86 Ergebnisse für „wasserschaden gebäudeversicherung“

Leserforumvon Koki1 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 17.03.2008 12:45
Wasserschaden in Eigentumswohnung durch undichte Dachterrasse darüber. ... Die Gebäudeversicherung zahlt den Schaden. ... Zahlt die Gebäudeversicherung das Gutachten?
Leserforumvon dekaduka | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.11.2007 16:08
Folgendes Szenario: Im Keller einer Doppelhaushälfte stellen die Besitzer einen Wasserschaden (Schimmel an den Wänden, feuchte Böden). Daraufhin wird die Gebäudeversicherung eingeschalten. ... Die Gebäudeversicherung wird den Schaden nicht reparieren lassen.
Leserforumvon kudus | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 05.05.2017 01:28
Wenn bei einer Vermieteten Wohnung in einer WEG, durch eigenverschulden des Vermieters ein Wasserschaden ensteht (z.b. falscher Montage einer WC) bei der Nachbarwohnung. Müsste oder würde die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen? Am 5.5.2017 von Lazyboy Für den Schaden durch das austretende Wasser im Prinzip schon, für die Reparatur des WCs im Beispiel nicht (außer es wäre ein Rohrbruch vorliegend) Am 5.5.2017 von hh Ja, die Gebäudeversicherung würde zahlen und vom Verursacher Regress fordern.
Leserforumvon Pentane | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 20.06.2018 11:26
Ich habe eine Gebäudeversicherung für Sturm, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Die Versicherung argumentiert nun, es handle sich hierbei nicht um einen klassischen Sturm oder Wasserschaden, sondern um eine Überschwemmung im Dachgeschoss, und lehnt jegliche Art von Leistung ab. ... Ich bin davon ausgegangen, das der Wasserschaden in Folge eines Sturmes entstanden ist?
Leserforumvon Susa1966 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 23.10.2009 19:39
Mein Parkett hat einen Wasserschaden durch austretendes Wasser aus einer defekten Dichtung an einer fernwärme betriebenen Heizung erlitten. ... Wenn Sie natürlich nur eine Gebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer oder Sturm/Hagel haben, geht hier nichts. Leitungswasser muss bei Ihrer Police mit dabei stehen, dann wird die Gebäudeversicherung das widerspruchslos übernehmen.
Leserforumvon blue roses | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 15.03.2007 10:08
nur 50% des Schadens übernehmen- den Rest soll die Gebäudeversicherung unserer Vermieterin übernehmen... (Wir bezahlen übrigens mit unseren Nebenkosten anteilig für diese Gebäudeversicherung!) ... Wie ergibt sich denn ein Zeitwert eines Gebäudes bei einem Wasserschaden?!?!
Leserforumvon hfngee | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 08.11.2021 19:22
Guten Abend, im Mai diesen Jahres gab es einen von meiner Eigentumswohnung im obersten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses ausgehenden, größeren Wasserschaden, welcher auch zwei weitere Wohnungen betraf. Nach erfolgter Trocknung wurde durch die Hausverwaltung (über welche bis dato die gesamte Kommunikation mit der Gebäudeversicherung lief) ein Angebot zur Schadensbeseitigung durch eine Firma eingeholt und am 05.07. an die Versicherung weitergeleitet, dieses wurde am 31.8. als zu teuer abgelehnt - man wolle die Arbeiten durch den eigenen "Handwerkerservice" ausführen lassen [u]und vorab einen Gutachter beauftragen.... Am 02.11. hat die Hausverwaltung auf meine Bitte hin nochmals bei der Gebäudeversicherung um unverzügliche Kontaktaufnahme mit mir als Eigentümer gebeten, es erfolgte erneut keinerlei Reaktion.
Leserforumvon pas br | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 03.08.2020 11:40
Da ist ein Wasserschaden entstanden. Den hat ihre Gebäudeversicherung behoben und alles gut. ... Am 3.8.2020 von pas br Durch den Wasserschaden meiner Frau eine Leitung in der Wand ist undicht geworden und somit die Wand beschädigt
Leserforumvon sigrid curity | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 06.10.2005 18:35
Einen Tipp bitte: Im dritten Stock läuft die Waschmaschine aus,(Leitungswasser) Wasserschaden bis ins Erdgeschoß bei anderen Mietern. ... Am 6.10.2005 von Dany75 Hi Für Schäden am Gebäude bzw den Maßnahmen, die zur Instandsetzung des Gebäude notwenig sind, zählkt die Gebäudeversicherung des vermieters. ... Mehrkosten wegen Strom (Trocknung), Arbeits- und Aufwandskosten zB das leerräumen der betroffenen Räume, ist ebenso Sache der Gebäudeversicherung.
Leserforumvon icecycle | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 19.01.2008 13:11
Übernimmt die Gebäudeversicherung die Wasserschäden durch 1. die durch Schornstein oder Lüftungsrohr (beide ohne Abdeckung) eingedrungenes Regenwasser 2. ... Gruß Am 20.1.2008 von Commodore Hallo, wenn die angesprochenen Einrichtungen jeweils sach- und fachgerecht verbaut bzw. montiert oder installiert wurden, können keine Wasserschäden auftreten.
Leserforumvon daniellauxen | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 10.10.2013 11:16
Ende September haben wir einen Wasserschaden bemerkt und unserer neu abgeschlossenen Gebäudeversicherung gemeldet. ... Nehmen wir an, der von uns im September bemerkte Wasserschaden wäre bereits vor Abschluss der neuen Wohngebäudeversicherung entstanden.
Leserforumvon SteigerMan | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 24.01.2008 22:47
Ist ein Wasserschaden durch einen abgerutschten Abwassershlauch einer Waschmaschine, die während eines beaufsichtigten Betriebes passiert ist über die Hausrat/Gebäudeversicherung versichert?
Leserforumvon guest-12307.12.2020 13:33:07 | Versicherungsrecht | 27 Antworten | 03.12.2020 15:51
Hallo, ich habe Ferienwohnung meiner Eltern Wasserschaden verursacht. ... Dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig. ... Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Leserforumvon MoritzM99 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 27.07.2020 13:07
Verursache ich mit dem Wasserschaden in anderen Wohnungen Schäden > private Haftpflicht. ... Selbstverständlich schließt die von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossene Gebäudeversicherung auch Schäden am Sondereigentum ein. ... Zitat:Verursache ich mit dem Wasserschaden in anderen Wohnungen Schäden > private Haftpflicht.
Leserforumvon Tell83 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 07.07.2011 14:17
Hallo, ich bin hier neu und habe direkt ein Anliegen. nach einem Brand und Wasserschaden hat die Versicherung festgestellt das die m2 Anzahl in der Gebäudeversicherung nicht stimmt und meint jetzt das ich Unterversichert bin.
Leserforumvon Silencer123 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 08.09.2020 08:03
Der Wasserschaden selbst bezieht sich in dem Beispiel bisher nur auf eine Wande im Gemeinschaftseigentum, eine Beeinträchtigung der Wohnung durch den Wasserschaden liegt aktuell ohne die Reparatur noch nicht vor. ... Da es sich nach der Beschreibung um einen reinen Gebäudeschaden handelt, springt die Gebäudeversicherung ein.
Leserforumvon kyan | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 08.09.2009 11:12
Hallo, wir haben seit Monaten einen Wasserschaden im Keller und keiner konnte sagen woher es kommt.
Leserforumvon josef11 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 25.04.2008 16:42
Hallo, ich habe vor einigen Wochen, kurz nach der Zeit des Sturmes "Emma", einen Wasserschaden im Keller gehabt, den ich sofort an die Versicherung gemeldet habe.
Leserforumvon BSt2009 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 08.07.2009 22:39
Hallo Zusammen, uns beschäftigt gerade folgender Sachverhalt von dem ich mir hier ein wenig Klärung erhoffe: In unserem Haus haben wir einen Wasserschaden (Leckage an einer Wasserleitung), Schaden wurde sogleich der Versicherung gemeldet, Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet etc. ... Falls jemand in dieser Richtung Informationen benötigt: wenn Laminat direkt auf dem Boden (Estrich o.ä.) verlegt ist, zählt er zum Gebäude, auch wenn er schwimmend verlegt ist => Gebäudeversicherung. ... Allerdings übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für den Teppich und natürlich wird nur ein Bodenbelag ersetzt.
Leserforumvon KIttyCat2908 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 03.12.2013 19:49
Gebäudeversicherung wurde benachrichtigt, Gutachter kam. ... Vermieter ist der Ansicht, dass der gesamte Wasserschaden nur von der Waschmaschine herrührt (und die Armatur beschädigt hat) und nicht, wie besagt, der obere Abschnitt von der defekten Armatur und der untere von dem undichten Dichtungsring der Waschmaschine. ... Und was ist, wenn die Gebäudeversicherung den Schaden an der Küche, die Eigentum des Vermieters ist (Waschmaschine Eigentum des Mieters), nicht übernimmt?
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