29 Ergebnisse für „diebstahl teilkasko“

Leserforumvon go451856-97 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.10.2016 14:00
Ich wurde über teilkasko nicht informiert nur über Vollkasko. Ich habe jetzt die Versicherung angeschrieben wegen fehlerhafter Beratung, weil ich weder den niedrigen Beitrag noch die Abdeckungen von Teilkasko kannte. ... Am 17.10.2016 von reckoner Hallo, OK, bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug ist eine Teilkasko schon mal grundsätzlich nicht verkehrt, der Berater wird sich nicht auf "Unwirtschaftlichkeit" berufen können (dahin ging meine Nachfrage).
Leserforumvon FrecherFuchs | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 18.09.2006 22:04
Anzeige wurde gemacht, Dekra-Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt und Schaden in Höhe von rund 2000 Euro von der Versicherung per Teilkasko (150€ Selbstbeteligung) übernommen. ... Weiter heisst es: "Beschädigungen am Fahrzeug, die aus einem Diebstahl einer nicht versicherten Sache resultieren, sind nicht über die Teilkasko versichert." ... Zumal im Versicherungsvertrag recht eindeutig steht: "Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch......"
Leserforumvon benzolit | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 04.04.2018 14:16
Da ich nur Teilkasko Versichert bin, bleibe ich wohl oder übel auf den Kosten sitzen. ... Ist das nur auf die üblichen Teilkaskoversicherung wie Zerstörung, Diebstahl, Einbruch,…etc…. und der Schaden den ich an der Leitplanke Verursacht habe, kann ich den Über eine VErsicherung Abrechnen? ... Die Fälle in denen die Teilkasko einspringt sind begrenzt.
Leserforumvon Johndale | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.10.2011 21:25
Die Polizei hat direkt auf dem Parkplatz den Diebstahl aufgenommen, am Tag darauf hatte ich dies meiner KFZ-Versicherung mitgeteilt (Wagen ist Teilkasko Versichert) und drei Tage später hat die Versicherung einen Gutachter geschickt der den Wagen gleichzeitig auch für nicht Fahrtauglich erklärt hat, dadurch das eben auch Airbags gestohlen wurden.
Leserforumvon bonkel_md | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 10.01.2016 22:08
Google haben viele auch gaaanz schlimme Krankheiten... guck in deinen Vertrag: bei Diebstahl gibt es frühestens was nach 4 Wochen Zitat:wenn raus ist das sie in der Zahlpflicht steht scheint ja noch nicht raus zu sein, die Ermittlungsakte liegt ja noch nicht vor, oder? ... Ich erhöhe auf 12 bei Einbruch/Diebstahl im Ausland.
Leserforumvon MPU-Hilfe | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 02.12.2011 09:05
Der Diebstahl wird polizeilich aufgenommen (Verf. gg. ... Die Teilkasko muss den Zeitwert bezahlen, sofern im Vertrag nichts anders vereinbart ist.
Leserforumvon R. | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 22.12.2005 09:13
Was ist, wenn ich mein Fahrzeug nur gegen Diebstahl versichert habe? Am 22.12.2005 von BigMikeOWL Hi, >>>>>Was ist, wenn ich mein Fahrzeug nur gegen Diebstahl versichert habe? geht gar nicht. wenn du teilkasko versichert hast sind sowohl wildschaden (achtung, wild ist nicht gleich wild) als auch diebstahl versichert. gruß mF Am 5.1.2006 von guest123-369 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Cancunmex | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 10.03.2006 13:53
Dieser versuchte KFZ Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen. ... Die Versicherung sagt, die Teilkasko werde den Schaden übernehmen (Schlösser austauschen, sowie Stoßstange hinten neu). ... Ob Vollkasko, Teilkasko, private Krankenversicherung, Hausrat usw.: Rechnungen muss der Versicherte immer sofort und selbst zahlen, nach Prüfung durch die Vers.
Leserforumvon Brake | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 19.07.2005 21:57
Sie haben einen Diebstahl bei der Polizei angezeigt, diese Anzeige ist bei Ihrer Versicherung ( hier ist TEILKASKO notwendig, nzw. zuständig ) vorzulegen. ... Also ich habe Teilkasko, dass ist richtig.
Leserforumvon pst | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 29.04.2008 07:06
Nun will unsere Teilkasko den Schaden nicht übernehmen, weil keine fest verbauten Teile entwendet wurden! ... Am 29.4.2008 von epoeri Nicht fest eingebaute Sachen werden bei Diebstahl von der TK nicht ersetzt.
Leserforumvon junibaum | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 05.01.2014 00:25
Die Polizei hat alles aufgenommen und schweren Diebstahl bescheinigt (ohne Tatzeit-->klar). Teilkasko und ADAC haben funktioniert. Nur die Hausrat verlangt einen Beleg-das der Diebstahl zwischen 06:00-22:00 durchgeführt wurde (in Versicherungsschreiben samt Paragraph beschrieben) - ansonsten keine Anerkennung des Falls.
Leserforumvon cptenkirk | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.02.2014 21:42
Hallo ihr lieben, von meinem Nissan Primera (Teilkasko versichert) wurde der rechte Außenspiegel gestohlen. ... CJS" Am 17.2.2014 von drkabo Das Problem bei der Teilkasko ist: - Diebstahl ist versichert - Vandalismus ist NICHT versichert Der Fragesteller müsste also beweisen, dass der Spiegel gestohlen (und nicht einfach "nur" abgetreten) wurde.
Leserforumvon Schwarz01 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 20.09.2007 20:02
Hallo 123recht.de User, Mich interresiert folgendes bei einem Diebstahl eines Autos, ist in der Teilkasko "Diebstahl, Raub und Unterschlagung" versichert!
Leserforumvon poeschel | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 10.09.2007 15:20
Diebstahl ist doch normalerweise Teilkasko? ... Teilkasko überhaupt ein? ... Am 13.9.2007 von klotz gegenstände, die im auto liegen, sind i.d.r. nicht im rahmen der kasko versichert. in neueren (meist auch teureren) hausratversicherungen sind in gewissem umfang solche sachen mitversichert. grundsätzlich kommt TK sowie VK nur für schäden am fahrzeug selbst auf. den genauen versicherungsumfang kann man aus den versicherungsbedingungen entnehmen, mir persönlich ist es zuviel, alle versicherten schäden aufzuschreiben der diebstahl ist im rahmen der TK versichert, die VK hat damit nichts zu tun.
Leserforumvon scrat25 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 17.10.2006 17:36
2)ist es wirklich diebstahl, wenn der spiegel gewaltsam abgebrochen wurde, ohne das auto aufzubrechen und die schrauben von innen zu lösen um den spiegel als GANZES zu entwenden ? dann noch ne frage nebenbei: ich habe mich informiert und ein neuer spiegel kostet mich fast ziemlich genau 150€. würde die selbstbeteiligung noch davon abgezogen werden (sprich 150€) oder bei diebstahl nicht ? ... gruß Am 18.10.2006 von scrat25 ich nehme an, dass die kratzer durch das abbrechen des spiegels entstanden sind. daher ja meine befürchtung, dass die versicherung (die schon informiert wurde) sagt es handelt sich nicht um einen "richtigen" diebstahl sondern eher um vandalismus...?
Leserforumvon athene30 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 30.01.2006 22:43
Teilkasko versichert. ... der versicherung den diebstahl mitteilen und reinschreiben, dass alle fehlenden unterlagen schnellstmöglich nachgereicht werden. denn erst ab dem tag der schriftlichen mitteilung läuft die zeit bei der versicherung. in der regel sind das 4 wochen. doch das müsste auch in den agb´s stehen. dann gibt es noch die regelung, sollte innerhalb der frist (4 oder 6 wochen) das auto gefunden werden, ist es wieder dein's und die versicherung muss nicht zahlen. ich selber hatte im vergangenen jahr das vergnügen mit der huk24, weil mein schwarzer golf III variant nach polen *verschleppt* wurde. es lief alles problemlos, ich musste 4 wochen auf mein geld warten. eigentlich wollte ich mein auto wieder, aber das wurde nicht gefunden:-( sobald du deine versicherung angeschrieben hast, bekommst du nen fragebogen (es sei denn, dein versicherungsvertreter hat dir schon einen in die hand gedrückt). diesen ausfüllen (bitte in aller ruhe und lieber drei mal die fragen lesen!)... nicht die versicherung. ach ja, rechungen aufheben. du kannst die ab- und anmeldegebühr (wenn du dir ein neues auto holst) bei der steuererklärung geltend machen, wenn der diebstahl während der arbeitszeit passiert ist. grüße Am 2.2.2006 von athene30 Hallo, ich danke euch vielmals für die guten Tipps.
Leserforumvon Stapelinchen | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 01.02.2021 18:59
Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko. ... Diebstahl ist nämlich ein Teilkasko-Risiko und dort gibt es keine Hochstufungen. ... Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko.
Leserforumvon Uwe_ | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 15.07.2004 23:51
kommt nicht die VK sondern die Teilkasko für den Schaden auf. ... Wenn ihn aber die Teilkasko übernimmt, wär das opti. ... Weitere Schäden werden aber nur bei Einbruch-Diebstahl ersetzt und nicht bei normalem Diebstahl.
Leserforumvon jw82 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 09.07.2012 09:32
Wir sind dabei eine Teilkasko-Versicherung für unseren neu erworbenen Gebrauchtwagen abzuschließen.
Leserforumvon djtoms | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 17.04.2007 16:52
Hallo mir haben sie am freitag das auto aufgebrochen. sie haben mir das laptop entwendet. das laptop selber war mit einem stromkabel zur stromversorgung im auto verbunden. muss die teilkasko den schaden uebernehmen ? ... Am 18.4.2007 von epoeri Über die Teilkasko gibt es keine Möglichkeit. ... eine spezielle elektronikversicherung z.b. jamba schutzbrief abschliessen . alternativ aber auch trotzdem mal bei der hausratversicherung anfragen. moderne bedingungswerke kennen den diebstahl aus kfz wieder. zwar meist nur geringe sublimits aber besser als nix gruß Am 19.4.2007 von GottesHand Und meist sind auch solche EDV Gerät in "modernen" Hausratversicherungen beim Diebstahl aus "dem verschlossenem KFZ innerhalb Deutschlands" ausgeschlossen Am 19.4.2007 von BigMikeOWL so ist es eben nicht mehr, sonst hätte ich es nicht geschrieben eher könnte eine zusätzliche *nachzeitklausel* widerum als aussckluss wirken.
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