11 Ergebnisse für „insolvenz verbraucherinsolvenz“

Leserforumvon schiri-telefon | Wirtschaftsrecht | 3 Antworten | 12.03.2008 18:06
Hallo ich möchte gerne folgendes wissen.Im Oktober 2004 hat meine Frau und ich einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt dieser wurde auch bewilligt.In der zwischenzeit(Anfang 2007) hat meine Frau einen Berscheid bekommen das das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und die Wohlverhaltensphase beginnt.Ich allerdings habe seit über 3 Jahre so einen Bescheid noch nicht bekommen.Kann mir jemand bitte sagen was ich tun muss damit meine Insolvenz auch in die Wohlverhaltensphase geht?
Leserforumvon jedda | Wirtschaftsrecht | 1 Antwort | 14.02.2006 10:04
Verbraucherinsolvenz. Angenommen, jemand war längere Zeit unternehmerisch tätig und meldet ca. 1 Jahr nach Beendigung dieser Tätigkeit Verbraucherinsolvenz kann. Würde man ihm aber nun nachweisen können, dass er in seinem ehemaligen Betrieb Personen schwarz beschäftigt hat (zum Beispiel ALG-Empfänger), läge dann u.U. eine vorgetäuschte Insolvenz vor ?
Leserforumvon Mary007 | Wirtschaftsrecht | 1 Antwort | 21.04.2007 20:25
hallo, vllt. kann mir jemand weiterhelfen.... mein mann hat mit seiner schwester ein girokonto eröffnet, wo wir unsere nebenkosten für das haus einzahlen... seine schwester hat nun insolvenz... dann musste sie von dem gemeinschaftskonto kopien der kontoauszüge ihrem insolvenztypen zukommen lassen. paar tage später hat mein mann einen brief von dem insolvenztypen, mit der bitte die hälfte von dem was seine schwester auf das konto eingezahlt hat, an ihn zu überweisen. meine frage is, darf er dieses geld anfordern, wenn die beträge auf dem konto für die nebenkosten sind??
Leserforumvon m.thomas | Wirtschaftsrecht | 6 Antworten | 06.02.2008 19:31
Ok sein Vorschlag nicht mit denen rumstreiten sondern Verbraucherinsolvenz anmelden. ... Ich fühle mich über den Tisch gezogen da Verbraucherinsolvenz in meinem Fall wohl unsinnig is und er daran verdienen will? ... In die Insolvenz geht man doch nur,wenn gar keine Aussicht besteht ,die Schulden auf Leben betrachtet zu tilgen.
Leserforumvon wernst6 | Wirtschaftsrecht | 4 Antworten | 05.07.2008 22:46
Er ist allein -wir mit Kind.Er will nächste Woche in den Urlaub fahren,darf er das in der Insolvenz?
Leserforumvon Peregrin | Wirtschaftsrecht | 9 Antworten | 14.09.2004 12:15
Meine Wohlverhaltensphase Insolvenz läuft seit Sommer 2002 Da ich sehr viele Kilometer fahre tagtäglich, intressiert mich dieses, da ich die ja absetzten könnte. Über Info würd ich mich sehr freuen. ... Am 8.12.2004 von Stemwi Meine Frau hat seit ende 2003 eine Regelinsolvenz beantragt, bei mir läuft eine Verbraucherinsolvenz, die schon von meinem Inso-verwalter abgeschlossen wurde.
Leserforumvon Lissi0 | Wirtschaftsrecht | 5 Antworten | 27.12.2004 17:26
Ist es sinnvoller Insolvenz zu beantragen ? ... Insolvenz und EV ?? ... Man kann auch in die Verbraucherinsolvenz mit mehr als 20 Gläubiger.
Leserforumvon Gertrud22222 | Wirtschaftsrecht | 2 Antworten | 11.04.2007 14:27
Hallo, hab keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber ich habe mal eine dringende Frage: Ich bin seit 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz. ... Denn ich frage mich wieso die Schulden mit in der Insolvenz sind, wenn der Staat der Meinung ist er holt es sich eh wieder.
Leserforumvon Johnny1 | Wirtschaftsrecht | 5 Antworten | 29.06.2008 00:19
Wenn man eine Regelinsolvenz (nicht Verbraucherinsolvenz) machen muss und nicht mehr alle Gläubier weiß, was passiert dann, wenn während des Verfahrens oder nach dem Verfahren sich noch Gläubiger melden? ... Am 2.7.2008 von Eidechse Zum einen wird die Insolvenzeröffnung öffentlich bekannt gemacht und zum andere wird ein Gläubiger spätestens dann von der Insolvenz erfahren, wenn er entweder bei vorliegendem Vollstreckungstitel vollstrecken will oder dies tut, nachdem er einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, wenn nicht bereits während des Mahn- oder Klageverfahrens ihm die Insolvenz bekannt wird.
Leserforumvon Deven | Wirtschaftsrecht | 12 Antworten | 18.10.2006 10:17
Deven. http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/girokonto-ist-bankpflicht.html Auszug hieraus: Zusammenfassung der Entscheidung Aus der freiwilligen Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses der Banken ergibt sich eine Pflicht der angeschlossenen Banken, allen Kunden auf Wunsch hin ein so genanntes "Girokonto für Jedermann" einzurichten, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Insolvenz, Pfändungen oder vorhergehende vertragswidrige Kontoüberziehungen sind dabei kein Grund, einem Kunden die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu verweigern.
Leserforumvon b.real | Wirtschaftsrecht | 11 Antworten | 08.04.2004 21:37
Schuldnerberater Werner Just vom Sozialdienst Katholischer Männer in Köln, bewertet diese Schreiben als Strategie, um Schuldner und auch Schuldnerberater einzuschüchtern: "Viele Schuldnerberater plädieren dann oft dafür: Lieber zahlen um dann das Insolvenz-Verfahren vernünftig abschließen zu können.
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