24 Ergebnisse für „auszahlung vorzeitige“

Leserforumvon hu_pe | Erbrecht | 2 Antworten | 04.01.2010 21:06
Ich hoffe, daß alle relevanten Punkte enthalten sind Vielen Dank ----------------- "" Am 5.1.2010 von hh Zunächst einmal müssen Deine Geschwister mit der Auszahlung auch einverstanden sein. ... Eine vorzeitige Auszahlung wird typischerweise abgezinst, wobei man eine Einigung über die Höhe des verwendeten Zinssatzes finden muss.
Leserforumvon Belli2006 | Erbrecht | 5 Antworten | 03.08.2008 18:56
Am 4.8.2008 von hh Mit Zustimmung des Testamentsvollstrecker ist nach meiner Kenntnis eine vorzeitige Auszahlung möglich.
Leserforumvon ks-schnecke | Erbrecht | 1 Antwort | 02.10.2003 11:23
Wie soll man sich denn die vorzeitige Auszahlung seines Pflichtteiles vorstellen?
Leserforumvon Karsten2006 | Erbrecht | 3 Antworten | 21.04.2006 15:54
Hallo ich habe mich versucht hier mal schlau zu lesen, aber das klappt nicht so wirklich. Es geht um folgendes. Aus einer privaten Notsituation bin ich gezwungen Veränderungen vorzunehmen, die leider für mich unerschwinglich sind.
Leserforumvon VanDongen | Erbrecht | 2 Antworten | 15.12.2017 18:11
Für die vorzeitige Auszahlung an Kind C hat mein Vater ein Hypothekendarlehen in voller Höhe von 50.000 EUR aufgenommen.
Leserforumvon Nidara | Erbrecht | 15 Antworten | 08.03.2007 21:55
Es geht um die "gerechte Auszahlung an den geschwisterteil. ... Dass jemand, der eine für beide Seiten freiwillige vereinbarung auf vorzeitige Auszahlung des Erbes bei gleichzeitigem erbverzicht unterschrieben hat, anschließend nicht noch etwas nachfordern kann, wenn er feststellt, dass die Entscheidung falsch war, ist doch klar. ... Deine zuerst gegebenen Antworten waren daher definitiv falsch, da Du behauptet hast, die vorzeitige Auszahlung des Erbes sei einklagbar. -- Editiert von hh am 12.03.2007 10:47:48
Leserforumvon Sonne9999 | Erbrecht | 4 Antworten | 28.12.2006 01:04
Die Auszahlung erfolgt aus unserem gemeinsamen Vermögen. ... Am 28.12.2006 von wald-hase Was soll eine 'vorzeitige Erbschaft' sein? ... Oder steht das in irgendeinem Zusammenhang mit der Auszahlung eines Pflichtteils bei einer (wirklichen) Erbschaft nach einem Todesfall?
Leserforumvon pal386961-93 | Erbrecht | 3 Antworten | 10.07.2016 11:19
Guten Tag, mir wurde kürzlich vom Erblasser vorgeschlagen eine vorzeitige Erbvereinbarung vorzunehmen im Hinblick auf eine Abfindung. ... Ich vermute, es geht darum, dass Du einen (notariellen) Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag gegen Auszahlung einer gewissen Summe unterschreiben sollst.
Leserforumvon trooper47110815 | Erbrecht | 2 Antworten | 22.11.2002 14:48
Guten Tag, wer hat ähnliches schon erlebt oder kann Aussagen dazu machen? -Eltern (von zwei Erwachsenen Kindern) verkaufen Grund und Haus -Sie bauen neu auf einem Grundstück eines der Kinder -Der Neubau soll dem "Grundbesitzenden" Kind gehören mit lebenslangem Nutznießrecht der Eltern -Das zweite Kind soll ausgezahlt werden so daß nach dem Tod beider Eltern keine Ansprüche des zweiten Kindes mehr offen sind Frage: in welcher Prozentualen Höhe des Verkaufserlöses muß das zweite Kind ausbezahlt werden? Wie wird berücksichtigt daß die Barauszahlung des zweiten Kindes diesem sofort zur Verfügung steht bzw. verzinst angelegt werden kann, das erste Kind aber durch das Nutznießrecht evtl. noch 15 oder 20 Jahre auf eine Nutzung des Erbes warten muß.
Leserforumvon madita71 | Erbrecht | 1 Antwort | 05.12.2004 13:32
Hallo, ich bin die einzige Tochter meiner Mutter, sie ist seit 4 Jahren mit einem Mann verheiratet der nicht mein Vater ist. Die beiden haben ein Berliner Testament. Da der Kontakt sich immer mehr durch den Mann meiner Mutter verschlechtert und ich in Sorge bin das er dafür sorgen könnte, das das Vermögen noch zu Lebzeiten meiner Mutter verschwindet, und er auch einen negativen, entmündigen Einfluss auf meine Mutter hat.
Leserforumvon AndreNDS84 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.05.2010 13:55
Hallo liebe Gemeinschaft, bin noch rellativ neu hier, bin über Google hier her gekommen und fand das alles schon sehr interessant was ich hier gelesen habe, nun habe ich selber mal eine Frage, und zwar folgende Situation Meine Mutter hat 2 Geschwister und ist 1999 verstorben. Meine Großeltern und meine 2 Onkels leben noch. Nun hat sich aber mein Onkel schon in den Neuzigern immer wieder Auszahlungen auf sein Erbe geben lassen, unter anderem hat er das Geschäft meiner Großvaters geerbt und 2 Jahre später in den Ruin getrieben.
Leserforumvon Marlene888 | Erbrecht | 1 Antwort | 15.06.2015 14:19
Hallo , lt. Testament bin ich enterbt und pflichtteilsberechtigt. Nun hat mir mein Vater ( Mutter schon lange tot ) in 1996 2500 Euro ausgezahlt und in 2010 10.000 Euro und mich jeweils unterschreiben lassen dass ich dafür auf diese Summe bei meinem Pflichtteil - dieser liegt höher- verzichte.
Leserforumvon 1_touchdown | Erbrecht | 17 Antworten | 03.03.2010 13:12
Hallo, mein Vater ist am 14.02.2010 verstorben und hatte jeweils 1/2 Anteil an 2 Einfamilienhäusern. Meine Mutter will nun jeweils ein Haus auf meinen Bruder und mich umschreiben lassen. Da gibt es aber ein Problem!
Leserforumvon Kittikatze | Erbrecht | 7 Antworten | 30.06.2007 08:46
Vielleicht kam daher der Gesprächsteil - vorab Auszahlung von Erbteil. Auch gibt es Erbverträge, in denen vorab eine Auszahlung vereinbart wird, dies ist aber eine freiwillige Sache. ... Seit dem 01.04.1998 kann aber niemand die vorzeitige Auszahlung des Erbes verlangen.
Leserforumvon Schnuffi | Erbrecht | 0 Antworten | 29.04.2003 11:55
Von meinem Vater haben wir (Mutter + 3 Kinder) ein bisschen was geerbt (Elternhaus, 2 kl. Wohnungen, bisschen angelegtes Geld). Da ich nun selber bauen will (ich bin die einzige, die nicht am Ort wohnt) und Geld benötige, möchte ich den mir zustehenden Pflichtteil (1/12) auszahlen lassen. o Wie geht das, wenn die anderen Erben auch kein Geld flüssig haben?
Leserforumvon Sir_Murphy | Erbrecht | 8 Antworten | 18.02.2020 10:55
Folgende Ist-Situation: Meine Eltern leben noch beide, diese besitzen ein Haus & nun geht es um die vorzeitige Auszahlung eines "Pflichtteils" an mich, damit mein Bruder irgendwann einmal das Haus erhält ( Überschreibung in den nächsten Jahren). ... Ich hoffe der Fragesteller ist sich bewusst, welche rechtlichen Folgen die vorzeitige Auszahlung eines "Pflichtteils" hat. ======================================================================= Erst dann, wenn der zweite Elternteil stirbt geht es "weiter"! ... Bei Immobilien / Grundbesitz muss es das Ziel sein einen Not-Verkauf wegen Auszahlung der Erbteile / Pflichtteile oder eine Teilungsversteigerung zu verhindern.
Leserforumvon Agelord | Erbrecht | 0 Antworten | 05.10.2008 10:32
Meine Schwägerin und Ihr mAnn haben nebenan ein Haus gekauft und bereits eine vorzeitige Zahlung vor zwei Jahren von 20000 € für den Kauf Ihres Hauses erhalten. ... DAs würden bedeutet wir müssten über 200.000 € aufnehmen für den Anbau und die Auszahlung der Schwägerin!
Leserforumvon Agelord | Erbrecht | 0 Antworten | 05.10.2008 10:31
Meine Schwägerin und Ihr mAnn haben nebenan ein Haus gekauft und bereits eine vorzeitige Zahlung vor zwei Jahren von 20000 € für den Kauf Ihres Hauses erhalten. ... DAs würden bedeutet wir müssten über 200.000 € aufnehmen für den Anbau und die Auszahlung der Schwägerin!
Leserforumvon Agelord | Erbrecht | 1 Antwort | 05.10.2008 10:33
Meine Schwägerin und Ihr mAnn haben nebenan ein Haus gekauft und bereits eine vorzeitige Zahlung vor zwei Jahren von 20000 € für den Kauf Ihres Hauses erhalten. ... DAs würden bedeutet wir müssten über 200.000 € aufnehmen für den Anbau und die Auszahlung der Schwägerin!
Leserforumvon hkno | Erbrecht | 1 Antwort | 20.05.2015 17:28
Durch damalige Arbeitslosigkeit meinerseits und mein Bruder das Haus noch gerne weiter in seinem Besitz halten wollte wurde mündlich auf eine vorzeitige Auszahlung des Erbanteils verzichtet bzw. zurückgestellt.
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