328 Ergebnisse für „pflichtteil berechnung“

Leserforumvon mapajeda | Erbrecht | 6 Antworten | 12.04.2018 15:13
Wie hoch ist deren Pflichtteil und wie sieht es aus mit der Erbschaftsteuer? ... Deren Pflichtteil beträgt pro Kind 12,5 %. ... Da die Tante nicht mehr existiert und keine Nachkommen hatte, fällt sie aus der Berechnung.
Leserforumvon hema01 | Erbrecht | 2 Antworten | 04.10.2009 17:55
Berechnung des Pflichtteil 1/8 des Erbe und 1/4 des Zugewinn. ... Wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind, beträgt der Pflichtteil 1/4 des Nachlasses (gesetzlicher Güterstand), den sie innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend machen kann. ----------------- " "
Leserforumvon Peter213 | Erbrecht | 2 Antworten | 18.10.2004 13:08
Kann der Stiefsohn noch heute seinen Pflichtteil verlangen, oder ist das schon verjährt? ... Wenn ja, von welchem Betrag würde der Pflichtteil berechnet werden?
Leserforumvon VonInteresse | Erbrecht | 2 Antworten | 10.05.2004 20:45
kann man pflichtteil einfordern obwohl die eltern noch leben. wie hoch ist der anspruch wenn ein haus vorhanden ist das ca. 300.000€ wert hat. ... Vertraglich kann man mit den Eltern natürlich vereinbaren, dass sie den Pflichtteil schon vorher ausbezahlen - eventuell als Schenkung oder unter Anrechnung auf das spätere Erbe. Für die Berechnung der Pflichtteilsquote kommt es auf viele Faktoren an: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Leserforumvon Stephan43 | Erbrecht | 5 Antworten | 23.06.2017 09:40
Erbe C kann in diesem Fall nur sein Pflichtteil einklagen. ... Jetzt hat Erbe C per Anwalt sein Pflichtteil eingeklagt. Zu meiner Frage: Erbe C erhält Prozentual seinen Pflichtteil.
Leserforumvon hummer25 | Erbrecht | 12 Antworten | 29.05.2011 17:39
Meine Befürchtung ist, dass mein Vater damit gerechnet hat, dass ich irgentwann meinen Pflichtteil geltend machen werde/muss. ... Wie wird ein Pflichtteil ausbezahlt? ... MfG Am 30.5.2011 von hh Zunächst einmal muss zwischen Pflichtteil und Erbe unterschieden werden.
Leserforumvon Minerva12345 | Erbrecht | 0 Antworten | 22.07.2007 09:54
Hallo, habe diese schöne Hilfe im Internet gefunden: http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil/ Damit lässt sich die prozentuale Höhe des Pflichtteils bestimmen .
Leserforumvon handy1234 | Erbrecht | 6 Antworten | 20.02.2010 14:30
hallo, meine frage: meine mutter starb vor einem jahr. zurück blieb mein stiefvater. er hatte mit meiner mutter einen ehevertrag abgeschlossen, in dem er der alleinerbe ist. ich bekomme nur meinen pflichtteil. wie gehe ich am besten vor, damit ich die summe erhalte, die zur berechnung dient. was gehört alles zu dieser summe, wenn beide eine zugewinngemeinschaft hatten u. wie berechnet sich dann mein anteil? ... Wenn Du keine Geschwister hast, dann beträgt der gesetzliche Erbteil 1/2 und somit der Pflichtteil 1/4. ... Dort gibt es ein kostenloses Tool zur Berechnung des Pflichtteils und viele Informationen (auch zu Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen des Pflichtteilsberechtigten) in "Frage-Antwort"-Form.
Leserforumvon Klausi | Erbrecht | 4 Antworten | 10.01.2003 19:19
Hallo, ist Elterngut das gleiche wie Pflichtteil? ... Ist es in Ordnung wenn jetzt mein Bruder X als Erbe vom Pflichtteil, den er ausbezahlen muß, den Geldbetrag(3500DM) abzieht? ... Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs folgt dann je nach Fallgestaltung unterschiedlichen Regelungen und ist nicht ganz einfach, siehe dazu §§ 2315 und 2316 BGB.
Leserforumvon stromercat | Erbrecht | 2 Antworten | 20.07.2003 19:27
Dann haben die Kinder das Recht auf ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. ... Vor Berechnung des Pflichtteils werden noch die Verbindlichkeiten (also z.B. die Beerdigungskosten) abgezogen. ... Die übrigen Geschwister müssen ihr Pflichtteil auf eigene Kosten einfordern/einklagen.
Leserforumvon vatermit4kindern | Erbrecht | 2 Antworten | 25.01.2010 12:41
Muss ich jetzt hingehen und aufgrund dieser Zahlen meinen Pflichtteil berechnen und dann diese berechnung den Erben zusenden? ... Das ich meinen Pflichtteil geltend machen muss ist mir klar jedoch nicht ob ich die Berechnung bzgl. der Höhe des Betrages den Erben zuleiten muss. Es handelt sich hier um eine recht komplizierte berechnung da schenkungen berücksichtig werden müssen. ----------------- "" Am 25.1.2010 von cruncc1 #Muss ich jetzt hingehen und aufgrund dieser Zahlen meinen Pflichtteil berechnen und dann diese berechnung den Erben zusenden?
Leserforumvon Bärchen68 | Erbrecht | 6 Antworten | 24.10.2013 11:41
Hallo, wenn man auf Pflichtteil gesetzt wird, steht einem dann nur etwas zu vom Haus, Konten/Sparbücher/Bargeld oder fällt auch z.B. ... Schmuck und Wertgegenstände): Falls der Erblasser verheiratet war, erbt der überlebende Ehepartner automatisch den gesamten Hausrat (§1932 BGB), der Wert des Hausrats wird bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen auch nicht mit einbezogen. ... Am 24.10.2013 von Hello2013 Soweit ich weiß, kann der Pflichtteil der verlang werden kann keine Gegenstände sein.
Leserforumvon WolfgangS | Erbrecht | 9 Antworten | 31.05.2004 16:13
Ehe von B beansprucht nunmehr ihren Pflichtteil in Höhe von 1/8 und geht davon aus, dass sowohl das auf A lautende Sparbuch als auch der Gesamtwert der Immobilie, also nicht nur der halbe Anteil von B, in die Berechnung des Pflichtteils einzubeziehen ist. ... Ich habe bisher gelesen, dass bei Sparbüchern, die auf den überlebenden Ehegatten lauten, eine Einbeziehung in die Berechnung zumindest als Pflichtteilergänzungsanspruch erfolgt, da ansonsten Pflichtteilsberechtigten durch Umschreibung von Sparbüchern auf den anderen Partner der Pflichtteil geschmälert werden kann (das Sparbuch ist im vorliegenden Fall nicht vor der Ehe existent gewesen; dies hätte wegen der Zugewinngemeinschaft eine andere Beurteilung zugelassen). Ferner habe ich gelesen, dass ein während der Ehe gekauftes Haus in Gänze (also nicht zu 1/2) in die Berechnung einfließt, wenn der Verstorbene die Lasten (Hypotheken-Tilgung und Unterhalt) bestritten hat.
Leserforumvon MatthiasL | Erbrecht | 2 Antworten | 13.12.2008 22:28
Danke schonmal für Antworten mfg Matthias Am 14.12.2008 von hh Die Berechnung der Pflichtteilshöhe richtet sich nach der Berechnung des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung wird also auch das Kind, welches einen Erbverzicht unterschrieben hat, mit einbezogen.
Leserforumvon fiable_vie | Erbrecht | 2 Antworten | 16.08.2011 01:03
Person A möchte nun den Pflichtteil fordern. Meiner Berechnung nach wären das 8.333,33 Euro. ... Sollte der Pflichtteil vorher gefordert werden, wird der Fordernde dann nur mit 1/12 bedacht.
Leserforumvon Wolf-peter | Erbrecht | 10 Antworten | 20.03.2018 02:17
zu a) Pflichtteil also : Ausgangsvermögen: 310.000 Euro Ehefrau B , Kind A und Kind B Berechnung also : z.B. für Kind B 310.000 / 8 = 38.750 Euro (Ist das richtig?) ... Berechnung also : z.B. für Kind B 310.000 / 8 = 38.750 Euro (Ist das richtig?) ... Berechnung für Kind B wäre dann doch: 310.000 Euro / 8 = 38.750 Euro (abzgl.
Leserforumvon unwissende2009 | Erbrecht | 10 Antworten | 08.07.2009 13:15
Den Wert benötigen wir für die Berechnung des Pflichtteils. ... Das hängt von der statistischen Lebenserwartung der Wohnberechtigte. quote:Den Wert benötigen wir für die Berechnung des Pflichtteils. Wieso Pflichtteil?
Leserforumvon Steven68 | Erbrecht | 4 Antworten | 11.05.2004 15:57
'wäre unser Pflichtteil zusammen 25% des Gesamterbes? ... Muß man diesen Pflichtteil bei Gericht zum Anspruch bringen? Danke für's lesen... ----------------- "bischof" Am 11.5.2004 von MCNeubert Deine Berechnung stimmt soweit!
Leserforumvon Betra | Erbrecht | 3 Antworten | 10.02.2009 13:56
Am 12.2.2009 von Lundi Derjenige, der einen Erbverzicht erklärt hat, wird bei der Berechnung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigter nicht mitgezählt (§ 2310 S. 2 BGB). ... Siehe auch hier: Auswirkung eines Erbverzichts auf den Pflichtteil
Leserforumvon Lanni123 | Erbrecht | 10 Antworten | 07.10.2023 13:02
Wird für die Berechnung des Mindestpflichtanteil der enterbten Tochter das Wohnrecht der Ehefrau vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen oder nicht? ... [quote=Panni123]Ist tritt ja alles am gleichen Tag ein[/quote] Da beides hinterlassen wurde, ist das für die Berechnung des Pflichtteils irrelevant. ... [/quote] Ja wie der pflichtteil an Kind 2 ausgezahlt werden muss ist mir bekannt.
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