14 Ergebnisse für „erbschein bankauskunft“

Bankauskunft ohne Erbschein 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon ALISHA.en | Erbrecht | 5 Antworten | 27.11.2007 12:28
Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann . ... Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann . ... Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann .
Leserforumvon lawster | Erbrecht | 3 Antworten | 22.06.2022 11:24
Die Bank verweigert eine Auskunft der Kontostände ohne Erbschein. Ergo: Ohne Erbschein keine Bankauskunft. Ohne Bankauskunft kein Erbschein.
Leserforumvon Fraukek1549 | Erbrecht | 1 Antwort | 05.01.2007 13:49
Sie geben mir erst Auskunft wenn ich einen Erbschein habe. ... Sollten eigentlich einen gemeinsamen Erbschein bekommen.
Leserforumvon ALISHA.en | Erbrecht | 4 Antworten | 06.06.2008 12:58
Hallo, eine Erbengemeinschaft hat einen Termin bei der Bank des Erblassers zwecks Bankauskunft (Erbschein vorhanden) ; Erblasser nunmehr als 1 Jahr tod (Erbscheinantrag zog sich hin..)
Leserforumvon myrtus | Erbrecht | 1 Antwort | 20.11.2017 07:48
Kann man seiner Mutter eine Vollmacht geben, wenn man selbst im Erbschein steht (die Mutter steht nicht im Erbschein) so dass die Mutter mit dem Erbschein und Vollmacht, bei der Bank Kontoauszüge und Nachweis über Bewegungen bekommen kann ?
Leserforumvon mahepre | Erbrecht | 0 Antworten | 25.04.2007 21:34
Was ist wenn Sie gar keinen Erbschein benötigt bzw. beantragt, da sie für alle Konten etc. verfügungsberechtigt ist? ... Zum Nachlass ist mir absolut nichts bekannt, aber das muss man doch bei Antrag auf Erbschein angeben, aber wenn ich nichts weiss...???
Bankauskunft für Miterben 4,67 von 5 Sterne
Leserforumvon rosand | Erbrecht | 1 Antwort | 07.01.2010 15:06
Kann jetzt jeder der 5 Kinder alleine bei der Bank Auskunft verlangen oder ist dazu ein gemeinschaftlicher Erbschein unabdingbar geworden?
Leserforumvon Kaiserfisch | Erbrecht | 4 Antworten | 17.03.2007 16:16
Es gibt keinen Streit um das Erbe, nur müssen wir beim Ausfüllen des Antrags für den Erbschein die richtigen Angaben machen was die Höhe des Erbes angeht. ... Am 18.3.2007 von sika0304 Warum habt ihr denn einen Erbschein beantragt?
Bankauskunft im Erbfall 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Brother02 | Erbrecht | 1 Antwort | 19.04.2017 01:26
Nachdem nach Klärung aller Formalitäten der Erbschein erteilt wird, gehen die Personen A und B zur Hausbank und verlangen unter Vorlage des Erbscheins und der Personalausweise Auskunft über die bekannten Konten.
Leserforumvon Bienchen 2012 | Erbrecht | 3 Antworten | 27.04.2006 14:46
Am 28.4.2006 von Luggi61 Ich habe folgende Erfahrung gemacht, zum einen bin ich zum Nachlasgericht gegangen und hab mir einen Erschein ausstellen lassen der bekommt jeder Erbberechtigter ausgestellt, diesen Erbschein kannst du bei der Bank zusammen mit deinem Personalausweis vorlegen, dort wird man dir dann die Auskunft betreffend der Konten geben.
Leserforumvon dreschi1911 | Erbrecht | 1 Antwort | 18.06.2007 21:45
Aber gerade diese Bank, wo die größten Verbindlichkeiten bestehn könnten, weigert sich, ohne Erbschein eine Auskunft zu erteilen.
Leserforumvon duadau | Erbrecht | 3 Antworten | 16.11.2014 19:34
Meine Mutter hatte einen Erbschein für Oma in dem jedes Kind zu 1/6 eingetragen ist. ... Solangsam blick ich nicht mehr durch weder bei der Aufteilung des Erbes noch wo wir jetzt hinmüssen, das Gericht von uns will für den Erbschein die Vermögensverhältnisse meiner Mutter wissen, Bankauskunft ist ja noch das kleinere Übel aber was unser Haus Wert ist da fängts schon wieder an ? ... Zitat:..das Gericht von uns will für den Erbschein die Vermögensverhältnisse meiner Mutter wissen, Bankauskunft ist ja noch das kleinere Übel aber was unser Haus Wert ist da fängts schon wieder an ?
Leserforumvon Sitra | Erbrecht | 7 Antworten | 14.05.2015 19:06
Richtig ist, das nur alle Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen können. Aber wenn man einen Wohnungsschlüssel und eine Generalvollmacht hat, kann man auch ohne Erbschein recht viel anstellen. ... Nicht mit "war nichts da" abspeisen lassen - zumindest eine genaue Bankauskunft, was am Todestag da war, muss vorhanden sein, denn die fordert das Finanzamt sowieso immer an.
Leserforumvon ShireFire | Erbrecht | 35 Antworten | 05.01.2010 23:15
Nein, es gab kein Testament, nur einen Erbschein, dass der gesamte Besitz an mich übergeht. ... Wieso bekommt man keine Bankauskunft, wo das Geld ist?
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