320 Ergebnisse für „enkel kind“

Leserforumvon Ficusia | Erbrecht | 3 Antworten | 10.07.2012 09:23
Pflichtteilsberechtigter ist ein Enkel des Erblassers, der an Stelle seines vorverstorbenen Vaters tritt (der wiederum der direkte Sohn des Erblassers war). ... Ja, es erbt jemand anders, der Enkel erhält nur seinen Pflichtteil. Bleibt die zweite Frage, ob das Finanzamt den Enkel tatsächlich als "Enkel" besteuert, oder als direkten Abkömmling des Erblassers wie im Pflichtteilsverfahren (dort gilt Pflichtteilsberechtigter nämlich nicht als Enkel sondern als Kind des Erblassers).
Leserforumvon An987 | Erbrecht | 32 Antworten | 11.05.2020 21:26
Wart Ihr Enkel zum Todeszeitpunkt der Großeltern minderjährig? ... Und das volljährige Kind hat damals keine Abschrift des Testamentes vom Nachlassgericht erhalten? ... Und das volljährige Kind hat damals keine Abschrift des Testamentes vom Nachlassgericht erhalten?
Leserforumvon fasti | Erbrecht | 1 Antwort | 30.05.2012 21:53
Ein Kind davon wird auf den Pflichtteil gesetzt und das andere Kind zum Alleinerben eingesetzt. Die Frau hat zu Lebzeiten an ihre Enkel (des Alleinerben) Geldschenke gemacht. Sind die Geldschenke der Enkel bei der Pflichtteilsberechnung zur Ermittelung des Anspruchs an den Alleinerben zu berücksichtigen und/oder kann der Pflichteilsberechtige Ansprüche an die Enkel stellen oder fallen diese Geschenke einfach unter den Tisch?
Leserforumvon benz0r | Erbrecht | 17 Antworten | 17.07.2013 15:09
Angenommen der Enkel wurde von den Eltern adoptiert. ... Am 17.7.2013 von benz0r Der Enkel wurde adoptiert!! ... ----------------- "" Am 18.7.2013 von benz0r Die die nicht nur 1/8 Pflichtteil bekommt. ----------------- "" Am 18.7.2013 von hh Die noch lebende Mutter schließt ihr Kind (den Enkel) von der Erbfolge aus.
Leserforumvon tommie57 | Erbrecht | 1 Antwort | 14.04.2014 17:16
Die Oma zweier Enkel ist kürzlich verstorben. Der Vater, als einziges Kind dieser Oma, dieser Enkel ist schon länger tot. ... Deshalb meine Frage, ob es einen Pflichtteil für Enkel gibt. ----------------- ""
Leserforumvon manolito2912 | Erbrecht | 5 Antworten | 15.03.2007 12:48
Euer gemeinsames Kind ist nicht Erbe geworden, es sei denn der Passus lautet allgemein bezogen auf alle Enkel. ... Direkt erben kann Euer gemeinsames Kind also nicht. ... was passiert, wenn der opa inzwischen bereits alles an die beiden erwachsenen enkel aus der ersten ehe meines lebensgefährten übertragen hat... ich befürchte, das könnte passiert sein, ohne dass ich davon erfahren habe.. :-( hat mein kind keinen pflichtteilsanspruch - auch wenn sein vater auf seinen verzichtet?
Leserforumvon paul101 | Erbrecht | 2 Antworten | 11.09.2003 08:57
vor zwei monaten ist meine oma gestorben. nach 6 kindern gibt es noch neben mir 4 enkel. steht mir als enkel ein erbanteil zu? ... Damit Du gesetzlicher Erbe bist, müsste das Kind Deiner Oma (Deine Mutter oder Vater) von dem Du abstammst schon verstorben sein. Du als Enkel kannst nur Erbe per Testament werden.
Leserforumvon benz0r | Erbrecht | 4 Antworten | 04.07.2013 22:32
Guten Tag, angenommen der Enkel (24 Jahre) der Großeltern lebt seit klein auf bei seinen Großeltern in einem Eltern-Kind-Verhältnis im gleichen Haus, weil die Mutter ihn an sie abgeschoben hat. Zu seinem eigenen Vater hat der Enkel überhaupt keinen Kontakt. Nun möchten die Großeltern (Mitte 70) ihren Enkel sehr gerne adoptieren um dieses Verhältnis zu bekräftigen.
Leserforumvon Nana71 | Erbrecht | 2 Antworten | 29.06.2023 07:34
Der einzige Enkel tritt dann in der Erbfolge an die Stelle seiner Mutter, er "übernimmt" aber vermutlich nicht deren Freibetrag, sondern es bleibt beim Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro? Am 29.6.2023 von HeHe Nein, in deinem Fall beträgt der Freibetrag 400.000 EUR: Es gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind der Verstorbenen [b]und[/b] auch für die Enkelkinder – sofern die Kinder der Erblasserin bereits vorher gestorben sind.
Leserforumvon Yosy82 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.04.2009 16:21
Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu??? ... Aber die dem Erblasser (Opa) Näherstehenden (Kinder) schließen die Entfernteren (Enkel) aus, d.h. wenn die Tochter des Erblassers (also deine Mutter) beim Erbfall lebt, schließt dies dich (also Enkelin) aus. ... Ein Kind des lebenden Sohns ist nicht pflichtteilsberechtigt. gruß azrael -- Editiert am 18.04.2009 18:39 Am 18.4.2009 von cruncc1 #Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu???
Leserforumvon 123Erwin | Erbrecht | 3 Antworten | 04.01.2011 13:24
Nun setzt ein Kind ein Enkel in die Welt welches die Frau in irgendeiner Weise bedenken will. ... Kann dem Enkel Bargeld geschenkt werden ? ... Kann dem Enkel Bargeld geschenkt werden ?
Leserforumvon Mello004 | Erbrecht | 2 Antworten | 13.11.2006 11:12
Ausgangssituation: Großmutter verstorben, Ehemann ist nach Berliner Testament Alleinerbe, das eigene Kind ist als Schlusserbe eingestzt, sonst existieren im Berliner Testament keine weiteren Bestimmungen. Fragestellung: Welche Möglichkeiten hat der Großvater, dem Enkel nach dem Tod seiner Ehefrau, eine Inmobilie zu übertragen, ohne dass das eigene Kind dieses anfechten kann. ... Das heißt, dass der Enkel die Hälfte des Wertes des Hauses auszahlen müsste.
Leserforumvon flowiepowie74 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.02.2004 11:22
Mich würde nun interessieren, ab welchen Betrag ich Erbschaftsteuer zahlen muss als Enkel. ... Gilt bei der Ausschlagung des Erbes nicht die ausschlagende Person rechtlich als verstorben und der nächste Erbe (hier der Enkel) hat einen Freibetrag von 205 000 Euro. Der Freibetrag von nur 51 000 Euro für Enkel gilt doch nur, wenn Kind und Enkel erben?
Leserforumvon ratsucherrecht123 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.12.2016 08:51
Ich bin das einzige Kind meiner Mutter, mein Onkel hat mit seiner Frau ebenfalls ein Kind. ... Gesetzliche Erben sind der Onkel als überlebender Sohn und der TE als Enkel, weil sein Vater vorverstorben ist. ... Ihr steht das Erbe genauso wenig zu wie deiner Mutter, da sie ebenfalls nicht das leibliche Kind des Erblassers ist.
Leserforumvon enkel_erb | Erbrecht | 7 Antworten | 21.06.2011 00:20
Meine Oma ist vor kurzem gestorben und mein Bruder und ich sind die einzigen Enkel. ... Lebt Dein Elternteil, der Kind der Oma ist, noch? Wenn ja, dann hast Du keine Ansprüche. ----------------- " " Am 21.6.2011 von Hexlein456 Sorry, aus dem Eingangsthread schloss ich, dass die beiden Enkel die einzig noch lebenden Verwanden sind.
Leserforumvon Marwe | Erbrecht | 11 Antworten | 06.01.2024 09:51
Folgende Familienkonstellation: Ein Vater, neu verheiratet seit etlichen Jahren, ein Kind aus erster Ehe. ... [/QUOTE] Der Enkel hat keinen Anspruch darauf, etwas zu erben. ... [/quote] Indem sie ihren Enkel als (Allein-)Erben einsetzt.
Leserforumvon 178 | Erbrecht | 4 Antworten | 06.02.2005 16:40
Es soll das Haus von Mutter/Vater verkauft werden an Enkel! ... Kind (Mutter des Enkels) verzichtet. ... Oder sind dann die Vertragspartner nur Vater+Enkel?
Leserforumvon dadom | Erbrecht | 3 Antworten | 23.04.2022 20:24
Ordnung), da ist aber immer die Rede davon wenn das Kind, also z.B. meine Mutter gestorben ist. ... Ordnung), da ist aber immer die Rede davon wenn das Kind, also z.B. meine Mutter gestorben ist.... Da die Mutter nicht verstorben ist, beträgt der Freibetrag nur 200.000€ pro Enkel.
Leserforumvon Naples Florida | Erbrecht | 3 Antworten | 11.11.2004 14:25
Mit 3 Kindern hat sie seit 30 Jahren eigentlich keinen Kontakt und 1 Kind lebt mit ihr in einer Wohnung zusammen. ... Danke für Eure Antworten Am 11.11.2004 von Jogibear Enkel? ... Enkel können also auch erben, wenn einige Kinder noch leben (deren Onkel oder Tanten).
Leserforumvon Inge Meisel | Erbrecht | 6 Antworten | 26.07.2006 16:28
Ein Kind hat ein Mehrfamilienhaus geerbt. Ein Mieter ist der Enkel des Verstorbenen. ... Der Enkel behauptet, er hat kein Geld.
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