Leserforumvon
PitonA
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Ausländerrecht
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9 Antworten
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20.02.2011 00:36
Wenn ihr getrennt seid, dann bekommst du einen eigenständigen Aufenthalt und wird jahr für Jahr verlängert, bis die Voraussetzungen für die Erteilung der NE vorliegen gemäß §9 Abs.2 AufenthG. ----------------- "Diskutiere niemals mit einem Idioten.