9 Ergebnisse für „anwaltskosten zahl“

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Leserforumvon Sebastian Szczesny | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 11.06.2008 20:35
Wenn ich jetzt für die Abwicklung einen Anwalt einschalte, muß ich dann die Anwaltskosten selber tragen oder zahlt das der Staat? ... Ist Ihr Privatvergnügen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon GlobalPlayer21 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 16.10.2007 20:33
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Wenn das Verfahren nun bald abgeschlossen ist, und die Anwaltskosten feststehen, die Kosten sind als Schadensersatz bei der Täterin geltend zu machen. ... Gibt es die Möglichkeit Die Anwaltskosten per Lohnpfändung einzutreiben?
Leserforumvon Remsen | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 23.10.2007 16:42
Traurig³ Am 12.8.2008 von cataca hallo da die frage mir nicht beantwortet scheint... "...Fraglich ist, ob bei ganz einfachen Mahnungen eine 1,3 RVG Gebühr überhaupt angemessen ist und es Erfolg verspricht, sich gegen die Höhe zur Wehr zu setzen." und lohnt´s sich nun zur wehr zusetzen... oder zahl ich nur noch mehr drauf?
Leserforumvon Sidius24 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 20.08.2008 20:03
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon georgianagent | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 15.03.2005 03:49
Also zahl.
Leserforumvon icecycle | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 29.05.2007 19:24
Sind seine Anwaltskosten vollständig erstattungsfähig, oder wird diese wegen Überhöhung vom Gericht moniert dass nur normaler Satz anerkannt ? Am 30.5.2007 von Jotrocken M.E. sind nur die Gebühren nach RVG erstattungsfähig; darüber hinaus gehende Honorarforderungen können nicht erstattet werden. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Am 30.5.2007 von Jotrocken Ja, aber der Fragesteller schrieb doch: quote:A vereinbart mit seinem Anwalt Honorarsatz ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon yorbase | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 21.06.2012 18:22
Die Anwaltskosten müssen bezahlt werden. Selbst wenn kein Verzug vorliegt, dann gehören - wie auch schon gesagt wurde - die Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden. ... Wenn Sie das doch tun, dann sollte in diese Einigung aufgenommen werden, dass man sich auch nur auf die hältigen Anwaltskosten einigt zum beipiel.
Leserforumvon go506988-50 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 20 Antworten | 14.01.2019 14:29
Im schreiben des gegnerischen Anwalts Stand das die aus dem Vertrag raus wollten weil im Resumee angeblich die Falsche Quadratmeter Zahl angegeben war. ... Da das "Bestehen des Vertrages" auch gar nicht im Streit ist, hilft auch nicht die zitiere Literatur, Hier sollte aber daran gedacht werden, die Kosten im Rahmen des möglichen Vergleiches dann den Käufern aufzuerlegen - wenn dieser wirklich in Verzug, wären möglicherweise auch die Anwaltskosten von der Käuferseite zu tragen.
Leserforumvon josepadilla | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 30.09.2011 03:56
Diese Zahl habe ich auch am Telefon der Mitarbeiterin des Rechtsanwalts vorgeschlagen. ... Das haben Vergleiche nun mal so an sich, daß die eigenen Anwaltskosten davon noch herunter zu rechnen sind, wenn man überlegt, ob es sich lohnt, dem Vergleich zuzustimmen. quote:daß bei einem Vergleich jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen hat Das kommt darauf an.
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