794 Ergebnisse für „agb kündigung“

Leserforumvon kende | Vertragsrecht | 4 Antworten | 02.01.2012 21:29
In den AGB der Firma steht, dass es bei einer Kündigung einer Bestätigung bedarf. ... Ist die Kündigung trotzdem gültig?? ... Wandt Grundsätzlich ist eine Kündigung eine einseitige,empfangsbedürftige Willenserklärung für deren Wirksamkeit es keiner Bestätigung bedarf.
Leserforumvon henryf | Vertragsrecht | 13 Antworten | 06.02.2004 08:52
Auf dem Vertrag sind keine AGB`s vorhanden. ... Die als Normalsendung aufgegebene Kuendigung kam angeblich nie an. ... Diese Kündigung wiesen Sie zurück, mit der Begründung eine Kündigung sei während einer Ruhepause nicht möglich.
Leserforumvon Autowaschen | Vertragsrecht | 2 Antworten | 07.11.2015 18:35
Wenn A nun innerhalb der 2 Monate nach Erhalt des Ankündigungsschreibens den Änderungen widerspricht, dann kann B ihm ja ganz AGB-konform eine Kündigung aussprechen, allerdings mit einer Frist von 2 Monaten. ... Beispiel: A widerspricht am 22.11.2015 den AGB-Änderungen. Daraufhin schickt B ihm eine Kündigung - mit einer Frist von 2 Monaten (also vermutlich bis Ende Januar 2016).
Leserforumvon schillke | Vertragsrecht | 7 Antworten | 28.10.2010 12:33
Ich habe nie neue AGB erhalten oder einen Hinweis auf die Änderung. ... Wann wurden die AGB denn abgeändert. Ich habe keine neuen AGB bekommen, bei Vertragsverlängerung.
Leserforumvon peterftw | Vertragsrecht | 18 Antworten | 09.02.2014 02:02
In den AGB steht allerdings: quote:Kündigungen sind schriftlich auszusprechen (per Fax oder Briefpost). Wenn ich mich dem widersetze, die Email abschicke, die entgegen der AGB bearbeitet wird und ich eine ordentliche Kündigungsbestätigung erhalte - dann ist doch trotzdem alles in Ordnung, oder? ... Online abgeschlossen hat und ist deshalb nach der AGB-rechtlichen Generalnorm des § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam (Az.: 12 O 18571/13).
Leserforumvon Sh0cK | Vertragsrecht | 0 Antworten | 16.11.2009 08:17
Nun folgendes Problem: Da der Seitenanbieter jede Woche seine AGB ändert und mit der heute gefolgten AGB Änderung einen Schritt zu weit gegangen ist möchte ich diesen Vertrag kündigen. Wenn ich den Vertrag nun kündige aufgrund der Änderung der AGB ist der Anbieter (sofern in der älteren AGB nicht angegeben) verpflichtet mir meine Prämie bzw Provision zu erstatten?
Leserforumvon farukt | Vertragsrecht | 2 Antworten | 08.07.2010 17:13
Also verfasste ich die Kündigung und schickte es an telering! Eine Woche später rief ich bei der Hotline an um zu fragen, ob die Kündigung durch sei und wurde informiert, dass für die eine Rufnummer, bei der wir einen Tarifwechsel gemacht hatten, die Kündigung NICHT akzeptiert wurde, da der Vertrag sich geändert habe, weil Tarifwechsel! ... Ausserdem frage ich mich, ob man die AGB, ohne dei AGB gesehen zu haben, akzeptieren kann?
Leserforumvon XaverHH | Vertragsrecht | 8 Antworten | 13.09.2021 12:46
Am 14.9.2021 von vundaal76 Ok, die außerordentliche Kündigung wg. ... Falls das Fitnessstudio meint, dass die außerordentliche Kündigung wg. ... Eine Kündigung mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht wurde vom Betreiber mit Verweis auf die AGB-Änderung nicht akzeptiert.
Leserforumvon Muldentaler | Vertragsrecht | 2 Antworten | 22.03.2013 14:41
Zwischenzeitlich wurden die AGB zugunsten des Kunden geändert (kürzere Kündigungsfrist). Die AGB ist auf der Homepage des Anbieters einschaubar. ... Nach der alten AGB käme eine Kündigung für mich zu spät, nach der Neuen nicht.
Leserforumvon Timreh | Vertragsrecht | 0 Antworten | 27.09.2009 12:57
Die Firma möchte die Kündigung jetzt allerdings nicht annehmen und bezieht sich dabei auf eine AGB-Änderung in der Preisanpassung. Zitat: "Bezüglich der veränderten AGB besteht ab Zugang dieses Schreibens ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt. ... Was ich ja so gesehen innerhalb von 4 Wochen durch die Kündigung getan habe.
Leserforumvon Basti123 | Vertragsrecht | 2 Antworten | 03.06.2009 23:11
Ich wurde über diese Vertragsänderung (AGB- Änderung) nicht informiert und fühle mich jetzt zu unrecht behandelt. Gibt es die Möglichkeit, diesen Vertrag durch eine "Ausserordentliche Kündigung" zu kündigen ? ... Wenn du eine AGB-Änderung nicht akzeptierst, kannst du Widerspruch einlegen und wirst nach alten AGB behandelt. ----------------- "Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Leserforumvon captaincomic | Vertragsrecht | 3 Antworten | 14.10.2004 14:21
Oder gibt es neben den AGB noch eine übergeordnete Regelung z.B. im BGB (das AGB-Gesetz gibts ja wohl so nicht mehr?) ... Dies ist so aber in den AGB nicht vorgesehen Wie? ... Daher leite ich mein Recht zur außerordentlichen Kündigung her.
Leserforumvon hpmv | Vertragsrecht | 11 Antworten | 07.04.2007 12:58
Oder kann sich der Auftragnehmer auf die AGB berufen ,wenn der Auftraggeber die Leistung bemängelt? ... Individualvereinbarungen gehen AGB grundsätzlich vor. ... Bei Lieferverträgen z.B. gerne mal irgendwelche Haftungsbegrenzungen oder Eigentumsvorbehalte oder bei Dauerschuldverhältnissen die Regelungen zu der Kündigung.
Leserforumvon electrofaust | Vertragsrecht | 12 Antworten | 06.04.2010 21:14
AGB aus 20 Punkten habe, wie sollte ich dann vorgehen? ... Bei der AGB-Prüfung gilt, dass Zweifel zu Lasten des Verwenders gehen (§ 305c II BGB). ... Daß bei Kündigung der Account gelöscht wird?
Leserforumvon Poc555 | Vertragsrecht | 4 Antworten | 11.05.2014 14:15
Hallo, ich will mir einen neuen Stromanbieter suchen, aufgrund einschlägiger Erfahrungen gehe ich da jetzt etwas vorsichtiger heran und habe zu den AGB eines Anbieters eine Frage. ... Die Frage ist, bekomme ich den Bonus auch dann, wenn ich die Kündigung umgehend nach Zugang der Preiserhöhung abschicke und die Kündigung zum regulären Vertragsablauf nach einem Jahr erfolgen soll ? ... Am 11.5.2014 von Harry van Sell quote:Die Frage ist, bekomme ich den Bonus auch dann, wenn ich die Kündigung umgehend nach Zugang der Preiserhöhung abschicke und die Kündigung zum regulären Vertragsablauf nach einem Jahr erfolgen soll ?
Leserforumvon Marcos | Vertragsrecht | 6 Antworten | 20.02.2008 00:03
Am 01.07.2007 schickte ich die Kündigung zu Congstar. ... Es gab auch eine allgemeine AGB, in der dann die 30 Tage Kündigungsfrist steht. ... Am 22.2.2008 von Interessierter Laie AGB und Vertragstext widersprechen sich auch nicht.
Leserforumvon der_unschuldige | Vertragsrecht | 0 Antworten | 01.06.2005 14:59
im jan.05 schloß ich bei einem internetprovider einen 12 monats-vertrag für eine dsl flatrate incl. einigen zusatzfeatures ab. der isp änderte am 01.04. die agb. eine mitteilung darüber bekam ich erst am 07.04. per mail. am 18.04. kündigte ich den vertrag außerordentlich per fax, falls nicht die ürsprünglichen agb bis zum ablauf der Vertragslaufzeit gelten würden. daraufhin wurde mir die kündigung zwar bestätigt per mail, aber mit einer frist von 4 wochen ab dem zugang meiner kündigung, also zum 18.05. daraufhin antwortete ich auch per E-mail, daß ich die 4 wöchige kündigungsfrist nicht akzeptiere und sie mir einen sofortigen closetermin mitteilen sollen. erst wurde darauf gar nicht reagiert, nach einer weiteren mail wurde mir eine kleine gutschrift, für die mehrkosten, die aus den agb änderungen entstanden angeboten. da es mit jetzt zuviel wurde, stellte ich am 26.04. die nutzung des aller leistungen des providers ein. da ich keine abschlußrechnung und keine kündigungsbestätigung bekam, schickte ich am 11.05. nochmal ein fax mit folgendem inhalt "am 18.04.05 kündigte ich die (Name des Produkts) per Fax.
Leserforumvon F.C. | Vertragsrecht | 3 Antworten | 24.10.2006 20:39
Der Verlag lehnt die Stornierung unter Berufung auf §2 seiner AGB ab, in dem es heisst: '(...) ... Ist ein solcher AGB-Passus überhaupt rechtmäßig, der eine Stornierung vollkommen ausschließt? ... Wäre ein Kündigung aus besonderem Grunde trotzdem möglich?
Leserforumvon tiber37 | Vertragsrecht | 0 Antworten | 15.05.2010 10:11
Sie haben recht: in unseren alten AGB (bis 12/2009) haben wir auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. ... Damit ist dieser Punkt in den alten AGB nicht rechtskräftig. Unsere neuen AGB (seit 01/2010) haben wir dementsprechend korrigiert.
Leserforumvon Punktesünder | Vertragsrecht | 1 Antwort | 11.01.2015 18:10
Hallo, wie ist Eure Meinung zur Auslegung der unten genannten AGB-Klausel im Fall eines sich selbst nach 12 Monaten um ein weiteres Jahr verlängernden Paket-Stromliefervertrages. Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, dann verlängert sich der Vertrag meines Erachtens doch zu gleichen Bedingungen für die neue Vertragsperiode. ... Mehrere Vertragsverhältnisse im Sinn der AGB wäre meines Erachtens wenn ich mehrer Abnahmestellen und demzufolge mehrere Lieferverträge mit dem Anbieter hätte.
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