Ist hier wirklich eine neue Nutzungsänderung erforderlich, oder wurde die ursprüngliche Nutzung eigentlich nie aufgehoben da dies nie beantragt wurde? ... [/quote] Im Rahmen des Bauantrags hätte auch die abweichende Nutzung des Raumes beleuchtet werden müssen. ... Nach der Schildung scheinen ja bauliche Sache scheinen der Nutzung nicht entgegen zu stehen.
Beim Altaktenarchiv des zuständigen Bauamtes existieren weder Baupläne (Grundrisse o.ä.) noch andere Unterlagen, die die Nutzung der vorhandenen Bebauung darstellen. ... Muß der Eigentümer diese Nutzungsänderung beim Bauamt anzeigen bzw. ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
Für dieses Gebäude gibt es eine genehmigte Nutzung (Gewerbe/Wohnen). ... Natürlich die bereits genehmigte Nutzung - klar. ... Kann die Nutzungsänderung mit Verweis auf den Bebauungsplan abgelehnt werden?
Baugenehmigung Private Nutzung, jetzige Nutzung gewerblich. ... Raumhöhe und vieles mehr) stellt als an eine gewerbliche Nutzung, ist eine Nutzungsänderung notwendig. ... Am 3.2.2019 von Daggi40 Nutzungsänderung nach Baurecht ist, wenn die Nutzung eine andere ist.
Es wird je nach jetziger Nutzung eine Umwidmung stattfinden müssen. ... Das fällt doch rein in die Kategorie Flächennutzungsplan und dann muss doch eine Nutzungsänderung beantragt werden? ... Es unterscheidet zwischen Nutzung zu Wohnzwecken und Nutzung zu anderen Zwecken.
Baugenehmigung oder Nutzungsänderung?
5 von 5 Sterne
Kann man diese Genehmigung jetzt nachholen oder muss man eine Nutzungsänderung anzeigen? ... Bei der Entscheidung spielt es keine Rolle, ob die nicht genehmigte Nutzung an sich allen baurechtlichen Vorgaben entspricht und zur Wohnnutzung geeignet wäre. ... Wird dann überhaupt eine Nutzungsänderung geprüft?
Hallo, ich würde gerne eine angemietete Wohnung (derzeit Wohnraum) zur Nutzung als Gewerberaum beantragen. ... Denn immerhin muss er erstmal zustimmen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerberaum. ... Du verpflichtest Dich, einen erneuten Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.
Die Kellerräume sind ja einer Gewerblichen Nutzung untergeordnet und keinem Wohneigentum. ... Am 22.12.2021 von de Bakel Auch wenn das Bauamt "schon mal da war", muss höchstwahrscheinlich eine Nutzungsänderung beantragt werden. ... Ein Nutzung als Lager ist weder eine Büronutzung noch eine Nutzung als Wohnraum.
Der Vermieter weiß Bescheid, dass eine Nutzungsänderung von Nöten ist - da alles aktuell auf Gewerberäume gemeldet ist, ich jedoch die Umschreibung auf medizinische Einrichtung benötige. ... Ganz am Ende des Vertrages bezieht er sich dann auf den Paragraphen mit dem Nutzungszweck und schreibt: Das Mietobjekt ist zur gewerblichen Nutzung genehmigt. ... Als Mieter kann ich die Nutzungsänderung doch gar nicht beantragen, oder?
Nun hat der Käufer irgendwas beim Bauamt beantragt und dort wurde festgestellt dass es nie eine "Nutzungsänderung" des Schuppens zur Garage gab. ... Es ist somit das "Pech" des Käufers (gekauft, wie gesehen) ----------------- "" Am 24.9.2013 von Donut66 Hallo Mike, nein, es ist kein Bußgeld, es ist die nachträgliche Berechnung der Nutzungsänderung. ... Indem der Käufer jetzt die Nutzungsänderung beantragt hat, hat er nur etwas getan,was (laut Kaufvertrag) der Verkäufer schon längst hätte getan haben müssen.
Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde von mir gestellt, jedoch wurden die umliegenden Anlieger angeschrieben, ob diese damit einverstanden sind. ... Nun meine Frage, haben die Anwohner eine Chance die Nutzungsänderung, bzw. ... Nicht viele hätten tatsächlich die Nerven, das freiwillig auf sich zu nehmen und viele Kommunen geben derartige Einrichtungen deshalb gerne in die Hände anderer. quote:Nun meine Frage, haben die Anwohner eine Chance die Nutzungsänderung, bzw.
Einfamilienhaus mit öffentlichen Mitteln - Nutzungsänderung
4 von 5 Sterne
Oder MUSS schon lange eine Nutzungsänderung (Mehrfamilienhaus? ... Ist eine Nutzungsänderung überhaupt möglich für o.g. ... Paradebeispiel für eine "echte" Nutzungsänderung wäre z.B.
Jetzt nach dem Kauf stellt sich nun raus, in diesem Objekt ist die Nutzung für Büros und Werkstatt überhaupt nicht eingetragen. Es muss also eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Solange für die neue Nutzung keine anderen/zusätzlichen Rechtsverordnungen zu beachten sind, bedarf es keines Antrags auf Nutzungsänderung. ... In MV heißt es in den Handlungsempfehlungen zur LBO M-V: [quote]Die Änderung der Nutzung von Anlagen ist verfahrensfrei gestellt, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige (legale) Nutzung. ... Bei Nutzungsänderung gewerblicher Art ist zudem immer eine Betriebsbeschreibung beizufügen.
Es gibt die Nutzung als Gewerberäume oder als Wohnräume. ... Antworten) ob es Erfahrungswerte gibt die besagte 1/8 Regelung durch Nutzung von Tageslichtspots anteilig außer Kraft zu setzen bzw. hinzugezogen werden kann. ... Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich immer um eine Änderung der genehmigten Benutzungsart.
Aber zum ab und an mal grillen am Teich--- das hat nichts mit Nutzungsänderung und auch nichts mit Baugenehmigung zu tun. ... Die hat ja dann scheinbar eine andere Nutzung.
Im Mietvertrag steht auch "Nutzung als Fotostudio und Lagerraum". ... Dies stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. ... Sollte nach Ablauf der Frist der rechtswidrige Zustand fortbestehen, beabsichtigen wir, Ihnen die Nutzung der Lagerräume als Aufenthaltsräume durch Sie oder Dritte zu untersagen, bis die Nutzungsänderung durch uns geprüft und genehmigt werden konnte.
[/quote] Warum Nutzungsänderung? ... Kein Problem und auch keine Nutzungsänderung erforderlich. ... Kein Problem und auch keine Nutzungsänderung erforderlich.
Das Vorhabengrundstück wurde nun "kürzlich" erworben,die zu damaliger Zeit genehmigte Nutzung wird schon länger als 7 Jahre nicht mehr ausgeübt,so das die Nutzungsänderung einer Neuerrichtung gleich kommt - das ist soweit bekannt.Unser Grundstück liegt am Ende eines ca 100m langen Privatweges, der sich über seine Länge zu ca 60 % nun auch in unserem Besitz befindet.Der untere,an die öffentliche Verkehrsfläche anschließende Teil des Weges gehört einer zerstrittenen Erbengemeinschaft (sind auch keine netten Menschen ) Neben unserem Vorhabengrundstück werden 5 weitere genehmigte Bebauungen,zum Teil seit über 80 Jahren, über diesen Weg erreicht und versorgt ( Strom/'Abwasser/ Telekom ) Die Frequentierung des Weges gleicht jener einer öffentlichen Strasse ( Wohnhäuser,Taubenverein,Gärten,Lagerräume ) Weder wir noch die anderen Eigentümer der über diesen Weg zu erreichenden Nutzungseinheiten, verfügen über eine Grunddienstbarkeit oder gar einer Baulast.
Wenn die geplante Nutzung im 1.Stock auch [i]Wohnen[/i] ist, und diese 2. ... [/quote] Die Festlegung Nutzung nur Eigentümer o. ... Es wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt.