388 Ergebnisse für „tod todesfall“

Leserforumvon Pragmaticus | Erbrecht | 12 Antworten | 17.11.2010 14:04
Hallo, wir sind uns nicht sicher was mit Verträgen nach einem Todesfall passiert. ... Bei Alleinstehenden geht das Mietverhältnis im Todesfall auf die Erben über. ... Bei Kapitallebensversicherungen wird nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten im Todesfall ausgezahlt.
Leserforumvon marysioux | Erbrecht | 2 Antworten | 15.03.2006 17:47
auseinandergesetzt wird (selbst der bgh hat ja drüber gegrübelt..). wenn ich einen menschen (egal ob erbberechtigt oder nicht) bevorzugen möchte, kann ich ihn doch ganz einfach auf einem konto als begünstigten im todesfall eintragen. die banken bieten doch sogar den zusatz im vertrag an, daß diese schenkung später nicht zum nachlass gehört... so kann ich doch völlig legal, zumindest was geld angeht die "ungeliebten" leer ausgehen lassen und ihnen sogar den pflichtteil entziehen (auch ohne, daß sie sich vorher erbunwürdig gezeigt haben)... und wenn ich es mir zu lebzeiten dann doch anders überlege, kann ich das geld ja auf ein anderes "normales" konto tun bzw. ganz normal über mein geld verfügen... das ist doch sicher? ... marysioux -- Editiert von marysioux am 15.03.2006 17:58:08 -- Editiert von marysioux am 15.03.2006 18:10:25 Am 16.3.2006 von sika0304 Also, die einzige Möglichkeit, etwas vom Erbe auszuschließen ist über eine Lebensversicherung und den Eintrag eines Begünstigten im Todesfall. Das mit der Bank wäre mir vollkommen neu, was du höchstwahrscheinlich meinst ist eine Vollmacht über den Tod hinaus, aber auch da kann man kein Erbe "verschieben", denn wenn ein Unberechtigter das Geld entnimmt nach dem Tod ist das Erbunterschlagung und eine Straftat.
Leserforumvon jan24 | Erbrecht | 3 Antworten | 03.04.2011 19:41
Dies um im Todesfall sofort finanziell helfen zu können (Beerdigung, etc.). ... Kann ich rechtlich diese Konten sperren lassen, oder welche Möglichkeiten bleiben mir, die Konten vor einer "Plünderung" im Todesfall zu schützen? Vielen Dank im Voraus. ----------------- "" Am 3.4.2011 von cruncc1 Die Vollmacht kann nach dem Tod entzogen werden.
Leserforumvon vercors | Erbrecht | 3 Antworten | 27.10.2020 14:42
Der Sohn A hatte eine Kontovollmacht über den Tod hinaus. Nun erfährt der andere Sohn B bei der Durchsicht der Kontoauszüge, dass A kurze Zeit nach dem Tod der Verstorbenen an sich selbst eine glatte vierstellige Summe mit dem Betreff „Auslagen" überwiesen hat. Nun die Frage: Darf A sich mit der noch bestehenden Vollmacht einfach so nach dem Todesfall ohne Nachweis der Auslagen und ohne Rücksprache mit B Geld auf sein Konto überweisen?
Leserforumvon CindyHH | Erbrecht | 5 Antworten | 25.06.2012 19:39
Sohn A hat keinerlei Kontakt mehr zu seinem leiblichen Vater, und fragt sich nun ob er und vor allem wie von seinem Tod erfährt? ... Wird A schriftlich benachrichtig im Todesfall? ... Wird A schriftlich benachrichtig im Todesfall?
Leserforumvon thomas500 | Erbrecht | 0 Antworten | 27.10.2013 10:51
Todesfall absichern und ließ eine Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht), Patientenverfügung und ein Testament beim Notar beurkunden. ... Dieser sollte dann im Todesfall das Vermögen "in Raten" an Frau B. auszahlen. ... Herr C. mit Vorsorgevollmacht kümmert sich um die Angelegenheiten nach dem Tod, also Beerdigung, Versicherungsrechtliche Sachen, usw.
Leserforumvon Dreamer23 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2014 19:36
Hallo liebe Community, Entgegen des Titels ist mir bewusst, dass das Ausschlagen eines Erbes vor Todesfall prinzipiell nicht moeglich ist. ... Dieses Erbe moechte ich ausschlagen. - Ich ziehe in den naechsten Monaten (potentiell permanent) ins Ausland. - Eine Anreise, auch in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Todesfall, ist keine aktzeptable Loesung. - Mein aktueller Plan sieht vor offiziell meinen Wohnsitz in Deutschland auf die Adresse meiner Eltern zu legen und diesen damit vorerst aufrecht zu erhalten. ... Erbe wird man erst durch den Tod einer Person; da man noch gar nicht Erbe ist, kann man auch nicht ausschlagen. ----------------- " " Am 6.8.2014 von Blaki Hallo Cruunc1, in KOllision Ihrer Meinung können rechtsverbindliche Erklärungen im Hinblick auf zukünftige Ereignisse abgegeben werden.
Leserforumvon Marcusrecht123 | Erbrecht | 6 Antworten | 10.03.2019 21:45
Lässt sich das mit der Rückfallklausel im Schenkungsvertrag "Tod des Beschenkten zu Lebzeiten des Schenkers" regeln? ... Es geht natürlich nur um das Restdarlehen, was beim Tod des Sohnes noch nicht abgezahlt wurde. Zitat:Lässt sich das mit der Rückfallklausel im Schenkungsvertrag "Tod des Beschenkten zu Lebzeiten des Schenkers" regeln?
Leserforumvon Vike28 | Erbrecht | 7 Antworten | 21.06.2023 09:08
Nach dem Tod blieb der Ehemann weiterhin darin wohnen. ... Meine Fragen: Geht allgemein bei einem Todesfall das Mietrecht auf den Erben über? ... [/quote] Ist man als Kind bei einem Todesfall für solch Renovierungsarbeiten aufkommen bzw diese erledigen???
Leserforumvon Issa0815 | Erbrecht | 1 Antwort | 23.12.2012 21:09
Ein sehr guter Freund von mir hatte mich vor ca. 3 Jahren bei seiner Lebensversicherung als Begünstigten im Todesfall eingesetzt. ... Sein Tod kam nun leider sehr plötzlich und dadurch hatte er auch keine Möglichkeit mehr, vorher noch Änderungen an seinem "veralteten" Testament durchzuführen.
Leserforumvon guest-12306.11.2016 23:01:45 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.01.2016 20:03
Ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung ändert die Bezugsberechtigung im Todesfall von seinen Kindern zu einer anderen fremden Person. ... Wenn es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht handelt, dann haben die Erben (=Kinder) die Möglichkeit dieses nach dem Tod des Versicherungsnehmers zu widerrufen.
Leserforumvon Jack56895 | Erbrecht | 4 Antworten | 12.01.2022 10:05
Reicht es wenn wir seinen Todesfall mittels Sterbeurkunde bei der Bank anzeigen? ... Vielen lieben Dank schon mal für eure Unterstützung LG Jakob Am 13.1.2022 von hh [quote=Jack56895]Reicht es wenn wir seinen Todesfall mittels Sterbeurkunde bei der Bank anzeigen?... Am 13.1.2022 von Kalanndok Zunächst wäre mal zu prüfen, ob "Tod des Kreditnehmers" überhaupt ein versichertes Risiko ist.
Leserforumvon Zedler | Erbrecht | 1 Antwort | 13.03.2023 11:44
Erbe sagt dass er in seinem Testament, den Pflichtteilsberechtigten im Todesfall beerben wird. Deswegen wollen Erbe und Pflichtteilsberechtigter den jetzt anfallenden Pflichtteil zu 50 % jetzt auszahlen und die anderen 50% bis zum Tod des jetzigen Erben aufschieben.
Leserforumvon Jan83 | Erbrecht | 1 Antwort | 26.05.2013 22:19
Ich bin mir nicht sicher wie es sich verhält, wenn die Ehe bei Zugewinngemeinschaft durch den Tod beendet wurde. Bei Scheidung wäre alles klar, aber ich finde aber nirgendwo etwas darüber was beim Todesfall mit dem Anfangsvermögen passiert.
Leserforumvon Stefan T. | Erbrecht | 7 Antworten | 30.01.2007 21:12
Realistisch: wann hast du vom Tod des Vaters erfahren? ... Beim Tod des einen Ehegatten erbte der Überlebende alles. ... Bei einem Todesfall von 1969 wäre nach DDR Recht kein Erbe mehr möglich , weil der Anspruch verjährt ist Am 31.1.2007 von guest123-1062 --- editiert vom Admin
Leserforumvon guest-12316.04.2019 18:01:03 | Erbrecht | 2 Antworten | 16.04.2019 15:22
Was geschieht mit den Bankkonten nach dem Tod meines Großvaters? ... Was geschieht mit den Bankkonten nach dem Tod meines Großvaters? ... Ich gehe mal davon aus, dass niemand eine Konto-Vollmacht von meinem Opa besitzt.Nein, es gibt keine "Todesfall-Informations-Stelle".
Leserforumvon Agneta123 | Erbrecht | 10 Antworten | 22.04.2019 11:19
Ich zitiere: " Hiermit möchte ich das meine Tochter XXX nach meinem Tod das gesamte Geld meiner Konten erhält ". ... Die Vollmacht und die Vollmacht über den Tod hinaus werden wir bei der Bank noch einreichen. ... Zitat (von Agneta123):Die Vollmacht und die Vollmacht über den Tod hinaus werden wir bei der Bank noch einreichen.1.
Leserforumvon guest-12328.07.2011 16:42:17 | Erbrecht | 18 Antworten | 23.01.2009 16:02
Bank wusste auch nicht sofort von dem Tod. ... Oder Freundin räumt Wertgegenstände aus, bevor die Erben vom Tod erfahren. ... ++Bank wusste auch nicht sofort von dem Tod.
Leserforumvon josefmurr | Erbrecht | 4 Antworten | 27.07.2009 10:01
Hallo, Es geht um eine Schenkung auf den Todesfall, die bereits vollzogen werden soll, um den Pflichtteil der anderen Erben zu vermindern. ... Das erfolgt im Regelfall erst beim Tod des Schenkers, so dass der Pflichtteil durch so eine Aktion nur bedingt beinträchtigt wird. ... Ich frage mich nur: Wozu gibt es dann diese Schenkung auf den Todesfall überhaupt?
Leserforumvon peppie-dieter | Erbrecht | 0 Antworten | 18.02.2010 15:35
Sie kann an dem Erbvertrag nichts mehr ändern, da sie damals festgelegt haben, dass nach dem Tod des Erstverstorbenen das Testament nicht mehr geändert werden kann. Gestern war ich mit meiner Tante auf der Sparkasse wg. eines Sparbuches und der Filialleiter hat uns darauf hingewiesen, dass sie bei ihm (Sparkasse) eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall (Sparkonto/Sparkassenbrief) machen könnte.
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