Bei grundlosem Rücktritt wäre wahrscheinlich in Abstand ja auch rechtlich möglich.
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich, als Privatperson, habe vor 4 Wochen mein Pferd an ein Mädel verkauft. Mein 10 jähriger Wallach war 192cm groß und ist im Turniersport gestartet.
Habe ein Pferd gekauft. Bei der Ankaufsuntersuchung stellte der Tierarzt eine Umfangsvermehrung am linken Vorderhuf fest, für den er jedoch ohne Röntgenaufnahme keine genaue Diagnose stellen konnte. Er empfahl daraufhin eine Röntgenuntersuchung.
Leserforumvon Katharina Kleinwächter
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Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht
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26.11.2002 20:10
Birgit Raupers -Rechtsanwältin- Am 30.11.2002 von Rechtsanwältin Birgit Raupers Hallo Katharina, eins noch: die Gewährleistung kann der Verkäufer nicht nur auf den Rücktritt beschränken!!!
Es ist - in aller Regel - nur kein erheblicher Mangel, der gemäß §323 Abs. 5 Satz 2 zum Rücktritt berechtigen würde. ... Es ist - in aller Regel - nur kein erheblicher Mangel, der gemäß §323 Abs. 5 Satz 2 zum Rücktritt berechtigen würde.
Guten Tag, ich habe am 17.01.04 ein Pferd von Privat gekauft unter Abschluss eines üblichen schriftlichen Kaufvertrages. Eine Ankaufsuntersuchung war vereinbart, die aber aufgrund eines plötzlichen Lahmens des Pferdes nicht durchgeführt wurde. Der Verkäufer sowie der Tierarzt versicherten mündlich, dass das Lahmen vorübergeht und das Pferd nur einige Tage geschont werden müsse.
Hallo, eine Bekannte hat vor drei Monaten eine 3j. Stute gekauft. Kaufvertrag mit 1000 Euro Anzahlung.
Pferd Verkauft (privat an privat) nun fordert Käufer den Rücktritt auf dem KV oder eine Preisminderung Vor 4 Tagen habe ich mein fast 2 Jähriges Pferd verkauft. im Kaufvertrag wurde folgedes Vermerkt § 3 Eigenschaftszusicherung 1: Der Verkäufer sichert dem Pferd folgede Eigenschaften des Pferdes zu: Das Pferd lässt sich führen und Putzen, gibt dem Alter entsprechend die Hufe hat dabei manchmal aufgrund ihrer Größe Balance probleme. ... Am 20.4.2015 von Blaki Guten Abend, leider ist es oft beim Pferdekauf gängige Praxis, dass später etwas "Hinzuerfunden" oder "Entdeckt" wird, was als Mangel ausgelegt wird. Es wird mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag gedroht, damit eine nachträgliche Preisminderung durchgesetzt werden könnte.
Leserforumvon angehender.Pferdefreund
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Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht
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26.01.2004 10:17
Sie sollten jedoch unverzüglich schriftlich den Mangel anzeigen und den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.