19 Ergebnisse für „wasserschaden leitungswasserschaden“

Leserforumvon Torsten Faltinat | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 30.08.2004 09:13
Hallo, vielleicht kann mir einer von Euch meine vielen Fragen zu unserem Wasserschaden beantworten. ... Vielen Dank & Grüße Torsten Am 30.8.2004 von toedti2000 ihre hausrat zahlt hier den leitungswasserschaden und wird sich dann mit der haftpflicht des schädigers in verbindung setzen. hat hier eben den vorteil, dass die hausratversicherung in den meisten fällen eine neuwertversicherung darstellt und die haftpflicht sich nur mit dem zeitwert beschäftigt... in wie weit wollen sie ihr werkzeug ersetzt haben? es muss auch nach einem leitungswasserschaden nicht zwangsläufig rosten...
Leserforumvon daniellauxen | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 10.10.2013 11:16
Ende September haben wir einen Wasserschaden bemerkt und unserer neu abgeschlossenen Gebäudeversicherung gemeldet. ... Nehmen wir an, der von uns im September bemerkte Wasserschaden wäre bereits vor Abschluss der neuen Wohngebäudeversicherung entstanden. ... Abwandlung: Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden vor der Zwangsversteigerung entstanden ist und nehmen weiter an, dass vorher ein Leitungswasserschaden nicht versichert war.
Leserforumvon marcelm1987 | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 04.10.2015 14:56
Hallo zusammen, wir haben in unserer Neubauwohnung seit längerem einen Wasserschaden (undichte Warmwasserleitung). Durch den Wasserschaden ist der ganze Fußbodenaufbau durchfeuchtet und verschimmelt und muss deshalb ausgebaut werden. Es ist nun festgestellt worden, dass auch in anderen Bereichen der Wohnung, wo der Wasserschaden sich nicht auswirkte Schimmel aufgetreten ist.
Leserforumvon DaBomb | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 22.02.2007 17:44
Nur wer trägt die Wasserschäden in den anderen Wohnungen? ... Handelt es sich bei einem gerissenen Panzerschlauch eigentlich um einen Leitungswasserschaden? ... Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden, den deine Hausratversicherung an deinem Hausrat reguliert.
Leserforumvon herzblatt | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.09.2013 20:12
Ich habe ein kleines MFH, in welchem es jetzt einen Wasserschaden gab: in einer Wohnung im EG lief über mehrere Stunden eine erhebliche Wassermenge aus dem Waschbecken.
Leserforumvon stefan342345 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 26.07.2009 04:36
Habe einen Wasserschaden in der Küche Festgestellt. ... Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen Leitungswasserschaden, weshalb die HR wohl nicht bezahlen wird.
Leserforumvon StephanFrings | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 31.07.2006 11:11
Die Gebäudeversicherung unseres Vermitters weigert sich unseren Laminatschaden zu begleichen, sowie den Schaden an der Wohnung unter uns, da es sich um keinen Leitungswasserschaden handelt (Frag mich was es sonst fürn Wasser ist was aus meiner Wasserleitung kommt). ... Die Haftpflicht zahlt hienach den Schaden der Unterliegenden Wohnung. -- Editiert von StephanFrings am 31.07.2006 14:05:01 Am 31.7.2006 von murgab123 Na wenn das auf der Inetrnetseite steht und Sie dort eine Vers. haben, fordern Sie diese zum Ausgleich des Schadens auf Am 15.8.2006 von hh Selbstverständlich handelt es sich in diesem Fall um einen Leitungswasserschaden. daher tritt Deine Hausratversicherung ein und auch die Wohngebäudeversicherung muss eintreten. ... Hier steht sehr ausführlich was zu Wasserschäden.
Leserforumvon Mimi Wg1 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 22.12.2023 19:05
In meiner selbst bewohnten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus meldete ich am 29.11.2023 meiner HV einen Wasserschaden (Flecken an der Wand , Küche) Hausverwaltung bzw. eingeschalteter Versicherungsmakler sendete sogleich Schadenablaufplan : 1.Leckortung 2.
Leserforumvon kyan | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 08.09.2009 11:12
Hallo, wir haben seit Monaten einen Wasserschaden im Keller und keiner konnte sagen woher es kommt. ... Müsste die Gebäudeverssicherung,die auch für Leitungswasserschäden haftet, zahlen oder nicht.
Leserforumvon fridolin501 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 24.11.2008 13:44
Bei einem Wasserschaden stellt ein von der Versicherung bestellter Messtechnik die Ursache fest. ... In welchem Umfang wird die Gebäudeversicherung, über die der Schaden als Leitungswasserschaden mitversichert ist, hier regulieren?
Leserforumvon Ratsuchender011050 | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 01.01.2011 13:39
Und dass es sich auch um keinen Leitungswasserschaden i.
Leserforumvon DieAndi | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 15.02.2024 13:14
Hallo zusammen, ich benötige kurzfristig Hilfe zu folgendem Fall: Meine Mutter hat im Keller ihres Hauses einen Wasserschaden. ... Jetzt - nach fast 6 Monaten - will die Versicherung mehr als 2000,00 Euro von meiner Mutter haben - mit dem Hinweis, dass der Schaden ein reiner Leitungswasserschaden ist und die Versicherung dieses nicht übernimmt.
Leserforumvon Susa1966 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 23.10.2009 19:39
Mein Parkett hat einen Wasserschaden durch austretendes Wasser aus einer defekten Dichtung an einer fernwärme betriebenen Heizung erlitten. ... Meine Frage ist, ob ein solcher Schaden überhaupt über eine Versicherung regulierbar ist und wenn ja welche Versicherung aufkommen muss. ----------------- "Susa" -- Editiert am 24.10.2009 09:22 Am 25.10.2009 von nnahoj Hallo und servus, nach Ihrer Schilderung betrifft das ganz klar die Gebäudeversicherung mit dem Risiko Leitungswasserschäden.
Leserforumvon kravudin | Versicherungsrecht | 14 Antworten | 21.10.2022 17:16
Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden, da das Wasser nicht bestimmungsgemäß ausgetreten ist. So ein Leitungswasserschaden ist im Regel in der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Leserforumvon traumpilot68 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 09.11.2013 09:26
Leitungswasserschäden am Mieter-Eigentum deckt nur die Mieter-Hausratsversicherung.
Leserforumvon stephan123 | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 08.08.2004 23:43
Am 11.8.2004 von ikarus02 Außerdem zahlt eine Hausratversicherung NUR bei Leitungswasserschäden, hier handelt es sich aber um Regenwasser.
Leserforumvon go503075-21 | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 29.03.2023 22:37
Wenn Deine Vermieterin eine Wohngebäudeversicherung hat, die Du diese über die Betriebskosten mit bezahlst, dann wäre zunächst das die Versicherung, die für Leitungswasserschäden mit allen daraus entstehenden Folgen zuständig ist.
Leserforumvon HeikoEll | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 03.03.2022 09:15
Daraufhin zeigten wir bei der Vers am 05.02. einen Leitungswasserschaden an!
Leserforumvon diemut | Versicherungsrecht | 28 Antworten | 15.01.2010 12:10
Wenn dein Parkett fest mit dem Boden verklebt ist, könnte es unter Umständen zur Wohngebäuderversicherung zählen, allerdings nur, wenn solche Wasserschäden vereinbart sind.
1