Der einzige 'Nutzen' besteht darin, daß nach dem Tode des Nießbrauchers der Eigentümer uneingeschränkt verfügen darf. 2) Übertragbar ist es nicht, die Ausübung kann jedoch anderen überlassen werden (§ 1059 BGB). ... Verkaufen oder beleihen darf er das Haus nicht, er ist schließlich nicht der Eigentümer im Grundbuch.
Hallo, ich bin hausverwalter von einer WEG. wir haben hier einen eigentümer, der seit 2-3 jahren insolvent ist. bis vor einem halben jahr haben wir das hausgeld von dem zwangsverwalter bekommen. vor 4 monaten hat die bank die zwangsverwaltung aufgehoven. hausgeldschulden des eigentümers sind momentan knapp 2500€ die bank hat in den jahren bislang 2 zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. entweder war der bank unser angebot nicht genug oder es wurde wie jetzt wieder eingestellt. was ich gerne wissen möchte ist, wie ich als hausverwalter ein zwangsversteigerungsverfahren einleiten kann oder wo ich mich informieren kann wie ich das machen kann? ... Bist du ein "normaler" Verwalter oder ein Eigentümer, der die Verwaltung übernommen hat? ... Danke erstmal fuer die antwort. das ist ein 8 familien haus. davon habe ich 6 wohnungen. ein eigentümer zahlt regelmäßig das hausgeld. der andere um den es geht ist sozusagen pleite. was kann ich tun?
Bzw, das die ehemaligen Eigentümer gar keinen Anspruch haben? ... Guthaben dem anderen Eigentümer zu zahlen. ... Der dort eingetragene Eigentümer ist nämlich der Ansprechpartner des Verwalters.
Das Wohngeld ist nicht identisch mit den Beträgen, die ein Eigentümer an seinen Mieter weitergeben darf. Bis du der Verwalter (oder Eigentümer, der als Verwalter fungiert?). ... Natürlich schuldet der Eigentümer auch weiterhin die Differenz, die dann als Forderung gestellt werden muss.
Zu unserem Fall Wir wollten ein Haus kaufen, haben auch ein Objekt gefunden und dem Eigentümer auch 10k€ mehr geboten, als er ursprünglich haben wollte. Der Eigentümer hat sich für uns entschieden und wir haben die Finanzierung geklärt, eine Reservierungsvereinbarung mit dem Makler getätigt und einen Notartermin vereinbart. ... Nun hat mich der Makler telefonisch angerufen und mitgeteilt, dass der Eigentümer sich für einen anderen Käufer entschieden hat.
Darf der Eigentümer ohne Zustimmung des Nießbrauchers bauliche Änderungen vornehmen?? Wenn der Nießbraucher das Grundstück verwildern lässt, darf der Eigentümer das dann selbst in Ordnung bringen? ... [quote=Dahlia.123]Darf der Eigentümer ohne Zustimmung des Nießbrauchers bauliche Änderungen vornehmen??
Im Jahr 2006 wurde ich entgültig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ab welchem Zeitpunkt bin ich denn nun rein rechtlich der Eigentümer?
Guten Abend, angenommen jemand ist zu 50% Eigentümer eines gepflasterten Zufahrtsweges zu seinem Baugrundstück. ... Schließlich ist er ja Eigentümer. ... Der Eigentümer vom Baugrund baut eine Immobilie auf dem genannten Baugrund und vermietet diese.
Am 20.9.2006 von sika0304 Eine Versorgungssperre könnt ihr als Eigentümer tatsächlich nicht beschließen. ... Die Wohnung gehört immer noch dem alten insolventen Eigentümer, der zahlt immer noch kein Wohngeld und wir sitzen da und wissen nicht, was wir machen sollen (außer zahlen). ... Und bis dahin hat die Gemeinschaft für den insolventen Eigentümer gezahlt und den Schaden selbst vergrößert...
Eigentümer wird man mit dem Zuschlag (§ 90 ZVG), später erfolgt die Grundbuchberichtigung. 2.) ... Mit 3. meinte ich allerdings den "neuen" Eigentümer, wenn er das Geld nicht zahlt.
Kein Eigentümer darf einfach Gemeinschaftseigentum entfernen oder beschädigen. ... Bist du denn "ordnungsgemäss" von den anderen Eigentümer als Verwalter gewählt worden? ... Was hat denn euer Eigentümer verbrochen?
Eigentümer im Grundbuch
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Am 15.3.2016 von Paragrafenreiter Es ist dir Bank i.d.R. völlig wurscht, wer zu welchen Anteilen Eigentümer wird. ... Die Bank legt lediglich wert darauf, dass eine Grundschuld eingetragen wird und dafür müssen alle Eigentümer zustimmen. Rein praktisch halte ich es aber für ungünstig, wenn alle Beteiligten in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.
Hallo, was ist von folgendem Passus in einer Hausordnung einer größeren Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft zu halten? ... Als Eigentümer und Vermieter hätte ich da aber überhaupt kein gutes Gefühl. ... Ich habe überhaupt kein gutes Gefühl dabei und suche nach Argumenten andere Eigentümer davon zu überzeugen den Satz zu streichen.
Der jetztige Eigentümer macht Pläne und komplizierte Konstruktionen und will sich das von euch bezahlen lassen. ... Der jetztige Eigentümer macht Pläne und komplizierte Konstruktionen und will sich das von euch bezahlen lassen. ... Nicht das wir Zeit und Geld investieren und der Eigentümer möchte dann später mehr haben möchte.
Am 3.7.2006 von Tugal Naja, weil der Ex-Eigentümer mit seiner ehemaligen Mieterin abrechnen muss.
Nun, hinsichtlich der Gebäudesicherheit wäre der Eigentümer zuständig. ... Am 13.11.2007 von sika0304 Wenn es sich nicht um einen Erbbaurechtsvertrag handelt, gehören die Grundstücke demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. ... Dort ist der Ex-Mann meiner Mutter als Eigentümer der Gebäude eingetragen.
Hallo, was ist zu beachten, wenn ein für die Allgemeinheit vorhandener Abstell-/Fahrradraum im Keller an einen einzigen Eigentümer vermietet wird?
Aber da sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben ist jetzt der neue Eigentümer dran. ... Also, als Verwalter hält man sich an den aktuellen Eigentümer. ... Es wäre auch sauberer, wenn der Verwalter der Eigentümer nicht auch der Verwalter von vermieteten Wohnungen ist.
Wie verhält es sich mit den neuen Gesetzen zum Abstimmungsrecht einer WEG, wenn es nur zwei Eigentümer gibt, von denen einer weniger als 50 Prozent des Eigentums besitzt? Gilt da bei nicht zwingend notwendigen Reparaturen nach wie vor die qualifizierte Mehrheit (würde bedeuten, das jeder Eigentümer die Durchsetzung einer Maßnahme verhinern kann) oder wäre derjenige mit weniger Anteil deutlich im Nachteil?
Person R wäre kein Eigentümer sondern Ehepartner eines Eigentümers. ... Bei der Wahl sei bekannt gewesen, dass R kein Eigentümer ist. ... Ist es falsch, dass ein Nicht-Eigentümer für seine erbrachte Leistung der ETG gegenüber deshalb nicht entlastet werden kann, weil er kein Eigentümer ist?