254 Ergebnisse für „ausland ausländer“

Leserforumvon Milli123 | Ausländerrecht | 1 Antwort | 15.04.2012 19:48
Wie man im Betreff evtl. schon rauslesen kann, geht es in meiner Frage darum Urlaub im Ausland zu machen (gemeint ist nicht mein Geburtstland!). ... Eigentlich war es für mich eine Selbstverständlichkeit auch als Ausländer Urlaub machen zu dürfen (sonst bin ich nur mit dem Auto in Urlaub gefahren und da gibts ja EU-weit keine Grenzkontrollen) aber sicher ist sicher.
Leserforumvon beeasy | Ausländerrecht | 1 Antwort | 11.02.2016 22:52
Mein Reiseausweis für Ausländer läuft am 04.03.2016 ab. ... Ich möchte ein Praktikum für 2 Monate ab Mitte April im Ausland machen.
Leserforumvon arboo | Ausländerrecht | 1 Antwort | 18.12.2005 19:47
HALLO IST DAS RICHTIG ALS AUSLÄNDER MEHR ALS 6 MONATE INS AUSLAND GEHT WIRD DAS AUFHENTHALT ERLAUBNIS ERLOSCHEN DANKE VORAB ARBOO
Leserforumvon singoi | Ausländerrecht | 3 Antworten | 12.03.2007 15:27
Hallo, ich bin neu zu diese forum und auch ein ausländer.vielleicht können sie jemand mir hilfen. z.B A und B sind beiden ausländer und A arbeitet inDeustchland seit 4 jahren. B hatt aufenthaltserlaubnis bis 2008 märz. weil B schwanger ist und in deutschland schlecht ging, ist sie nach Ihre heimat geflogen und wollte in ihre heimat entbinden. jetzt kommt die frage. nomalaweiße wenn jemand ausgereist und nicht innerhalb sechs monaten einreist, läuft automatisch die aufenthalt ab und muss man nochmal für visum beantragen. aber hier ist sie schwager und könnte nicht während diese sechs monaten zurück fliegen, und auch monats kind durfen nicht fligen. gibts irgendwelche recht für schwangerefrauen das die aufenthalt nicht ablaüft. wieder für visum beantragen ist schwier, deswegen gibst ein chance das mutter nach 9th monate mit gleichem aufenthaltserlaubnis zurück fliegen. kind kriegt neu visum aber mutter mit vorhandene aufenthaltserlaubnis. ich danke ihnen... singoi Am 12.3.2007 von Posen --- editiert vom Admin Am 13.3.2007 von Sunbee 1 @singoi ist stimme @posen zu. wer länger als die genannten 6 monate im nicht eu(schengen) ausland verbringt, verliert seinen aufenthalt @posen sonne auch in spandau BEI berlin?
Leserforumvon Trailor85 | Ausländerrecht | 9 Antworten | 13.03.2017 01:24
Im übrigen: Noch nie musste ein Ausländer die Deutsche Sprache lernen, wenn er nach Deutschland kommen wollte. ... Der für Deutsch-Lernen vor Einreise für Heirat ist, war wahrscheinlich noch nie im Ausland und hat selber noch nicht das durchgemacht! ... Z.B. wenn der Ausländer wegen (geistiger) Behinderung, hohes Alter o.ä. nicht in der Lage ist, Deutsch zu lernen.
Leserforumvon DerNachbar | Ausländerrecht | 50 Antworten | 22.08.2007 00:40
Es geht um Hilfe für einen kriminellen Ausländer, sofern noch Hilfe möglich ist. Hintergrund: der Ausländer (30 Jahre) ist in der BRD geboren und aufgewachsen. ... ja, er ist opfer seiner sucht und dazu hat er sich selbst gemacht. seither hatte er, so wie ich unseren staat kenne, xx möglichkeiten sich daraus zu befreien. sunbee Am 22.8.2007 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 22.8.2007 von Lifeguard Im Ausland wäre er lebensunfähig.
Leserforumvon Wetterrost | Ausländerrecht | 3 Antworten | 04.11.2019 14:23
Andererseits habe ich gehört, dass es keinen Unterschied macht, ob man 6 Monate am Stück innerhalb von 12 Monaten im Ausland bin oder ob ich vor Ablauf der 6 Monate nochmal in Deutschland war, sobald ich länger als 6 Monate innerhalb von 12 Monaten im Ausland bin, erlischt meine Niederlassungserlaubnis. ... Und wo steht geschrieben, dass man sich innerhalb von 12 Monaten nicht länger als 6 Monate im Ausland befinden darf? ... Es gilt das Aufenthaltsgesetz, § 51 (1, Nr. 7) AufenthG (1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: ... 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, Zitat (von Wetterrost):wenn man sich ununterbrochen über 6 Monate im Ausland befindet.Auch das bedeutet : Am Stück.
Leserforumvon Anja_1234 | Ausländerrecht | 22 Antworten | 17.07.2007 13:01
Aber nicht, so lange einer der beiden im Ausland lebt. ... Damals hat die deutsche Frau durch die Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.
Leserforumvon pampersrocker | Ausländerrecht | 7 Antworten | 08.03.2020 14:09
Leben gemeinsam noch im außereuropäischen Ausland. ... Der im Ausland lebende deutsche Vater ist grundsätzlich unterhaltspflichtig für Frau und Kind. ... Dieses kann sie bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Leserforumvon Bigfoot11 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 01.09.2013 22:28
Im hier geschilderten Fall dürfte der Aufenthaltstitel schon deshalb erlöschen, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist. Bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland (sofern sie nicht befristeter Art ist), kann man nicht mehr von "vorübergehend" sprechen. -- Editiert ya338 am 01.09.2013 23:05
Leserforumvon maria_rosa_76@yahoo.com | Ausländerrecht | 19 Antworten | 29.12.2005 23:45
um wieder ein ausländer zu sein? ... Interessanter wäre die Frage, ob das Land in dem man leben möchte so ohne weiteres einem Ausländer (Deutschen) eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Nicht in allen Staaten werden Ausländer so leicht aufgenommen wie in Deutschland.
Leserforumvon asdvbr1123 | Ausländerrecht | 5 Antworten | 18.10.2023 00:27
. - Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland wenn der Ausländer das 60. ... In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis). (...) [/quote] Am 18.10.2023 von Felicite [quote=alya_spock]In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (...)
Leserforumvon CAM | Ausländerrecht | 9 Antworten | 19.09.2008 04:05
Was sagt nun dieses Aufenthaltsgesetz zu einer Uebersiedlung eines binationalen Ehepaares (Deutscher/Drittstaatler) aus dem EU Ausland nach Deutschland? Gruss CAM Am 22.9.2008 von Mitleser >Was sagt nun dieses Aufenthaltsgesetz zu einer Uebersiedlung eines binationalen Ehepaares Nichts, nur zu dem Ausländer. ... Der/die Ausländer(in) beantragt das entsprechende Visum bei der deutschen Botschaft bzw, den zuständigen Generalkonsulat im Aufenthaltsstaat, hier also in Frankreich.
Leserforumvon Pacai | Ausländerrecht | 5 Antworten | 31.12.2010 13:17
Bis dahin bestand eine Versicherung im Ausland über den leiblichen Vater. ... Weder hier noch im Ausland.
Leserforumvon Katharinchen123 | Ausländerrecht | 10 Antworten | 19.04.2020 11:37
Falls der Antrag noch nicht gestellt wurde, muss das schnellstens nachgeholt werden: Der Antrag kann formlos gestellt werden und er sollte auf seine derzeitige prekäre Situation im Ausland hinweisen. ... Die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass ein Ausländer mit AE in Katar festhängt, kann nie schaden. ... Die Rückholaktion des Auswärtigen Amtes holt primär Bundesbürger zurück, wenn aber Plätze vorhanden sind, werden auch Ausländer mit deutschem Aufenthaltstitel mitgenommen.
Leserforumvon Hamburger27 | Ausländerrecht | 8 Antworten | 27.12.2010 03:22
Sein aktueller Status wäre im Ausland illegal. ... ZITAT: quote:Sollte Ali ohne die erforderliche "Erlaubnis " seiner ABH ausgereist sein, wird ihn als Inhhaber einer NE das Schicksal des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ereilen, Zitat: Auszugsweise zitiert: (1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: ... 6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ... es sei denn, die folgenden Voraussetzungen liegen ebenfalls vor (Auszug aus § 51 Abs. 2 Zitat: (2) 1 Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat ... erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. ... Uwe ----------------- "" Am 27.12.2010 von guest-12302.03.2011 15:57:58 Hallo Wenn du hier mehr als 15 jahren in deutschland aufgehalten warst, dann dürfte es das ohne weiteres kein Problem sein, auch wenn du mehr als 6 Monate im Ausland bleibst.
Leserforumvon Der Saarländer | Ausländerrecht | 3 Antworten | 12.03.2009 23:45
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das Kind ins Ausland verschleppen will und dann was weiß ich mit dem Kind machen will.
Leserforumvon Gleich | Ausländerrecht | 10 Antworten | 13.07.2004 11:22
In diesem Zuge wird auch die Frage Ihrer Selbständigkeit oder Arbeitserlaubnis geprüft. http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/EU-Osterweiterung,_Merkblatt_des_MI.pdf C. ... Arbeitsgenehmigungen können Ausländern mit Wohnsitz im Ausland nur im Rahmen der ASAV erteilt werden (§ 285 Abs. 3 SGB III).
Leserforumvon Strawperry | Ausländerrecht | 5 Antworten | 07.12.2015 17:07
Jetzt war ich die letzten 10 Jahre im Ausland (studiert, gearbeitet und gereist) und habe letztes Jahr beschlossen wieder nach De zu kommen und möchte meine Zukunft hier aufbauen. ... Da ich die letzten 10 Jahre im Ausland war, wird sich das negativ auf meinen Antrag auswirken??? Dass ich jetzt quasi wieder 8 Jahre hier gelebt haben muss, bevor ich eingebürgert werden kann, weil durch die 10 Jahre im Ausland, die Voraufenthaltszeit nichts mehr zählt?
Leserforumvon marie456 | Ausländerrecht | 5 Antworten | 28.08.2023 11:06
[/quote]Man wird wohl die Rechtslage des anderen EU-Landes prüfen müssen, ob der Ausländer mit seinem AT auch im EU-Ausland/Deutschland erwerbstätig sein darf. ... Dazu sollte der Ausländer bei seiner Ausländerbehörde in diesem EU-Land nachfragen. ... Am 29.8.2023 von marie456 [quote=Anami]Man wird wohl die Rechtslage des anderen EU-Landes prüfen müssen, ob der Ausländer mit seinem AT auch im EU-Ausland/Deutschland erwerbstätig sein darf.
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