90 Ergebnisse für „veranstalter rücktritt“

Leserforumvon Turalu | Reiserecht | 3 Antworten | 25.08.2009 16:09
Ein Rücktritt im eigentlichen Sinn dürfte gar nicht nötig mal nötig sein. ... Ist der Veranstalter ggf. inkl. einem kleinen Wiedergutmachungsnachlass der günstigste? Am 26.8.2009 von bernardoselva Hallo, selbstverstaendlich kann der Veranstalter einen Preis, der irrtuemlich veroeffentlicht wurde, anfechten (§119 BGB).
Leserforumvon a.s_b | Reiserecht | 1 Antwort | 25.07.2007 13:10
Unser Reisebüro hat nun mit dem Veranstalter ausgehandelt, dass sie vom neuen Preis: 1380 Euro 50 Euro aus Kulanz abziehen. ... In den AGBs geht der Veranstalter nicht auf eine solche Situation ein.
Leserforumvon MarcFace | Reiserecht | 2 Antworten | 28.05.2020 10:43
Nach kurzer Zeit kam eine Mail vom Veranstalter mit viel höheren Stornogebühren als vermutet. ... Meine Frage ist ob der Rücktritt vom Reiserücktritt überhaupt Rechtlich möglich ist, da wir seit 2Wochen keine Antwort vom Veranstalter bekommen haben. Viele Dank im voraus Am 28.5.2020 von Harry van Sell Zitat (von MarcFace):Meine Frage ist ob der Rücktritt vom Reiserücktritt überhaupt Rechtlich möglich ist Nein, für eine Kündigung gibt es kein Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht.
Leserforumvon Cologne2020 | Reiserecht | 15 Antworten | 25.03.2020 17:24
Hallo, wir haben ein Ferienhaus in Deutschland über einen Veranstalter gebucht. Der Veranstalter hat a.G. der Corona Krise das Ferienhaus storniert. ... Am 4.4.2020 von Cologne2020 Der Veranstalter reagiert bislang nicht auf unsere Nachricht.
Leserforumvon Agent_Engel | Reiserecht | 4 Antworten | 14.10.2014 10:33
Hallo, ich habe eine geführte Thailandreise über einen Veranstalter gebucht. ... Jetzt hat der Veranstalter 3 Monate vor der Reise die Reise abgesagt. ... Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
 a) die ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl 5 Reiseteilnehmer für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. 

Leserforumvon Ratsuch | Reiserecht | 2 Antworten | 07.05.2010 12:58
Der Veranstalter hat X jetzt auf dem Postweg eine Buchungsbestätigung zugesandt, auf der ein falscher Flug, sowie ein falscher Buchungscode bezüglich der Verpflegungsart, heißt die nicht von Ihm gewünschte Leistung, geschrieben standen. ... X habt darauf hin jedenfalls per E-Mail und per Einschreiben / Rückschreiben den Rücktritt vom Vertrag aufgrund oben genannter Tatsachen verlangt. ... Zweitens müsste man wohl noch prüfen, ob die neuerliche Bestätigung nicht bloss ein Fehldruck ist und der Veranstalter die gewünschte Reise nicht doch anbieten kann.
Leserforumvon guest-12308.10.2011 09:01:26 | Reiserecht | 2 Antworten | 14.03.2011 17:46
Hallo, meine Eltern haben kürzlich einen Hotelaufenthalt gebucht, der in einem ADAC-Magazin durch den Veranstalter annonciert war. ... Aber es würde mich doch interessieren: kann das für den Rücktritt von der Reise von Belang (im für meine Eltern positiven und damit geldlichen Sinne) sein? ... Es wurde ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung über den Veranstalter abgeschlossen.
Leserforumvon flowiepowie74 | Reiserecht | 29 Antworten | 01.03.2006 16:08
Veranstalter selbst aufkommen. ... Und der Veranstalter die Mehrkosten übernimmt. ... Nur weil der Fragesteller Rücktritt schreibt, muss es keiner sein.
Leserforumvon reneremet | Reiserecht | 4 Antworten | 18.01.2009 17:09
Meine Frage: Ist ein Rücktritt 3,5 Monate vor der Reise mit dieser Begündung statthaft ohne uns eine Kompensation anzubieten. ... Wie Sie erwaehnen, hat der Veranstalter eindeutig auf seine Ruecktrittsmoeglichkeit hingewiesen. ... Grundsaetzlich versuchen Veranstalter immer solche Absagen zu vermeiden, sind sie doch fuers Image sehr nachteilig.
Leserforumvon bountie1976 | Reiserecht | 49 Antworten | 12.08.2009 19:33
Damit verliert der Veranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Wenn Sie schon geleistet haben, sind Ihnen vom Veranstalter (!) ... Lt ABGs des Reisebüros wird die komplette Reise zurückerstattet: " Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 1.
Leserforumvon Silvia Schnell | Reiserecht | 3 Antworten | 16.11.2004 10:00
Ich gehe mal davon aus, dass Sie eine bestimmte Reise aus welchen Gründen auch immer nicht antreten wollen und der Veranstalter Ihnen zwar eine kostenlose Umbuchung anbietet, aber keinen kostenlosen Storno - sehe ich das richtig? Ein Rücktritt ohne Stornogebühr ist nur dann möglich, wenn wesentliche Bestandteile der Reise, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden, also - sich der Charakter der Reise ändert (z.B. eine Rundreise wird zu einem reinen Hotelaufenthalt) - sich der Reisepreis um mehr als 10 % erhöht Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Storno mit Kosten verbunden. ... Also der Veranstalter darf dies nicht verbieten?
Leserforumvon reddevil13 | Reiserecht | 4 Antworten | 17.10.2004 15:50
Grüße Jessie Am 18.10.2004 von Julla Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die gebuchte Leistung zu erbringen, ist eine kostenlose Umbuchung bzw. ein stornofreier Rücktritt von der Reise möglich.
Leserforumvon KaLuEll | Reiserecht | 3 Antworten | 03.03.2020 09:40
./28.02.2020 teilt der Veranstalter auf seiner Internetseite mit, daß "Die Gesundheitsbehörden des Kantons Graubünden haben in Südbünden wegen der Ausbreitung des Coronavirus die Durchführung von Grossanlässen mit überregionaler Bedeutung bis 8. ... Noch am 24.02.2020 teilte der Veranstalter per Mail mit, "Im Moment kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltungen der Engadin Marathonwoche zwischen dem 1. und 8.
Leserforumvon reise123 | Reiserecht | 1 Antwort | 09.09.2003 20:11
Gibt es Fristen die von mir und vom Veranstalter zu beachten sind?
Leserforumvon Claudi1978 | Reiserecht | 2 Antworten | 27.03.2009 16:35
Anfrage beim Veranstalter ob Anlage im Mai fertig. ... Anfrage beim Veranstalter ob Stornierung möglich.
Leserforumvon terrax34 | Reiserecht | 31 Antworten | 30.09.2017 09:33
Am besten schriftlich nachweisbar den Rücktritt erklären. ... Warum Ihr Veranstalter nicht, darueber kann man spekulieren. ... Ist der Veranstalter denn nun tatsächlich insolvent?
Leserforumvon rob077 | Reiserecht | 3 Antworten | 04.11.2003 09:38
Am 9.11.2003 von maître Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag kann der Veranstalter angemessene Entschädigung verlangen. ... Man kann ggf. den Veranstalter auffordern, die genaue Berechnung der Entschädigung offenzulegen.
Leserforumvon partylovers | Reiserecht | 4 Antworten | 21.04.2010 16:09
Hallo, bei mir liegt folgender Fall vor, den ich noch nirgends gefunden habe: Flug gebucht bei Veranstalter A (Samstag 17.04) Rundreise gebucht bei Veranstalter B (17-21.04 Hotel gebucht bei Veranstalter C 21.4-01.05 Mir geht´s hierbei um die Stornokosten bei Veranstalter B (Rundreise) und Veranstalter C (Hotel) Meines Erachtens nach, könnte ich die beiden Veträge mit B und C aufgrund höherer Gewalt kostenfrei kündigen. ... Danke schon mal im Voraus Am 21.4.2010 von bernardoselva Hallo, die Kosten werden Sie zu zahlen haben, denn das Recht auf kostenfreien Ruecktritt besteht nur bei Pauschalreisen, wenn denn hoehere Gewalt vorliegt (BGB § 651 j).
Leserforumvon R4V3BROT | Reiserecht | 9 Antworten | 29.12.2014 17:03
Umstände, die in der Sphäre eines oder mehrerer Teilnehmer liegen, berechtigen Sie allerdings nicht zum Rücktritt. ... Uns steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu. ... Hat da der Veranstalter nicht schuldhaft gezögert uns abzusagen?
Leserforumvon igger_reise | Reiserecht | 3 Antworten | 08.09.2008 17:57
Der Veranstalter sollte sich schon dazu naeher aeussern, welche Arbeiten und in welchem Umfang diese getaetigt werden, damit Sie das einschaetzen koennen. ... Kann der Veranstalter das nicht erfuellen, koennen Sie vom Reisevertrag zuruecktreten. ... Ich würde den Veranstalter man anrufen und Minderung oder über Rücktritt sprechen :-) Klaus
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