Ich habe mich in Ihrem letzten dreiviertel Lebensjahr am meisten um sie gekümmert und ziehe nun eine Auszahlung meines Erbteils vor. ... Zitat:Ich habe mich in Ihrem letzten dreiviertel Lebensjahr am meisten um sie gekümmert und ziehe nun eine Auszahlung meines Erbteils vor. ... Zitat:Ich habe mich in Ihrem letzten dreiviertel Lebensjahr am meisten um sie gekümmert und ziehe nun eine Auszahlung meines Erbteils vor.
Hallo, eine Erbengemeinschaft von 4 Personen hat ein Haus mit Grundstück geerbt. Eine Person der Erbengemeinschaft ist in das Haus ohne Einverständnis von zwei Erben eingezogen. ... Eine zwangsweise Auszahlung des Erbteils kann nur mit Hilfe eine Teilungsversteigerung erfolgen.
Nach dem Tod unserer Mutter (wir sind 3 Geschwister) hat mir die Sparkasse geraten eine Erbengemeinschaft zu gründen. ... Die wird nicht freiwillig gegründet, sondern eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch durch Gesetz. Ihr seid bereits eine Erbengemeinschaft.
Wir warten nun schon seit über 4 Wochen auf die Auszahlung unseres Erbteils. ... Das sollte der erste Ansprechpartner für die Frage nach dem Zeitpunkt der Auszahlung sein! ... Vermutlich hat die Anwältin von der Rest-Erbengemeinschaft die Auszahlung gefordert.
Eine Auszahlung des verbleibenden Sohnes ist aufgrund des hohen Wertes der Immobilie zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. ... Die tritt/treten dann in die erste Erbengemeinschaft ein. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich entscheiden oder - falls sie sich nicht einigen kann, eine Teilungsversteigerung beantragen (siehe Tautorus), d.h. die "neue" Erbengemeinschaft muss sich erst einmal einigen, wie sie mit dem Erbteil "Erbengemeinschaft" umgehen will.
Hallo, ich bin mit meinem Vater und meiner Schwester in einer Erbengemeinschaft. Es gibt eine Lebensversicherung, worüber wir nur als Erbengemeinschaft verfügen können. ... [/quote] Auf welcher Grundlage erfolgt dann die Auszahlung?
Hallo Allerseits, unsere Eltern sind verstorben und da kein Testament vorhanden war, bilden wir 3 Kinder nun eine Erbengemeinschaft, Erbscheine haben wir schon. ... Frage: Kann unsere Schwester eine Auszahlung ihres Anteils, z. ... [QUOTE]Kann unsere Schwester eine Auszahlung ihres Anteils, z.
Kommt es hier nach dessen Tod automatisch zur Erbengemeinschaft? Kann hier eine Cousine bzw deren Familie den Verkauf oder die Auszahlung an die anderen allein in die Hand nehmen?
Am 28.4.2008 von hh Jetzt habe ich aber gelesen,daß der Schätzwert von damals also der Todestag meines Schwiegervaters maßgebend Das wäre bei der Auszahlung eines Pflichteils korrekt. ... Bei einem Erbteil gibt es keine zwangsweise Auszahlung. Die Erbengemeinschaft muss sich darüber einigen, ob ausgezahlt werden soll und wie hoch die Auszahlung sein soll.
Ich als Enkel möchte der Erbengemeinschaft das Haus abkaufen (ca. 300k Euro). ... Wäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt? ... [quote=plobrador]Wäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt?
Hallo, es besteht eine gleichberechtigte Erbengemeinschaft aus 3 Personen (Erbschein vorhanden). ... Wie erfolgt die Berechnung der Auszahlung und inwieweit kann Mitglied 3 die evtl. verbleibenden Ansprüche aus den Verbindlichkeiten einfordern?
Hallo zusammen, ich habe stundenlang nach einer vielleicht einfachen Antwort gesucht, werde aber einfach nicht fündig: Meine 2 Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. ... Meine Frage: Wenn mein Bruder bis zum 30.09. die vereinbarte Auszahlung nicht leistet – was habe ich dann für Möglichkeiten, die Auszahlung einzufordern?
Steht mir diese Auskunft jetzt überhaupt noch zu, oder ist mit der Auszahlung der Erbanteile die Erbengemeinschaft aufgelöst/ beendet und ich habe keinen Anspruch mehr darauf?
Hallo, vor einigen Monaten bekamen wir Post vom Anwalt, das eine Erbengemeinschaft vor wir bereit sind aufgelöst wrerden soll. ... Eine Auszahlung hinsichtlich der Grundstückshälfte an die übrigen Geswister soll nicht erfolgen... ... Dafür ist eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich.
Kurz: A und B haben C auf Auszahlung ihres Pflichtteilsergänzunsanspruchs verklagt. ... - Darf nach der ZwV (angenommen Erlös ist zu gering um A vollständig auszubezahlen) weiterhin bei C Gehalt/Konto gepfändet werden oder ist nach der ZwV die Pfändung vorbei, da der Nachlass aufgelöst bzw. die Erbengemeinschaft aufgelöst wurde?
Am 26.1.2009 von sika0304 Wurde denn zwischen den Erben schriftlich festgehalten, wie die Auszahlung vonstatten gehen soll? ... Die Auszahlung an die Schwester ist ja nicht anteilig 50/50 von dir und deinem Bruder vorzunehmen, sondern von der Erbengemeinschaft als ganzes.
Hallo, ich bin in einer Erbengemeinschaft (6 Personen) und habe u. a. einen Anteil an einer Eigentumswohnung geerbt. ... Ist bedauerlich, das die Erbengemeinschaft sich ihnen genüber so verhält. ... Die Erzwingung der Auszahlung Deines Erbes durch die anderen Eigentümer ist nicht möglich.
Wenn eine Erbengemeinschaft mit Erbschein zur Bank geht und die Herausgabe der zur Erbmasse gehörenden Sparbücher fordert aber nicht im Besitz der Originalbücher ist (sind im Besitz anderer, die aber diese nicht herausgeben, müssten ggf. verklagt werden) , muss die Bank die Summe der Sparbücher auszahlen oder muss man die Original Bücher zwingend haben ? ... Für die Auszahlung des Guthabens ist die Vorlage des Sparbuches erforderlich.
Hallo, wir sind eine Erbengemeinschaft, die mein Vater und seine Frau beide verstorben so aufgestellt hat, dass 50% an die Familie der Frau und 50% an die Kinder meines Vaters gehen! ... Nun sagt der Banker, auch wenn wir uns alle legimitiert haben könnte die Auszahlung noch 2 Jahre dauern....des geht doch wohl nicht mit rechten Dingen zu...oder??
Sehr geehrte Forumsteilnehmer, folgende Konstellation: Erbengemeinschaft mit 3 Mitgliedern besitzt Haus. 2 davon wohnen in dem Haus. ... Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung ausgerichtet. ... --> Ich kann die Teilung des Reinerlöses am Ende jeden Jahres verlangen, also Auszahlung des Überschusses im Verhältnis der Anteile an alle Mitglieder der Erbengemeinschaft.