107 Ergebnisse für „wohnrecht nebenkosten“

Wohnrecht Nebenkosten 4 von 5 Sterne
Leserforumvon ArmesKind | Erbrecht | 2 Antworten | 30.09.2010 21:18
Meine Mutter hatte die Wahl zwischen Wohnrecht und Pflichteil sie hatte das Wohnrecht genommen. ... Habt ihr schon Erfahrungen gemacht in solchen Fällen wie sieht es aus mit Nebenkosten bzw. einer nutzungsändschädigung und Parkpätzen und Kellerräume. ... Im vorraus schonmal danke an Hilfreiche Komentare^^ ----------------- "" Am 6.10.2010 von Betra Zur Wohnung ist es doch normal daß man die Nebenkosten zahlt.
Leserforumvon Melanie287 | Erbrecht | 4 Antworten | 10.12.2014 07:46
Schuldrechtlich war vereinbart worden, das mit der Ausübung des Rechtes verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und Müllabfuhr der Berechtigte trägt. ... Nebenkosten kann ich Anteilig für diese Wohnung berechnen ? ... Beim ableben des Wohnrechtsbesitzer geht das Wohnrecht an mich über.
Leserforumvon wyanda | Erbrecht | 1 Antwort | 20.02.2008 19:41
Hallo, bräuchte einen rat in Bezug auf Nebenkosten bei wohnrecht.
Leserforumvon Hartl | Erbrecht | 4 Antworten | 11.11.2004 16:12
Hallo, Meine Mutter wurde anlaesslich einer Hofuebergabe an ihren Bruder mit einem lebenslaenglichen Wohnrecht auf dem Hof ausgestattet. ... Das Wohnrecht wurde nicht ‚umgeschrieben’. ... Für konkrete Hinweise im voraus danke, Hartl Am 12.11.2004 von hh Deine Mutter uss die Nebenkosten tragen, die üblicherweise auch ein Mieter tragen würde, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. zu 1.: Nein zu 2.: Ja zu 3.: Ich bin mir nicht sicher, würde aber sagen Nein zu 4.: Siehe 3.
Leserforumvon teufelchen280270 | Erbrecht | 5 Antworten | 03.10.2005 13:13
Wir haben in den letzten 13 Jahren die Nebenkosten einschl. ... Meine Frage wäre die, ob man die Nebenkosten rückwirkend einfordern kann - vielleicht nicht die Kosten der letzten 13 Jahre, aber vielleicht zumindest einen Teil und ob eventuell sogar das Wohnrecht auf Lebenszeit deshalb in Frage gestellt werden kann. ... Wohnrecht kann man nicht verwirken, schon gar nicht durch Täuschung.
Leserforumvon DordiBr | Erbrecht | 4 Antworten | 01.10.2005 17:53
Sohn 2 (geistig behindert) erbt Wohnrecht auf Lebenszeit im Obergeschoß dieses Hauses. ... Am 2.10.2005 von sika0304 Wie ist das Wohnrecht denn festgehalten? ... Bei uns steht auch das Wohnrecht auf Lebenszeit drin und das der Hauseigentümer für die Instandhaltung der Räume des Wohnungsberechtigten aufkommen muss - ABER - das die Nebenkosten vom Wohnungsberechtigten selbst getragen werden müssen.
Leserforumvon Senseo63 | Erbrecht | 1 Antwort | 25.09.2007 20:25
Muss ich, wenn ich ein Wohnrecht in einem Haus habe, die Heiz- und Nebenkosten ( Müll, Wasser) zahlen?
Leserforumvon hube | Erbrecht | 3 Antworten | 29.01.2008 18:56
Mir wurde 1990 mein elternhaus überschrieben mit niessbrauchsrecht.2000 wurde es ins wohnrecht umgeschrieben.in diesen Vertrag verpflichtet sich meine Mutter sämtliche Nebenkosten zu tragen.2004 ist meine Mutter ausgezogen und hat einen Teil ihrer Möbel stehen lassen.Die ganzen Kosten hat sie auf mich überschrieben .Leider kann ich das Haus nicht vermieten ,da es in einem schlechten Zustand ist. Was kann ich tun, muss sie nicht die kosten tragen.Kann ich das Haus verkaufen.Meine Mutter ist 82Jahre kann ich ihr das Wohnrecht abkaufen. ----------------- " " Am 29.1.2008 von hh Sie muss die vertraglich vereinbarten Kosten tragen. Wenn Deine Mutter zum Verkauf bereit ist, dann kannst Du ihr das Wohnrecht natürlich abkaufen.
Leserforumvon Katrin3001 | Erbrecht | 9 Antworten | 01.03.2006 12:34
Bezüglich der Nebenkosten: Was ist denn vereinbart worden? ... Wenn du das Haus verkaufst, geht das nur mit dem Wohnrecht. ... Das Wohnrecht bleibt auch dann bestehen, wenn Dein Schwiegervater dem Verkauf zustimmt.
Leserforumvon kafiwinger | Erbrecht | 0 Antworten | 29.06.2009 08:11
Urkunde ein lebenslanges Wohnrecht. Über die Nebenkosten wurde kein Eintrag eingetragen. ... Rechtsanwalt) sie hätten ein lebenslanges Wohnrecht.
Leserforumvon Jim-Panse | Erbrecht | 7 Antworten | 03.12.2004 13:52
Vielmehr muß es sich um ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht handeln. ... Am 3.12.2004 von Jim-Panse danke erst einmal für die antworten. das wohnrecht ist per tesamet vertgelegt, es wird jedoch betont,dass sämtliche nebenkosten zu tragen sind, also auch strom und wasser. jetzt weiß ich aber immer noch nicht so wirklich,ob es eine möglichkeit gäbe,das wohnrefcht zu umgehen. ----------------- "Wer nur von alten Zeiten träumt,wird keine besseren erleben." ... Tragung der laufenden Nebenkosten wie Strom und Wasser ist beispielsweise nicht identisch mit Instandhaltung des Hauses (Reparaturen).
Leserforumvon Sarelia | Erbrecht | 6 Antworten | 30.05.2006 13:49
Gibt es verschiedene Arten von Wohnrecht? ... Es sollten die Rechten und Pflichten, die sich aus dem Wohnrecht ergeben umfassend vereinbart werden, insbesondere Welche Kosten getragen werden sollen (Nebenkosten, Instandhaltung). ... Muss ich den Kaufpreis für das Wohnrecht nachweisen?
Leserforumvon jazztanz | Erbrecht | 7 Antworten | 11.06.2008 16:41
Hallo, was für Unterschiede und Auswirkungen hat es, wenn im Testament für ein Haus statt "lebenslanges wohnrecht" "lebenslanges nutzniesserrecht" steht? ... ------------------------------------------------- Ein Wohnrecht berechtigt zum Wohnen, bei einem Nießbrauch ist der Berechtigte sozusagen wirtschaftlicher Eigentümer. ... Die Betriebskosten, sonstigen Nebenkosten und unter Umständen Reparaturen, Sanierungen sind von Person A zu tragen.
Leserforumvon Celin | Erbrecht | 8 Antworten | 07.06.2006 19:46
Unser Sohn hat alle Kosten, die üblicherweise ein Mieter als nebenkosten tragen muß wie bisher zu zahlen, ebenso ein Drittel der Hauskosten etc... ... Das Wohnrecht erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder mit dessen notariellen Verzicht auf das Wohnrecht. Das würde dann auch für das abgeleitete Wohnrecht von Familienangehörigen gelten, sofern diese nicht ein eigenständiges Wohnrecht haben.
Leserforumvon Feyle | Erbrecht | 2 Antworten | 18.01.2011 17:42
Mich würde interessieren, ob unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass der Betroffene keine Nebenkosten zahlen muss. ... Fey~ Edit: Meine Oma möchte keine Nebenkosten zahlen, aber ich kann die Kosten selber nicht übernehmen. Leider ist das Verhältniss zwischen uns nicht gerade das Beste, deswegen ist mit Reden leider nicht viel zu erreichen. -- Editiert am 18.01.2011 17:49 Am 18.1.2011 von joebeuel Für das Wohnrecht wurde ja sicherlich ein notarieller Vertrag erstellt, dort sollte eigentlich alles geregelt sein. ----------------- ""
Leserforumvon Shirin | Erbrecht | 1 Antwort | 23.02.2011 19:11
Im ersten Testament wird der Ehefrau lebenslanges Wohnrecht zugestanden. ... Sämtliche Nebenkosten wie Heizung, Strom Wasser usw. hat meine Ehefrau selbst zu tragen. ... Im zweiten Testamtent steht nichts mehr bzgl. dem lebenslangen Wohnrecht drin.
Leserforumvon mann1957 | Erbrecht | 1 Antwort | 07.08.2013 18:26
Jetzt zieht sich der Verkauf hin und eine Partei hat Sorge wegen der noch laufenden Nebenkosten. Muss diejenige mit dem lebenslangen Wohnrecht die Nebenkosten jetzt allein weiter tragen, oder kann die von den anderen Parteien nun einen Anteil fordern? Da ihr Wohnrecht definitiv ja erst mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag erlischt, gehe ich davon aus, dass sie weiter allein zahlen muss - oder ist das falsch?
Leserforumvon prosecco100 | Erbrecht | 6 Antworten | 06.07.2004 13:05
Muss ich das Wohnrecht unentgeltlich zur Verfügung stellen? ... Im Testament wurde keine Vorgabe hierüber gemacht. ----------------- "Maria" Am 6.7.2004 von guest123-57 Im Zweifelsfall ist es unentgeltlich und schließt die Nebenkosten mit ein. Wenn ein Beitrag oder die Nebenkosten gezahlt werden sollen, muß das gesondert vereinbart sein.
Leserforumvon schlamper | Erbrecht | 14 Antworten | 31.08.2008 12:08
Sind im Wohnrecht keine Regelungen getroffen worden, was geschehen soll, wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann oder wird? ... Am 31.8.2008 von sika0304 Wohnrecht hat die Frau und niemand anderes. ... Für uns ist ja das Wohnrecht soweit ok diesen Willen des verstorbenen wird und wurde von uns seither respektiert, jedoch sollte die Wohnung und das Aussenbild nicht verwahrlosen(vermüllen) sprich der wirtschaftliche Bestand erhalten bleiben sowie die Nebenkosten dafür auch von der Frau bzw. ihren Kindern getragen werden.
Leserforumvon zimtstern123 | Erbrecht | 2 Antworten | 14.02.2013 12:00
habe mal eine frage,oder zwei: gibt es ein "übertragbares" wohnrecht und was bedeutet das? ich bin immer davon ausgegangen, dass wohnrecht an eine person und eine immobilie gebunden ist. entsteht durch das wörtchen "übertragbar" ein nießbrauchrecht? wir sind mit einem testament konfrontiert, in dem mein mann von seinem vater eine eigentumswohnung vererbt bekommen hat und die lebensgefährtin ein lebenslängliches übertragbares wohnrecht vermacht bekommen hat. sie hat dort nie mit dem vater zusammen gewohnt, wird dort auch nicht einziehen, da ihr lebensmitelpunkt in einer anderen stadt ist. wer muss die anfallenden nebenkosten tragen und darf sie die wohnung an dritte (fremde oder familie) weitervermieten???
123·5·6