforumvon gamue | Baurecht | 5 Antworten | 23.10.2016 12:53
Frage: Kann der Eigentümer der anderen Hälfte das Haus einfach in 2 Wohnungen aufteilen und die Nutzung der Räume ändern? Am 23.10.2016 von 0815Frager Zitat (von gamue):Kann der Eigentümer der anderen Hälfte das Haus einfach in 2 Wohnungen aufteilen und die Nutzung der Räume ändern? ... Am 23.10.2016 von Harry van Sell Zitat (von gamue):Kann der Eigentümer der anderen Hälfte das Haus einfach in 2 Wohnungen aufteilen und die Nutzung der Räume ändern?
Leserforumvon the_Loris | Baurecht | 4 Antworten | 27.05.2008 22:36
Hallo zusammen, Wir haben im Dezember 2007 eine Eigentumswohnung gekauft und eigentlich sollte die bestehende Teilungserklärung bzgl. der Nutzung der Kellerräume als Wohnräume geändert werden (Zustimmung und Bestätigung der Stadt, bzw. des Bauamtes liegen vor!!). ... Der Beschluss und der Text der Änderung sind in das Beschlussbuch einzutragen und außer vom Verwalter noch von 2 Wohnungseigentümern gegenzuzeichnen." ... Durch einen Verwalterwechsel ist seinerzeit die Änderung der beiden EG Wohnungen untergegangen und bei den alten Protokollen mit den Beschlüssen zur Änderung gab es keine Unterschriften und somit waren/sind sie nicht rechtskräftig....
Leserforumvon Dralik | Baurecht | 2 Antworten | 06.04.2016 13:00
Baurecht Ein Nutzungsänderungsantrag ist nicht erforderlich, wenn "für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen." ... Änderung des Nutzungszweckes von "Wohnen" in "Gewerbe": Aber auch bei Errichtung einer weiteren Wohnung (selbst ohne Änderung der Gesamt-Wohn-/Nutzflächen) wäre die erforderliche Stellplatzanzahl je Wohnung eine öffentlich-rechtliche Anforderung. Denkbar wäre auch, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans die Nutzung auf lediglich 1 Wohneinheit beschränken oder dass eine Flächenvergrößerung ausgeschlossen ist.
Leserforumvon wonti | Baurecht | 5 Antworten | 25.07.2008 14:02
Bloß eine mündliche Vereinbarung Nutzung gegen Pflege wollen wir nicht. ... Für eine Änderung der Teilungserklärung ist dazu die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Leserforumvon guest-12317.03.2022 11:44:37 | Baurecht | 6 Antworten | 17.03.2022 09:30
Die Gemeinde möchte das Vorhaben verhindern, da es sich um eine zu große Nutzung für das Gewerbegebiet handelt. ... [/quote]Antrag auf Änderung des Bebauungsplans bei der Kreisverwaltung. ... Eine Änderung des B-Plans wäre wohl die einzige rechtliche Möglichkeit.
Leserforumvon sdmei | Baurecht | 10 Antworten | 28.09.2008 18:49
@Thorsten D.: das war vor dem 1.7.07, nun lässt das Gesetz ausdrücklich Beschlussfassungen zur änderung von Kostenverteilungen zu. lg R.M. ... Am 30.9.2008 von R.M. jepp, und das ist immer noch deutlich weniger als die Zustimmung aller zu einer Änderung einer Vereinbarung ... Und die Hürde, dass eine solche Änderung sachlich begründet sein muss und für keinen der Eigentümer unbillig sein darf, besteht ja auch noch.
Leserforumvon Servant007 | Baurecht | 6 Antworten | 06.02.2015 15:26
Da ändert sich die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da kein Publikumsverkehr, keine Ruhestörung, keine Lagerräume etc. ... Diese ist gegeben, wenn sich die Nutzung eines Gebäudes in der Gestalt ändern, dass neue Genehmigungsvorrausetzungen entstanden sind. ... Die klammen Gemeinden sind i.d.R. äußerst interessiert daran, dass die je nach Art der gewerblichen Nutzung und örtlicher Stellplatzsatzung erforderliche Stellplatzanzahl nachgewiesen+geschaffen bzw. lieber abgelöst werden (z.B. ~5.000€ je PKW-Stellplatz).
Leserforumvon fb528023-91 | Baurecht | 8 Antworten | 04.03.2020 13:57
Änderung der Teilungserklärung schon in die Wege geleitet? ... Hier wäre die Änderung von Keller/Abstellraum/Werken.... zu zB. ... Die Zeit der Nutzung würde das Bauamt nicht interessieren.
Leserforumvon Trainee321 | Baurecht | 5 Antworten | 16.10.2019 11:53
Nutzung als 2-FH genutzt wurde. ... Nutzung. ... Aus § 35: 4.1.6 Drei zusätzliche Wohnungen Nach Buchst. f) sind bei einer Änderung der Nutzung zu Wohnzwecken (Konkret ist bei uns ja schon die Wohnnutzung gegeben, es geht nur darum, ob als 1-FH/2-FH) neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei zusätzliche Wohnungen je Hofstelle zulässig.
Leserforumvon Someone123 | Baurecht | 2 Antworten | 16.03.2010 20:08
Große Teile des Grundstücks sind entweder aufgrund der geologischen Beschaffenheit grundsätzlich nicht bebaubar, andere Teile sind mit Lagerhallen etc sowieso belegt, sodass hier keine Nutzung als Bauland mehr möglich ist. ... Das geht nur über eine Änderung des Bebauungsplanes, nicht über eine Grundstücksteilung.
123·4