Wie ist das mit Stimmrecht,wenn etw. beschlossen werden soll? ... Kann ich ohne den anderen Eigentümer zu fragen z.
(Es wurden eben mehr Plätze als Wohnungen gebaut) Die Eigentümer haben dann ihre Tausendstel Anteile am Gesamteigentum und sind auch zu den Eigentümer-Versammlungen mit Stimmrecht eingeladen. ... Eigentümer ohne Stellplatz 2. Eigentümer mit Stellplatz 3.
Auch Stimmrecht auf einer Eigentümerversammlung
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Wie verhält es sich, wenn in einer Teilungserklärung steht: "Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer (Teileigentümer) bestimmt sich nach der Anzahl der Wohnungs- /Teileigentumseinheiten. ... Am 23.8.2006 von sika0304 Ich würde es zwar auch so beurteilen wie Ikarus02 schreibt, aber es wäre kein Kopfstimmrecht, denn wenn ein Eigentümer 2 Wohnunge besitzt, die auch so in der Teilungserklärung schon drinnen waren, dann hat er 2 Stimmen.
Alptraum") Zitat aus der Teilungserklärung zum Thema Eigentümerversammlung: "Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach Köpfen, wobei jeder Wohnungseigentümereinheit -unabhängig von der Anzahl der Eigentümer- eine Stimme zufällt" in unserer WEG hat ein Eigentümer 18 Wohnungen, bisher hatte er durch o.g. ... Erst bei einen späteren TOP fiel dieser "Fehler" einen anderen Eigentümer auf ! ... Ich bin am überlegen anhand dessen Einspruch beim Amtsgericht einen Beschluß anzufechten...möchte jetzt sicher gehen, wg. dem Stimmrecht.
Da Erwerber das Eigentum und damit die Eigentümerstellung erst durch die Eintragung ins Grundbuch erlangen, können alle einem Eigentümer zustehenden Rechte, (laut WE-Recht) somit auch das Stimmrecht, erst nach der Grundbuchumschreibung ausgeübt werden. ... stimmrecht
Wenn sich das Stimmrecht nach dem WEG richtet, dann gibt es bei gegensätzlichen Auffassungen immer ein Patt, was zur Ablehung des entsprechenden Beschlusses führt. ... Da ihr nur zu zweit seid, kann man die Teilungserklärung ja relativ einfach ändern, da nur zwei Eigentümer zum Notar müssen um ihre Zustimmung zur Änderung zu erklären. Wer verwaltet denn die WEG (Verwaltung ist Pflicht, darf natürlich auch 1 Eigentümer machen, dafür benötigt es aber einen Beschluss)?
Ein Beiratsmitglied hat natürlich nicht mehr Stimmrecht und *Macht* als jeder Eigentümer. ... und hat kein Stimmrecht. ... Am 3.4.2006 von meggi76 es wurden 2 beiräte gewählt( 2 eigentümer), eigentlich ein totaler quatsch, weil es ja nur 2 eigentümer sind- daher kommt mir die HV etwas unseriös vor. unterschrieben hat nur der andere als f.d.
Wohnungseigentum - Wiederwahl des Verwalters: Kann er selbst Stimmrecht ausüben? ... Am 15.7.2007 von icecycle Ja, wenn er Vollmacht zur Stimmrecht-Vertretung von anderem Eigentümer hat. ... Wenn ich es richtig verstanden habe, darf der Verwalter zumal er nicht Eigentümer ist, die Vollmachten, die er von den Eigentümer hat, für sich benutzen.
Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. ... Eheleute), so können diese ihr Stimmrecht nur gemeinschaftlich ausüben, da ihnen nur eine Stimme zusteht. ... Am 24.7.2008 von Dinsche Ich musste letztes Jahr auch lachen, als es bei uns um das Stimmrecht ging.
Aber natürlich kannst Du als Geschäftsführer die Stimmrecht Deiner GmbH ausüben.
Hier wohnen Mieter und Eigentümer. ... Was das Stimmrecht angeht, muss die Teilungserklärung beachtet werden. Es gilt nicht automatisch das Kopfprinzip (jeder Eigentümer ein Stimmrecht).
Vollmacht Eigentümerversammlung
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Manchmal ist in der Teilungserklärung oder in einer Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass Vollmachten nur an andere Eigentümer oder den Verwalter übertragen werden dürfen. ... Nämlich das jemand dagegen ist, dass eine "betriebsfremde" Person die Vollmacht wahrnimmt (Stimmrecht hat man, weil man Mitglied der WEG ist). ... Und ich hatte sika0304 jedoch so verstanden, dass der Ausschluss eines Fremden, der von einem Eigentümer bevollmächtigt wurde, grundsätzlich möglich wäre.
Gilt zukünftig, dass man, auch als Eigentümer von 2 Wohnungen, nur 1 Stimme hat? ... Am Stimmrecht ist durch die Reform des WEG auch nichts geändert worden. ... Eine Blockade für diese Dinge durch die 3 genannten Eigentümer ist daher nicht mehr möglich.
Auch wenn der Miteigentümer 2 Wohnungen hat und ihr nur eine gilt: Jeder Eigentümer hat nur ein Stimmrecht. ... im Grundbuch habt ihr trotzdem nur 1 Stimmrecht. ... In der Teilungserklärung wurde das mit dem Stimmrecht so geregelt, dass jeder nur ein Stimmrecht hat, auch wenn der Miteigentümer zwei Wohnungen besitzt (2/3 der Fläche).
In gleichem Zusammenhang, wie wŽrde es mit dem Stimmrecht bei dem 6 Familienhaus im Verh?... Somit hätte ein Eigentümer, der 3 von 10 Wohnungseinheiten sein eigen nennt, auch 3 von 10 Stimmen. Eine weitere Möglichkeit wäre das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen.
Normalerweise hat jeder Eigentümer nur eine Stimme. Das gilt auch für den Eigentümer der Tiefgaragenplätze. ... Du hast leider bei der Zitierung der Teilungserklärung den entscheidenden Absatz zum Stimmrecht weggelassen.
Werdende WEG 2. Eigentümerversammlung
3,5 von 5 Sterne
Außerdem hätten ich kein Stimmrecht. ... (alle Eigentümer bis auf einen waren damals noch nicht Besitzer/Eigentümer) bin ich zur Beiratsvorsitzenden gewählt worden. ... Die Eigentümer möchten mich wieder wählen.
Inwieweit darf ein Verwalter, der selbst Miteigentümer ist, oder Vollmachten für Stimmrechte anderen Eigentümer hat, eigene Entlastung erteilen und die von ihm erstellten Abrechnungen beschließen ? ... Die bekommt er ja (im Normalfall), weil die Eigentümer ihm trauen. ... Gleiches gilt für den Verwaltungsbeirat, auch er ist bei seiner Entlastung vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Fazit: Die Wohnung ist verkauft, der neue Eigentümer hat aber noch kein Stimmrecht. ... Also was mit dem neuen Eigentümer ausmachen? ... Grüße lestat Am 4.4.2006 von latte99 Eigentlich ist doch die Sache klar, solange der neue Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat der Noch-Eigentümer Stimmrecht.
Am 18.7.2008 von Dinsche Jeder Eigentümer hat das Recht, einen Verwalter bestellen zu lassen. ... Die Gefahr bei einem Eigentümer-Verwalter - er überschreitet seine Kompetenz. ... Zum Stimmrecht: Wenn nichts in der Teilungserklärung dazu gesagt ist, gilt in der Abstimmung das Kopfstimmrecht, also 1 Eigentümer = 1 Stimme.