269 Ergebnisse für „nutzung eigentümer“

Leserforumvon Jacky1 | Baurecht | 7 Antworten | 28.07.2006 17:44
Der einzige 'Nutzen' besteht darin, daß nach dem Tode des Nießbrauchers der Eigentümer uneingeschränkt verfügen darf. 2) Übertragbar ist es nicht, die Ausübung kann jedoch anderen überlassen werden (§ 1059 BGB). ... Ich habe jetzt erstmal gesagt ich möchte 1/3 des Wertes ,dann würde ich auf mein Eigentum verzichten . ----------------- " " Am 29.7.2006 von wald-hase Der Nießbraucher ist lediglich zur Nutzung des Hauses berechtigt - immer vorbehaltlich dessen, was im Detail in der entsprechenden Nießbrauchsvereinbarung drinsteht. Verkaufen oder beleihen darf er das Haus nicht, er ist schließlich nicht der Eigentümer im Grundbuch.
Leserforumvon icebird | Baurecht | 1 Antwort | 12.05.2008 12:39
Hallo, was ist zu beachten, wenn ein für die Allgemeinheit vorhandener Abstell-/Fahrradraum im Keller an einen einzigen Eigentümer vermietet wird? ... Wird evtl. durch längere Akzeptanz der Vermietung ein Anspruch auch auf langfristige Miete erwirkt, auch wenn ich vielleicht später wieder zur allgemeinen Nutzung zurück möchte? ... Nutzung die Türkosten anteilig zum Zeitwert zu übernehmen?
Leserforumvon fasti | Baurecht | 3 Antworten | 09.04.2018 23:33
Der Eigentümer der Wiese inkl. des Weges und der Lücke will nun einen Zaun in die 2m Lücke aufstellen, damit kein Müll mehr durch die Gegend fliegt und die Überfahrt bzw. Nutzung der Stellplätze hat sich somit auch erledigt. Alle sind (noch) an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, jedoch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit stellt für den Eigentümer der Wiese kein Option dar.
Leserforumvon Hi-Gerotron | Baurecht | 5 Antworten | 02.10.2013 04:27
Ansonsten bleibt nur, die jetzigen Eigentümer bzw. deren Erben ausfindig zu machen.
Leserforumvon Clyde007@tiscali.de | Baurecht | 4 Antworten | 07.09.2005 15:46
Danke Am 7.9.2005 von cobold64 Der Baum gehört demjenigen, der Eigentümer der Sondernutzungsfläche ist. ... Eine Sondernutzungsfläche ist eben nur zur besonderen Nutzung des betreffenden ET bestimmt, aber nicht sein Eigentum! ... Eine Sondernutzungsfläche ist eben nur zur besonderen Nutzung des betreffenden ET bestimmt, aber nicht sein Eigentum!
Leserforumvon Akinci | Baurecht | 5 Antworten | 21.05.2007 10:36
Ich fühle mich hier komplett verarscht...nur zahlen aber keine Rechte als Eigentümer. ... Ihr Abstellplatz steht im Sondereigentum (so wurde mir das mitgeteilt, als ich die Verwaltung übernommen habe) , also gehört es nicht zu meinen Aufgaben, über die Nutzung des Sondereigentums zu befinden. ... Es wird so sein dass der andere Eigentümer das Teil nicht entfernen wird.
Leserforumvon RobertB | Baurecht | 0 Antworten | 22.05.2006 07:29
Im Notarvertrag (Kaufvertrag) hieß es unter Nutzung- des Sonder- und Gemeinschaftseigentums u. a.
Leserforumvon Morcheeba | Baurecht | 10 Antworten | 14.05.2015 08:12
Das Haus hat im letzten Jahr den Eigentümer gewechselt. Der Eigentümer der Streuobstwiese möchte diese verkaufen. ... Dann käme noch hinzu in wie weit man mit der Änderung der Nutzung rechnen musste.
Leserforumvon matzep1896 | Baurecht | 9 Antworten | 20.04.2018 16:14
Jetzt stellt sich heraus, dass in einem (zwar sehr alten) Bebeauungsplan die Nutzung als Ferienimmobilie ausgeschlossen ist. ... Oder den vorherigen Eigentümer? ... Ich würde auch eher danach sehen, in wieweit der alte Bebauungsplan wirklich die Nutzung als Ferienwohnung verhindert.
Leserforumvon dagobert964 | Baurecht | 8 Antworten | 14.06.2006 12:23
Könnte man eine entsprechende Regelung was die Nutzung des Schuppens betrifft bereits verbindlich in einen Mietvertrag mit einbringen? ... Der jetztige Eigentümer macht Pläne und komplizierte Konstruktionen und will sich das von euch bezahlen lassen. ... Nicht das wir Zeit und Geld investieren und der Eigentümer möchte dann später mehr haben möchte.
Leserforumvon Resthofnutzer | Baurecht | 21 Antworten | 22.05.2021 10:31
Landwirtschaftliche Nutzung bis 1990. ... Die nicht Nutzung würde mich finanziell ruinieren. ... Da der vorherige Eigentümer schon seit 1990 die Landwirtschaft aufgegeben hat, durfte er die Hofstelle zweckmäßig weiter verwenden.
Leserforumvon guest123-545 | Baurecht | 7 Antworten | 25.01.2005 12:10
Nun sind die Meinungen und Auffassungen für die Nutzung dieser Parkplätze doch sehr unterschiedlich. ... Wie ist denn sonst so das Verhältnis der Eigentümer untereinander? ... Das Verhältnis unter den Eigentümer ist gelinde gesagt....
Leserforumvon Navymick | Baurecht | 3 Antworten | 25.02.2018 14:34
Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu wecken. ... Gruß und Dank vorab Am 26.2.2018 von cirius32832 Zitat:Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu Du widersprichst dir selber.... Am 26.2.2018 von Lolle Erstmal ist der Sachverhalt ziemlich unklar beschrieben Besitzer ist der Schwiegervater der seinem Bruder das ewige Wohnrecht eingeräumt hat. - Der Schwiegervater ist vermutlich Eigentümer > Definition Besitzer "Abrissverfügung".
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 10 Antworten | 10.09.2016 19:05
Er ist "nur" Eigentümer. ... Der Eigentümer will jetzt auf dieser Grünfläche Parkfächen für umliegende Wohnungen schaffen. ... Es bedeutet nicht, das der Eigentümer sein Grundstück nicht betreten darf, er darf nur nicht die Berechtigten an der Nutzung ihres Rechts hindern.
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 0 Antworten | 16.01.2007 15:02
hallo, folgendes problem: eine tiefgarage, erbaut 1911, damals zugelassen fŸr drei wagen, heute - offiziell - mit sondernutzungrecht fuer drei eigentuemer. de facto stehen dort insgesamt vier bis sechs wagen: je zwei auf zwei der plaetze, auf dem dritten entweder ein auto und 1 motorrad, oder mehrere motorraeder, in teile zerlegt, mit Werkbank daneben. die garage ist riesig, der platz ist grundsaetzlich da. aber frage: ist das ok?
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 5 Antworten | 12.09.2016 15:56
Oder darf der Eigentümer einer Zufahrt das nach Belieben anordnen? ... Kann der Eigentümer ( der dort nicht lebt) verlangen, dass man nur den befestigten Weg benutzt oder dort wo es eingezeichnet ist? ... Der Eigentümer möchte die übrig gebliebene Fläche zum Abstellen von Dingen nutzen, was die Anwohner erheblich stören würde.
Leserforumvon remonds | Baurecht | 15 Antworten | 03.02.2019 15:47
Am 4.2.2019 von remonds Ich würde gerne die für mich relevanten Ecken ablaufen und schauen, was da so steht und dann im Flächenkataster die Flustücke und die Bebauung abgreifen und überschlägig berechnen und mit der zusätzlichen Info GRZ GFZ in Erfahrung bringen, ob ich da evtl Eigentümer freundlich eine Anfrage auf Teilung unterbreite, wo es angemessen erscheint.
Leserforumvon Snugglepug | Baurecht | 12 Antworten | 13.12.2016 22:20
Für mich hört sich das danach an, als wären die vor dem Eigentümerwechsel fest davon ausgegangen, selbst der nächste Eigentümer zu werden, hatten aber dann vielleicht Zwist mit dem Vorbesitzer und wurden auf ein Mal mit der Ar...karte konfrontiert. ... Sie können durch alle Instanzen ziehen und sich die geplante Nutzung versuchen einzuklagen. ... Es wird nie Friede herrschen und Sie können davon ausgehen, dass den Ämtern auch weiterhin genügend Dinge einfallen werden, Ihnen die Nutzung des Grundstücks so schwer wie möglich zu machen.
Leserforumvon littlemarley | Baurecht | 4 Antworten | 18.05.2016 22:16
Ich denke nicht,dass diese Nutzung im Sinne des BGB als außenbereichsadequat erachtet werden kann. ... Viel wichtiger wäre, wer die Eigentümer des Weges sind. ... Wer ist der Besitzer und wer der Eigentümer des restlichen Weges?
Leserforumvon meierddf | Baurecht | 1 Antwort | 13.05.2011 11:40
Diesem Eigentümer steht mithin auch die alleinige Nutzung dieser Einstellplätze zu." ... Nun folgende Fragen: 1.: Auf dem hof stehen sämtliche Mülltonnen des huses (ca. 6 Stück). ist die Nutzung nicht nur meinem freund überlassen? ... 3.: Muß der Eigentümer von Stellplatz 3 diesen selber Pflegen und Instandhalten etc.?
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