35 Ergebnisse für „verhandlung mündlich“

Leserforumvon Wolle9 | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 03.10.2011 12:55
Der Gegnerische Anwalt hat dem gericht jetzt vorgeschlagen, die Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. ... Ist nun mündlich oder schriftlich besser? ... Das ist ja dann eine mündliche Verhandlung in einem streitigen Verfahren.
Leserforumvon flujab1980 | Verfahrensrecht | 0 Antworten | 21.11.2007 11:47
Folgendes: wäre es Theoretisch möglich, auch wenn eine Verhandlung im Gerichtssaal bereits geschehen ist, in der Zeit zwischen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts, von meiner Seite als Beklagter auch noch Nachträglich für meines erachtens wichtige Beweise vorzulegen, welche ich während der Verhandlung noch nicht in meinem Besitz hatte? ... Vielleicht ist es auch möglich die Entscheidung zu Vertagen, oder eine neue Verhandlung anzusetzen? ... Die Firma sicherte mir mündlich zu ich könnte eine nicht bestandene Psychologische Eignungsuntersuchung innerhalb weniger Monate im Rahmen einer Psychologischen "Einzeluntersuchung" zu wiederholen hat dies jedoch nicht vor Gericht bewiesen das dies möglich sei.
Leserforumvon rechtfreindlich | Verfahrensrecht | 35 Antworten | 08.12.2021 11:39
Ich möchte diesen Mitarbeiter als Zeugen in eine mündliche Verhandlung laden lassen und befürchte, dass der Richter meinen Antrag auf eine mündliche Verhandlung abweisen wird. ... Siehe auch: https://www.zpoblog.de/bverfg-%C2%A7-495a-satz-2-zpo-muendliche-verhandlung-rechtliches-gehoer/ Muss der Richter meinem Antrag auf mündliche Verhandlung nachkommen? ... Du kannst den Antrag auf mündliche Verhandlung gem. § 495a, Satz 2 ZPO stellen.
Leserforumvon ocharovashka | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 13.05.2010 11:36
Zuerst hat das Gericht ein schriftliches Verfahren angeordnet, als der Beklagte Klageerwiderung beim Gericht eingereicht hat, hat der Kläger beantragt mündlich zu verhandeln. ... Kann der Beklagte in der Verhandlung einen Antrag auf Klageabweisung stellen oder ist die Klage bereits begründet und zulässig und kann nicht mehr abgewiesen werden?
Leserforumvon miya89 | Verfahrensrecht | 23 Antworten | 13.07.2009 21:22
Muss ich bei der Anhörung und Verhandlung vor Ort sein? ... Wäre doof, wenn das ganze jetzt doch nicht klappt, wegen dieser Verhandlung. ... Am 14.7.2009 von Tonitronic Die Verhandlung wird ja kaum 10 Monate dauern, also wieso solltest du ein Jahr warten müssen?
Leserforumvon kevinandre2 | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 25.01.2007 01:38
X ist als Zeuge vor Gericht geladen, Richter sagt mündlich, X muss wieder am XXXXXX vorsprechen. Ist das rechtens wenn der Termin mündlich verkündet wurde ??? ... Am 25.1.2007 von Eidechse Bei Parteien habe ich es zumindest schon mal erlebt, dass in einer mündlichen Verhandlung Tag xy zur weiteren Verhandlung durch den Richter anberaumt wird und der Richter dann die erschienen Parteien fragt, ob sie sich hiermit geladen erklären.
Leserforumvon guest-12319.12.2023 14:36:08 | Verfahrensrecht | 1 Antwort | 09.01.2011 10:11
Ich bin als Zeuge vor Gericht zu einer mündlichen Verhandlung in einer Familiensache geladen. ... Besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, den Anhörungsort an meinen Wohnort (Großstadt) zu verlegen und hier mündlich als Zeuge vernommen zu werden und wenn ja, geht das formlos oder ist dafür anwaltliche Hilfe nötig?
Leserforumvon rechtfreindlich | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 03.12.2021 08:29
Nur das mündlich Vorgetragene kann Gegenstand der Urteilsfindung sein. Ergänzend gilt das Prinzip der Einheit der mündlichen Verhandlung. ... Und es gibt die Möglichkeit des § 128a ZPO (Verhandlung per Videoschaltung).
Leserforumvon Fretchen123 | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 12.01.2017 08:42
Aber ist das nicht eine verbotene absichtliche Schädigung denn es gibt bei dem Fall keinen Grund warum man mündlich verhandeln müsste, entweder folgt der Richter den Argumenten von K oder B ganz einfach. ... Nein, Wenn eine Partei die mündliche Verhandlung will, ist das so. ... Das kann es sowohl bei mündlicher Verhandlung tun oder eben im schriftlichen Verfahren.
Leserforumvon Fairness | Verfahrensrecht | 1 Antwort | 09.09.2011 15:51
Die Letzte Änderung des Verfahrentermis folgte mündlich durch die Richterin telefonisch gestern (08.09.2011) an die Sekretariat meines RA. ... Wie ich in ZPO gelesen habe, gibt es folgende Paragraffen: § 217 Ladungsfrist "Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage." § 225 Verfahren bei Friständerung "(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt."
Leserforumvon sovlady@freenet.de | Verfahrensrecht | 13 Antworten | 27.08.2008 21:35
Verhandlung wird mit einem Verwarnungsgeld gedroht und in der anderen eben nicht. ... Am 29.8.2008 von sovlady@freenet.de Zitat von Chili Palmer: "Im Übrigen ist auf Antrag der Gegenseite sowieso mündlich zu verhandeln. ... Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.'
Leserforumvon Moonrayker | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 23.11.2010 14:50
.) ----------------- "" Am 23.11.2010 von c_konert Es muss nicht unbedingt zu einer mündlichen Verhandlung kommen. ... Dort muss nur auf Antrag mündlich verhandelt werden. ----------------- "ref. iur. ... Verhandlung angeordnet.
Leserforumvon Klaus_66 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 07.04.2013 14:19
Eine mündliche Verhandlung hatte es schon gegeben. ... Gerade wenn schon mündlich verhandelt wurde... wie soll sie dann nicht rechtshängig sein?
Leserforumvon kalukos | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 21.01.2015 20:12
Zum besseren Verständnis: B hat keinen Kontakt zu A, weder mündlich noch schriftlich. ... Ferner klingt der Beitrag so, als wäre vor der Verhandlung nicht wirklich viel von B vorgetragen worden. ... B hat auf eine faire Verhandlung bestanden, was A ignorierte.
Leserforumvon guest-12314.02.2013 13:07:55 | Verfahrensrecht | 5 Antworten | 02.09.2011 18:01
Außerdem sind Sie schon fast 70 und vermutlich werden Sie sich eh nicht mehr lange um das Grab Ihres Sohnes kümmern können. ......Schriftlich haben wir das noch nicht, aber mündlich hat er das so gesagt. ... Nur weil der die Anwältin der Gegenseite gut kannte und das Urteil schon vor der Verhandlung feststand! ... Der war genauso entsetzt und machtlos wie wir bei dieser Verhandlung.
Leserforumvon kobold | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 11.01.2004 21:10
Liebe Fraktion der Wissenden : Ich habe eine "Ladung zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung" erhalten. ... Wenn Du bei bisherigem Verfahrensstand nicht erscheinst, ergeht Versäumnisurteil, da in der Verhandlung kein Antrag gestellt wurde (wirksame Anträge können -wenn kein schriftliches Verfahren angeordnet ist- nur mündlich eben in der Verhandlung gestellt werden). 2. ... Soviel zur schriftlichen Klagerwiderung und dem Sinn einer mündlichen Verhandlung.
Leserforumvon doko | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 06.10.2003 17:16
Hallo, ich habe eine Frage zum Gerichtsort an dem eine Verhandlung vor dem Amtsgericht geführt werden muß. ... Ich habe ( mündlich Recht) bekommen und erwarte in den nächsten Tagen das Schreiben des Gerichts.
Leserforumvon go399839-12 | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 21.02.2015 18:36
(gab aber verspätet ab, Gegenseite rügte dies aber nicht) --> Meine Frage ist, warum ist der Antrag unzulässig und unbegründet, mehr steht dazu nicht im Urteil oder im Protokoll, da dies nie mündlich verhandelt wurde --> in der mündlichen Verhandlung wurde 2 Stunden nur ein Vergleich erörtertet, die Anträge wurden dort nicht nochmals gestellt und erörtert. --> Welche rechtlichen Mittel haben wir?
Leserforumvon Amax | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 25.09.2023 04:52
Es wird nun beabsichtigt, neu in mündliche Verhandlung einzutreten...." ... Etwa eine Klageerweiterung, über die noch nicht mündlich verhandelt wurde.
Leserforumvon Michael8888 | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 20.05.2006 18:25
mein persönlicher tipp: einspruch einlegen (den kann man nämlich bis zum beginn der Hauptverhandlung jederzeit zurückziehen). dann abwarten und nach einiger zeit die einstellung nach 153a beantragen. wenn dann doch eine verhandlung angesetzt wird, noch ein wenig abwarten und kurz vor der verhandlung den SB akzeptiern also den einspruch zurücknehmen. m. ... Danke schon mal für Antwort;-) Am 23.5.2006 von Miad 1. einspruch kann bis zum beginn der HV zurückgezogen werden, sogar noch in der HV (aber dann nur wenn staatsanwalt einverstanden). termin bekommst du, wie solltest du sonst zur verhandlung kommen können... 2. beantragen (mit einem grund, z.b. beruflichen nachteile im falle einer verurteilung) hilft, vielleicht wird aber auch ohne antrag eingestellt, deswegen warten (evtl. bis termin zur HV angesetz, denn wenn es so einen termin gibt, hat sich der staatsanwalt gegen eine einstellung entschieden) 3. verstehe die frage nicht 4. ich würde davon ausgehen dass bei einer einstellung nach 153a ebenfalls 300 € fällig werden (vielleicht aber auch weniger), jedoch dann ohne gerichtskosten und ohne eintrag ins BZR 5. von solchen interna habe ich keine große ahnung, aber wenn du im ausland bist liegt das ding erstmal auf eis (wenn du keine zustellfähige adresse im inland hast, denn dann könnte dir trotz abwesenheit eine ladung zugestellt werden). aber die abwesenheit könnte man gut als grund für die einstellung angeben ... allerdings vorher noch ein wenig auf zeit spielen wie ich es geraten habe. gruß m. ... Sag ich dann einfach mündlich, ach ich will den Einspruch wieder zurück ziehen?
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