1.686 Ergebnisse für „vater pflichtteil“

Leserforumvon teufelchen1a | Erbrecht | 2 Antworten | 31.07.2004 00:03
Was für einen Grund könnte der Sohn haben, das Pflichtteil zu fordern? ... :-) teufelchen1a -- Editiert von teufelchen1a am 31.07.2004 00:04:11 -- Editiert von teufelchen1a am 31.07.2004 00:08:03 Am 31.7.2004 von alida Der Sohn hat genau dann einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Erbfall eingetreten ist, sprich der Vater tot ist. Wenn der Sohn heiratet und vor seinem Vater stirbt, erbt die Frau nichts von ihrem Schwiegervater.
Leserforumvon Sonnekind | Erbrecht | 8 Antworten | 07.08.2017 10:03
Momentan sind die Eltern dabei Ihre Testamentpapiere zu regeln und nun fordert mein Vater, dass ich eine Verzichtserklärung über den Pflichtteil unterschreibe im Falle seines früheren Todes, damit die Frau erstmal das ganze Geld erhält und genug zum leben hat. ... oder erlischt mein weiterer Anspruch, wenn ich meinen Pflichtteil einfordere? ... Am 7.8.2017 von hh Ja, der Pflichtteil beträgt 25% des Vermögens Deines Vaters, wenn Dein Vater zuerst verstirbt.
Leserforumvon lawexplorer | Erbrecht | 4 Antworten | 13.05.2020 03:49
Also schon bevor sein Vater (Person A) verstorben ist. - Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist (jeder ca. 8,33 %, sofern ich richtig gerechnet habe (100% : 3 Kinder :2 (Pflichtteil) :2 Enkel)). - Nun hat zu Lebzeiten, Person A jedoch Geld an Person B geschenkt. ... Vielen Dank lawexplorer Am 13.5.2020 von hh Zitat:- Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist Und der vorverstorbene Vater ist auch nicht erwähnt? ... Am 13.5.2020 von lawexplorer Zitat (von hh):Zitat:- Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist Und der vorverstorbene Vater ist auch nicht erwähnt?
Leserforumvon schwubbs | Erbrecht | 12 Antworten | 02.12.2010 21:34
Hallo, habe heute viel zu spät erfahren, dass mein Vater gestorben ist. ... Wenn da kein Kontakt zum Vater war, warum sollte er dann nicht denen, die ihm näher standen, mehr vermachen? ... Trotzdem: Der Anspruch auf den Pflichtteil geht in solchem Fall nicht verloren.
Leserforumvon NoNickname | Erbrecht | 6 Antworten | 21.11.2006 23:43
Mein Vater hat ja noch bei der Beerdigung (es saß sogar der Pfarrer am Tisch und jeder Anwesende konnte es hören) gesagt, er würde auf seinen Pflichtteil verzichten. ... Wenn der Vater das Pflichtteil verlangt, dann errechnet sich das aus dem Gesamterbe . ... Am 23.11.2006 von hh Dennoch kann man natürlich nicht verhindern, dass der Vater dem Bruder den ausgezahlten Pflichtteil zurückschenkt oder aber keine Maßnahmen gegen ihn ergreift, wenn er einfach seinen Anteil am Pflichtteil nicht auszahlt.
Leserforumvon dummsdorff | Erbrecht | 4 Antworten | 20.06.2010 13:19
Meine Anfrage lautet wie folgt: Mein Vater ist gestorben. ... Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil aus dem Erlös? ... Der Wagen ist auf meine Stiefmutter angemeldet. -- Editiert am 20.06.2010 13:23 Am 20.6.2010 von Sternchen08 @dummsdorff quote:Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil aus dem Erlös?
Leserforumvon AemonRa | Erbrecht | 0 Antworten | 08.06.2005 17:30
Mein Vater verstarb voriges Jahr im Juli er hatte kein Testament. ... Frage ist nun habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtteil von meinem Bruder? ... Mein Vater hatte Altzheimers, meine Mutter verschenkte jahrelang die gesamte Rente meines Vater an einen ihrer Enkel.
Leserforumvon karibu | Erbrecht | 3 Antworten | 01.12.2010 23:55
Hallo zusammen, vor kurzem ist mein Vater verstorben. ... Falls ja, wie sieht so ein Pflichtteil für ein Kind aus? ... Sorry für die vielen Fragen - mein Vater war sehr lange sehr krank und ich habe mich mehr um ihn gesorgt als um die Erbschaft.
Leserforumvon trauermaus | Erbrecht | 2 Antworten | 05.07.2005 13:13
Hallo, Vater starb 2004 - bisher noch kein Erbe ein Pflichtteil gefordert Ausgangslage: 2 Kinder Erbberechtigt und bei 2 Kinder notarialler Verzicht auf Erbanspruch Mutter starb 2005 - 4 Erben sind bedacht worden Kann ein erbberechtigtes Kind jetzt auch noch den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern, obwohl er im Erbe des Mutter bedacht wurde? Am 5.7.2005 von hh Ja, prinzipiell kann ein erbberechtigtes Kind noch den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern.
Leserforumvon Karoli | Erbrecht | 2 Antworten | 29.09.2006 13:04
Hallo zusammen, der Vater meines Mannes ist verstorben. ... Steht meinem Mann in diesem Fall ein Pflichtteil zu? ... Vielen Dank im Voraus Am 29.9.2006 von hh Ja es steht ihm ein Pflichtteil zu.
Leserforumvon stromercat | Erbrecht | 2 Antworten | 20.07.2003 19:27
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. ----------------- "Petra" Am 20.7.2003 von MCNeubert Hallo Petra, das Pflichtteil müssen/können Sie nur einfordern, wenn sie per Testament enterbt wurde - also, wenn der Vater alles seiner Frau oder jemandem anderen vermacht hat. Dann haben die Kinder das Recht auf ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. ... Die übrigen Geschwister müssen ihr Pflichtteil auf eigene Kosten einfordern/einklagen.
Leserforumvon Bingo2000 | Erbrecht | 2 Antworten | 25.07.2010 15:32
Meine Frage ist jetzt, wenn mein Vater zuerst stirbt, welche Ansprüche habe ich dann, wenn meine Stiefmutter Jahre später stirbt? Ich habe gelesen, dass ich nur 3 Jahre Zeit habe mein Pflichtteil zu fordern. Ich wollte mein Pflichtteil eigentlich gar nicht fordern, solange meine Stiefmutter lebt, wir verstehen uns eigentlich alle ganz gut.
Leserforumvon 69super69 | Erbrecht | 1 Antwort | 04.01.2003 02:17
Die Eltern von meinem Vater und meiner Tante sind ebenfalls tot. Mein Vater ebenso. Gibt es einen Pflichtteil, der meinen Grosseltern, und damit meinem Vater, bzw. letztenlich dann mir zustehen würde?
Leserforumvon Ottili68 | Erbrecht | 2 Antworten | 18.11.2009 11:06
Im letzten Jahr starb mein Vater. ... Meinen Bruder setzte er auf den Pflichtteil. ... Nun meine Fragen: 1.: müssen wir den Pflichtteil auszahlen, oder muß sich mein Bruder melden und seinen Anspruch geltend machen?
Leserforumvon Mamafee | Erbrecht | 8 Antworten | 27.02.2020 20:18
Da uns der pflichtteil zusteht würde ich gerne wissen ob wir unsere eigenen Kinder auf den pflichtteil verklagen müssen? ... Mein Vater hatte seit 25 Jahren eine Freundin und diese hatte Kinder und Enkelkinder. ... Mein Vater hatte seit 25 Jahren eine Freundin und diese hatte Kinder und Enkelkinder.
Leserforumvon Sunshine | Erbrecht | 0 Antworten | 16.01.2003 15:25
Mein Vater ist vor kurzem gestorben und er hat ein Testament hinterlassen. so wie ich es verstehe ist es ein Berliner Testament. Wo seine neue Ehefrau Alleinerbin ist und die Kinder 2 ihren Pflichtteil erhalten sollen. ... Ich habe mit dieser neuen Frau nix zu tun und möchte daher meinen Pflichtteil jetzt!
Leserforumvon fb288268-52 | Erbrecht | 4 Antworten | 29.03.2011 19:56
Nun gibt es natürlich den Pflichtteil (1/4 des Gesamtvermögens). ... Deshalb habe ich die Frage ob man den Pflichtteil irgendwie abwägen kann? ... Weil dann würde sich der Pflichtteil (1/4) ja auf 4 kinder aufteilen.
Leserforumvon schamba | Erbrecht | 3 Antworten | 27.05.2007 23:09
: Mein Vater, seit über 20 Jahren geschieden, ist kürzlich verstorben und hat ein Testament aus dem Jahre 2005 hinterlassen, in dem er meiner Schwester das gesamte Vermögen vermacht. Ein Pflichtteil wurde mir zwar zugestanden, es wurde jedoch festgelegt, dass dieses Pflichtteil von meiner Schwester in monatlichen Raten bezahlt werden kann, je nachdem was diese aufzubringen in der Lage ist. ... mfg. schamba Am 28.5.2007 von sika0304 Ein Pflichtteil ist immer in Geld und in einer Summe sofort zu zahlen.
Leserforumvon Gina2012 | Erbrecht | 14 Antworten | 28.04.2018 21:10
Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit meinem Vater, er meinte das er mir gerne vor seinem tot meinen Pflichtteil auszahlen will und ich soll es mir überlegen. ... Hat Dein Vater denn schon einen Betrag genannt? ... Zitat:Halbschwester väterlicher Seite Wenn Dein Vater zuerst verstirbt, dann beträgt Dein Pflichtteil 1/16 von Deinem Vater und 1/6 von Deiner Mutter, wobei der Nachlass Deiner Mutter auch das umfasst, was sie von Deinem Vater geerbt hat.
Leserforumvon jogi44 | Erbrecht | 3 Antworten | 03.12.2003 20:45
Hallo erstmal Es geht um ein Testament in dem mein Vater seine Lebensgefährtin die hälfte vermacht hat und meine Schwester und mir sowie 6 weitere Freunde ein Achtel. ... Hiernach könnte man Deinen gesetzlichen Erbteil und daraus den Pflichtteil berechnen. Anspruch könntest Du dann ggf. auf den sogenannten "Rest-Pflichtteil" erheben (§2305 BGB).
123·15·30·45·60·75·85