Hallo, Habe gestern meinen PKW verkauft und dabei einen ADAC Kaufvertrag, für Privatverkäufer benutzt! (unter Auschschluss der Sachmängelhaftung verkauft)Ich habe den Käufer darauf hingewiesen das das Zündschloss etwas schwer geht! Heute ruft er mich an und verlangt sein Geld zurück da das Zündschloss nun gar nicht mehr funktionieren würde und das er im Motorraum Rost entdeckt hätte!
Hallo, wir haben in den letzten Tagen ein Wohnmobil verkauft (Bj. 1977), welches bereits 6 Jahre abgemeldet ist. Im Kaufvertrag haben wir eine Gewährleistung ausgeschlossen und darauf hingewiesen, das es einer kompletten Durchsicht vor der Inbetriebnahme bedarf. Nun will der Käufer das Womo zurückgeben, da es an zwei Stellen undicht ist und Wasser eindringt.
Hallo, am 14.02.06 habe ich meinen Wagen privat verkauft. Habe leider vergessen zu erwähnen das der Thermostat defekt ist. Als der Käufer mich am 15.02. anrief und nach dem Thermostat fragte, sagte ich sorry - hab ich vergessen zu erwähnen.
Es war ein Privatverkauf. ... Es gibt kein generelles Rückgaberecht sofern dieses nicht gesondert, vertraglich vereinbart wurde. Am 3.12.2008 von CAS84 Hallo, Wenn der Roller wie beschrieben verkauft wurde, besteht kein Rückgaberecht.
Außerdem habe ich es als Privatverkauf gekennzeichnet. ... Habe gesagt keine Rückgabe möglich, da es ein Privatverkauf ist.
Gibt es grundsetzlich ein 14-tägiges rückgaberecht bei privatverkauf, und was ist mit einem schaden der mir selber bis dahin nicht bekannt war.
Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? ... Weder ein Rückgaberecht noch irgendein 'Wandlungsrecht'. quote:Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht. ... Nach dem vorligenen Sachverhalt, nein. quote:Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf?
In der Auktion stand Privatverkauf!
also, wenn der händler nicht ausdrücklich im kaufvertrag erwähnt das dein auto ein reines bastlerfahrzeug ist und/oder das auto zum wiederaufbau verkauft wurde, muss er dir grundsätzlich 6 monate garantie geben. ganz egal wie alt das auto ist. ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht. nur bei einem privatverkauf bekommst du keine garantie. das muss aber beim kauf ausdrücklich erwähnt werden. das sich der verkäufer von jeglicher gewährleistung distanziert. Am 1.8.2007 von epoeri >> ausserdem hast du bei einem normalen kaufvertrag 14 tage rückgaberecht. ... Viele Grüße, Michael Am 1.8.2007 von Jotrocken Tja, die üblichen Ammenmärchen mit dem generellen Rückgaberecht.
Der Käufer redet nun von Rückgaberecht und rechtlichen Schritten mit Gutachter.
Hilfe!!Auto verkauft und Käufer will Auto zurückgeben
4,5 von 5 Sterne
Er meinte er hat 2wochen Rückgaberecht. ... Habe es mit Mobile Kaufvertrag abgeschlossen und habe reingeschrieben ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rückgaberecht. also Privatverkauf. - schonmal gut. ... Ohne Rückgaberecht.
Hast du bei der Auktion angegeben, dass es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen? ... Seit wann hat man beim Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Rückgaberecht? ... Am 8.5.2009 von marc2000 Ich habe natürlich angegeben dass es ein Privatverkauf und die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Das Ganze war natürlich ein PRIVATVERKAUF. Ich habe im Kaufvertrag aufgeführt, dass Garantie sowie Rückgaberecht/Rücknahme ausgeschlossen sind.
Zusätzlich vermerkte ich auf dem ADAC Kaufvertrag "Privatverkauf, zum Ausschluß der Gewährleistung als Ersatzteil.". 1 Tag danach rief der Käufer an und sagte ich muß das Auto zurück nehmen, da die Zulassungsstelle das Auto aufgrund fehlender Verkehssicherheit nicht ummeldet. ... Hat der Käufer nun ein Rückgaberecht?
Aufgrund eines Privatverkaufes hat man das Recht die Gewährleistung auszuschließen, lediglich die Angabe es sei ein Privatverkauf ist doch noch kein Argument für den Ausschluß der Gewährleistung oder? ... Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie" -> schließt das die Sachmängelhaftung / Gewährleistung wirklich aus? ... Es zeigt lediglich, dass der Verkäufer keine Ahnung hat, da weder ein Rückgaberecht noch eine Garantiepflicht bei Verkäufen von Privat besteht.
Da es ein Privatkauf war, haben sie ein Rückgaberecht. ... Ein Recht darauf haben sie allerdings nicht, da Privatverkauf. ... Am 4.1.2009 von Wellkamp > Da es ein Privatkauf war, haben sie ein Rückgaberecht.
Noch was: Im Kaufvertrag steht "Privatverkauf, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"! ... Im ersten Fall könnte das Mängelrechte bis hin zum Rückgaberecht auslösen, im zweiten Fall könnte dagegen der Gewährleisungsausschluss greifen und der Käufer schaut in die Röhre. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB." ... Im ersten Fall könnte das Mängelrechte bis hin zum Rückgaberecht auslösen, im zweiten Fall könnte dagegen der Gewährleisungsausschluss greifen und der Käufer schaut in die Röhre.
. ----------------- " " Am 10.3.2010 von guest-12311.03.2010 09:44:30 --- editiert vom Admin Am 10.3.2010 von herzblatt Es ist ein Privatverkauf. ... Gibt es denn hier ein 14tägiges Rückgaberecht?