Gruß, Wolfgang Am 25.10.2002 von Fritz Reinhold Hallo, es gibt bei Ebay die Möglichkeit gegn eine ungerechtfertigte negativ Bewertung vorzugehen. Da gibts Formulare zum asudrucken indem man eidesstattlich versichert, daß der gemachte Vorwurf in der negativ Bewertung nicht wahr ist. ... Ebay löscht dann diesen negativ Eintrag.
Ich habe ihn negativ bewertet, da er diesen Zustand wissentlich verschwiegen hatte. Jetzt fordert er mich auf, diese Bewertung in eine positive zu ändern. ... Natürlich hat er kein Anrecht darauf, eine positive Bewertung zu bekommen, würde aber dennoch die Bewertung, besser gesagt den Bewertungskommentar in der von mir beschriebenen Weise ändern. ----------------- "" Am 18.4.2010 von pOtH quote: Ich habe ihn negativ bewertet, da er diesen Zustand wissentlich verschwiegen hatte.
Wenn ich aber ".....ohne worte..." negativ bewerte, kann er mich dann verklagen? ... Das Verfahren ist dazu gedacht, dass wenn man sich wegen Kinkerlitzchen negativ bewerten und das später gegenseitig bereut, dann hat man eine Chance die negative Bewertung wieder los zu werden, indem man sich damit einverstanden erklärt auch die von einem selbst abgegebene negative Bewertung zu löschen. In Deinem Fall würde ich aber einen Kommentar zu Deiner Bewertung verfassen.
Den Verkäufer habe ich daraufhin negativ bewertet. ... Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert.
Selbst negativ bewerten und von mir verlangen ich solle das Gegenteil tun - nix da!!! ... Gibt es ein Anrecht auf positive Bewertung? ... Und dann soll man noch Verständnis haben und nicht negativ bewerten.
Was für eine Bewertung hat der K denn abgegeben? Bloß gegen ein "negativ" kannst du dich nicht wehren, gegen eine falsche Tatsachenbehauptung hingegen schon. ... Ist denn eine Bewertung schon erfolgt oder noch nicht?
Negativ Bewertung und diese nicht gelöscht obwohl am tel. zugesagt, trotz Rückerstattung (ohne Rücksendung der Ware). ... Seit daher haben Käufer "Druckmittel" gegenüber dem VK, seit da sehe ich eine negative Bewertung nicht mhr als so negativ an... ----------------- "" Am 24.4.2012 von Jens1968 Na hier hat man aber auch schon mal freundlichere Reaktionen bekommen. ... Wenn man Bewertungen von Mitbewerbern einfach hinnimmt bleibt es nicht bei der einen Bewertung.
Auktion haben wir storniert Daraufhin habe ich den Verkäufer negativ bewertet wegen hohe lieferzeit und nicht Lieferbare ware.... Aus Rache bewertete mich der Verkäufer auch negativ begründung : unangenehmer Kunde ich habe versucht über ebay diese bewertung entfernen zu lassen aber es hat nicht geklappt ( antwort ebay: wir entfernen grundsätzlich keine bewertungen ) Der verkäufer entfernt seine bewertung nur wenn ich meine bewertung wieder zurücknehme....das doch eine art erpressung oder eine bewertung soll ja die wahrheit entsprechen bei dem VK ist doch nicht der Fall ich wollte den Verkäufer jetzt vor Gericht verklagen um diese negative bewertung entfernen zu lassen Komme ich damit durch ?? ... Und soll man dann provisorisch negativ bewerten, weil der VK ja evtl. nicht liefern könnte?
Habe eine Antwort darauf gegeben, reicht das, oder soll ich den Verkäufer auch negativ bewerten? Danke Am 17.9.2004 von guest-12323.10.2009 16:44:27 ich würde keine bewertung schreiben. für ihn hat es ja so ausgesehen, als ob sie wirklich ein spaßbieter sind, da sie sich so lange nicht gemeldet haben. von daher ist seine negative bewertung verständlich. haben sie ihm den sachverhalt schon erklärt? falls er die ware nicht wieder neu eingestellt hat, bieten sie ihm doch einen nachträglichen kauf an. daran kann man ja schon erkennen, das ihr erstes angebot kein spaß war und er nimmt die negative bewertung eventuell wieder zurück. aber eine negative würde ich ihm auch nicht unbedingt schreiben. -- Editiert von vallenton am 17.09.2004 17:33:31 Am 17.9.2004 von Trebor Verständlich?
Aber hier jetzt mal andersrum: Auf einem Bewertungsportal wird eine negative Bewertung abgegeben und anschließend vom Betreiber gelöscht. ... Die Bewertung war nur negativ und für jeden erkennbar ohne möglicherweise rechtswidrige Inhalte. ... Mir geht es schon darum, dass die Bewertung da wieder ins Profil eingeht.
Bei der Abwicklung ging auch alles gut, allerdings ist das etwas heikle Ware, nun ist sie nach ein paar Wochen kaputt gegangen und der hat mich negativ bewertet. ... Kann ich ihn jetzt zwingen die Bewertung zurück zu ziehen, da sie nicht gerechtfertigt ist? ... Lohnt es sich für die negative Bewertung?
Bewertung liefern. ... Sollte die Bewertung jedoch mißbräuchlich schlecht erfolgt sein (z.B. entweder Rabatt oder schlechte Bewertung), dann gäbe es evtl. ... Also ich bewerte auch nach mindestens 4 Wochen nach Bezahlung negativ, wenn ich die Ware noch nicht erhalten habe.
Nun hat der Käufer mich bei Ebay negativ bewertet und in die Bewertung geschrieben daß der Artikel "angeblich defekt ist, mir 1 Euro zu wenig war und kein Fotobeweis möglich ist". ... Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig Landgericht Hannover Urteil vom 13.05.2009 Az.: 6 O 102/08 http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/13-05-2009-lg-hannover-6-o-102-08.html quote:Nun hat der Käufer mich bei Ebay negativ bewertet und in die Bewertung geschrieben daß der Artikel "angeblich defekt ist, mir 1 Euro zu wenig war und kein Fotobeweis möglich ist". ... Und: Es wird bei erfolg nicht die Bewertung gelöscht, sondern nur der Inhalt der Bewertung, die "Rote" bleibt.
Und nicht vergessen "neutral" oder "negativ" anzuklicken!! ... Nun hat er mich, wie von ihm, angedroht negativ Bewertet. ... Am 24.11.2004 von gustl Das hilft aber wirklich nur bei noch nicht getätigter Bewertung!
Bewertung mit der Begründung "Spaßbieter,Bietet und Storniert SOFORT". ... Eine einzelne Bewertung bestimmt nicht das Gesamtbild eines Profils. ... die meissten bewerten m.e. wirklich zurecht negativ. pulli für 1 euro ertseigert dann beschwerden, dass VK 5 euro waren. und gleich noch ne negative, statt ner neutralen. man merkt mittlerweile, dass jeder depp n inetanschluss bekommt. vorallem noobs bewerten sofort negativ, die lustigsten sind auch die, die nach 6 tage (sonntags ausgelaufen) sich mit einer neg. bewertung beschweren, dass nix ankommt. ich bewerte immer gleich wenn kohle kommt, was der andere dann macht ist sein ding. bin doch kein kleinkind, der da wegen ner pos oder neg bewertung rummacht. behaupten werden sich so spinner doch eh nie lange...
So eine Bewertung hätte ich dir auch reingedrückt! ... Was steht denn in der Bewertung? ... und dann *nicht* negativ bewerten!
Habe eine Frage zu Ebay wenn man unrechtmäßige negative Bewertung erhalten hat als Verkäufer. ... Habe keine Antwort erhalten, statt dessen hat er den Fall geschlossen und mich negativ Bewertet. ... Was kann man nun gegen die unrechtmäßige Bewertung tun das diese gelöscht wird.
Sollte er aufgrund dessen negativ bewerten, wird laut E-Bay diese Bewertung sofort gelöscht. Einen anderen Rollerverkäufer hat er negativ bewertet weil der von ihm gekaufte und ausgesuchte Roller zu klein war. Der nächste bekam negativ ,weil der Roller (bei unangekündigtem Termin) noch verpackt war.
Am 17.1.2021 von lesen-denken-handeln Selbst wenn alles Top gelaufen wäre, du dürftest IMMER negativ bewerten! ... Aber sicher kann man auch gegen negativ, neutral oder positiv klagen ... ... Selbst wenn der VK alles sogesehen richtig gemacht hat, darf man auch negativ bewerten, einfach weil man als K irgendwas daran doch als negativ empfunden hat...
Bewertung folgt noch.... Bitten Sie den Käufer von einer Bewertung abzusehen! ... Eine Bewertung könnte dann heißen: Du bist ein guter Mensch.