38 Ergebnisse für „unfall unfallschaden“

Leserforumvon gz | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 30.01.2014 19:17
Folgenes: Oktober 13 hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit knapp 3000 Euro Schaden. ... Das Auto, welches in den Unfall verwickelt war, wurde weder repariert noch verkauft. Nun zur eigentlichen Frage: Ich hörte, dass man die Möglichkeit hat, die MwSt zu forden, wenn man den Unfallschaden beheben lässt (soweit klar!)
Leserforumvon denrock | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.06.2011 13:56
Unfall wird bei Versicherung von Y gemeldet, Unfallbericht dort eingesendet. ... ----------------- "" Am 15.6.2011 von reckoner Hallo, denkbar ist imho schon, dass der Wiederbeschaffungswert (Auto vor dem Unfall) mit dem Restwert (Auto nach dem Unfall) identisch ist. In dem Fall könntest du den Unfallwagen zum Restwert verkaufen, und mit dem Erlös wieder ein vergleichbares Auto ohne Unfallschaden kaufen; somit hast du keinen Schaden mehr.
Leserforumvon uepps1 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 18.09.2017 19:32
Kalenderjahr oder vom Unfall bis heute ? ... Kalenderjahr oder vom Unfall bis heute ? ... Also kann ich ohne Unfallschaden ankreutzen?
Leserforumvon Th0r1140 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 10.09.2012 07:12
Ich hatte kürzlich einen Unfall. ... Zum Thema Differenzbesteuerung hier eine interessante Quelle: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-mehrwert.htm Zu Ihrer Frage bezüglich Nutzungsausfallentschädigung: Anstelle eines Mietwagens steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung zu (abgesehen von der Schuldfrage), wenn Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorhanden sind.
Leserforumvon h0444ywx | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 28.09.2004 22:52
Ich wusste das das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte.
Leserforumvon Unnamed123 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 07.09.2016 19:19
Zählt das nun als zwei Unfallschäden, sprich es wird die Selbstbeteiligung zweimal fällig oder gilt das als ein Schaden? ... Bergungsschäden (auch dazu könnte man das Aufheben rechnen) werden auch dem originalen Unfall zugerechnet. http://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-unfallschaden-und-bergungsschaeden-kann-der-selbstbehalt-zweimal-in-abzug-gebracht-werden-f63204 Am 9.9.2016 von asd1971 Zitat (von micbu):Zitat (von Unnamed123):Dies geschah nicht aufgrund erhöhter Geschwindigkeit, Aber 100%ig doch. ... Bergungsschäden (auch dazu könnte man das Aufheben rechnen) werden auch dem originalen Unfall zugerechnet. http://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-unfallschaden-und-bergungsschaeden-kann-der-selbstbehalt-zweimal-in-abzug-gebracht-werden-f63204 Er schrieb nicht, dass er unter Schock stand.
Leserforumvon Keinblassenschimmer | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 23.04.2020 18:21
Ich kann das nicht einsehen.Frage mich,ob das bis zum St.Nimmerleinstag so weitergehen soll.Ich würde gern diese Angelegenheit abschließen,denn ich werde auch so schon täglich durch die Beschwerden an den Unfall erinnert. ... Falls nein, müsste sich der Versicherungsnehmer nur eine "durchschnittliche" und zumutbare Zeit hinhalten lassen (bspw. wenn der Unfall) sehr speziell war und nur wenige, stets "ausgebuchte" Gutachter existieren.
Leserforumvon Getrom2008 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 07.08.2015 11:56
Der Arbeitgebeber hat den Unfall weder verursacht noch durch Sorglosigkeit dazu beigetragen. oder b) der Unfall durch einen Mitarbeiter oder anderen Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers verursacht wurde. Solange man aber nicht weiß, wer den Unfall verursacht hat (Mitarbeiter des Arbeitgebers oder Fremdfirma), wird man da nichts holen können. ... Aber dafür müsste man den Beweis bringen, dass der Unfall von einem Mitarbeiter des Arbeitgebers verursacht wurde.
Leserforumvon guest-12317.12.2022 01:00:16 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 06.08.2017 23:17
Person A verursacht einen Unfall und B ist verletzt. ... Wie weit würde hier eine haftungsbeschränkung A helfen, die B vor dem Unfall unterschrieben hat? ... Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer verursacht wurde. " Nach meiner Einschätzung hilft die Erklärung nicht, wenn A einen Unfall fahrlässig/grob fahrlässig verursacht hat und die Versicherungssumme überschritten wird.
Leserforumvon cesces | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 22.10.2009 19:26
Mir ist ein Tag vor meinem Urlaub einer in meine Auto gefahren und ich hatte jetzt von dem Unfall ein Schadengutachten erstellen lassen, wobei Reparaturkosten von 2,2 K Euro veranschlagt wurden und als Restwert des Fahrzeugs 2,5K Euro. ... Der Wagen sollte ohnehin schon vor dem Unfall restauriert werden und die Rechnung wird die komplette Restaurierung beinhalten, inkl. Beseitung Unfallschaden, welche aber noch dauern kann. ----------------- " "
Leserforumvon amicimo | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.10.2007 20:45
deine versicherung auch zahlen. fragen brauch sie nicht aber keine angst, keine versicherung zahlt aus blauen dunst und erst recht nicht, wenn sie nicht braucht also wird schon alles seinen rechten weg gelaufen sein. gruß Am 16.10.2007 von icecycle Du hattest einen Unfall verursacht, den Gegner geschädigt, ohne gegen Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.
Leserforumvon Sonate | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 19.04.2006 12:59
In den AKB steht folgendes: in der Vollversicherung darüber hinaus e) durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden; f) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. --- Wie gesagt, trifft bei Dir ja nicht zu. ... Viele Grüße Join_Ka Am 19.4.2006 von ikarus02 So ist es, die Voll-Kasko reguliert Unfallschäden, aber leider keine Bedienungsfehler.
Leserforumvon sabzi | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 29.07.2008 19:48
Es stellt sich dann allerdings trotzdem die Frage, was denn passiert, wenn Du mit dem Fahrzeug einen Unfall verursachst. ... Das ist zum einen die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko, aber auch die höhere Versicherungsprämie, die durch die Rückstufung entsteht und die Wertminderung des Fahrzeuges durch den Unfallschaden. ... Bei einem Unfall mit dem eigenen Fahrzeug wäre das aber auch nicht anders.
Leserforumvon Kaktusblüte | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 01.06.2008 16:23
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden.
Leserforumvon webfox | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 03.05.2004 18:20
Hallo Forum, in einer ziemlich hässlichen Scheidungsangelegenheit habe ich nun das Problem, dass mein Ex behauptet, dass das Auto, welches er jetzt hat und welches ich vor 2 Jahren mit in die Ehe gebracht habe, einen alten Unfallschaden habe. ... Ich habe ihm gesagt, dass er mir das erst mal beweisen soll, denn ich weiss von keinem Unfall.
Leserforumvon matz70 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 23.06.2016 09:33
Klingt vielleicht etwas wild, ist dieser Tage aber hier passiert. http://www.sz-online.de/nachrichten/autoraub-mit-zwei-verletzten--3425352.html Kurzfassung: Auto wird nach Vortäuschen einer Notlage geraubt, Räuber baut nach 1km nen Unfall, Auto zwar wieder da, aber Schrott. ... Bei einer VK würden sie auch die Unfallschäden ersetzt erhalten.
Leserforumvon Madli | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 07.09.2009 15:50
Laut Gutachter beläuft sich der Unfallschaden auf 3000 Euro. ... Das hatte ich im Autohaus erwähnt, die meinten jedoch das wäre für den Fall nicht relevant, da die Bereiche nicht beim Unfall beschädigt wurden!
Leserforumvon wildwife | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 15.04.2011 13:54
Was aber ist wenn ich einen Unfall habe,den ich z.B.verschuldet habe auf einer solchen Fahrt oder ein Unfall passiert bei dem z.B.der Gegner nicht zu ermitteln ist? ... Unfallschäden und Fahrzeugdiebstahl zählen nicht dazu, diese können - die betriebliche Nutzung vorausgesetzt - steuerlich geltend gemacht werden.
Leserforumvon Thoren. | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 25.06.2008 15:22
Kann ich den Unfallschaden reparieren lassen und dann anderswo ein neues, eigenes Gutachten erstellen lassen mit dem reparierten Unfall und dem unreparierten Hagelschaden?
Leserforumvon alfoncino | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 15.01.2007 21:46
Wenn der gegnerische SV erstmal dein ok hat müsstest du für einen zweiten SV auch die kosten tragen. es ist eine neue masche der VU. nach einem unfallschaden schnell den eigenen SV zum geschädigten, das schafft spielraum mein Tip, wenn du repariest wird es kaum abrechnungsprobleme geben. wenn du aber fiktiv nach gutachten abrechnen willst solltest du die abrechnung durch einen RA prüfen lassen, die kosten dafür muss das gegnerische VU übernehmen. viel erfolg.
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