85 Ergebnisse für „nacherbe pflichtteil“

Leserforumvon Antalya | Erbrecht | 15 Antworten | 08.06.2007 11:23
Einen Anspruch auf den Pflichtteil hast Du aber leider auch nicht, da Du als Nacherbe eingesetzt wurdest. ... Am 11.6.2007 von KleinerJurist Natürlich ist es möglich, als Nacherbe den Pflichtteil geltend zu machen. ... Wer den Pflichtteil in so einem Fall fordert, der verzichtet damit auf das Nacherbe.
Leserforumvon Powerschnegge | Erbrecht | 2 Antworten | 26.05.2005 11:50
Auf keinen Fall den Pflichtteil fordern. Nichts in Sachen Pflichtteil etwas unterschreiben. Ansonsten entfällt dein Nacherbe -Das Haus- Nichts unterschreiben dass du einwilligst den Pflichtteil zu fordern oder mit Pfändung einverstanden bist.
Leserforumvon fb456151-21 | Erbrecht | 5 Antworten | 20.12.2016 17:28
Jetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere? ... Zitat (von fb456151-21):Jetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere? ... Am 20.12.2016 von cruncc1 Zitat:Jetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere?
Leserforumvon malawi40 | Erbrecht | 11 Antworten | 15.07.2010 20:31
Nun verlangt er sein Pflichtteil. ... Wer Nacherbe geworden ist, kann den Pflichtteil nicht fordern. quote:Was wäre denn sonst mit dem millionenschweren Villenbesitzer, der seinem einen Kind seine Schmutzwäsche vererbt und dem anderen den Rest? Wenn das Kind Nacherbe für das Gesamtvermögen geworden ist, kann es den Pflichtteil nicht fordern.
Leserforumvon manreim | Erbrecht | 1 Antwort | 31.10.2005 10:15
Der Vorerbe oder der Nacherbe?
Leserforumvon karin100 | Erbrecht | 1 Antwort | 02.11.2004 10:10
Ist es hier günstiger, die Kinder als Vorerbe und die Enkelkinder als Nacherbe einzusetzen, oder den Kindern das Nießbrauchsrecht einzuräumen. Ist mit dem Nießbrauchsrecht der Pflichtteil abgegolten? ... Nachteile entstehen zwischen Vor-und Nacherbe und Nießbrauchsrecht?
Leserforumvon Rold | Erbrecht | 1 Antwort | 01.05.2018 15:11
B setzt A als Vorerben ein (Alleinerbe) und bestimmt K1 zum Nacherben mit dem Hinweis "Die Einsetzung als Nacherbe erfolgt jedoch nur unter der auflösenden Bedingung, dass von ihm auf meinen Tod ohne schriftliche Zustimmung des Vorerben Pflichtteils- oder PT Ergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein" --> des Satz verstehe ich leider nicht, heisst das K1 wird nur NAcherbe wenn er seinen Pflichtteil einfordert? ... Vermögen von A) und K2 kann lediglich den Pflichtteil einfordern, auch bezogen auf das restliche Erbe.
Leserforumvon lachendesauge | Erbrecht | 3 Antworten | 19.05.2004 10:49
Weder meine Schwester, noch ich, wurden darüber aufgeklärt, dass wir das Nacherbe ausschlagen, wenn wir diesen Pflichtteilsanspruch geltend machen. ... Begründung: Wir haben mit Geltendmachung des Pflichterbteils das Nacherbe ausgeschlagen und nun müßte das Grundbuch berichtigt werden. ... Ich habe in diversen Büchern gelesen, dass es sich um die Ausschlagung der Nacherbschaft handelt, wenn man seinen Pflichtteil geltend macht (im Falle des Berliner Testaments).
Leserforumvon JayC | Erbrecht | 1 Antwort | 28.06.2022 07:13
Nach Verstreichung der 6wöchigen Frist für die Ausschlagung möchte die Tochter d.Erbl. ihren Pflichtteil einfordern. Meiner Meinung nach besteht trotz des Vorerbenstatus der Anspruch auf den Pflichtteil.
Leserforumvon arcangel71 | Erbrecht | 3 Antworten | 12.06.2008 12:36
Kann man seinen Pflichtteil auch von einer (nicht befreiten) Vorerbin verlangen ? Am 12.6.2008 von hh Ein Nacherbe kann den Pflichtteil nicht verlangen, es sei denn er schägt die Nacherbschaft aus. Am 12.6.2008 von arcangel71 Der Pflichtteilsberechtigte ist NICHT Nacherbe.
Leserforumvon arcangel71 | Erbrecht | 1 Antwort | 08.11.2007 12:35
C ist Nacherbe. Da B bereits verstorben ist stehen D und E ja der Pflichtteil zu, in Höhe des halben gesetzlichen Erbeteils.
Leserforumvon Ottili | Erbrecht | 12 Antworten | 27.02.2010 08:53
Mein Bruder setzte er auf den Pflichtteil. ... #OK- es muß heißen "Vorerbe", nicht "Haupterbe", aber ansonsten ist die Sache doch klar: Stiefmutter VORerbe, ich Nacherbe, mein Bruder Pflichtteil...# Kennst du den Unterschied von Allein-/schlusserbfolge und Vor-/Nacherbfolge? Steht den das Wort Vor- /Nacherbe ausdrücklich im Testament?
Leserforumvon Elbereth | Erbrecht | 2 Antworten | 16.07.2006 18:37
Dann wollen sie die Kinder der Schwester von M als Nacherbe einsetzen. ... Hat er Anspruch auf einen Pflichtteil, oder gibt es diesen nur unter Verwandten 1. ... Am 18.7.2006 von Nachtschwaermer Geschwister haben keinen Pflichtteil-Ergänzungsanspruch.
Leserforumvon hesyjama | Erbrecht | 3 Antworten | 15.02.2017 12:23
Nachdem mein Vater verstorben war habe ich mein Pflichtteil gegenüber meiner Mutter gefordert. ... Nacherbe ist jemand anderes, ich habe nach dem Tod meiner Mutter nur einen zweiten Pflichtteilsanspruch! ... Da der Nacherbe jedoch keiner Grundschuldbelastung zustimmen wird, sehe ich hier keine Absicherungsmöglichkeit.
Leserforumvon RegineULL | Erbrecht | 4 Antworten | 17.02.2016 17:13
Guten Tag, Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zum Pflichtteil. ... Wie hoch ist das Pflichtteil für ihn? ... Ihr Freund sollte sich überlegen, ob er das macht - wer ist der Nacherbe, wenn Ehemann ( der offensichtlich nicht der Vater ist?)
Leserforumvon benni07 | Erbrecht | 8 Antworten | 14.07.2022 14:52
[/quote] Und das Nacherbe ausgeschlagen? ... [quote=hh]Und das Nacherbe ausgeschlagen? ... [/quote] Wie kann C als Nacherbe im Grundbuch eingetragen sein, wenn er doch die Nacherbschaft ausgeschlagen hat um seinen Pflichtteil geltend zu machen.
Leserforumvon Heikooo | Erbrecht | 0 Antworten | 07.07.2007 18:24
Was passiert, wenn ihr Nichte die Erbaschaft als Nacherbe ausschlägt??? ... Wenn sie es kann und tut, steht ihr dann sofort ihr Pflichtteil zu, und könnte meine Frau dann noch das Haus verkaufen???
Leserforumvon fb419572-27 | Erbrecht | 5 Antworten | 22.07.2015 14:38
Nun existiert aber noch ein gemeinschaftliches Testament der Eltern meines Partners, wo sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, mit Vermächtnissen für die Kinder, und ihre gemeinsamen Kinder als Nacherbe. ... Aber ohne Entscheidung kann mein Partner auch nicht wissen, welches Testament zum Tragen kommt, wie sich sein Pflichtteil berechnet und an wen er sich deswegen wenden soll. ... Am 24.7.2015 von JogyB Zitat (von fb419572-27):Aber ohne Entscheidung kann mein Partner auch nicht wissen, welches Testament zum Tragen kommt, wie sich sein Pflichtteil berechnet und an wen er sich deswegen wenden soll.
Leserforumvon Denyo123 | Erbrecht | 10 Antworten | 12.11.2015 20:41
Sofern die Mutter tatsächlich Vorerbin und Du Nacherbe deines Bruder bist, haben die Geschwister keinen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis des Bruders. ... Dennoch steht lt meinem Anwalt den Geschwistern ein Pflichtteil zu. ... Verstehe ich das also richtig, dass meine Geschwister damals bei der Schenkung von meiner Mutter auf meinem Bruder Ihren Pflichtteil hätten geltend machen können und er jetzt mittlerweile verjährt ist ?
Leserforumvon robert170468 | Erbrecht | 4 Antworten | 02.02.2011 20:57
Testament ihre tochter B als vorerbe und ihren enkel C als nacherben ein. wenn B die erbschaft ablehnt, erbt dann C. und kann es sein das B von C den pflichtteil fordern kann. danke für antworten ----------------- "" -- Editiert am 02.02.2011 20:58 -- Editiert am 02.02.2011 20:58 Am 3.2.2011 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Die Antwort steckt doch in der Frage: quote:wenn B die erbschaft ablehnt dann hat B keinerlei Ansprüche mehr ----------------- " Gruss aus Offenbach" Am 3.2.2011 von robert170468 d.h. wenn B die erbschaft ablehnt, erlischt auch der anspruch auf den pflichtteil?
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