2.978 Ergebnisse für „mangel käufer“

Leserforumvon kevin2710 | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 20.08.2005 12:07
Ich habe Anfang August meinen Autotrailer verkauft.Heute bekomm ich Post von seinem Anwalt.Der Käufer war mit dem Anhänger beim TÜV und man hat dort einige Mängel festgestellt.Nun fordern sie mich auf diese Mängel auf meine Rechnung beseitigen zu lassen oder ich soll den Anhänger+Kosten für den Anwalt zurücknehmen.Man unterstellt mir arglistige Täuschung.Aber die Mängel die der TÜV gefunden hat davon wusste ich auch nichts.Was kann ich nun machen ? ... Dann müsste der Käufer Dir nämlich nachweisen, dass Dir diese Mängel bekannt waren und Du diese bewußt verschwiegen hast. ... Selbst wenn der Gewährleistungsausschluß -gekauft wie gesehen- nicht als Gewährleistungsausschluss Anerkennung finden würde, müsste der Käufer in jedem Fall beweisen, dass die Mängel schon bei Übergabe vorhanden waren.
Leserforumvon Addy89 | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 23.12.2014 08:36
Probefahrt wurde durch den Käufer nicht gemacht. Der Käufer schreibt, dass wir uns ggf. vor Gericht wiedersehen. ... Wahrscheinlich erstmal warten was vom Käufer jetzt kommt oder?
Leserforumvon Jene25 | Auto - Kauf und Verkauf | 15 Antworten | 28.06.2012 20:25
Ich habe vor 4 Wochen mein Auto priivat verkauft und habe den Käufer ehrlich ALLE Mängel an dem Fahrzeug genannt u.a. auch das die Motorkontrollleuchte ab und an mal leuchtet. ... Dies erzählte ich auch dem Käufer vor dem Kauf. ... Viele Käufer erfinden solche Mängel und versuchen dann den Preis nachträglich zu drücken.
Leserforumvon JohnReese | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 17.07.2017 15:58
Ich habe in der Artikelbeschreibung alle mir bekannten Mängel (Ich bin Laie) aufgelistet. Der Käufer, Inhaber einer KFZ Werkstatt, hat mein Fahrzeug ohne es gesehen zu haben oder eine Probefahrt gemacht zu haben für 800 Euro ersteigert. ... Ich habe keine Mängel bewusst verschwiegen.
Leserforumvon Illinussi | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 14.03.2014 00:05
Das Fahrzeug war völlig in Ordnung, der Käufer hat das Fahrzeug hier geprüft und ist probegefahren, alles ok. ... Diese Mängel könnten bei dieser Km-Zahl gar nicht sein.
Leserforumvon Marco_PKW | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 25.02.2020 19:02
Käufer M setzt das Autohaus T davon per Mail mit Bildern in Kenntnis und bittet erneut um eine fachgerechte, dem Handwerk entsprechende Behebung der Mängel innerhalb von 6 Wochen. ... Zitat (von Marco_PKW):Welche Rechte hat Käufer M noch Die Frage wäre ob er überhaupt noch Rechte hat, denn vor / bei Kauf bekannte Mängel unterfallen nicht der gesetzlichen Mängelhaftung. ... Obwohl der Umfang der Mängel für den Käufer nicht sichtbar war und der Wagen als "fachmännisch repariert" verkauft worden ist?
Leserforumvon LK | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 07.07.2005 10:44
Pech für den Käufer anderen. ... Versäumt er dieses, haftet er für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Allerdings ist der Käufer diesbezüglich beweispflichtig.
Leserforumvon plexi | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 06.09.2005 08:24
Für Hilfe wäre ich dankbar Plexi Am 6.9.2005 von krull14 Sie haben die Gewährleistung ausgeschlossen, insofern brauchen Sie für die aufgetretenen Mängel auch nicht einzustehen, es sei denn der Käufer kann Ihnen beweisen, dass Sie von den Mängeln wussten (Arglist). ... Lassen sich rechtliche Schritte falls der Käufer damit droht,mit dieser untersellten Arglist leicht zugungsten des Käufers durchsetzen?! Gruß Am 6.9.2005 von krull14 Arglist muß immer vom Käufer bewiesen werden, es reicht nicht nur den Mangel als solches zu beweisen, sondern man muß Ihnen auch beweisen davon gewußt zu haben, in der Praxis so gut wie nicht möglich.
Leserforumvon Flischko | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 11.10.2004 21:13
. ----------------- " " Am 11.10.2004 von MCNeubert Wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann haftest Du für jetzt auftretende Mängel, wenn diese schon beim Verkauf vorlagen - wobei dies in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf vermutet wird. Du müsstest also beweisen, dass er den Mangel erst nach dem Kauf selbst verursacht hat, was schwer werden könnte.
Leserforumvon mathias b. | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 12.05.2003 13:36
Am 27.5.2003 von Lolle Wenn du deinem Käufer zugesichert hattest, den Wagen in einer Fachwerkstatt tiefergelegt zu haben, dann durfte der Käufer wohl auch erwarten, dass dies unter Beachtung der Vorschriften geschehen ist - es sei denn du hattest ausdrücklich auf die fehlende TÜV-Zulassung hingewiesen ... ... - was durfte der Käufer erwarten? ... Ggfs. wird wohl ein Richterspruch nötig sein, um die Sache absolut korrekt zu entscheiden - je nach Sachlage könnte es aber durchaus 'billiger' für dich werden, dich ohne Urteil mit deinem Käufer zu einigen
Käufer entdeckt Rost 3,57 von 5 Sterne
Leserforumvon go307785-55 | Auto - Kauf und Verkauf | 14 Antworten | 15.07.2011 09:56
Der Käufer willigte mündlich ein, im KV wurde jedoch von diesem Mangel nichts festgehalten, da der KV zu erst unterzeichnet wurde, und der Käufer dann uns auf dem Mangel ansprach. ... Freundliche Grüße ----------------- "" Am 15.7.2011 von Stefan 5 Stelenaja, laut Sachverhalt war der Kaufvertrag bereits geschlossen als der Mangel vom Käufer genannt wurde ("im KV wurde jedoch von diesem Mangel nichts festgehalten, da der KV zu erst unterzeichnet wurde, und der Käufer dann uns auf dem Mangel ansprach."). ... Der TE muss auch nicht beweisen, dass er den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, sondern der Käufer das er dies habe.
Leserforumvon Laramaus | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 23.10.2014 10:07
Wäre das oder ist das zu wenig für diesen Mangel? ... Der Käufer scheint ja so wie Du auch kooperativ zu sein und nicht auf Krawall gebürstet Das Problem ist, wenn der Verkäufer "arglistig" getäuscht hat, dann muss der den Mangel komplett ausgleichen. ... Fraglich ist jetzt nur ob der Wagen dadurch zum Unfallwagen wurde bzw. ob der reklamierte Mangel überhaupt ein Mangel im rechtlichen Sinne darstellt.
Leserforumvon Sunoni | Auto - Kauf und Verkauf | 7 Antworten | 11.02.2010 15:11
In Anbetracht dessen, das die Gewährleistung abgelaufen ist und der Käufer selbst im Gewährleistungsfalle nachweisen muss das der Mangel schon bei Übergabe zumindest latent vorlag, ist das ersteinmal ein gutes Angebot. ... " Am 12.2.2010 von Sunoni Hallo, Danke für die Antwort. quote:In Anbetracht dessen, das die Gewährleistung abgelaufen ist und der Käufer selbst im Gewährleistungsfalle nachweisen muss das der Mangel schon bei Übergabe zumindest latent vorlag, Hat ein versteckter Mangel keine längere Frist? Als Käufer hätte ich den Mangel nur erkennen können, wenn ich die Sache (eingeklebter Boden, Leisten) auseinandergenommen/beschädigt hätte.
Leserforumvon Patrick187 | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 26.05.2018 19:52
MfG Patrick -- Editiert von Patrick187 am 26.05.2018 19:53 -- Editiert von Patrick187 am 26.05.2018 19:54 Am 27.5.2018 von pleindespoir Kommt drauf an, womit der Käufer zufriedenzustellen ist. ... Zumindest den fachgerechten Einbau wird man dem Käufer ebenfalls noch zahlen müssen. Eigentlich wäre der Ablauf (stark verkürzt) so, das der Käufer den Verkäufer benachrichtigt, das ein Mangel aufgetreten ist und nachweist das der Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegt (hier nicht problematisch).
Leserforumvon Montana84 | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 03.05.2009 18:03
Haben Sie eine Beschaffenheitsgarantie übernommen, indem Sie dem Käufer bestimmte Eigenschaften zugesichert haben, die tatsächlich nicht zutreffen oder haben Sie einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt dieser Gewährleistungsausschluss für diese Eigenschaften oder diesen Mangel nach § 444 BGB nicht. Soweit eine Nacherfüllung nicht in Betracht kommt, hat der Käufer dann ein Rücktrittsrecht. ... Sollte der Käufer nun anhand der TÜV Berichte unstreitig nachweisen können, daß die tatsächliche Laufleistung höher ist, stehen Ihre Chancen nicht besonders gut.
Leserforumvon Nabster | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 22.03.2005 16:13
Daher kann Ihnen der Käufer nur etwas, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben, obwohl Sie eine Aufklärungspflicht traf.
Leserforumvon matsch511 | Auto - Kauf und Verkauf | 7 Antworten | 06.02.2014 08:40
Der Käufer fährt mit dem Händlerkennzeichen nach Hause. ... Darf der Verkäufer diese Kosten auf den Käufer noch abwälzen oder handelt es sich hier um versteckte Mängel bzw. um versuchte Täuschung? Was kann der Käufer tun bzw. hat er anrecht auf Beseitigung der Mängel auf Kosten des Verkäufers?
Neuwagen - Mängel 5 von 5 Sterne
Leserforumvon ahnungsloser123 | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 16.07.2015 07:47
Bei einem Mangel ist immer die Nacherfüllung prioritär, d.h. ... Wenn der Käufer das Angebot einer Reparatur nicht annimmt, hat der Käufer keine weiteren Rechte. ... Aber die bloße Befürchtung, dass der Verkäufer eine Reparatur fehlerhaft durchführen könnte, gibt dem Käufer nicht das Recht, statt der angebotenen Reparatur auf einen Ersatz der Wertminderung zu bestehen.
Leserforumvon Ficusia | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 15.09.2016 10:19
Wie gesagt, der Käufer hat beim Fahren keinerlei Mängel oder Probleme feststellen können in der kurzen Zeit, wo das Fahrzeug bewegt wurde, der Käufer ging ja auch davon aus, das der TÜV kurz vor Kauf Mängelfreiheit attestierte. Nun präsentiert die Werkstatt dem Käufer nach Durchsicht, daß das Fahrzeug eigentlich verkehrsunsicher sei und mehr als erhebliche Mängel vorliegen würden. ... Der Käufer war sich klar, daß ein altes Auto immer irgendwo Problemchen hat, aber diese Mängel sind mehr als gravierend.
Leserforumvon Sorky | Auto - Kauf und Verkauf | 5 Antworten | 28.12.2011 14:50
Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt beim Käufer. ... Sollte sich später herausstellen, dass kein Mangel gegeben ist, kann dies in der Tat zu einem Schadenersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer führen. Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Kaufgegenstand nicht mangelhaft ist.
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