91 Ergebnisse für „nutzung garage“

Leserforumvon tugger | Baurecht | 6 Antworten | 04.11.2008 20:24
Ich möchte in diese Garage ein Moped reinstellen und mehr oder weniger als Schuppen verwenden. ... Nach meiner Auffassung ist eine Garage zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen vorgesehen, worunter auch Krafträder, also Mopeds zählen. ... Ansonsten hinsichtlich Nutzung: Sächsische Garagenverordnung (SächsGarVO) § 18 Betriebsvorschriften für Garagen Absatz (3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden.
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 0 Antworten | 16.01.2007 15:02
hallo, folgendes problem: eine tiefgarage, erbaut 1911, damals zugelassen fŸr drei wagen, heute - offiziell - mit sondernutzungrecht fuer drei eigentuemer. de facto stehen dort insgesamt vier bis sechs wagen: je zwei auf zwei der plaetze, auf dem dritten entweder ein auto und 1 motorrad, oder mehrere motorraeder, in teile zerlegt, mit Werkbank daneben. die garage ist riesig, der platz ist grundsaetzlich da. aber frage: ist das ok? ... und: muss bei einer garage eigentlich eine feuer-/brandschutz(ueber)pruefung erfolgen? ... die aussenhuelle ist gemeinschaftseigentum, innen: muessen sondernutzer alles zahlen. und: die garage wird geheizt - auf kosten der gemeinschaft. ist das ok?
Leserforumvon bernd.flohr.kassel@freenet.de | Baurecht | 3 Antworten | 17.04.2008 16:51
Hallo,wir haben eine kleine Garage mit angemietet,die aber zu klein ist,um ein Auto einzustellen.Daher haben wir die Garage als gelegentlichen Aufenthaltsraum umfunktioniert,dass heißt,Tisch und Stühle hineingestellt,wo wir gelegentlich mal sitzen,wen es regnet und wir uns nicht im Garten aufhalten können.Unser "lieber" Nachbar meint nun,dies sei nicht zulässig, wer weiß da Genaueres.Die Garage dient in diesem Falle nicht als ständig genutzer Wohnraum,sondern,wie schon erwähnt zum gelegentlichen Aufenthalt,ein Roller ist ebenfalls untergestelt,sodaß eine zumindest Teilnutzung als Garage auch gegeben ist. Am 17.4.2008 von Dinsche Das hab ich im Netz zu dem Thema gefunden: Evtl. verstößt deine umgebaute Garage gegen das örtliche Baurecht. Von der Nutzung als Wohnfläche abgesehen fällt mir da zunächst ein, dass nur Garagen bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen und alle deine Nachbarn der geplanten Nutzungsänderung zustimmen müssen.
Hausbau bestehende Garage 4,67 von 5 Sterne
Leserforumvon Frankenmix | Baurecht | 1 Antwort | 21.11.2015 10:25
Abreissen, Neubau, Dachterasse auf Garage, Wohnraum? ... An dieser Stelle muss eine Doppelgarage entstehen, wobei eine Garage an die gleiche Stelle der alten Garage muss und die 2. danaben. Dadurch ergibt sich eine recht grosse Fläche, die aus Platzmangel zu einer Nutzung dienen muss.
Leserforumvon noexite | Baurecht | 11 Antworten | 16.11.2015 14:50
Die Nutzung des Gebäudes soll schonend ausgeübt werden - eine dem Nachbarn zumutbare Belästigung. ... Die Garage steht an der Grundstücksgrenze neben der Garage des Nachbarn. ... Auf der anderen Seite: Garage auf der Grundstücksgrenze direkt neben der Garage zum anderen Nachbar.
Leserforumvon Sputnik1999 | Baurecht | 2 Antworten | 17.03.2018 15:15
Es gab auch zur Strasser hin ein Zaunfeld und über Eck zu seiner Garage ein Zaunfeld. 1.80 x 1.80 breit. ... Aus persönlichen Uneinigkeiten, erstattete er plötzlich Anzeige beim Bauamt wegen der Zaunfeld und der Nutzung der Veranda. ... Dürften eine Sichtschutzecke errichtet werden, wenn diese nicht direkt an seine Garage Grenz, also mit 1.00 m Abstand?
Leserforumvon HN | Baurecht | 3 Antworten | 14.01.2017 19:11
Wenn die Garage genehmigt ist, passiert bei der Nutzung des Daches als Freifläche nichts weiter. ... Mit freundlichem Gruß Am 18.1.2017 von hh Zitat:Wenn die Garage genehmigt ist, passiert bei der Nutzung des Daches als Freifläche nichts weiter. ... Die Nutzung des Garagendaches als Terrasse ist nicht zulässig, soweit die Garage sich in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück oder außerhalb des Baufensters befindet.
Leserforumvon Engala | Baurecht | 19 Antworten | 18.02.2022 22:19
Oder war die Garage gar nicht Teil des Kaufes? ... Oder war die Garage gar nicht Teil des Kaufes?... Der Bau ist also nicht an die Nutzung für speziell diese Wohnung gebunden.
Leserforumvon Stampede51182 | Baurecht | 6 Antworten | 23.11.2015 11:54
Auf dieser Garage würde eine Terrasse gerichtet. ... An der breitesten Stelle ist die Garage 10m breit. ... Wenn beim Bau der Garage für die Genehmigung eine Statik eingereicht wurde, die die Nutzung des Garagendaches als Terrasse ermöglicht, dann betrifft die Genehmigung trotzdem nur die Garage.
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 5 Antworten | 11.12.2007 10:49
Das Abstellen einer Hebebühne und die Nutzung als Werkstatt könnte jedoch durchaus unzulässig sein, da die TG hier nicht zweckbestimmt genutzt wird. ... Die Nutzung als Werkstatt ist ebenso unzulässig, weil es sich nicht um ein reines Abstellen handelt (wobei Kleinarbeiten wie Glühlampentausch und Radwechsel sicherlich im Rahmen der Verhältnismässigkeit zulässig bleiben). lg R.M. ... muss so eine garage eigentlich vom TÜV oder so ab und zu kontrolliert werden?
Leserforumvon agapetus | Baurecht | 13 Antworten | 29.05.2012 20:51
Gibt es rein rechtlich gesehen bestimmte Bauliche Vorraussetzungen, welche eine Garage erfüllen muß damit es als Garage gilt? ... Am 6.6.2012 von hh quote:Gibt es rein rechtlich gesehen bestimmte Bauliche Vorraussetzungen, welche eine Garage erfüllen muß damit es als Garage gilt? ... Von der Nutzung her würde es noch der Nr. 1c entsprechen, dann wären es bis 100m², aber du bist vermutlich kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb. ----------------- "" Am 6.6.2012 von agapetus Akuell habe ich den Gewerbeschein für garten-Landschaftsbau.
Leserforumvon audicab | Baurecht | 2 Antworten | 12.06.2006 17:43
Mein Vater hat also eine Garage zu 7600 DM gekauft. ... Hier wird von einer unrechtmäßigen Nutzung des dem Klagenden ( laut Aufteilungsplan )zugewiesenen Sondereigentum in Form eines Stellplatzes gesprochen. Nun steht aber seit 1992 die Garage meines Vaters auf an dieser Stelle. "0ffensichtlich wird dieser Stellplatz durch sie oder Dritte rechtswidrig genutzt".
Leserforumvon HolgerWirk | Baurecht | 19 Antworten | 07.01.2021 11:50
Am 7.1.2021 von -Laie- Viele Länder haben eine Garagenverordnung (GarVo) in der die Nutzung geregelt ist. ... Dann wird eine Nutzung als Lagerraum problematisch. Zitat:Viele Länder haben eine Garagenverordnung (GarVo) in der die Nutzung geregelt ist.
Leserforumvon Mastermind1 | Baurecht | 13 Antworten | 09.12.2011 21:41
Erst mal das Bauamt ansprechen, die sollen die Nutzung untersagen 2. ... Das mit der möglichen Grenzbebauung einer Garage habe ich schon mal gehört. ... Sobald eine anderstweitige Nutzung erfolgt, entfällt diese Priviligierung...
Leserforumvon MD04 | Baurecht | 1 Antwort | 22.12.2007 11:31
Hallo zusammen, folgende konstruierte Frage: In einem Zweifamilienhaus mit zwei unterschiedlichen Eigentümern gibt es eine unterschiedliche Auffassung über die Nutzung des Gemeineigentums. ... Weiterhin besitzt Nachbar A eine Garage die sich in seinem Sondereigentum befindet. Vor der Garage befindet sich ein Stellplatz welcher zum Gemeineigentum gehört.
Leserforumvon go629103-68 | Baurecht | 7 Antworten | 09.03.2023 21:13
Er möchte auch vor seiner Garage parken wollen. ... Mir ist nicht klar was "vor der Garage parken" bedeutet. ... Was steht dort denn über die Nutzung dieses Gemeinschaftseigentums vor den Garagen?
Leserforumvon Bergschaf | Baurecht | 1 Antwort | 04.09.2005 08:19
Das Wohnhaus, Hofraum, Stall und Scheune (alles nur Teilweise mit gemeinsamer Nutzung ) hat er als Wohnhaus mit Büro, Lager und Garage an einen „Kleingewerbetreibenden“ vermietet.
Leserforumvon panni2 | Baurecht | 12 Antworten | 09.02.2009 15:21
Zur Info, die Garage gehört mir. ... Ich gehe persönlich sogar davon aus, dass keine Behörde mir eine wie auch immer geartete Nutzung einer von mir allein genutzten Einzel- (Klein-)garage als Lager oder Hobbyraum oder Werkstatt untersagen kann, solange für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist. In größeren Gemeinschaftsgaragen mit mehreren Stellplätzen ist die Sachlage völlig anders und eine anderweitige Nutzung untersagt (GarVO).
Leserforumvon tieto | Baurecht | 53 Antworten | 12.05.2006 18:31
Was steht denn da über die Nutzung drinnen? ... Oder war das für die Garage? ... Und die Garage wird über meinen Zähler versorgt.
Leserforumvon docbi | Baurecht | 5 Antworten | 26.11.2007 12:34
Hallo zusammen, gesetzt den Fall, in einer Eigentümergemeinschaft mit 6 Wohnungen hätte einer der Eigentümer als Teileigentum vom Vorbesitzer eine Garage erworben und für die Zufahrt zur Garage ist in der Teilungserklärung ein alleiniges Sondernutzungsrecht für den jeweiligen Eigentümer der Garage festgeschrieben. ... Er dürfte dort bestimmt keinen Imbiss-Stand errichten, aber darf er sein Auto vor seiner Garage parken - oder darf er nicht? ... Wenn der Eigentümer der Garage ein Sondernutzungsrecht an der zur Garage führenden Zufahrt hat, dann heißt Sondernutzungsrecht eben, dass er es nutzen darf, wie es ihm beliebt (ohne natürlich andere in Mitleidenschaft zu ziehen - was er offensichtlich ja aber nicht macht).
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