6 Ergebnisse für „gebäudeversicherung hauskauf“

Leserforumvon Macanzie | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 07.10.2010 11:58
Hallo, wir haben im August 2009 ein Haus erworben und die bestehende Gebäudeversicherung nach Zahlung des Kaufpreises auch umgehend gekündigt. ... Nun im August, also ein Jahr nach Hauskauf, meldete sich die Allianz wieder und fordert den Beítrag der letzten 12 Monate (über 1000€).
Leserforumvon trixleo | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 04.10.2006 12:13
Wir hätten die Versicherung im Schadensfall ja gar nicht in Anspruch nehmen können - zumal wir natürlich- noch kurz vor Hauskauf- einen neue Versicherung abgeschlossen hatten.
Leserforumvon Knoxi | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 06.02.2009 11:55
Wir haben vor 2 Wochen ein Haus gekauft und laut Notar können wir als neue Eigentümer sobald die Umschreibung erfolgt ist (Grundbuch etc.) innerhalb von einen Monat die Gebäudeversicherung kündigen.
Leserforumvon rechtmann | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 13.02.2008 13:06
Diese Gebäudeversicherung ging mit dem Kauf auf uns über, d.h. seit dem 01.02. sind wir in diesen Vertrag "eingestiegen".
Leserforumvon Fragender375 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 16.05.2008 22:26
Geht die wie die Gebäudeversicherung einfach auf mich über? ... Habe das Haus Ende 2006 gekauft und auch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. ... Ich würde ja die 4 Monate der Gebäudeversicherung die jetzt gekündigt ist zahlen, aber wüßte gerne ob die Fensterscheiben desd Hauses, die durch die Glasversicherung abgedenkt sind von mir mit dem Hauskauf übernommen worden ist.
Leserforumvon Kleinstverteilung | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 30.05.2012 11:31
Ihr habt also einige Monate in dem Haus gewohnt, dass durch die alte Gebäudeversicherung des Vorbesitzers versichert war und musstet dadurch keinen Cent für eine neue Gebäueversicherung zahlen. Mir wäre egal wie die rechtliche Sachlage ausschaut, aber ich würde mir schäbig vorkommen, wenn ich dem Vorbesitzer die Zahlung für die alte Gebäudeversicherung vorenthalten würde, für den Zeitraum, in dem ich Zugang zu meinem gekauften Haus hatte. ----------------- "" Am 4.6.2012 von Kleinstverteilung Danke für den Gesetzestext.... Denn beim Hauskauf gilt die Regel wie beim Autokauf.
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