198 Ergebnisse für „enkel opa“

Leserforumvon guest-12322.07.2010 14:32:41 | Erbrecht | 7 Antworten | 11.06.2009 18:02
Hallo an alle, habe eine Frage: Es lebt nur noch der Opa, dieser hat drei erwachsene Kinder, eine Tochter (hatte einen Sohn) ist gestorben. Wenn der Opa stirbt dann treten in die Erbfolge die noch leben Kinder des Opas und dann auch der Enkel (Sohn der Verstorbenen Tochter)?? ... Habe nämlich schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zum Opa und die beiden Tanten wohnen nicht in meiner Nähe und auch hier habe ich keinerlei Kontakt.
Leserforumvon tobi1234 | Erbrecht | 1 Antwort | 03.07.2021 12:45
Hallo zusammen, folgende Konstellation: Oma+Opa 1 leiblicher Sohn mit Frau 1 leiblicher Enkel mit Familie Oma und Opa möchten gerne dass sich der Enkel nach ihrem Ableben um das Ausräumen und saubere Übergeben der Mietwohnung kümmert, dazu liegt etwas Geld bereit auf einem Konto (mit Kontovollmacht für den Enkel). ... Reicht es wenn im Testament steht dass der Enkel sich um die Wohnungsentrümpelung kümmern soll und das vorhandene Geld dafür nehmen soll? Oder soll man lieber den Sohn und den Enkel "zu gleichen Teilen" erben lassen?
Leserforumvon Nick85 | Erbrecht | 9 Antworten | 15.11.2007 06:14
So nun zur Sache: Meine Oma ist vor ca. 10 Jahren gestorben, mein Opa vor ziemlich genau 8 Jahren. ... Also nochmal die Fakten: - Opa gestorben vor ca 8 Jahren - letzte Nachkomme, Meine Mutter ( Tochter ) und ich ( Enkel ) - Mutter ( Tochter ) wird Alleinerbin 1.Frage: Hätte ich damals einen Erbanspruch geltend machen können ? ... Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen. 2.
Leserforumvon gockel550 | Erbrecht | 2 Antworten | 07.06.2010 10:10
Mein Opa ist neulich verstorben. ... Enkel sind nur erbberechtigt, wenn der Elternteil, der Kind des Opas war, bereits verstorben ist.
Leserforumvon Yosy82 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.04.2009 16:21
Ein Opa ist seid fast 10 Jahren tod. ... Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu??? ... Aber die dem Erblasser (Opa) Näherstehenden (Kinder) schließen die Entfernteren (Enkel) aus, d.h. wenn die Tochter des Erblassers (also deine Mutter) beim Erbfall lebt, schließt dies dich (also Enkelin) aus.
Leserforumvon ben | Erbrecht | 1 Antwort | 09.10.2002 13:26
Der Opa ist gestorben, 2 Enkel haben keinen Kontakt mehr zum Vater(Sohn des Opas) -er ist von der mutter geschieden und die Enkel leben bei der Mutter-?
Leserforumvon manolito2912 | Erbrecht | 5 Antworten | 15.03.2007 12:48
Euer gemeinsames Kind ist nicht Erbe geworden, es sei denn der Passus lautet allgemein bezogen auf alle Enkel. ... Am 15.3.2007 von manolito2912 danke für die antworten... die oma ist kurz nach der geburt unseres gemeinsamen kindes verstorben und soviel ich weiß, darf der überlebende ehegatte - also der opa - das testament nicht verändern... das heißt also, dass der später geborene enkel leer ausgeht, wenn der vater nicht seinen pflichtteil einfordert? was passiert, wenn der opa inzwischen bereits alles an die beiden erwachsenen enkel aus der ersten ehe meines lebensgefährten übertragen hat... ich befürchte, das könnte passiert sein, ohne dass ich davon erfahren habe.. :-( hat mein kind keinen pflichtteilsanspruch - auch wenn sein vater auf seinen verzichtet?
Leserforumvon icyeyes | Erbrecht | 10 Antworten | 05.10.2013 16:25
Zur Konstellation: Wir sind 3 Enkel, unser Vater, also der direkt Erbe ist bereits verstorben, sodass wir 3 Enkel die direkten Erben sind. ... Die könnte ja theoretisch nur den vom Opa enterbten Enkel als Alleinerbe benennen. ... Die Restsumme ist - wie im vorgenannten Testament angegeben - an die beiden leiblichen Enkel auszuzahlen."
Leserforumvon go433847-44 | Erbrecht | 4 Antworten | 02.02.2016 13:49
Am 2.2.2016 von spatenklopper Jetzt mal ganz klar, das Haus gehört dem Opa. Bis zum Tod des Opas haben Kinder / Enkel oder sonstige Im Testament Bedachte kein Recht daran. ... Aktuell sind das euer Opa und evtl. eure Mutter.
Leserforumvon bob123123 | Erbrecht | 6 Antworten | 19.08.2016 16:45
Meine Eltern und wir Enkel hatten nie Kontakt zu Oma & Opa (Familienstreit...) ... Die Enkel sind gesetzliche Erben und sollten sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen. ... Es wäre möglich, dass das NG die Anschriften der Enkel nicht vorliegen.
Leserforumvon ballermaenner | Erbrecht | 3 Antworten | 19.03.2023 21:18
Hallo, Opa ist verstorben. ... C (meine verstorbene Mutter) wurde somit enterbt bzw. mein Bruder und ich (Enkel) können nur den Pflichtteil geltend machen. ... B hat unabhängig vom Alleinerbe der Oma mit Ableben von Opa ein Sparkonto 20.000€ und ein Grundstück (mittlerweile für 100.000€ verkauft) geerbt.
Leserforumvon fauchette | Erbrecht | 7 Antworten | 17.02.2015 19:47
Er hat drei Enkel von mir. ... Die Enkel würden ein Testament beim Nachlassgericht abliefern müssen. ... Meiner Tochter, die angeblich nicht berücksichtigt wurde, hat der Opa versprochen, sie dafür aber in seinem Testament zu berücksichtigen.
Leserforumvon enkel | Erbrecht | 3 Antworten | 03.07.2007 00:17
Ich, der Enkel, würde das Haus gerne kaufen. ... Am 3.7.2007 von enkel Hallo! ... Mein Opa it leider seit ca. 30 Jahren schon nicht mehr am leben.
Leserforumvon An987 | Erbrecht | 32 Antworten | 11.05.2020 21:26
Wart Ihr Enkel zum Todeszeitpunkt der Großeltern minderjährig? ... Wart Ihr Enkel zum Todeszeitpunkt der Großeltern minderjährig? ... Was wäre wenn der Enkel mittlerweile schon 40 Jahre alt ist?
Leserforumvon Gisi123 | Erbrecht | 1 Antwort | 14.10.2019 10:51
Hallo zusammen, folgende Konstellation: Mein Opa mütterlicherseits ist vergangenes Jahr verstorbenen, meine Mutter vor 10 Jahren. ... Kann ich als Enkel Erbschaftsansprüche geltend machen?
Leserforumvon ErSa2017 | Erbrecht | 1 Antwort | 20.06.2017 17:46
Hallo, die Immobilie sollte vom Opa an seinen Enkel verschenkt werden, da seine Kinder das Haus nicht wollen. allerdings steht der Opa mit der Oma zusammen im Grundbuch, das Grundstück gehört beiden zu je 1/2, die Oma ist allerdings ein Pflegefall und es gibt keine beurkundete Vollmacht für solche Anglegenheiten. Die erste Möglichkeit wäre erstmal den Teil des Opas an den Enkel zu verschenken und den anderen Teil nach dem Tod der Oma zu vererben (ohne Testament). ... Und wie kommt der Enkel dann ins Grundbuch für die andere Hälfte der Oma?
Leserforumvon Cussy | Erbrecht | 3 Antworten | 09.08.2006 09:11
Der Opa ist nicht verheiratet, sondern von seiner Frau geschieden, hat im Moment eine Lebensgefährtin, wird diese aber nicht heiraten. ... Der Opa lebt noch und wird in nächster Zeit wohl auch nicht sterben. ... Ein Enkel, der ein so errechnetes Erbe von 100.000€ erhält, muss 3.416€ Erbschaftsteuer zahlen.
Leserforumvon Deeh | Erbrecht | 6 Antworten | 29.04.2017 15:11
Liebes Forengemeinschaft, mein Opa ist vor kurzem verstorben. ... Mein Opa hatte keine weiteren Hinterbliebenen mehr. ... Mein Opa war bereits viele Jahre psychisch labil und auch dement, das gesamte Testament anzufechten, wäre auch eine Variante.
Leserforumvon peterle | Erbrecht | 1 Antwort | 22.01.2006 12:00
Hallo, kenne meinen leiblichen Opa nicht. ... Ich bin der einzige arbeitende Enkel.
Leserforumvon Sabrina25 | Erbrecht | 6 Antworten | 30.10.2007 09:04
Hallo leider ist dieses Jahr mein Opa gestorben. ... Also Vater V hat z.B. 20 Tsd Euro vom Opa bekommen und Onkel O 40 Tsd Euro. ... Mein Vater hatte meinen Onkel ausbezahlt als mein Opa noch lebte, also so vor 3 Jahren.
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