65 Ergebnisse für „kündigung kündigungsfrist“

Leserforumvon andre69 | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 19.02.2004 14:46
Dass die Kündigungsfrist unklar definiert ist, stimmt nicht. ... Die Kündigung ist sowieso unwirksam, wenn Du sie am 31.X. erst per Einschreiben abschickst. ... Am 19.2.2004 von andre69 >Dass die Kündigungsfrist unklar definiert ist, stimmt nicht.
Leserforumvon Arganemnon | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 25.08.2010 14:14
Trotz Kündigung per Einschreiben und einmonatiger Kündigungsfrist lässt die Versicherung sich ziemlich Zeit die Kündigung anzuerkennen. ... Danke für die Hilfe Am 25.8.2010 von SvenR Hallo. quote:Trotz Kündigung per Einschreiben und einmonatiger Kündigungsfrist lässt die Versicherung sich ziemlich Zeit die Kündigung anzuerkennen. ... Der Zugang der Kündigung ist erfolgt und die Kündigungsfrist wurde eingehalten, demzufolge ist die Wirksamkeit gegeben.
Leserforumvon SonnyNike | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 13.11.2007 12:38
Ist so eine vorgezogene Kündigung rechtens?
Leserforumvon mike berger | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 23.10.2008 13:10
Nach neuem Versicherungsrecht können bestehende ältere Langzeitverträge ab 1.1.09 mit einer 3monatigen Kündigungsfrist nach 3 Jahren gekündigt werden. Klingt ja super aber wie halte ich die 3monatige Kündigungsfrist ein wenn mein Versicherungsjahr am 01.02.09 beginnt bzw endet? ... Am 23.10.2008 von BigMikeOWL hallo, >>>>Muß ich da erst noch ein viertes Jahr warten ich würde die kündigung jetzt einfach mal aussprechen mit dem hinweis, dass für alle bestehenden verträge ab dem 01.01.09 das neue VVG anzuwenden ist und du frist 3 monate beträgt. und dann abwarten was passiert Gruß
Leserforumvon Traxdata | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 11.10.2006 11:09
Die Versicherung hat der Kündigung nicht widersprochen. ... klingt so, als wär die kündigung nicht angekommen. der einschreibbeleg liegt ja vor. also, übers internet die zustellung prüfen und ausdrucken und dann kontakt mit dem vr aufnehmen. wenn die zustellung erfolgt ist wird dieser auch einlenken wenn du eine kopie der kündigung und dem einschreibbeleg zusendest. viel erfolg Am 11.10.2006 von ape Auch bei einer Beitragserhöhung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Schreibens in der die Beitragserhöhung mitgeteilt wird.
Leserforumvon schlaubilein | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 23.10.2006 20:47
Kündigungsfrist,gekündigt habe ich am 10.10.06 ich dachte damit wäre am 31.1.07 alles erledigt.Das schreiben der Versicherung sagt Kündigung zum Kalenderjahr mit 3.mon Frist , somithabe ich den Termin 31.9.06 verpasst, ich könnte zum 31.9.07 kündigen. ... da musst du jetzt durch. stellst du die zahlungen ein kommt es zwangsläufig zur kündigung. dem Vr gebührt aber trotzdem die volle jahresprämie und es entstehen weitere kosten, mahngebühren etc.. vielleicht hast du aber glück, dass es zur haupfälligkeit eine beitragserhöhung gibt. dann hast du nochmals ein ausserordentliches kündigungsrecht. viele grüße Am 24.10.2006 von HiMan1000 Welche Gesellschaft?
Leserforumvon Salud Plata | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 09.03.2015 22:04
Beträgt die Kündigungsfrist nicht einen Monat, also wäre hier das Versicherungsende nicht der 04.04.2015, 24:00 Uhr? ... Ist die Kündigung jetzt von vornherein nichtig/unwirksam oder muss der Versicherte diese Kündigung anfechten oder Widerspruch einlegen oder zurückweisen?
Leserforumvon Feldlerche | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 31.03.2018 12:41
Kündigungsfrist stets 3 Monate. ... Kündigung per Mail? Da sind die Versicherungsbedingungen wohl ausschlaggebend. -- Editiert von BudWiser am 31.03.2018 13:51 Am 1.4.2018 von DumitruKurier Kaum anzunehmen das irgendeiner eine E-Mail Kündigung sendet und die gültig ist.
Leserforumvon Gero75 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 07.07.2009 23:49
Ich habe am 30.6.2009 nun meiner Vesicherung noch mal den Sachverhalt geschildert und auf das neue Recht hingewiesen und ich bekam die Antwort, da ich mich nicht an die Kündigungsfrist von 3 Monaten gehalten habe, wird die Kündigung nun zum 1.8.2010 wirksam. Ist es Rechtens, dass ich nochmal hätte eine Kündigung aussprechen müssen, obwohl ich im Jahre 2007 bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt habe?
Leserforumvon rapv | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 30.01.2011 11:40
., weis net mehr so genau, Kündigungsfrist wurde jedoch eingehalten. ... Muss ich also in eine neue Private Krankenkasse eintreten, und dies als begründung für die kündigung wählen.,( die krankenkasse verlangt auch einen neuen nachweis das ich bei einer anderen krankenkasse versichert bin), oder reicht es wenn ich meine mitgliedschaft aus der gesetzllichen krankenkasse vorlege?
Leserforumvon roksoa | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 09.12.2008 19:43
Können Sie den Zugang der Kündigung nachweisen? ... Am 10.12.2008 von epoeri >>Können Sie den Zugang der Kündigung nachweisen? ... Am 10.12.2008 von BigMikeOWL >>>Die Kündigung zu einem falschen, zu frühen Zeitpunkt muss i.d.R. umgedeutet werden in eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Leserforumvon Dopavin | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 26.05.2019 10:45
Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zum Thema außerordentliche Kündigung einer Rechtsschutzversicherung. ... Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. ... Das ist allerdings wohl kaum die außerordentliche Kündigung.
Leserforumvon Shazza | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 02.08.2007 19:37
Da ich mit dieser nicht zufrieden bin, habe ich eine Kündigung geschickt und um Bestätigung gebeten. Da ich bis jetzt noch nichts gehört habe, habe ich mal nachgefragt, ob das so auch alles in Ordnung geht und da sagte man mir, man habe keine Kündigung von mir erhalten.. ... Kündigungsfrist ist in der Regel 3 Monate vor Jahresende.
Leserforumvon raymund_99 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 05.01.2019 11:21
Haftpflicht wurde Ende 2018 erhöht, darauf erfolgte fristgerecht Kündigung auf Grund Preiserhöhung zum 31.12.18. ... R+V v. 8.12.18 wird Kündigung Haftplicht akzeptiert, Hausrat nicht, da Kündigungsfrist dafür (bereits VOR Ausstellung/Zugang Preiserhöhungsschreiben verstrichen).
Leserforumvon Heiner05 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 14.11.2006 19:37
Darauf hin hat diese die Beitragserhöhung zurückgezogen und verlangte die restlichen Beiträge bis zur "ordentlichen" Kündigungsfrist (5 Monatsbeiträge). ... Ist dieses Vorgehen der Versicherung überhaupt zulässig, durch die Rücknahme der Beitragserhöhung, das Recht auf ausserordentliche Kündigung zu entziehen??? Gruss SW Am 15.11.2006 von BigMikeOWL hi, >>>>der Beitragserhöhung, das Recht auf ausserordentliche Kündigung zu entziehen???
Leserforumvon suomi86 | Versicherungsrecht | 14 Antworten | 01.02.2007 12:32
"Meine kündigung wird erst wirksam, wenn ich wieder arbeit habe und (weil kündigungsfrsit 3 monate) 3 monate bei der AOK versichert war." ist das so richtig? ... Gruß Michael Am 2.2.2007 von suomi86 nein, jeztz beziehe ich H4, da mein algI ausgelaufen ist. und da ich noch keine 23 bin, kann ich mich ja noch bei meinen eltern versichern.. da die aok meine kündigung so nicht annimmt, was würde mir passieren wenn ich wieder arbeit habe und ich mich trotzdem bei der bkk(keine fam.vers.) versichere? ... bedeutet, bei familienversicherung bekommst du keinen zuschuß mehr für die kv, also dasselbe wie vorher ausbezahlt. gruß Am 2.2.2007 von suomi86 ja, da ist richtig..geld bekomm ich dasselbe.. mir geht es nur um die kündigungsfrist der aok.. ich verstehe nicht, das meine kündigung dort erst wirksam wird, wenn ich wieder arbeit habe und bei der aok noch 3 monate eingezahlt habe. ich möchte aber, sobald ich wieder arbeit habe bei der bkk bleiben und nicht erst noch 3 monate bei der aok.. und da war ei9gentlich meine frage ob das so richtig ist was die aok mir gesagt hat..
Leserforumvon Null Plan | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 21.09.2009 01:00
Damit Ihre Kündigung rechtswirksam wird, muss uns die vorbehaltslose und schriftliche Einwilligungserklärung Ihres Kreditgebers xyz bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages vorliegen. ... Kann die Versicherung A die Kündigung aus ihrem genannten Grund verweigern?... Gehört die Erhöhung der Versicherungsprämie zu einem Kündigungsgrund, den man ausserhalb der fristgerechten Kündigungsfrist nutzen kann?
Leserforumvon kielerförde | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 30.11.2023 00:08
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Leserforumvon frank_wohlers | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 13.12.2013 14:35
Mich also zwingen, in einigen Monaten noch mal eine Kündigung auszusprechen? ... Und das die Kündigungsfrist, (nur) auf die kommt es für die rechtzeitige Kündigung an. Für mich ist die Kündigung gültig.
Leserforumvon Macanzie | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 07.10.2010 11:58
Und wie ist es jetzt mit einer Kündigung? ... quote:Und wie ist es jetzt mit einer Kündigung? Sie können unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
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