7 Ergebnisse für „rücknahme rücknahmepflicht“

Leserforumvon Andi1966 | Internetauktionen | 15 Antworten | 07.02.2007 15:02
Aufgrund der hier geschriebenen Beiträge werde ich dem Käufer letztmalig die Rücknahme mit Kaufpreiserstattung nach Erhalt und Prüfung der Ware anbieten. ... Aber wie ist es denn per Fernabsatzvertrag mit Rücknahme von Ware, die man ins (europ.)
Leserforumvon johannes01 | Internetauktionen | 1 Antwort | 20.10.2007 07:05
Der Verkäufer verweigert nun die Rücknahme. Nun meine Fragen: darf er unter einem gewerblichen Verkäuferprofil privat verkaufen und sich somit der Rücknahmepflicht entziehen?
Leserforumvon dokutante | Internetauktionen | 4 Antworten | 26.10.2009 09:55
Der Verkäufer fügt ausserdem hinzu das er ein Privatverkäufer ist und deshalb weder Rücknahme Garantie noch Umtausch anbieten kann.
Leserforumvon ebaer | Internetauktionen | 3 Antworten | 25.09.2012 10:20
Bei Käufen auf der Auktionsplattform eBay gilt beim Verkauf von Privat an Privat ja grundsätzlich: Keine Rücknahmepflicht für den Verkäufer bei mängelfreiem Artikel. ... Es war "keine Rücknahme" voreingestellt. ... B. durch folgende Formulierung: "Privatverkauf- keine Rücknahme" Hier sieht dann der potenzielle Käufer zwei sich widersprechende Aussagen, einerseits Rücknahme ja im Formular, andererseits Rücknahme nein in der Auktionsbeschreibung.
Leserforumvon Wollschwein | Internetauktionen | 29 Antworten | 27.09.2007 15:02
Der Verkäufer verweigert die Rücknahme: "Wenn Sie das Gerät bereits in Betrieb hatten ist eine Rücknahme leider nicht möglich." ... Kann er sich mit diesem Standpunkt wirklich einer Rücknahme verweigern? ... Gruß, Joachim Am 2.10.2007 von Wollschwein Hallo, ich habe doch noch eine Frage zur Rücknahmepflicht bzw. zu den weiteren Schriten.
Leserforumvon Holger76 | Internetauktionen | 11 Antworten | 18.12.2021 13:43
Der Verkäufer hatte diesbezüglich keinerlei Sätze verfasst, was er meiner Ansicht ja tun müsste (Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme...), wenn er das Gerät nicht zurück nimmt. ... Grüße, Holger Am 18.12.2021 von Harry van Sell [quote=Holger76]Der Verkäufer hatte diesbezüglich keinerlei Sätze verfasst, was er meiner Ansicht ja tun müsste[/quote] Nö, schlicht da es keine Rücknahmepflicht gibt, muss er auch nichts ausschließen.
Leserforumvon Ich wars nicht | Internetauktionen | 17 Antworten | 09.02.2012 11:47
Aber natürlich ist Rücknahme ausgeschlossen. ... hat dein VK nicht das geliefert, was er angeboten hat: Maße: 51 x 51 cm Deckenabstand 13 cm Aber ich glaube, der Hinweis auf sein gewerbliches Handeln und die damit verbundene Rücknahmepflicht wird den VK nach Übermittlung folgender Daten schnell überzeugen: http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?
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