Der einzige 'Nutzen' besteht darin, daß nach dem Tode des Nießbrauchers der Eigentümer uneingeschränkt verfügen darf. 2) Übertragbar ist es nicht, die Ausübung kann jedoch anderen überlassen werden (§ 1059 BGB). ... Verkaufen oder beleihen darf er das Haus nicht, er ist schließlich nicht der Eigentümer im Grundbuch. ... Er hat andererseits auf eigene Kosten das Grundstück ordnungsgemäß zu erhalten und die laufenden Kosten zu tragen (Instandhaltungskosten,Grunderwerbssteuer).
Wenn es sich um ein Sondernutzungsrecht handelt: Der Eigentümer, der dieses Recht geniesst, muss sich um die Pflege selbst kümmern und auch die Kosten dafür tragen, denn nur er hat ja den Nutzen. ... Gemeinschaftsgarten wird von allen Eigentümern genutzt und gepflegt bzw. müssen die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden. ... Am 23.5.2008 von guest-12324.10.2011 13:23:32 wenn der eine eigentümer per teilungserklärung ein sondereigentum hat : er trägt alle kosten, ist es jedoch nur ein sondernutzungsrecht trägt die gemeinschaft die kosten, sondernutzung ist anders als sondereigentum. wir haben hier ne saubere lösung: jeder eigentümer hat seinen gartenteil als sondereigentum, die vorfläche vor dem haus (vorgarten) ist gemeinschaftseigentum, aus die maus!
Frage ich mal zurück: Wer soll denn sonst die Kosten des Eigentümers übernehmen. ... Angeblich hat ihm sein Rechtsanwalt gesagt, er braucht die anderen Kosten nicht zu bezahlen. ... Bis du der Verwalter (oder Eigentümer, der als Verwalter fungiert?).
Bzw, das die ehemaligen Eigentümer gar keinen Anspruch haben? ... Gruß Barny Am 4.4.2006 von sika0304 Wenn im Kaufvertrag nichts steht oder die übliche Floskel "Übergang der Kosten, Lasten usw.. ist am xa." bist du tatsächlich rechtlich nicht verpflichtet, evtl. Guthaben dem anderen Eigentümer zu zahlen.
Seine Excel-Tabelle mit allen Kosten aufgeschüsselt reichte er bei. Ich als eine der Miteigentümer habe daraufhin eine Alternative zur geplanten Investition eingeholt, deren Kosten sich auf weniger als die Hälfte der veranschlagten Kosten belaufen. ... Was hat denn euer Eigentümer verbrochen?
Am 20.9.2006 von sika0304 Eine Versorgungssperre könnt ihr als Eigentümer tatsächlich nicht beschließen. ... Und bis dahin hat die Gemeinschaft für den insolventen Eigentümer gezahlt und den Schaden selbst vergrößert... ... Der Termin wird ohnehin in weiter Ferne sein, Ihr werdet auch wohl auf Eueren Kosten sitzenbleiben, aber..., das Ding ist endlich, ohne Zwangsverstg. unendlich, siehe auch Beitrag von sika.
Nach meinem Rechtsempfinden müsste derjenige, der die Kosten verursacht hat sie auch bezahlen. ... Also, als Verwalter hält man sich an den aktuellen Eigentümer. ... Oder eben gerichtlich einklagen (Kosten und Nutzen abwägen).
Hallo, was ist zu beachten, wenn ein für die Allgemeinheit vorhandener Abstell-/Fahrradraum im Keller an einen einzigen Eigentümer vermietet wird? Es soll eine Tür angebracht und der Stromanschluss verlegt werden (anfallende Kosten übernimmt der zukünftige Nutzer).
Sie wollen den Schuppen (ca. 100qmm) nach dem Verkauf auf ihre Kosten zu zwei kleinen Eigentumswohnungen ausbauen für die wir später das Vorkaufsrecht hätten (Preis dann nach Gutachten). ... Der jetztige Eigentümer macht Pläne und komplizierte Konstruktionen und will sich das von euch bezahlen lassen. ... Nicht das wir Zeit und Geld investieren und der Eigentümer möchte dann später mehr haben möchte.
Ich trage also die eine Hälfte eventueller Kosten, wer trägt die andere Hälfte der Kosten ? ... Der Eigentümer von 165/7. ... Oder der Eigentümer von 165/7 beauftragt einen kostenpflichtigen Hausmeisterdienst, dessen Kosten zu 50% von den Begünstigten übernommen werden muss.
Ist es möglich, dass sich einzelne Eigentümer, die damals gegen die Entscheidung der Mehrheit der Eigentümer gestimmt haben, den entstandenen Folgekosten entziehen können? Oder müssen Sie sich in jedem Fall an den Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beteiligen, obwohl sie gegen die Entscheidung waren, die die Ursache für die Kosten war? ... Beschluß ist es denkbar, dass die ablehnende Minderheit sich nachträglich von Kosten befreien lassen kann.
Gibt es eine Möglichkeit die Kosten der Wiederholungsversammlung auf die Eigentümer abzuwälzen, die durch ihr Nichterscheinen bzw. die keine Vertretungsvollmacht erteilt haben, die ordentliche Versammlung haben platzen lassen ? ... Nichtdestsotrotz: lässt Eure TE das von Dinsche vorgeschlagene Prozedere nicht zu, sind die zusätzlichen Kosten von allen Eigentümern zu tragen. lg R.M. ... von ALLE Eigentümer war doch gar nicht die Rede.
Meine Frage, wer trägt die Kosten dafür? leider steht im Kaufvertrag über diese Art von Kosten nichts drinnen. ... Wenn ihr noch nicht gekauft habt, schiebt den kauf auf die lange Bank und verlangt vom Eigentümer die Vermessung.
Frage ist, wer trägt die Kosten? Darf der Kabelanbieter dies tun ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer? ... Vielmehr geht es darum, ob die dort aufbuddeln dürfen ohne die Zustimmung der Eigentümer, bzw. ohne Ankündigung an alle?
Kann mir jemand Auskunft geben, in welcher Höhe Kosten bei einem Beweissicherungsverfahren auf uns zukommen? ... Wir sind Eigentümer, daher greift das Instrument der Mietminderung nicht. ... Die Kosten der Mangelbeseitigung werden von einer Fachfirma auf ca. 20.000,-€ geschätzt.
Durch die Antworten will ich Rückschlüsse ziehen auf folgendes: Ein Eigentümer ist bereit, zu klagen, möchte aber, dass die Gemeinschaft die Kosten trägt. ... Höchstens auf einer Eigentümerversammlung können die Kosten genehmigt werden. ... Wenn ja, kann er im Zuge der ordnungsgemässen Verwaltung Klage gegen den anderen Eigentümer einreichen.
Kosten für Abriss von Doppelhaushaushäfte
4 von 5 Sterne
Die Kosten des Verursachers (A) werden von der öffentlichen Hand getragen, da er untergetaucht ist. Die Kosten des Abrisses von Eigentümer B soll dieser selbst bezahlen. ... Die Hauptfrage aber wäre, wer die entstehenden Kosten zu tragen hat.
Hallo, in unserem Haus mit fünf Eigentumswohnungen, hat ein Eigentümer eine Fußbodenheizung. ... Die hier anfallenden Kosten werden der Wohngemeinschaft (alle Eigentümer) zugeordnet. ... Wer kommt hier für die Kosten auf, der Eigentümer der Wohnung oder die Wohngemeinschaft?
Was vergessen wurde in der Teilungserklärung ist der Vorgarten, den ich bisher immer alleine in Ordnung gehalten habe, auch auf meine Kosten. ... Wer verwaltet denn die WEG (Verwaltung ist Pflicht, darf natürlich auch 1 Eigentümer machen, dafür benötigt es aber einen Beschluss)? ... Über die Aufteilung der Kosten - Teilungserklärung.
Die Kosten für den Bau habe ich mit einem Kredit und Eingeleistungen finanziert. ... Der Nießbraucher ist "wirtschaftlicher Eigentümer"; ihm steht es zu, zu bestimmen wer im Haus wohnt.