79 Ergebnisse für „schenkung rückforderung“

Leserforumvon Karl-Werner | Erbrecht | 6 Antworten | 07.12.2004 13:33
Eine Rückforderung der Schenkung ist jedoch nicht möglich. ... Die Schenkung erhöht diesen Pflichtteilsanspruch. ... Und noch einmal ganz deutlich, da Du es offensichtlich nicht wahrhaben willst: Die Rückforderung der Schenkung durch die Erben ist in Eurem Fall nicht möglich.
Leserforumvon P_1983m | Erbrecht | 8 Antworten | 11.04.2024 21:16
Wegen der Schenkung und 240000€? ... Und wenn die Verarmung mittels Verschwendung mutwillig herbeigeführt wird, ist das mit der Rückforderung sogar ausgeschlossen. 4. Die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers ist eine gesetzliches Rückforderungsrecht.
Leserforumvon Lenchen1405 | Erbrecht | 7 Antworten | 30.01.2022 23:45
Könnte das Sozialamt dennoch die Schenkung rückgängig machen ? ... Könnte das Sozialamt die Schenkung dennoch rückgängig machen ? ... Dann müsste die Schenkung nicht zurückgegeben werden.
Rückforderung Schenkung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Hillary | Erbrecht | 3 Antworten | 07.01.2008 13:31
Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Mutter hat mir als einzige Tochter ihre Immobilie per Schenkung notariell überschrieben. ... Kann die Schenkung auch wegen persönlicher Gründe rückgängig gemacht werden? ... Du bist nicht ihr Leibsklave, auch nicht für eine Schenkung, die noch nicht mal eine richtige ist, da du sie ja theoretisch nicht mal verwerten kannst (wer kauft schon Haus mit Nießbrauch, obwohl....).
Leserforumvon Synthex | Erbrecht | 3 Antworten | 13.06.2023 14:07
Frage 5: Wird das Sozialamt erst die Rückforderung der Schenkung veranlassen, wenn das vorhandene Kapital und Besitzgüter meines Großvaters einbezogen und aufgebraucht wurde? ... Die Schenkung kann das Amt ggf. innerhalb 10 Jahren zurückfordern. ... [quote=Synthex]Frage 5: Wird das Sozialamt erst die Rückforderung der Schenkung veranlassen, wenn das vorhandene Kapital und Besitzgüter meines Großvaters einbezogen und aufgebraucht wurde?
Leserforumvon PatientZero | Erbrecht | 3 Antworten | 12.02.2016 08:54
Ich frage mich jedoch, in welcher Höhe kann die Schenkung zurückgefordert werden. War in der Schenkung ein Teilbetrag enthalten, welcher auf meinen rechtmäßigen Erbanteil aus dem Erbe meines Vaters zurückzuführen ist und somit eventuell nicht zurückgefordert werden kann?! ... Wenn sie damals bereits nur auf den Namen der Mutter lief, dann fiel sie gar nicht in die Erbmasse und die Mutter konnte sie frei verkaufen. damit wäre dann auch der Erlös komplett als Schenkung rückforderbar.
Leserforumvon costumer | Erbrecht | 1 Antwort | 07.12.2009 22:42
Hi, Vater will seine Schenkung wegen groben Undank zurückfordern.
Leserforumvon rolla23 | Erbrecht | 4 Antworten | 09.02.2022 11:22
Zählt der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung müsste man bei Rückforderung gar mit Zinsen zurückzahlen? ... Letztlich frage ich mich, ob uns die Annahme der Schenkung in der Praxis nicht mehr Probleme schafft als sie Entlastung bringt. ... [/quote] Naja, Du solltest wissen, dass eine Rückforderung bei Scheidung, wegen grobem Undank und bei Verarmung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung greift, bei Verarmung jedoch nur für einenZeitraum von 10 Jahren nach der Schenkung.
Leserforumvon TheBiker | Erbrecht | 6 Antworten | 27.08.2019 09:19
Gegenseitig haben wir auf Pflichtteilergänzungsansprüche bezogen auf die Schenkung verzichtet. ... Muss ich aufgrund von irgendeinem Paragraphen 530 a oder b die Schenkung zurückgeben? ... Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Andreas Sommer Am 27.8.2019 von hh zu 1.: Eine Rückforderung wegen grobem Undank ist nur durch den Schenker möglich.
Leserforumvon MikkyD | Erbrecht | 12 Antworten | 19.03.2009 12:44
In welchen Fällen ist ein Erbe berechtigt, eine Schenkung zurückfordern und wie wir erwiesen, dass es sich um eine "böswillige Schenkung" handelt? ... > und wie wir erwiesen, dass es sich um eine "böswillige Schenkung" handelt? ... Kann dies als "böswillige Schenkung" betrachtet werden?
Leserforumvon Poppel | Erbrecht | 2 Antworten | 15.05.2003 15:30
Situation: 1992 erfolgte Schenkung von meiner Oma an mich (Grundstück teilvermessen). 2000 erfolgte Vermessung. Oma seit 2001 in Pflegeheim (eingewiesen durch Cousin, nicht durch eigene Kinder), seither Forderung von Sozialamt an mich, Schenkung zurückzugeben, d.h. mtl. ... Bitte um Rat, ob ich belangt werden kann, da offizielle Schenkung doch im Jahr 1992 erfolgte?
Leserforumvon olga111 | Erbrecht | 4 Antworten | 09.12.2009 15:45
Kann ich eine Rückabwicklung meiner Schenkung von meiner Tochter fordern bzw. ... "Differenzen" mit der Tochter reichen aber für eine Rückforderung nicht aus. ----------------- " " Am 9.12.2009 von Dr. Eschflegel Hab mal was davon gehört, dass man eine Schenkung nach 10 Jahren nicht mehr anfechten könne.
Leserforumvon nwg100 | Erbrecht | 4 Antworten | 05.06.2005 13:05
Die Schenkung ist nicht notariell gemacht worden. ... Es besteht jedoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch, da seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind.
Leserforumvon Web4Magic | Erbrecht | 6 Antworten | 11.04.2012 06:39
Ich kann auch nicht erkennen, dass es sich um eine Rückforderung der Schenkung nach § 528 BGB handelt. ... Eine solche Rückforderung würde das gericht aber auch nicht nach eigenem Ermessen feststetzen, da das Ganze eine Forderung der Ehefrau, bzw. des Sozialamtes voraussetzt. quote:Da die geschenkten 20.000€ vom erblasser von einem Oderkonto (gemeinsames Konto der Eheleute sind) macht das Gericht die Hälfte als Regress gegen den Nachlass/Schenkung geltend. ... Und die kümmern sich nicht um den Zugewinn bzw. dem Regress nach 528. das bedeutet auch, dass man auf die komplette Schenkung Ergänzungsansprüche ableiten will.
Leserforumvon Hahnlaus | Erbrecht | 8 Antworten | 10.11.2007 12:39
Änderung der Sachlage der Schenkung. ... Oder kann die Mutter die Schenkung noch rückgängig machen?... Vielen Dank Hahnlaus Am 12.11.2007 von hh Die 10-Jahresfrist gilt nur für die Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers.
Leserforumvon Gerdels | Erbrecht | 34 Antworten | 10.02.2010 11:58
Im Nachhinnein wurde es als Schenkung bezeichnet da ich im Ausland lebe und ihr eine Rückforderung wohl zu kompleziert erschien. ... Was soll es denn sonst sein, wenn ich schon vor einigen Monaten die Schenkungssteuer bezahlt habe, und bis jetzt kein Widerspruch oder Rückforderung kam. ... Die Rückforderung müsste sie begründen.
Leserforumvon M. Ean | Erbrecht | 4 Antworten | 25.10.2012 11:15
Danke ----------------- "" Am 25.10.2012 von joebeuel Das ist im BGB geregelt: § 530 Widerruf der Schenkung (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. ----------------- "" Ob es sich in deinem Fall um 'groben Undank' handelt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. -- Editiert joebeuel am 25.10.2012 13:03 Am 25.10.2012 von Sheldon_Cooper quote: so zu ihrem negativen veränderdert hat genügt für sich alleine nicht für "groben Undank". Eine Schenkung bedeutet nicht, daß man gezwungen ist, sich lebenslang gegenüber dem Schenker wohlzuverhalten, wenn man keine Rückforderung riskieren möchte. Vielmehr muß sich "grober Undank" schon konkret auf die Schenkungshandlung beziehen - also etwa "ich bin nett zu Omi, damit sie mir 100 Mille schenkt, und direkt danach stecke ich sie ins Heim und besuche sie nicht mehr". ----------------- "" Am 25.10.2012 von cruncc1 Wenn sich die Mutter kein entsprechendes Rückforderungsrecht vorbehalten hat, kann die Schenkung nicht "rückgängig" gemacht werden. ----------------- " "
Leserforumvon gauss | Erbrecht | 11 Antworten | 08.06.2006 12:03
Können die Erben die Schenkung rückgängig machen? ... Wenn es kein Testament gibt, können die Erben die Schenkung an die Nichterbin (Tierheim etc)nicht rückgängig machen oder Teilforderungen aus der Schenkung stellen. ... Also könnte ich z.B. jetzt jemandem einen großen Geldbetrag schenken, oder muss dieser Beschenkte mit Rückforderung rechnen?
Leserforumvon carpenter | Erbrecht | 2 Antworten | 21.08.2013 16:16
Sollte es zu einer Rückforderung in meinem Todesfall kommen, wie würden eingebrachte Eigenleistung, Kosten, etc. mit meiner Frau abgerechnet? Kommt es zu einer Rückforderung im Falle der Verarmung (Pflegekosten), welcher Wert des Hauses wird hier herangezogen, der Wert bei der Übernahme oder der Wert inkl. der Wertsteigerung nach Renovierung und Modernisierung? ... Ein ganz interessanter Link dazu, was eigentlich alles erklären dürfte. http://www.iww.de/erbbstg/archiv/schenkung-vertragliche-rueckforderungsrechteund-weiterleitungsklauseln-f47753 ----------------- ""
Leserforumvon klapperkutte | Erbrecht | 2 Antworten | 12.05.2004 15:40
Können die Erben qasi die Miete als eine Art Schenkung zurückfordern? ... Der besteht aber nur, wenn der Pflichtteil unter Einbeziehung der Schenkung höher ist, als das tatsächliche Erbe. ... Eine Rückforderung oder auch nur eine Anrechnung auf seinen Erbteil ist dann nicht möglich.
123·4