42 Ergebnisse für „kündigung beitragserhöhung“

Leserforumvon Heiner05 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 14.11.2006 19:37
Hallo, ich habe meine Zusatz-KV direkt nach Beitragserhöhung gekündigt. ... Ist dieses Vorgehen der Versicherung überhaupt zulässig, durch die Rücknahme der Beitragserhöhung, das Recht auf ausserordentliche Kündigung zu entziehen??? Gruss SW Am 15.11.2006 von BigMikeOWL hi, >>>>der Beitragserhöhung, das Recht auf ausserordentliche Kündigung zu entziehen???
Leserforumvon Laeuschen | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 02.04.2005 12:30
Punkt: Kündigung wegen Beitragserhöhung Die Begründung der VS ist lt. folgendem Link nicht nachvollziehbar. Siehe: >>http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/special/1162242/1162242/1218412.html#jump4 Am 3.4.2005 von toedti2000 dann muss aber auch mit hinweis auf das sonderkündigungsrecht gekündigt werden. eine normale kündigung wird im regelfall sonst abgelehnt werden...
Leserforumvon blackbox | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 23.01.2006 09:27
Am 23.1.2006 von BigMikeOWL sicherlich wird der nachlas oder entsprechender vorbehalt dokumentiert sein. du hast das recht abschriften der dokumente zu verlangen. der vr hat das recht dafür gebühren zu verlangen, tut er meist aber nicht. gruß mF Am 23.1.2006 von ikarus02 Auch der Wegfall eines vereinbarten Rabattes ist eine Preiserhöhung und eine einseitige Vertragsveränderung zum Nachteil des Versicherungsnehmers, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. ... Am 23.1.2006 von BigMikeOWL hi, es ist weder einseitig noch eine vertragsänderung. beide parteien haben sich auf einen rabatt geeinigt und die voraussetzungen dafür festgelegt. wenn die voraussetzungen für diesen rabatt fortfallen ist dies weder eine vertrags, bedingungs oder tarifänderung, lediglich der zahlbeitrag verändert sich. die versicherer schliessen in diesen fällen das sonderkündigungsrecht durch entsprechende klauseln aus. bestes beispiel: beitragserhöhung durch schadenhochstufung in der kfz-versicherung, kein sonderkündigungsrecht. gruß mF Am 24.1.2006 von ikarus02 Das ist natürlich richtig, wenn es sich um den Wegfall eines Schadenfreiheitsrabattes handelt.
Leserforumvon Ludwig Hagen | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 11.10.2022 18:26
Die Kündigung meiner ERGO Hausratversicherung wegen Beitragserhöhung von ca. 3 Prozent kann angeblich erst in zwei Jahren wirksam werden, ohne Angabe von Gründen... also das jetzt abgebuchte Jahr, und dann noch eines. ... Im Gesetz heißt es doch nur bei "Beitragserhöhung", vom Ausmaß steht da nichts.
Leserforumvon destinator | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 17.12.2007 00:34
Gruß Am 17.12.2007 von Solveijg Hi mrvitamin, das sehe ich ein wenig anders - grundsätzlich hast Du bei jeder Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.Schließlich handelt es sich um eine Vertragsänderung, die Du nicht unwidersprochen hinnehmen musst.
Leserforumvon Traxdata | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 11.10.2006 11:09
Ein Freund hat vor 3 Monaten seine Unfallversicherung wegen Beitragserhöhung gekündigt (per Einschreiben mit Rückschein). Die Versicherung hat der Kündigung nicht widersprochen. ... klingt so, als wär die kündigung nicht angekommen. der einschreibbeleg liegt ja vor. also, übers internet die zustellung prüfen und ausdrucken und dann kontakt mit dem vr aufnehmen. wenn die zustellung erfolgt ist wird dieser auch einlenken wenn du eine kopie der kündigung und dem einschreibbeleg zusendest. viel erfolg Am 11.10.2006 von ape Auch bei einer Beitragserhöhung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Leserforumvon potter1982 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 17.09.2017 07:42
hallo. nach der kündigung meiner alten kfz-versicherung bekam ich noch einmal post von denen.. es war eine rechnung von höheren beiträgen während der gesamten laufzeit !
Leserforumvon Rosali | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 15.01.2007 00:54
Nun schrieb man mir, dass die Kündigung erst zum Vertragsende 2008 möglich sei. ... Kündigung nicht akzeptiert, 4-Wochen-Frist für eine erneute Kündigung abgelaufen. ... Gruß Rosali Am 16.1.2007 von Scox1981 Hallo, es ist in der tat so, dass du bei der kündigung auf das ausserordentliche kündigungsrecht wegen beitragserhöhung hinweissen musst. wenn du auf die AGB gehst, geht man von einer normalen kündigung aus, d. h. zum ablauf. ein ausserordentliches kündigungsrecht liegt dir eben nur bei einer Beitragsanpassung oder im Schadenfall vor. gruss Am 16.1.2007 von Rosali Hallo, und Danke für die Antworten.
Leserforumvon schlaubilein | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 23.10.2006 20:47
Kündigungsfrist,gekündigt habe ich am 10.10.06 ich dachte damit wäre am 31.1.07 alles erledigt.Das schreiben der Versicherung sagt Kündigung zum Kalenderjahr mit 3.mon Frist , somithabe ich den Termin 31.9.06 verpasst, ich könnte zum 31.9.07 kündigen. ... da musst du jetzt durch. stellst du die zahlungen ein kommt es zwangsläufig zur kündigung. dem Vr gebührt aber trotzdem die volle jahresprämie und es entstehen weitere kosten, mahngebühren etc.. vielleicht hast du aber glück, dass es zur haupfälligkeit eine beitragserhöhung gibt. dann hast du nochmals ein ausserordentliches kündigungsrecht. viele grüße Am 24.10.2006 von HiMan1000 Welche Gesellschaft?
Leserforumvon Nalash | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.02.2008 22:00
Jetzt die Frage ob ich durch die Beitragserhöhung die ja ab dem 01.01 bei mir in Kraft getreten ist außerordentlich Kündigen kann, und vor allem wenn ich das tue, ich nicht mehr die restlichen Beiträge für den Rest des Jahres bzw des Vetragsjahres zahlen muss, was ja bei der Kündigung auf Grund des Schadens der Fall wäre. ... Am 16.2.2008 von BigMikeOWL hallo, nein. eine beitragserhöhung aufgrund sanierung nach schaden ist kein sonderkündigungsgrund. neben erhöhung der Vst. übrigens der einzige. abgesehen davon, die 85% mutter / kind regel führt nur ein VU was mit K anfängt (meines wissens). bei allen anderen müsstest du eh mit 140% anfangen, durch einen wechsel würdest du also nix gewinnen. wie hoch war der schaden?
Leserforumvon rapv | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 30.01.2011 11:40
Hallo Sachverhalt: Student, von der Versicherungspflicht befreit, seit 01.06 wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. angemeldet durch damaligen Arbeitgeber. zusätzlich freiwillig KV versichert in der privaten Krankenkasse. aufgrund einer Beitragserhöhung durch die private Krankenkasse möchte ich die bestehende private Krankenkasse kündigen. ich habe die Krankenkasse schon auf ende 2010 gekündigt gehabt, diese wurde jedoch abgelehnt, war glaub ich damals begründet worden mit: da ich von der Versicherungspflicht befreit bin ....., weis net mehr so genau, Kündigungsfrist wurde jedoch eingehalten. ... Muss ich also in eine neue Private Krankenkasse eintreten, und dies als begründung für die kündigung wählen.,( die krankenkasse verlangt auch einen neuen nachweis das ich bei einer anderen krankenkasse versichert bin), oder reicht es wenn ich meine mitgliedschaft aus der gesetzllichen krankenkasse vorlege?
Leserforumvon Klamottenkopf | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 17.01.2009 11:12
Vielen Dank schonmal Am 17.1.2009 von icecycle Wenn Du sicher bist mit Deiner Kündigung, warum belastest Du nicht einfach zurück ? ... Sie sollte eigentlich zum Jahresanfang gekündigt sein (Aufgrund einer Beitragserhöhung). ... Hi, sicher können Sie nachweisen, dass ihr Kündigung fristgerecht erfolgt ist, durch Vorlage des Einschreibebeleges.
Leserforumvon marcin | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 06.05.2010 09:24
Mir bleibt noch die Option zu kündigen, allerdings muss die Beitragserhöhung für die vergangenen Monate noch bez. werden. ... Eine Kündigung von Dir wird aber nur wirksam, wenn Du den Neuabschluss einer anderen ambulanten und stationären Versicherung nachweist.
Leserforumvon Cappuman | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 28.05.2007 11:20
Hallo, habe meine Hausratversicherung bedingt durch Beitragserhöhung Anfang Mai gekündigt, obwohl der Vertrag noch bis 2009 läuft. ... Wie lang hat eine Versicherung Zeit die Kündigung zu akzeptieren oder zurückzuweisen??
Leserforumvon Zerna | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 09.05.2013 17:48
Von meiner Versicherung erhielt ich dann ebenfalls eine Kündigung wegen Nichtzahlung. ... In der Kündigung verlangt die Versicherung die Beiträge nach neuer Berechnung bis 1. ... In der Kündigung steht der Satz: Bei zwischenzeitl.
Leserforumvon keezo123 | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 07.02.2024 15:49
Dieser teilte mir mit das alles i.O. sei wegen der Beitragserhöhung. ... Nun rein rechtlich gibt es nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. ... Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Leserforumvon belladonni | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 06.10.2009 08:48
Ich würde mich über Rat und Antworten freuen. ----------------- "" Am 7.10.2009 von sad Erstmal kannst du die Beitragserhöhung, sogenannte Dynamik, aussetzen. Nach 6 Jahren wirst du bei einer Kündigung einen Verlust machen, da in den 1. ... Ich möchte definitiv die Kündigung der Lebensversicherung.
Leserforumvon xtinajackie | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 19.06.2008 12:37
Meine Frage ist diese Beitragserhöhung ein Grund zur Kündigung?
Leserforumvon IchhabdamalneFrage2020 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 04.02.2022 13:28
Versicherungsnehmer ist der Erziehungsberechtigte für sein Kind seit jeher Laut Hotline der Zahnzusatzversicherung Kündigung möglich wegen der erheblichen Beitragserhöhung, auch müsse der Erziehungsberechtigte kündigen da er Versicherungsnehmer. ... Zudem würde für die Bearbeitung einer Kündigung die Unterschrift aller volljährigen Personen benötigt. ... [/quote]Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Leserforumvon dm1988 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 29.12.2014 12:32
Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung fällt weg (keine Erhöhung).
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