Das Erbrecht des überlebenden Lebenspartners ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers 1. die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 gegeben waren und der Erblasser die Aufhebung beantragt oder ihr zugestimmt hatte oder 2. der Erblasser einen Antrag nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 gestellt hatte und dieser Antrag begründet war. http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/scheidng.htm Am 2.8.2006 von Kondor hallo odil, vielen dank, ich brauche allerdings urteile, in dem eine jahrelange trennung vorlag und die ehefrau den pflichtteil bekommen hat. die scheidung lag beim anwalt, konnte aber aufgrund des völlig überraschenden todes des noch-ehemannes nicht mehr eingereicht werden. viele grüße Am 7.8.2006 von hh Wenn die Eheleute sich nur getrennt haben, dann sind sie weiterhin gegenseitig erbberechtigt.
Nun hat das Nachlassgericht ein Schriftstück zukommen lassen, an den Ehemann von A, in dem er nach Ehegattenerbrecht aufgefordert wird, den Ernschein zu beantragen, für dieses verschuldete Erbe.
hey. bin zufällig auf folgende seite des rechtsportals D.A.S. gestoßen: www.das-rechtsportal.de/recht/erben-recht/ratgeber/gesetzliches+erbrecht/07ehegatte.htm hier steht im rechtsratgeber, daß beim gesetzlichen güterstand der zugewinngemeinschaft und wenn kein testament des ehelichen erblassers vorliegt die gesetztliche erbfolge eintritt mit folgender ausnahmeregelung: Ausnahme: Haben Sie vor dem 3. ... Aber weggelassen, und zwar gleich drei Absätze - das nur mal so am Rande. http://www.das-rechtsportal.de/recht/erben-recht/ratgeber/gesetzliches+erbrecht/07ehegatte.htm Ganz abgesehen davon bleibt es dabei, dass der überlebende Ehegatte in der genannten Konstellation gem. §§ 1931 und 1371 BGB die Hälfte erbt.
Davon meinten einige - darunter auch 1 Fachanwalt für Erbrecht - daß mir die Hälfte zustehen würde = xxxxxEUR der letzte Anwalt meint sogar lediglich nur 1/4 Pflichtteil = xxxxx EUR und davon müßte ich noch die 2 Neffen bezahlen - Upps, ist dafür nicht der Erbe zuständig ? ... Ja ich weis, jedoch bin ich unter Millionen von Witwen kein Einzelfall in dieser Konstellation und aufgrund der Tatsache, daß sich bei ca. 3/4 der Anwälte im Erbrecht Fehler und Fehlerchen einschleichen, halte ich es für richtig mal die Leute aufzuklären damit diese nicht unnötig über den Tisch gezogen werden.
Das Erbrecht der Ehefrau neben den einzelnen Ordnungen und dessen Höhe ergibt sich aus § 1931 BGB.
Ehegatten steht ein gesetzliches Ehegattenerbrecht zu. Mehr dazu im Ratgeber Ehegattenerbrecht. ... Dabei steht nicht ehelichen Kindern dasselbe Erbrecht zu wie ehelichen.
Nach § 1933 BGB gilt Folgendes: quote:Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. ... ----------------- " " Am 3.2.2012 von hh Der Scheidungsantrag reicht aus, um das Erbrecht des Ehegatten auszuschließen. Der Ehemann erbt daher nicht. ----------------- " " Am 3.2.2012 von Platypus Ich habe schon mehrfach gelesen, dass das Ehegattenerbrecht erst mit der Rechtshängigkeit der Scheidung endet, d.h. erst mit der Zustellung.
Nein, es wurde Dir doch bereits langatmig versucht näherzubringen, dass eine enterbte Ehefrau vielmehr Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe 1/4 des Nachlasses nebst dem tatsächlichen Zugewinnausgleich hat. https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Pflichtteil-Ehegattenerbrecht-__f569044.html Vielleicht darf ich noch im Hinblick des von Dir verwandten Wortes "lediglich" darauf hinweisen, dass andere Länder überhaupt kein Pflichtteilsrecht kennen.
Hallo habe bereits diverse Artikel im internet gelesen un d meine zu verstehen, dass es a) eine gesetzliche Erbfolge gibt wobei ein "repraesentationsrecht" gilt bei dem u.a. Kinder fuer die verstorbenen Elternteile einspringen und b) ein ehegattenrecht welches dem "nichtverwandten" recht zuspricht. Wie sieht es also in diesem Fall aus: Meine Frau ist verstorben und hinterlaesst kinder aus erster ehe.
Eine Ausnahme gilt beim Ehegattenerbrecht. ... "Erbrecht nach Linien".
Falls es keinen anderlautenden Ehe/Erbvertrag gab, erhält der Mann nach Ehegattenerbrecht §1931 BGB einen Erbteil ein Viertel des Nachlassen plus ein Viertel nach §1371 BGB im Wege des Zugewinnausgleichs, also die Hälfte des Nachlasses.
Ehegattenerbrecht ohne Kinder und ohne Testament.
Am 15.9.2008 von hh Auch eine Hochzeit am Todestag am Sterbebett hätte übrigens gereicht, damit die Witwe das volle Ehegattenerbrecht erhält.
Erbe von Schwiegereltern
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MfG MG Am 7.1.2003 von elmer wenn der verstorbene Ehepartner ein lebendes Kind hat, do ist das Ehegattenerbrecht 1/2 wenn Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung bestand; wenn kein kind vorhanden sondern nur die eltern, dann beträgt der anteil 3/4 elmer Am 7.1.2003 von Biberwiese Vielen Dank für die Antwort - aber ich habe meine Anfrage wohl mißverständlich formuliert.
Am 2.11.2015 von cirius32832 Eine kurze Google Suche bringt zwei gut formulierte Treffer zum Thema: http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Erbfolge.php http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/ehegattenerbrecht Am 2.11.2015 von Lolle Zitat:kein Testament - kann die Schwiegermutter erben?
Daher versuche ich eine Lösung zu finden, ohne einen langjährigen, kostspieligen Rechtsstreit -- Editiert von Rednib am 01.02.2020 16:58 Am 1.2.2020 von Anami Es geht um Erbrecht.