269 Ergebnisse für „einbürgerung aufenthalt“

Leserforumvon so499384-14 | Ausländerrecht | 2 Antworten | 04.06.2019 17:11
Hier ist die Frage, wann ein Aufenthalt zum Studium ein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist. Hier geht es darum, ob ein Aufenthalt auf Dauer geplant war. ... Das Problem im genannten Fall: Nach dem Studium wurde der Aufenthalt hier beendet.
Leserforumvon einbuerger | Ausländerrecht | 5 Antworten | 08.02.2016 12:42
Meine Frage, könnten diese 5 Jahre für die Einbürgerung angerechnet werden? ... Die Anrechnung von Aufenthaltszeiten setzt voraus, dass man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland" hatte; das gilt nicht, wenn man ausreisepflichtig war. ... Genau zwei Jahre nach der Einbürgerung der Ehefrau ist die Einbürgerung als Ehepartner einer Deutschen möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 9 StAG erfüllt sind (v.a. eheliche Gemeinschaft besteht noch und der Unterhalt ist dauerhaft gesichert).
Leserforumvon bicostume | Ausländerrecht | 4 Antworten | 27.05.2018 11:41
Hier noch mal zum Nachschlagen: § 12b (2) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Zitat:Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VwV StAG): Zitat:In Einbürgerungsverfahren ist bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann. https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20170303_VwV_StAG_3.... Prinzipiell braucht man für die Einbürgerung nach § 10 StAG acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt.
Leserforumvon zoom | Ausländerrecht | 1 Antwort | 08.10.2004 17:18
Die Ausländerbehörde hat uns mitgeteilt, dass es gar nicht möglich sei, da wir keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D haben. ... Aber welche Auswirkungen hat es auf eine spätere Einbürgerung wenn der Aufenthalt unterbrochen wird? Jetzt sind wir schon über ein Jahr verheiraten mit vier Jahren Aufenthalt.
Leserforumvon muemmel | Ausländerrecht | 4 Antworten | 17.04.2008 19:15
Hi, werden folgende Zeiten auf die acht Jahre Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung angerechnet: 1. ... Ist aber rechtmäßiger Aufenthalt und somit bei § 8 anzurechen. ... Es geht um eine Einbürgerung nach § 10.
Leserforumvon Ftwda | Ausländerrecht | 5 Antworten | 04.08.2011 17:29
----------------- "" Am 8.8.2011 von Felicite Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 ist eine Einbürgerung nach §§ 8 und 10 StAG möglich. Die Einbürgerung nach § 10 ist wahrscheinlich für dich relevant, wenn du die letzten 8 Jahre ohne größere Unterbrechung in Deutschland gelebt hast (also nicht in der Türkei gelebt hast und wieder mit Visum nach Deutschland einreisen musstest und dann erst die AE beantragt hast). ... Wenn du diese Bedingungen erfüllst, hast du einen Anspruch auf Einbürgerung.
Leserforumvon slova | Ausländerrecht | 5 Antworten | 23.02.2007 03:45
Am 23.2.2007 von Mitleser zum Thema Einbürgerung findet man Vieles bei www.info4alien.de Am 23.2.2007 von Saxonicus Als Student ist eine Einbürgerung nicht möglich, zudem Du wohl auch (noch) nicht über einen gesicherten Lebensunterhalt verfügst. Um eingebürgert zu werden ist ein mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich.
Leserforumvon Strawperry | Ausländerrecht | 5 Antworten | 07.12.2015 17:07
Ich habe am 16.10.2015 meinen Antrag auf Einbürgerung eingereicht. ... Das Einzige was bei mir hapern könnte, wären die 8 Jahre rechtmäßig, gewöhnlichen Aufenthalt in De. ... Ohne Integrationskurs geht nämlich unter 3 Jahren Aufenthalt ab Wiedereinreise nichts.
Leserforumvon riko | Ausländerrecht | 2 Antworten | 15.06.2011 21:23
Ich bin seit 1989 in Deutschland, zu Schule gegangen 2 abgeschlossene Ausbildung, bestreite selbt mein Lebensunterhalt, Keine Sozialhilfe nun ich habe vor kurzem Brief von der Bundeszentralregister bzw Bundesministerium der Justiz erhalten die Sagen folgendes. die Einbürgerung eines Ausländers, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, KANN auf seinen Antrag trotz Vorstrafe der vorliegenden Art nach dem,staatsangehörigkeitsgesetz erfolgen . Nach § 8 Abs. 2 kann die Einbürgerungsbehörde bei der Einbürgerung von der Berücksichtigung der Vorstrafen absehen. was bedeutet das für mich , ich habe Einbürgerungsantrag gestellt vor 2,5 Monaten die Sachbearbeiter weiss alles , ich habe mit Ihr geredet sie sagte Ermittelt alles selbst. die Erlass der Strafe habe ich auch gesendet, nur ich wuste mit der Tilgunsfristen im BZR nicht gar nicht, ich habe nur einmal Dumheiten gemacht dafür habe ich verbüßt, nur einziger Vorstrafe. also soweit ich verstanden habe ist ein Ermessensache. was sagen die Paragrafen?? kann ich die Zusicherung der Einbürgerung bekommen ?
Leserforumvon gökhanizm123 | Ausländerrecht | 1 Antwort | 29.06.2011 05:56
Hallo an alle, ich hätte mal ne Frage zur Einbürgerung bezogen auf meine spezielle Situation und hoffe man kann mir hier weiterhelfen. ... Nach 8 Jahren Aufenthalt in der Türkei und einem Studium Abschluss hat es mich wieder zurückgezogen nach Deutschland. ... Müsste mir eigentlich nicht ein Recht zur Einbürgerung zustehen?
Leserforumvon Nexhinexhi | Ausländerrecht | 5 Antworten | 07.09.2021 20:58
Wenn es ein durchgängiger Aufenthalt mit Aufenthaltstitel war, dann ist die Anrechnung kein Problem. ... Ansonsten solltest du dich nach ca. 5 bis 5,5 Jahren Aufenthalt bei der EBH beraten lassen. ... [quote=Felicite]durchgängiger Aufenthalt mit Aufenthaltstitel[/quote] ok, dann ändert sich alles.
Leserforumvon m80na | Ausländerrecht | 7 Antworten | 05.03.2008 16:52
ich hätte zwei Fragen: (1) ich habe von unterschiedelichen Seiten gehört, dass Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Soviet Union nach 6 Jahre des rechtmässigen Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden können. ... Die Behörden haben alles überprüft und eine Einbürgerung nach einem Jahr zugesichert. Dabei ging es um 6 Jahre rechtmässiger Aufenthalt als sogennannte Kontingentflüchtlinge....
Leserforumvon Marwan8495 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 13.01.2021 13:00
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Stundent 25 Jahre alt, und habe ich einen Arbeitsvertrag als Werkstudent . ich bin in Deutschland seit 01.10.2015 und habe einen Familienzusammenführung Aufenthalt mit der Nummer (36 ABS. 2) und mein Vater hat Asyl (25 Abs 2). meine Frage ist : wann kann ich einen Antrag für Niederlassungserlaubnis Aufenthalt oder Einbürgerung stellen ? ... Auch für die Einbürgerung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Du findest auf dieser Seite die Voraussetzungen.
Leserforumvon guest-12326.11.2019 21:40:38 | Ausländerrecht | 6 Antworten | 09.05.2019 13:13
Sehr geehrter Damen und Herren Ich möchte gerne wissen wegen Einbürgerung recht ‍⚖. ... Nach fünf Jahre Aufenthalttitel.wie lange muss ich noch warten wenn ich Einbürgerung recht . ... Duldungszeiten entsprechen keinem rechtmäßigen Aufenthalt und können deshalb nicht angerechnet werden.
Leserforumvon assyrianninos | Ausländerrecht | 0 Antworten | 04.01.2012 17:04
Nun zu meiner Einbürgerung.Ich weiß, dass ich gerade erstmal 4 Jahre rechtmäig in Deutschland bin aber meine Ausländerbehörde meinte, Ich hätte einen Rechtmäßigen Aufenthalt von ca. 12 Jahren (sonst hätte ich ja auch keinen Niederlassungserlaubniss nach §26 Abs.4 bekommen, weil man dafür ja 7 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt braucht). ... Ich hab mal ein bisschen gegooglt und bin auf die Internet-Seite von der Einbürgerungsbehörde von Dortmund gestoßen und da steht: ,,Bei der Berechnung dieser Zeiten können Zeiten einer Duldung nach nur angerechnet werden, wenn unter Anrechnung dieser Zeiten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 des ehemaligen Ausländergesetz oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurden.´´ http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/auslaenderwesen/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/ermessenseinbuergerung.html Wie sieht denn das so aus ??
Leserforumvon fb527029-13 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 30.09.2019 14:25
Dann hat man einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. ... Die wäre rein zeitlich jetzt schon möglich (wenn der Aufenthalt vor der Erlangung der Blauen Karte "rechtmäßig und gewöhnlich" war). Allerdings sind hier die Anforderungen höher als bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG.
Leserforumvon kaddafio | Ausländerrecht | 4 Antworten | 06.07.2009 20:55
hallo ich lebe seit 10 jahre in deutschland und ich möchte mich einbürgeren lassen aber ich verdiene im moment nicht viel 800 euro im monat oder weniger ich möchte fragen ob es reicht für einbürgerung ? ... Informativ dazu: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/einbuerge.htm Am 6.7.2009 von kaddafio danke für ihre Antwort ich muss nur für mich selbst mit 800euro unterhalten. ich beanspruche keine zusätzliche soziale leistung ich war mit eine deutsche verheiratet und seit 2 jahre bin ich geschieden ich habe unbefristete aufenthalt erlaupnis in deutschland. die stelle habe ich erst seit 6 monaten kann es ein problem stellen das ich nicht so lange arbeiten?
Leserforumvon Lisaly23 | Ausländerrecht | 17 Antworten | 20.05.2008 10:13
Gefordert sind 8 Jahre Aufenthalt, ist dieser unterbrochen, können maximal 5 Jahre früherer Aufenthalt angerechnet werden. Einbürgerung also frühestens in 3 Jahren möglich. ... Nicht für die Einbürgerung.
Leserforumvon fb496925-76 | Ausländerrecht | 6 Antworten | 04.08.2018 12:33
Und die Einbürgerung des Vaters auch keinen Einfluss auf die Bedingungen bei einer späteren Einbürgerung seiner Kinder. Was den Aufenthalt betrifft, werden für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG verlangt: 8 Jahre Aufenthalt, bei Absolvierung eines Integrationskurses reduziert um ein Jahr auf 7 Jahre und wenn dann noch "besondere Integrationsleistungen" dazukommen, braucht man nur 6 Jahre Aufenthalt. ... Und wie ist es dann mit der Einbürgerung?
Leserforumvon RESO | Ausländerrecht | 9 Antworten | 12.09.2010 12:28
Nun wollte ich die deutsche Staatsangehörikeit haben,die Ausländerbehörde sagt zu mir ich muss irgenwie 2 oder 3 jahre die unbefristung haben um die deutsche staatsangehörikeit zu beantragen....Da ich den aufenthalt davor nach paragraph 25 absatz 2 gehabt habe (also asyl)muss ich so lange warten.... ... Mit der Anerkennung als Asylberechtigter gelten auch die Zeiten als Asylbewerber als " rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt". ... ich kenn mich leider mit diesen gestzten net so gut aus...deswegen wollt ich mir paar ratschläge hier einholen... ----------------- "" Am 13.9.2010 von DerRaecher guck mal unter www.info4alien.de nach, da steht alles zum Thema Einbürgerung. ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12314.09.2010 09:17:23 --- editiert vom Admin Am 14.9.2010 von DerRaecher Was war korrekt?
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