81 Ergebnisse für „beerdigungskosten ausschlagung“

Leserforumvon Was weiss ich? | Erbrecht | 6 Antworten | 07.12.2008 12:20
Ist es nicht so, dass Beerdigungskosten immer zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören und der Sohn das Erbe hätte ausschlagen können, da durch die Beerdigungskosten der Nachlass überschuldet war? ... Am 7.12.2008 von cruncc1 Die Bestattungskosten müssen trotz Ausschlagung von den Angehörigen getragen werden. ... Daher sehe ich - bei Ausschlagung des Erbes - eher nicht die Gefahr, das er zahlen muss.
Leserforumvon funnymind | Erbrecht | 8 Antworten | 21.07.2005 10:05
Meine Frage hierzu: Ist er nicht TROTZ Ausschlagung des Erbes verpflichtet, seinen Anteil trotzdem zu tragen? ... Sollten jedoch alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann müssen die Unterhaltspflichtigen die Beerdigungskosten übernehmen. ... Dein Bruder wird also das 1/4 der Beerdigungskosten zahlen müssen.
Leserforumvon go325657-71 | Erbrecht | 5 Antworten | 16.01.2012 14:54
Genaue Forderungen der Gläubiger konnten auch mit Anwalt nicht genau ausgemacht werden, auch ob noch irgendwann etwas käme, konnten sie nicht abschätzen, daher die Ausschlagung. ... Dies sei soweit auch trotz Ausschlagung möglich und wurde von der Familie dann so getan. ... Informationen zur Ausschlagung und Verantwortlichkeiten bei Beerdigungskosten findet man wirklich sehr viele, zu meinem Problem aber leider nicht :-( ----------------- "" Am 17.1.2012 von xxsirodxx Die Rentennachzahlung geht ja sicher auf das Konto des Verstorbenen.
Leserforumvon Carm | Erbrecht | 6 Antworten | 08.03.2005 18:15
Nun will man aber von mir Beerdigungskosten erstattet haben. ... Zudem gibt es nur in Höhe der Beerdigungskosten Nachlaßverbindlichkeiten. ... Du bist duch die Ausschlagung kein Erbe geworden und musst Dich dann auch nicht um die Nachlassverbindlichkeiten kümmern.
Leserforumvon ratlos44 | Erbrecht | 3 Antworten | 02.04.2007 12:10
greetz ratlos44 Am 2.4.2007 von hh Trotz Ausschlagung des Erbes müssen A und T die Beerdigungskosten übernehmen. ... Die Übernahme der Beerdigungskosten richtet sich also nach den Vorschriften für den Elternunterhalt.
Leserforumvon Hausmann | Erbrecht | 7 Antworten | 27.05.2005 17:39
Hallo,eine Frage ans Forum, das die Kinder für die Beerdigungskosten einstehen müssen und auch sollten ist mir bekannt und auch richtig. ... Aus unsere Sicht war es eine Unverschähmtheit das Geld einzustreichen und von den restlichen Kindern sich die Beerdigungskosten zahlen zu lassen. ... Das gleiche gilt für eine Ausschlagung des Erbes.
Leserforumvon Lewandowski | Erbrecht | 0 Antworten | 05.12.2002 23:32
Hallo, habe gehört, dass der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen muß. Nachdem wir (meine Frau und ich) uns für die Pflege meiner Schwiegermutter hoch verschuldet haben (1990-1994 war die Pflege nur durch Kredite ohne jegliche staatliche Unterstützung hier im Osten möglich), frage ich mich, ob meine Frau als gesetzliche Erbin zu guter Letzt auch noch die Beerdigungskosten tragen muß.
Leserforumvon Lewandowski | Erbrecht | 1 Antwort | 05.12.2002 23:33
Hallo, habe gehört, dass der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen muß. Nachdem wir (meine Frau und ich) uns für die Pflege meiner Schwiegermutter hoch verschuldet haben (1990-1994 war die Pflege nur durch Kredite ohne jegliche staatliche Unterstützung hier im Osten möglich), frage ich mich, ob meine Frau als gesetzliche Erbin zu guter Letzt auch noch die Beerdigungskosten tragen muß.
Leserforumvon Sooderso | Erbrecht | 2 Antworten | 15.08.2005 16:24
Am 15.8.2005 von hh Die Beerdigungskosten muss zuerst der Erbe übernehmen. ... Alle übrigen Kosten wird man jedoch durch die Ausschlagung los.
Leserforumvon catenaccio | Erbrecht | 13 Antworten | 12.12.2021 10:12
Kann es sein , dass die Gemeinde eine Rechnung für die Beerdigungskosten schickt? ... Wenn sich nach der Ausschlagung noch Gelder oder weitere Nachkommen finden, müssen diese für die Beerdigngskosten verwendet bzw herangezogen werden? ... Mir wäre bei völliger Unkenntnis der Vermögensverhältnisse des Vaters eine Ausschlagung zu riskant.
Leserforumvon Petty74 | Erbrecht | 8 Antworten | 09.09.2010 00:46
Oder ist es rechtens, trotz Ausschlagung, die Beerdingskosten vom Konto des Verstorbenen zu begleichen? ... #Oder ist es rechtens, trotz Ausschlagung, die Beerdingskosten vom Konto des Verstorbenen zu begleichen?... Ausweislich der Rechnung des Beerdigungsinstitutes XY vom XY betrugen die Beerdigungskosten Summe XY.
Leserforumvon castaneda | Erbrecht | 2 Antworten | 24.06.2008 16:58
Der Rechtspfleger vom Nachlassgericht sagt zu mir, ich könne trotzdem die Wohnung räumen und das Auto (Wert ca 2000 €) verkaufen, um die Beerdigungskosten zu decken. ... Der Rechtspfleger hat es mir in drei Telefonaten immer wieder gesagt, aber er konnte mir noch nicht mal sachlich den rechtlichen Ablauf bei der Ausschlagung erklären.
Leserforumvon Stefaxol | Erbrecht | 2 Antworten | 27.12.2008 14:47
Ich weiß, dass ich für die Beerdigungskosten zahlen muss. Frage 1: Zu welchen Anteilen muss ich die Beerdigungskosten zahlen ? ... Sie muss lediglich die Ausschlagung mitunterschreiben, wenn eure Tochter minderjährig ist und ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.
Leserforumvon guest-12305.04.2015 20:57:30 | Erbrecht | 8 Antworten | 08.08.2012 22:36
. ----------------- " " Am 8.8.2012 von hh Die Beerdigungskosten müssen vom Erben gezahlt werden. ... Das führt in diesem Fall auch dazu, dass Deine Tochter mangels Einkommen die Beerdigungskosten auch nicht zahlen. ... Nach § 1643 BGB wird aber die familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung durch den EB erforderlich sein.
Leserforumvon anonym0123 | Erbrecht | 2 Antworten | 11.02.2015 21:12
Die Beerdigungskosten wurden mit dem Geld bezahlt, dass der Verstorbene auf seinem Girokonto hatte. ... Dann sollte die Bank schleunigst über die Ausschlagung informiert werden. quote:Außerdem haben alle vier zusammen bereits Dinge geregelt, die die Angabe des Erbens nötig machen: Bausparkasse, Autokreditgeber, Versicherungen etc.
Leserforumvon guest-12313.03.2009 23:04:54 | Erbrecht | 5 Antworten | 10.03.2009 17:15
Ist S verpflichtet, die Beerdigungskosten nachträglich zu bezahlen? Am 10.3.2009 von hh Die 6-Wochenfrist für die Ausschlagung beginnt erst mt dem Tag, an dem die Schwester vomTod ihres Bruders erfährt. ... Am 11.3.2009 von sika0304 Im Normalfall sind nur Ehegatten und Kinder verpflichtet, Beerdigungskosten zu übernehmen.
Leserforumvon guest-12325.12.2008 16:14:43 | Erbrecht | 12 Antworten | 15.11.2008 23:12
Beerdigungskosten: Diese werden vorrangig aus der Erbmasse bestritten. ... Die Ausschlagung kostet ca. ... Wenn das auch nicht geht, dann übernimmt das Sozialamt die Beerdigungskosten.
Leserforumvon Saarländer73 | Erbrecht | 4 Antworten | 07.02.2020 19:15
Sollten dann Schulden sein, die vorher nicht bekannt waren, kommt dann eine Ausschlagung im klassischen Sinne nicht mehr in Betracht. ... Ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich, und stellt sich dann heraus, dass das Erbe überschuldet ist, kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. ... Ausnahme Beerdigungskosten: Ist das Erbe nicht überschuldet, muss die Beerdigungskosten der Erbe tragen.
Leserforumvon paulinchen | Erbrecht | 4 Antworten | 12.03.2004 12:42
Da ich damals nach den Tod meines Vaters die Beerdigungskosten gezahlt habe, kann ich jetzt sicher nicht behaupten, ich hätte vom Tod meines Vaters nichts gewusst. ... Vielen Dank für Eure Hilfe. ----------------- "Danke sagt's Paulinchen" Am 12.3.2004 von MCNeubert Die Frist für die Ausschlagung beträgt zwar nur 6 Wochen, sie beginnt aber erst zu laufen, wenn der Erbe Kenntnis von dem Erbfall und den Gründen für die Ausschlagung hat. ... Dafür sollten Sie sich aber der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen, damit bei der Erklärung der Ausschlagung auch keine Fehler unterlaufen.
Leserforumvon PocketSun | Erbrecht | 6 Antworten | 27.10.2011 21:41
Die Ausschlagung wirkt rückwirkend auf den Todestag. Bei einer Ausschlagung sind lediglich die Beerdigungskosten durch die leiblichen Kinder zu tragen. quote:Meine Frage ist, sind beide Söhne jetzt automatisch Gesellschafter zu gleichen teilen? ... ----------------- "" Am 28.10.2011 von quiddje quote:Bei einer Ausschlagung sind lediglich die Beerdigungskosten durch die leiblichen Kinder zu tragen.
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