Mal eine Frage zum allgemeinen Urheberrecht. ... Wäre es auch eine Urheberrechtsverletzung, wenn man die Namen sich ähneln ließe?
Meines Erachtens hängt das Urheberrecht aber nicht von einem Copyright-Vermerk ab. Hat der Verlag eine Urheberrechtsverletzung begangen?
Am 21.9.2004 von shocki Also müsste ich das Buch einfach "neu" übersetzen sozusagen (das original ist französisch) damit das Urheberrecht auf mich übergeht ? ... Nein, das Urheberrecht geht nicht "auf Sie über" - Sie erlangen ein eigenständiges Urheberrecht an der Bearbeitung, vgl. § 3 UrhG. ... So gesehen vermutlich historisch die weltbewegenste" Urheberrechtsverletzung" und damit verbunden auch die möglichkeit das Buch heutzutage als Allerweltsgegenstand auf dem Speicher zu finden und jetzt in Händen zu halten.
Hersteller: XXL Typ: xyz Frage: Ist dieses dann eine Verletzung des Copyright und Urheberrecht, wenn ich die betreffenden Textteile auf meiner Homepage niederschreibe, diese auch teilweise kopiere aber abändere. ... Jedenfalls besteht eine Urheberrechtsverletzung nicht schon darin, sich einen urheberrechtlich geschützten Text als Vorlage genommen zu haben. ... (Außer der Teil, der den "Kopierschutz" beinhaltet, könnte für sich alleine ein Urheberrecht begründen. ) Der Kopierschutz ist/wäre ein Script der sich im HTML-Text versteckt/verstecken würde.
Heute habe ich eine Abmahnung bekommen das ich angeblich gegen Urheberrecht von jemandem verstoße. ... Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung nach Deutschem Recht, UrhG, dar.
Am 23.11.2005 von luDa die ausführungen des anwalts sind hinsichtlich des streitwerts richtig. eine urheberrechtsverletzung liegt gleichwohl aber nur vor wenn makler b die fotos von a verwendet hat. wenn b 'zufällig' ähnliche fotos selbst geschossen hat liegt keine urheberrechtsverletzung vor. das dürfte sich anhand einer detailbetrachtung (andere schatten o.ä.) ja relativ leicht beweisen lassen, zumal der vermieter ja bei der besichtigung sicherlich zugegen gewesen sein wird.
Am 13.7.2006 von Rechtsanwalt Michael Horak Hallo, in der Tat könnte eine Urheberrechtsverletzung/ Verletzung der Verlagsrechte vorliegen. ----------------- ""
Verletze ich hiermit ein Urheberrecht, wenn ich diese neuen, völlig umgearbeiteten und veränderten Waren anbiete? ... Logos, Bilder, Fotos, besonders entworfene Schriftzüge etc. unterliegen völlig automatisch dem Urheberrecht und sind ggf. zusätzlich als Marke / Wortbildmarke geschützt.
Hallo, ich betreibe ein Forum und dort können registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen in den Rules wird ausdrücklich darauf hingwiesen das Urheberrecht zu beachtn, diese rules erkennen die User durch registrieren an nun habe ich kürzlich ein Schreiben erhalten, wegen einer Urheberrechtsverletzung Hindergrund: ein User hat auf anderen Internetseiten Bilder auf seinen Rechner gespeichert und mittels Beiträgen bei uns veröffentlicht Meine Fragen 1. wer muss nun die Abmahnung begleichen und wer würde hier rechtlich in der Haftung stehen 2. wie reagiert man als Betreiber rechtlich richtig 3. muss mich der User für meinen Aufwand entschädigen? für hilfreiche Antworten danke ich schon mal ----------------- "THX" Am 3.9.2008 von please_help Hallo, vielleicht war die Frage etwas zu ich bezogen formuliert und ich habe deshalb keine Antworten erhalten.... also wenn man annimmt das sehr viele Internetuser selbst foren betreiben wo dann registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen können wer würde im falle einer Urheberrechtsverletzung haften Beispiel: ein User besucht andere Internetseiten und speichert die Bilder auf seinen Rechner, mittels Beiträgen veröffentlicht er diese in einem anderen Forum Meine Fragen 1. wer muss nun die Abmahnung begleichen falls eine beim Betreiber eintrifft 2.
Am 22.11.2008 von MiPu Fakt ist nach meinen Recherchen, dass Dokumente in geschützten Bereichen einer HP keine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen können, da sie nicht öffentlich sind. ... Am 23.11.2008 von Leibgerichtshof > Fakt ist nach meinen Recherchen, dass Dokumente in geschützten Bereichen einer HP keine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen können, da sie nicht öffentlich sind. ... Im übrigen untersagt das Urheberrecht bereits Verbreitung, nicht erst Veröffentlichung.
Abmahnung - Schuldner vermögenslos (dringlich)
5 von 5 Sterne
Die Urheberrechtsverletzung erfolgte bei Ebay, folglich hat der Abgemahnte auch Gewinn erzielt (ca 1000EUR) Vermutungen nach verkauft dieser unter anderem Accountnamen weiter.