37 Ergebnisse für „gewährleistung vob“

Leserforumvon Vienna | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 13 Antworten | 13.02.2005 19:05
Was ist mit : VOB/B §13, 5 (1) Satz 2 ......?? ... VOB/B § 13 oder auch BGB §631 ff Wenn ein Mangel arglistig ist, verlängert sich die Gewährleistung (gilt seit 2002) auf 30 Jahre. ... Aber wie ist das dann mit der gewährleistung die mein treppenbauer mir gibt.
Gewährleistung nach VOB 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon go418030-80 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 09.07.2015 22:13
Sehr geehrte Damen und Herren, meine heutige Frage bezieht sich um die Gewährleistung nach VOB. ... Wie sieht das nun mit der Gewährleistung aus? Ich denke sobald ein weiteres Unternehmen an der E-Anlage mit arbeitet sind wir aus der Gewährleistung raus.
Leserforumvon Sally 12 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 24.01.2010 09:31
Wie lange habe ich nun Gewährleistung auf diese Arbeiten. ... (Vertragspartner) Richtet sich die Gewährleistung nun nach BGB oder VOB? ... ----------------- " " Am 5.2.2010 von icecycle Die Gewährleistung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag, ob VOB oder BGB.
Leserforumvon Hamster111 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 30.07.2005 15:20
VOB § 13 Gewährleistung: 2 oder 4 Jahre ?
Leserforumvon Nomore naiv | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 31.08.2008 10:05
Hallo, trotz intensiver Suche ist es mir bisher nicht gelungen herauszufinden, wie lange bei einer Holzhaustüre, die Gewährleistung auf die Oberfläche (Lackierung) nach VOB geträgt. ... Danke im Voraus Am 31.8.2008 von Ilsa1939 Wenn die Vorschriften der VOB/B anwendbar sind und keine abweichende zulässige vertragliche Regelung getroffen worden ist, dann dürfte die Verjährungsregel von § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B gelten, also wohl 2 Jahre.
Leserforumvon LJCharly | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 15.12.2017 13:48
Diese schließen eine Gewährleistung aufgrund der länge der Zeit aus. ... Gewährleistung sind 2 Jahre. Selbst nach VOB wären es maximal 5 Jahre.
Leserforumvon Hejdi | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 14.09.2020 08:31
Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. ... Vermutlich habt ihr einen Werkvertrag nach BGB oder einen Vertrag nach VOB? ... Von BGB oder VOB habe ich im Vertrag nichts finden können.
Leserforumvon Ariadne2 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 28.07.2019 13:05
Was wäre mit der Garantie/Gewährleistung des Ofenherstellers? ... Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. ... Kommt darauf an ob man nach BGB oder VOB den Vertrag macht.
Leserforumvon mainzer76 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 13 Antworten | 20.11.2018 11:42
Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. ... Hast du dein Haus mit einem VOB-Vertrag gekauft und bauen lassen? ... Deshalb ja meine Frage nach dem VOB-Vertrag... dort finden sich die jeweiligen Fristen.
Leserforumvon rivasol | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 27.03.2006 13:41
Am 27.3.2006 von justus123 die gewährleistung beträgt mindestens 2 jahre. laut VOB beträgt sie 4 jahre, §631ff.
Leserforumvon K. Michael | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 13.01.2007 09:31
Wenn ja, gelten dann auch sechs Monate und gibt es Unterschiede zwischen BGB- und VOB-Verträgen?
Leserforumvon Funkybull | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 16 Antworten | 12.12.2017 17:21
Das ist ja entscheidend für die Gewährleistung. ... Evtl. könnte es im Rahmen der VOB nochmals andere Fristen geben, da aber sonst nichts vereinbart ist, ist das sowieso irrelevant. ... Daher gelten hier nur die 2 Jahre Gewährleistung.
Leserforumvon TheHirsch | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 29.11.2008 22:56
Schlussechnung "arbeitet der Betrieb nach VOB in der jeweils gültigen Fassung", diese wurde aber nie ausgehändigt). ... Vielen Dank für jede Antwort Am 1.12.2008 von Ilsa1939 Nach § 13 VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Abnahme. ... Der Begriff des Bauwerks in § 634a BGB und auch in der § 13 VOB/B umfasst nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten und sonstige Veränderungen, sofern ohne sie das Bauwerk nicht als fertig anzusehen wäre oder sie für die Erneuerung des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingefügten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden – so die Kommentierung.
Leserforumvon polle | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 28.12.2004 10:59
hallo zusammen, im sommer 2002 sind wir in unser neues haus eingezogen. am 31.10.04 ist nun unsere heizung ausgefallen. der notdienst der firma, welche die heizung damals eingebaut hat stellte einen defekten wasserschalter fest. nun will sie die rechnung bezahlt haben. unser vertrag damals wurde geschlossen auf grundlage der vob und des bgb. ab wann gilt die gewährleistung und wie lange dauert sie?
Leserforumvon cass | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 01.10.2021 12:52
In Bezug auf Gewährleistung und Haftung: Was ist der Unterschied, ob man - ein Werkvertrag abschließt - einen VOL/B Bestellschein mit einem Angebot, der die Leistung beschreibt, die man geliefert haben will? ... Meinst Du eventuell die VOB/B? ... VOB: Muss das immer eine Immobilie sein oder reicht für Bau auch ohne Substanz?
Leserforumvon icecycle | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 18.12.2008 10:03
Wenn der Installateur liefert und montiert, trägt er gemäß BGB oder VOB die Gewährleistung (BGB normalerweise 5 Jahre, VOB 4 Jahre)
Leserforumvon Mel83 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 07.02.2015 09:02
Vermutlich war die Leistung nach VOB vereinbart? ... Also wurde damit schon die Leistung in Anspruch genommen siehe oben genannte VOB. ... Das schließt allerdings eine Gewährleistung des Handwerkers nicht aus, das sind nach VOB 4 Jahre. http://dejure.org/gesetze/VOB-B/12.html quote:wie würde der Fall vor Gericht verhandelt werden, da es keine schriftlichen Abmachungen bzw. auch keine Stundenzettel gab?
Leserforumvon muna04 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 17.01.2015 20:13
Wenn im BGB nun eine Gewährleistung von 5 Jahren niedergeschrieben ist, kann diese denn dann durch die VOB einfach ohne weiteres auf 4 Jahre verkürzt werden? ... Das würde auch die Verkürzung der Gewährleistung betreffen und die dürfte an §309 Nr. 8 b) ff) BGB scheitern. Es gilt also die 5jährige Gewährleistung aus §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Leserforumvon Thomas1972 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 26.02.2004 10:22
gewährleistung nach VOB = 2 jahre gewährleistung nach BGB = 5 jahre Am 14.12.2004 von rocky$falco gibt es schon neues zum thema ?
Leserforumvon Liebelle66 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 01.09.2005 12:16
Ihr Anspruch auf Gewährleistung offensichtlicher Mängel erlischt mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Sie sollten darauf achten, dass Ihnen im Vertrag auf alle Bauteile die fünfjährige Gewährleistungsfrist, die sich aus dem Werksvertragsrecht ergibt, vertraglich zugesichert wird und die Gewährleistung für alle Bauteile mit der Abnahme des fertig gestellten Bauwerks beginnt (letztes ist nur bei Fertighäusern und Bauträgerobjekten sinnvoll). Selbst bei einem Werkvertrag nach VOB/B (Gewährleistungsfrist vier Jahre) sollten Sie durch Ihren Architekten eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren aushandeln lassen und sich nicht mit weniger zufrieden geben.
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