10 Ergebnisse für „trennung trennungsjahres“

Leserforumvon Kolombina | Ausländerrecht | 8 Antworten | 02.05.2004 01:36
Darf sie wärend des Trennungsjahres nicht in Deutschland bleiben? ... Die eheliche Lebensgemeinschaft wird durch Trennung auf Dauer aufgelöst. ... Trennen sie sich früher, so entfällt das Aufenthaltsrecht, egal, wer die "Schuld" an der Trennung trägt.
Leserforumvon Cynthia | Ausländerrecht | 10 Antworten | 28.10.2004 14:16
Welche Stellen/Behörden muss ich über die Trennung informieren? ... Sie müssen niemanden über die Trennung informieren, nach der Scheidung macht das natürlich Sinn. ... Ich will jetzt erstmal nur die offizielle Trennung.
Leserforumvon noonan | Ausländerrecht | 8 Antworten | 28.01.2007 16:21
Seit einem Monat leben beide in Trennung. ... Jetzt wurde Person A vom Arbeitsamt gesagt, dass sie ab dem 1.2. ( verursacht durch die Trennung, obwohl die Scheidung erst in einem Jahr wäre, durch das Trennungsjahr) ihre Arbeitserlaubnis verliert und somit sich keine neue Wohnung suchen kann, da sie die Wohung nicht bezahlen kann und auch nicht bezahlt bekommt. ... Mann innerhalb des Trennungsjahres scheiden lassen will bzw. nach Beendigung, bekommt SIE weiterhin, aber eingeschränkt ALGII und theoretisch auch Geld für die Miete?
Leserforumvon Chris247 | Ausländerrecht | 14 Antworten | 30.04.2019 17:36
Habe ich nach der Trennung das Recht, in Deutschland zu leben? ... Was passiert mit meiner Aufenthalts- und Berufserlaubnis nach der Trennung? ... Wird den Staat mich während des Trennungsjahres irgendwie unterstützen oder nicht?
Leserforumvon Sunny1991 | Ausländerrecht | 4 Antworten | 01.02.2020 03:15
- Gilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe? ... Am 1.2.2020 von Anami Zitat (von Sunny1991):Jetzt aber stehen wir kurz vor eine Scheidung, mein Mann verlangt es, den Trennungsjahr so früh wie möglich anfangen.Wenn einer von beiden die Trennung erklärt, beginnt die Trennung.Zitat (von Sunny1991):Gilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe?... Aber aufenthaltsrechtlich gilt der Zeitpunkt der Trennung als Ende der Ehegatten-AE, wenn man noch nicht mind. 3 Jahre in Ehe gelebt hat.
Leserforumvon whyme | Ausländerrecht | 3 Antworten | 07.12.2006 12:33
Das heißt, Einhaltung eines Trennungsjahres, dann Scheidungsantrag stellen. ... Habt Ihr keine Kinder und sie arbeitet selbst, dann bekommt sie keinen Unterhalt Am 9.12.2006 von Sunbee 1 @whyme wichtig für den weiteren, von der ehe unahbhängigen aufenthalt ist der zeutpunkt der trennung. nach 2 jahren ehegemeinschaft hätte sie ein eigenes aufenthaltsecht es gilt, wie m. vorredner anmerkt, das deutsche scxheidungsrecht, sie kann eine scheidung blockieren, bringt ihr für den aufenthalt aber nix. ihr seid erst 1,5 jahre in ehegemeinschaft sunbee
Leserforumvon fragender3212024 | Ausländerrecht | 20 Antworten | 16.04.2024 15:45
Vor ca. 2 Wochen hat Person A die Trennung bei der ABH bekannt gegeben. ... Und wie auch erwähnt hat die ABH selber vor Mitteilung der Trennung mitgeteilt, wie diese bei einer vorzeitigen Trennung verfahren. ... Es wird lediglich auf Bestätigung des Trennungsjahres bzw.
Leserforumvon Iktorman | Ausländerrecht | 5 Antworten | 14.07.2023 10:10
7) Sollte innerhalb des Trennungsjahres doch wieder eine "Versöhnung" stattgefunden haben, wäre der Aufenthaltstitel wieder gültig oder müsste man diesen neu beantragen? ... Am 14.7.2023 von Anami zu1: Es genügt, dass A die Trennung mitteilt. ... Wenn A die Trennung mitteilt, muss es B nicht auch noch tun.
Leserforumvon tarantula | Ausländerrecht | 14 Antworten | 20.07.2008 09:33
Du kannst die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr die Trennung frühestens auf den Beginn dieses Jahres zurück datieren, es sei denn, du willst dir den Vorwurf des Steuerbetruges machen lassen, da im auf die Trennung folgenden Jahr die steuerliche Vergünstigung für die Ehe weg fällt. ... quote:Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr die Trennung frühestens auf den Beginn dieses Jahres zurück datieren...
Leserforumvon guest-12327.08.2022 13:32:31 | Ausländerrecht | 18 Antworten | 10.08.2022 22:39
[i]Dringend[/i] ist nichts, denn das Trennungsjahr ist noch nicht rum. die Trennung besteht seit 5 Monaten. Der Scheidungsantrag kann erst eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr rum ist, wenn es keine gravierenden Gründe für eine Verkürzung des Trennungsjahres gibt und wenn die Eheurkunde vorliegt.
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