10 Ergebnisse für „mangel versteckt“

Leserforumvon guest-12311.04.2014 18:58:40 | Baurecht | 4 Antworten | 20.10.2008 22:37
Bei der Renovierung sind uns jetzt versteckte Mängel aufgefallen. ... Laut Kaufvertrag versichert der Verkäufer, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. ... Also da würde ich eher sagen, daß ein Mangel an einem Holzbalken durchaus versteckt sein kann.
Leserforumvon Petra333 | Baurecht | 4 Antworten | 08.11.2004 19:44
(Hat dies im letzten Jahr ca.100x getan) Hoffe auf Hilfe Am 9.11.2004 von hh So ein Mangel ist doch nicht versteckt oder habe ich da etwas falsch verstanden? Alles, was man durch einfache Prüfungen feststellen kann, fällt nicht unter versteckte Mängel.
Leserforumvon Rafaelsen | Baurecht | 9 Antworten | 12.04.2018 20:20
Handelt es sich hierbei um einen Mangel, der gegebenenfalls zu einer Minderung des Kaufpreises herangezogen werden kann? ... Einen Mangel sehe ich hier übrigens nicht. ... Einen Mangel sehe ich hier übrigens nicht.
Leserforumvon Christian-p | Baurecht | 20 Antworten | 03.08.2007 09:58
Die versteckt man nicht mal eben hinter dem Kleiderschrank. ... Sonst verschweigt er einen Mangel. ... Um hier Ansprüche gegen den Verkäufer zu haben, muss der Mangel nicht nur verschwiegen worden sein, sondern auch versteckt gewesen sein.
Leserforumvon Schönmann | Baurecht | 2 Antworten | 31.08.2007 15:20
Es liegt ein "versteckter" Mangel vor und der wurde mutwillig verursacht (Abfälle wurden hinter einer Mauer, die als Potest ausgegeben wurde)versteckt.
Leserforumvon Hans Lärm | Baurecht | 4 Antworten | 18.03.2007 08:01
-- Editiert von Hans Lärm am 18.03.2007 08:10:21 Am 18.3.2007 von sika0304 Der Schaden war nicht versteckt und hätte bei einer gründlichen Besichtigung gesehen werden können. ... Am 27.3.2007 von sika0304 Dann müßtest du ihm beweisen, dass er das mit Absicht gemacht hat - dann wäre es ein versteckter Mangel.
Leserforumvon Ratsuchend01 | Baurecht | 3 Antworten | 09.01.2014 19:16
Der Verkäufer haftet dann nur für arglistig verschwiegene Mängel (§ 444 BGB). Deshalb wird häufig der Gewährleistungsauschluss durch die Klausel ergänzt, dass der Verkäufer versichere, vom Vorhandensein versteckter Mängel keine Kenntnis zu haben. ... Urteil aber entschieden, dass diese Erklärung des Verkäufers an der grundsätzlichen Beweislastverteilung nichts ändere, weil eine Aufklärung über versteckte Mängel diesen die Eigenschaft des Versteckt-Seins nehme und weil die Aufklärung über Mängel nur informationshalber erfolge und deshalb nicht beuurkundungsbedürftig sei.
Leserforumvon Struzel | Baurecht | 10 Antworten | 07.06.2017 08:55
Hallo liebe Community, folgendes; Wir haben ein Haus (von 1967) verkauft und erhalten nun vom Käufer eine Mitteilung (per Mail) über folgende Bausachmängel: - Elektrische Anlage, hier soll angeblich Spannung auf der Erdleitung gelegen haben - fehlende Fliesen im Bad (Im Fenstersturz oben) 3-4 Stück (angeblich versteckt hinter einer Gardine) - angebliche Löcher in Wänden die übertapeziert wurden. ... Am 8.6.2017 von joebeuel Offenbar hat der Käufer Mängel aufgelistet, die bei der Besichtigung 'verborgen' waren und daher nicht moniert werden konnten. - Hat er denn neben dieser Aufstellung auch eine Forderung nach finanziellem Ausgleich gestellt? ... Hallo :-), der Käufer hat lediglich die Mängel in einer Mail mitgeteilt und sich vorbehalten rechtliche Schritte zu erheben.
Rücktritt vom Hauskauf? 4,67 von 5 Sterne
Leserforumvon Marlowe | Baurecht | 14 Antworten | 26.06.2010 00:31
Ausserdem will der oben Angesprochene Makler scheinbar mehr Geld als gedacht: 9000€ anstatt 5000€ Mein Vater versteckt die Briefe noch, er glaubt wenn meine Ma es sieht dann verliert sie komplett den Glauben.. ich kenne meine Eltern auch gar nicht so, ich dachte sie wissen ganz genau bescheid auf was sie sich einlassen und was sie bezahlen müssen jetzt weiß ich auch gar nicht wie ich mich verhalten soll, rechtlich hat sich ja scheinbar alles geklärt (mehr oder weniger) -- Editiert am 26.06.2010 18:44 Am 26.6.2010 von cruncc1 #ich hab ihm kurz angeraten sollte er sich nicht über den Inhalt des Vertrages im klaren sein, dann soll er nen Anwalt aufsuchen.# Was soll das bringen?
Leserforumvon Summertime | Baurecht | 44 Antworten | 17.06.2018 13:44
Hallo, wir haben einen Werkvertrag zur Errichtung eines EFH geschlossen und stecken nun im Rohbau (Fenster gerade montiert). Zu unserem Erschrecken wurden im OG Terrassentüren verbaut, die nur eine geringe Durchgangshöhe von 184cm aufweisen. Es gibt nun unterschiedliche Auffassungen des GU und meines Gutachters, ob dies so richtig ist.
1