43 Ergebnisse für „diebstahl kfz“

Leserforumvon athene30 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 30.01.2006 22:43
Hallo, mir ist letztes Wochenende mein KFZ gestohlen worden. ... , denne alle papiere (fahrzeugschein, fahrzeugbrief, scheckheft so vorhanden, wenn nicht alte rechungen etc. und die autoschlüssel) mitnehmen und zur versicherung tragen. ach ja und die anzeige von der polizei nicht vergessen. die versicherung behält alles ein - bis auf die anzeige, da machen die sich ne kopie. dann beauftragen sie ihren gutachter, um den wert des auto's zu ermitteln. bitte komme nicht auf die idee falsche angaben über km-stand etc. zu machen, dass kann ganz böse nach hinten losgehen und du verlierst deinen anspruch. jetzt noch einen tipp von mir: mache ne auflistung, was alles im auto gewesen ist und mit geklaut wurde - natürlich nur, wenn du rechungen hast und die dinge auch im auto lagen. kann sein dass sie dir das ersetzen oder nicht. das hängt von deinem vertrag ab. was sie dir auf alle fälle ersetzen müssen sind: sani-kasten und warndreieck. das sind kosten, die zuzüglich zum wert deines bezahlt werden müssen. jedoch vergessen viele autofahrer diese bei der versicherung schriftlich geltend zu machen. und noch einen tipp: wenn du adac plus mitglied bist, bekommst du eine woche lang kostenfrei ein auto gestellt. musst halt den adac infomieren, die anzeig hinfaxen und denne geht alles seinen gang. grüße -- Editiert von Úedipus am 31.01.2006 16:35:02 Am 31.1.2006 von Úedipus das geld kann unabhängig von den polizeilichen ermittlungen gezahlt werden. bei mir wurde die akte erst viel später geschlossen. wäre das auto nach der frist der schriftlichen mitteilung über den diebstahl (in meinem fall 4 wochen) gefunden worden, hätte es der versicherung gehört. deshalb kann man der versicherung sagen, dass man eine info haben möchte, ob das auto wieder da ist und das man es evtl. zurück haben möchte. du wirst auch nach rund 14 tagen einen brief von der kfz-zulassungsstelle bekommen mit der bemerkung, dein auto abzumelden (die polizei infomiert die zulassungsstelle). das kostet 5,60 euro. auch hier die anzeige von der polizei mitnehmen. uppps da ist mir ein fehler im vorigen betrag passiert. den fahrzeugschein bekommt natürlich die zulassungsstelle! nicht die versicherung. ach ja, rechungen aufheben. du kannst die ab- und anmeldegebühr (wenn du dir ein neues auto holst) bei der steuererklärung geltend machen, wenn der diebstahl während der arbeitszeit passiert ist. grüße Am 2.2.2006 von athene30 Hallo, ich danke euch vielmals für die guten Tipps.
Leserforumvon hillefirst31 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 18.02.2009 12:24
Hallo, neu hier und schon eine Frage :-) Mir wurde vor ca. 2 monaten mein KFZ im Ausland gestohlen. Den Diebstahl habe ich im Ausland und auch hier bei uns angezeigt, sofort der Versicherung gemeldet und alle Unterlagen eingereicht.
Leserforumvon cptenkirk | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.02.2014 21:42
Ich fuhr zur Partner-Werkstatt von meiner KFZ-Versicherung. Die Werkstatt bekam das OK für die Zahlung der Reparatur von meiner KFZ-Versicherung vor Ort Schriftlich zu geschickt. ... CJS" Am 17.2.2014 von drkabo Das Problem bei der Teilkasko ist: - Diebstahl ist versichert - Vandalismus ist NICHT versichert Der Fragesteller müsste also beweisen, dass der Spiegel gestohlen (und nicht einfach "nur" abgetreten) wurde.
Leserforumvon Valandir | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 23.02.2013 01:16
Wann muss die KFZ-Versicherung bezahlen wenn ein KFZ-Diebstahl unverzüglich gemeldet und die 1 Monatsfrist vorbei ist? ... Nachdem wir aus den Flitterwochen zurück gekommen sind haben wir den Diebstahl sofort bei der Polizei und bei der Versicherung gemeldet.
Leserforumvon Valandir | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 23.02.2013 18:55
Wann muss die KFZ-Versicherung bezahlen wenn ein KFZ-Diebstahl unverzüglich gemeldet und die 1 Monatsfrist vorbei ist? ... Nachdem wir aus den Flitterwochen zurück gekommen sind haben wir den Diebstahl sofort bei der Polizei und bei der Versicherung gemeldet.
Leserforumvon ravecat | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 20.03.2018 20:49
Guten Abend zusammen, folgender Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen: Mein KFZ wurde aus Tiefgarage gestohlen. Schadensanzeige bei Polizei wurde gestellt und alles fristgerecht der KFZ-Versicherung gemeldet. ... Ich würde genau aus diesem GrundeZitat (von ravecat):damit die Versicherung nach dem Diebstahl nicht für verursachte Haftpflichtschäden gegenüber geschädigten Dritten eintreten muss. eben nicht einwilligen.
Leserforumvon junibaum | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 05.01.2014 00:25
Die Polizei hat alles aufgenommen und schweren Diebstahl bescheinigt (ohne Tatzeit-->klar). ... Nur die Hausrat verlangt einen Beleg-das der Diebstahl zwischen 06:00-22:00 durchgeführt wurde (in Versicherungsschreiben samt Paragraph beschrieben) - ansonsten keine Anerkennung des Falls.
Leserforumvon go451856-97 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.10.2016 14:00
Bei ganz anderen Versicherungen würde ich das ausschließen (etwa: Nur weil du bei der KFZ-Beratung nicht nach einer Feuerversicherung gefragt wurdest ist dir nun dein Haus schutzlos abgebrannt). Da aber die Kasko üblicherweise zu einem KFZ-Versicherungspaket gehört könnte es da durchaus anders sein, vergleichbar mit einer kompletten Beratung für eine Hausversicherung (dazu gehört imho mindestens Gebäude-, Hausrat-, Glasbruch- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung).
Leserforumvon Joker-Berlin | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 10.10.2005 19:48
Jetzt behauptet meine KFZ-Versicherung, ich habe von einen Schlüsselsatz eine kopie anfertigen lassen.
Leserforumvon Bufokind | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 21.08.2013 12:32
Der Diebstahl wurde am selben Tag noch der Versicherung und Polizei gemeldet.
Leserforumvon user-frage-004 | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 21.04.2014 14:57
Bei der Polizei habe ich den Diebstahl schon gemeldet. ... Die Kfz Autoversicherung oder Hausratversicherung ist kein Anlaufpunkt, oder? ... Fand der Diebstahl tagsüber oder nachts statt?
Leserforumvon TinaL | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 27.06.2005 12:19
A und B bemerken den Diebstahl, ziehen sich an und laufen Richtung Auto. ... Auto-Kasko-Versicherung zahlt ebenso nur bei Einbruch und dann auch nur Kfz.-Schäden oder Kfz.
Leserforumvon rat31 | Versicherungsrecht | 23 Antworten | 09.08.2009 16:03
Hallo, mir wurde vor 8 Monaten das KFZ gestohlen, die Versicherung zahlt nicht und lehnt auch nicht ab (Todschweigen???).
Leserforumvon jw82 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 09.07.2012 09:32
Wir sind dabei eine Teilkasko-Versicherung für unseren neu erworbenen Gebrauchtwagen abzuschließen. Wir haben in unmittelbarer Nähe zum Wohnort eine abschließbare Einzelgarage, nutzen diese regelmäßig und haben es auch in der Beitragsberechnung angegeben. Wie sieht es nun aus, wenn man am Abend mal vergisst, das Fahrzeug in die Garage zu stellen und es dann geklaut wird?
Leserforumvon Diaz | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 27.01.2009 22:24
Habe ein Problem mit meiner KFZ- Versicherung und vielleicht kann mir einer von euch Helfen? ... Jetzt droht mir die Versicherung dass sie den Diebstahl nur bezahlen wenn ich ihnen nicht die Rechnungen für die Reperatur vorlege!
Leserforumvon peter ku | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 04.02.2008 21:19
gruß Am 6.2.2008 von peter ku na ja die versicherung sagt wenn ein nachschlüssel gemacht wird muss dies der versicherung gemeldet werden. sie sagen mein freund hätte den schlüssel machen lassen....dies ist aber eben nicht der fall ----------------- "pk" Am 6.2.2008 von BigMikeOWL hallo, wie alt war das kfz?
Leserforumvon AlineD | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 02.11.2017 14:05
Zitat (von AlineD):die HUK erstattet 18 monate lang den kaufpreis zurück bei diebstahl Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung dazu? Am 2.11.2017 von muemmel http://www.frag-einen-anwalt.de/Versicherer-zieht-MwSt-ab-nach-Kfz-Diebstahl--f188850.html Am 2.11.2017 von Flo Ryan Zitat (von Harry van Sell):Sollte man sinnigerweise die Versicherung fragen wie sie das begründet ... ?Das ist so begründet, wie immer bei Kfz Versicherungen.
Leserforumvon Johndale | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.10.2011 21:25
Die Polizei hat direkt auf dem Parkplatz den Diebstahl aufgenommen, am Tag darauf hatte ich dies meiner KFZ-Versicherung mitgeteilt (Wagen ist Teilkasko Versichert) und drei Tage später hat die Versicherung einen Gutachter geschickt der den Wagen gleichzeitig auch für nicht Fahrtauglich erklärt hat, dadurch das eben auch Airbags gestohlen wurden.
Leserforumvon Moemchen | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 29.05.2007 18:51
Nun das eigentliche Problem: Da wir den Dieb überrascht haben, konnte er unser navi und unser Autoradio nicht klauen und weil er nichts gestohlen hat, weigert sich unsere Kfz - Versicherung den Glasschaden zu übernehmen.
Leserforumvon Stapelinchen | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 01.02.2021 18:59
Jedenfalls hat diese V wegen Diebstahls meines KFZ gezahlt. Das KFZ war 2,5 Jahre alt. ... Das KFZ war 2,5 Jahre alt.
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