124 Ergebnisse für „rücktritt irrtum“

Leserforumvon mmelbourne | Internetauktionen | 10 Antworten | 25.10.2009 09:12
Am 26.10.2009 von mmelbourne Oops - inwiefern befreit der Rücktritt nicht von Schadensersatz? ... Darf ich mir das so vorstellen, dass wenn ich wegen "Irrtum" zurücktrete, ich implizit einräume dass der Irrtum auf meiner Seite lag, und somit auch einräume dass es eben kein Betrugsversuch war? ... Beide Tatbestände haben (vereinfacht) gemeinsam, dass durch Täuschung ein Irrtum erzeugt/aufrechterhalten wird, um an Geld zu gelangen, welches ohne dem Irrtum nicht (oder nicht in dieser Höhe) den Besitzer gewechselt hätte.
Leserforumvon schlanker_Hohn | Internetauktionen | 7 Antworten | 03.07.2011 12:58
----------------- "" Am 3.7.2011 von lesen-denken-handeln Hallo, also von einem Irrtum kann man denke ich nicht sprechen, den Irrtum müsste er erstmal belegen, aber er wird wohl sehr sicher gewusst haben keien 2 Geräte zu besitzen um diese verkaufen zu können. Ob jetzt dein Rücktritt vom KV so gut war? ... Evtl hast du dich mit dem Rücktritt vom KV stark vergriffen... ----------------- "" Am 3.7.2011 von schlanker_Hohn quote:Evtl hast du dich mit dem Rücktritt vom KV stark vergriffen...
Leserforumvon Rolf54 | Internetauktionen | 3 Antworten | 05.01.2004 15:10
Am 5.1.2004 von Mareike123 Wenn tatsächlich ein Irrtum vorlag, kann der VK schon anfechten.
Leserforumvon ScoobyDoo2 | Internetauktionen | 22 Antworten | 23.11.2008 15:05
Der Standort ist ja bei einem Abholgeschäft schon ein gewichtiges Merkmal und wenn dort ein irreführender Ort angegeben ist würde ich sagen das der K das Recht auf Rücktritt hat. ... Der Käufer kann sich hier nicht auf einen Irrtum berufen. ... Es liegt also überhaupt kein Irrtum käuferseits vor.
Leserforumvon manuelap | Internetauktionen | 2 Antworten | 01.01.2004 23:09
Hallo! Ich habe bei ebay einen Artikel eingestellt. In der Beschreibung erklärte ich das es diesen bei mir nur für 125.
Leserforumvon kaffeekanne | Internetauktionen | 3 Antworten | 24.08.2009 14:42
Nun habe ich den Verkäufer angeschrieben, und um Rücktritt des Kaufvertrages gebeten.
Leserforumvon tuha | Internetauktionen | 19 Antworten | 18.02.2007 09:30
*Du hast den Rücktritt bis 31.01 nicht zugestimmt* Einem Rücktritt muß ein Händler weder zustimmen noch ihn bestätigen! ... habe ich das Recht überhaupt Rücktritt nicht zu akzeptieren?... Ein Rücktritt ist in diesem Fall der Widerruf.
Leserforumvon MBUE | Internetauktionen | 60 Antworten | 15.08.2007 09:29
Es war ein Irrtum! ... Der Irrtum ist doch erklärt, was willst du noch? ... * Der Irrtum ist ein Anfechtungsgrund.
Leserforumvon Brocken83 | Internetauktionen | 6 Antworten | 16.05.2011 13:17
Und letztenendes wäre dann noch zu fragen, ob es überhaupt einen Irrtum darstellt, wenn eBay (nicht der VK) aus technischen Gründen ("Bug") seinen Sofortkauf-Eintrag verschwinden läßt. quote:und ich als Laie glaube eher daran, dass man dies durchsetzen kann Ohne Anwalt aber vermutlich nicht, da hier doch einige Fallstricke lauern. ... Macht hier vorerst eine Frist Sinn und bei anschließendem fruchtlosem Verstreichen ein Rücktritt inkl. neuer Frist zur Zahlung des Schadensersatzes mit anschließendem Mahnbescheid bei wiederholtem fruchtlosem Verstreichen?
Leserforumvon nana1977 | Internetauktionen | 13 Antworten | 13.05.2004 11:43
Es sagt er verlangt 25€ bei Rücktritt, das wäre seine Geschäftsbedingungen. die kann man auf dem Artikel aber gar nicht einsehen... Am 13.5.2004 von Trebor Rücktritt wegen Irrtum vom Kaufvertrag ist möglich, der Anfechtende unterliegt aber der Schadensersatzpflicht. ... Am 14.5.2004 von legalx hi yeti hats am Anfang schon richtig geschrieben, wenn du bei einem Unternehmer/Händler "ersteigert" hast, kannst du sofort nach Ende der Auktion ne nette mail schreiben in der irgendwie dein Widerruf/Rücktritt zum Ausdruck kommt.
Leserforumvon wechkeks | Internetauktionen | 2 Antworten | 20.10.2007 22:14
Irrtum nach 119BGB vom Kauf zurücktreten werde. ... Schönen Gruß Keks Am 20.10.2007 von Jotrocken Ein Irrtum scheidet hier in der Tat aus.
Leserforumvon guest-12320.06.2010 23:29:00 | Internetauktionen | 4 Antworten | 19.08.2004 10:20
"ca "schreibt nichts von einem gewerblichen Verkäufer und ein privater muß nichts zurücknehmen bei Irrtum.
Leserforumvon JKnoche | Internetauktionen | 30 Antworten | 20.06.2005 13:59
Hab dann dem Verkäufer (Gewerblich) ne E-Mail mit Sachverhalt und bitte um Rücktritt vom Kauf geschickt. ... VK Antwort: Hallo, da sind Sie leider im Irrtum Es handelt sich hier NICHT UM EINEN WIDERRUF SONDERN UNM EINEN RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG. ... Aber dann gibt es noch die ganz altmodische Methode, beim Rücktritt fairerweise ein paar Euro zu bezahlen.
Leserforumvon Schmulius | Internetauktionen | 18 Antworten | 09.08.2007 18:39
Am 10.8.2007 von Schmulius Erstmal Danke für die Antwort, folgend der Link: http://cgi.ebay.de/SIGMA-18-125-3-5-5-6-DC-DIGITAL-FUR-CANON_W0QQitemZ120146693309QQihZ002QQcategoryZ80404QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem Gruss Andreas Am 10.8.2007 von Posen Hallo. m.E. dürfte ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen sein, zumal der VK vor der eiegntlichen Beschreibung auf den Defekt-mit dieser Überschrift-: *SIGMA 18-125/3,5-5,6 DC DIGITAL FÜR CANON - D E F E K T * und den zu erwartenden Kosten ausdrücklich hingewiesen hatte. ... Auf Irrtum können Sie nicht plädieren, da Sie die nötige Sorgfalt (Lesen) nicht aufgebracht haben.
Leserforumvon fb320019-31 | Internetauktionen | 9 Antworten | 30.06.2013 16:12
Kein Rücktritt vom Kauf oä. ... Der Irrtum ist offensichtlich, zudem hat er den Irrtum sogleich erklärt. ... Kein Rücktritt vom Kauf oä.
Leserforumvon guest-12318.08.2009 12:10:14 | Internetauktionen | 5 Antworten | 12.04.2009 20:24
Er fordert neben dem Rücktritt vom Kauf auch Schadensersatz für die gefahrenen Kilometer und die von ihm aufgewendete Zeit.
Leserforumvon 7days | Internetauktionen | 3 Antworten | 27.10.2009 09:22
Er schreibt zurück: ok, aber Schadenersatz 150 Euro (fährt bald für ein paar Monate ins Ausland und kann das Auto nicht gleich wiedereinstellen) Im Schlußsatz stand nicht von Rücktritt, nur Rücknahme und Nachverhandlung wurden ausgeschlossen. ... Wenn man sich die Bilder nicht vorher anschaut, wird man sich auch nicht auf einen Irrtum berufen können.
Leserforumvon i-kan | Internetauktionen | 8 Antworten | 11.03.2008 18:07
Am 11.3.2008 von Jotrocken Ein Rücktritt gibt es nicht. § 119 BGB betrifft die Anfechtung und ist hier wohl nicht anwendbar. Ein Irrtum über den Preis (der Ihnen zu niedrig ist) kann hier nicht ziehen. ... Nicht jeder umgangssprachliche 'Irrtum' ist auch ein Irrtum i.S.d.
Leserforumvon Semmel15 | Internetauktionen | 1 Antwort | 02.12.2003 10:12
Hier wäre der Verkäufer m.E. verpflichtet gewesen, den Irrtum aufzuklären, und nicht die Sache einfach weiter laufen zu lassen.
Leserforumvon kappi | Internetauktionen | 17 Antworten | 20.09.2004 01:52
Menschlicher Irrtum halt, kann doch mal vorkommen??? ... Sie war allerdings im Moment der Erklärung nicht damit im Irrtum, daß sie den Artikel zu diesem Preis anbieten wollte. ... Unabhängig davon können Sie sich natürlich auf Irrtum berufen, müßten allerdings dem VK ggfs.
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