37 Ergebnisse für „verjährung geschwindigkeitsüberschreitung“

Leserforumvon Martin-1984 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.06.2009 13:25
Wie hoch war denn die Geschwindigkeitsüberschreitung? ... Nachdem die Verjährung eingetreten ist. ... Sobald die Verjährung eingetreten ist stimmt das.
Leserforumvon gabima | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 06.07.2018 08:12
Die Geschwindigkeitsüberschreitung passierte am 12.4.18. ... Sicher sein dass tatsächlich Verjährung eingetreten ist, kann man sich dann aber noch nicht, da auch behördeninterne Vorgänge die Verjährung unterbrechen können. ... Wie bereits gesagt kann die Verjährung unterbrochen werden.
Leserforumvon Engelchen* | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 17.03.2005 12:26
Am 17.3.2005 von realeasy Verjährung sind 6 Monate, keine 3 mehr. ... Wenn Du Dich auf die Verjährung berufst, dann reicht das. ... Da Du mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und nicht ermittelt wurdest ist Deinem Bruder die Fahrtenbuchauflage aber auch ziemlich sicher.
Leserforumvon teddybaer84 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 08.11.2011 18:26
Wenn die eine Behörde eine andere um Amtshilfe bitten muss, kann schnell mal die Verjährung eintreten, bevor der eigentliche Täter ermittelt wird. ... Ich habe gerade in dieser Woche bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Punkten und FV eine Einstellung wegen Verfolgungsverjährung bekommen. ----------------- "" Am 9.11.2011 von guest-12311.10.2014 11:33:25 quote:Ich kann nicht beurteilen, wo und wie Freudenfeuer und tomcraft ihre Erfahrungen sammeln. ... Ich weiß es aber sowohl @tomcraft als auch mich betreffend. quote:Ich habe gerade in dieser Woche bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Punkten und FV eine Einstellung wegen Verfolgungsverjährung bekommen.
Leserforumvon fb513089-2 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 13.04.2019 13:56
Hallo, am 15.01.2019 habe ich ein Anhörungsschreiben bzgl. einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. ... Offensichtlich nicht - ein Einspruch hemmt natürlich die Verjährung.
Leserforumvon oper2000 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 15.07.2004 21:14
Hallo liebe Verkehrsfreunde, ich wende mich mit folgender Problematik an Euch - die Ereignisse werde ich diesbezüglich in chronologischer Weise anordnen: 07.02.2004: Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h Halter des Fahrzeugs ist die Firma meines Vaters 17.02.2004: Zustellung eines Zeugenfragebogens vom 16.02.2004 an meinen Vater als Firmeninhaber mit der Aufforderung, den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt bekanntzugeben. keine Reaktion meines Vaters daraufhin 16.03.2004: Besuch eines Polizeibeamten in der Firma meines Vaters, der zu diesem Zeitpunkt auf Geschäftsreise war 22.03.2004: wiederholter Besuch eines Polizeibeamten in der Firma - diesmal wird mein Vater angetroffen auf die Frage des POK, ob auf dem Radarfoto ich als Sohn zu sehen bin, weicht mein Vater aus und gibt an, dies nicht genau zu erkennen - POK verabschiedet sich mit der Bitte, dass ich mich zwecks Photoabgleich bei Ihm melden soll natürlich melde ich mich daraufhin nicht 30.03.2004: Anschreiben des POK an mich, mit der Aufforderung am 02.04.2004 zwecks Identitätsfestellung auf der Polizeiwache zu erscheinen 02.04.2004: ich nehme diesen Termin wahr - POK vergleich das Radarphoto mit meiner realen Erscheinung und nimmt meine Personalien auf - ohne mich zur Sache zu äußern, ziehe ich danach von dannen 25.06.2004: Zustellung eines Bußgeldbescheides (ausgestellt am 24.06.2004) an mich gegen Postzustellungsurkunde 09.06.2004: ich lege Einspruch ein mit dem Hinweis auf eine nachträgliche Begründung Soweit die Fakten...ich frage mich nun, ob die Sache nicht mittlerweile verjährt ist (drei Monate sind seit Tatbegehung ja vergangen)? Oder wurde die Verjährung durch die polizeilichen Bemühungen gegen mich unterbrochen?
Leserforumvon Tobib123 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 20.09.2009 13:06
Hallo, ich bin im Sommer letzten Jahres Außerorts mit 23km/h zu schnell geblitzt worden. Ich habe am 22.09.2008 einen Bußgeldbescheid bekommen, habe darauf nicht reagiert. Erst heute am 20.09.2009 habe ich eine Mahnung erhalten.
Leserforumvon Thoma68 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 15.03.2005 14:14
Hallo Gemeinde, erstmal ein großes Dankeschön an alle Mitglieder. Ihr habt mir schon ein paar mal nur durch lesen helfen können. Jetzt habe ich aber ein spezifisches Problem.
Leserforumvon Das Quadrom | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 21.02.2014 14:28
Später, genau 3 Monate und einen Tag nach der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde eine weitere „Anhörung zur Ordnungswidrigkeit" dieses mal an mich ausgestellt. ... Besteht die Möglichkeit, dass ich auf dem Formular zugebe die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, aber dann später nach dem Bußgeldbescheid auf die Verjährung hinweise? ... Ob Verjährung eingetreten ist, kann man daher nur durch Akteneinsicht feststellen.
Leserforumvon buerger0815 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 17.12.2013 15:39
Vielen Dank für eure Unterstützung Am 17.12.2013 von hh Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die zur Unterbrechung der Verjährung führen. ... Das hat aber nur zur Folge, dass ein Anhörungsbogen eben keine Unterbrechung der Verjährung mehr auslöst, die Verjährung also definitiv am 12.12. eingetreten ist (vorheriger Erlass des BB und Postlaufzeit mal außen vorgelassen. ... Theoretisch wäre es möglich, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung erst nachträglich zu einer Straßenverkehrsgefährdung "hochgestuft" wurde.
Leserforumvon snboy2010 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 13.09.2010 14:53
Ich gab dann gleich vor Ort die Geschwindigkeitsüberschreitung zu. ... ist die Verjährung von ?... Einen Tag später erschien ich dann, sah das Foto und gestand die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Leserforumvon Simon165 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 29.09.2013 11:50
Wegen der Verjährung dagegen schon eher. ... Auch ein auf dem Postweg verloren gegangener Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung.) Man könnte einfach Einspruch mit der Begründung "Verjährung" einlegen und abwarten.
Leserforumvon werner2541 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 03.07.2019 22:26
Somit wäre die Firma der Aufforderung, wenn auch verspätet, nachgekommen und ich könnte mich auf die Verjährung der Tat berufen. ... Zitat:Somit wäre die Firma der Aufforderung, wenn auch verspätet, nachgekommen und ich könnte mich auf die Verjährung der Tat berufen. ... Denn für die Erteilung der Fahrtenbuchauflage verlangt die Behörde auch noch happige Gebühren vom Halter der Fahrzeuge, die - möglicherweise - in ähnlichen Regionen liegen, wie Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Leserforumvon pingedi | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 15.06.2012 13:06
Nun habe ich bei meinen Recherchen soweit herausgefunden dass ich der Meinung bin dass in diesem Fall bereits eine Verjährung vorliegt da Max Mustermann erst nach Ablauf der 3 Monate einen Bußgeldbescheid erhielt. ... Wie ist die rechtliche Lage, muss Max Mustermann zahlen oder kann er sich auf Verjährung berufen? ... Werden innerhalb dieser Frist keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen nach § 33 OWiG getroffen, tritt Verjährung ein.
Leserforumvon Jotrocken | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 05.07.2010 13:00
Moin, heute mal eine Frage zur Verjährung einer Verkehrs-OWi nach Erlass des Bußgeldbescheides wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. ... Es ist keine Verjährung eingetreten. ... Dann ist es durchaus möglich, dass Verjährung eingetreten ist.
Leserforumvon Sui77 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 23.03.2016 14:32
Nun die Fragen: Ist bereits eine Verjährung gegen den Fahrer eingetreten? ... Besten Dank -- Editier von Sui77 am 23.03.2016 14:36 Am 23.3.2016 von reckoner Hallo, Zitat:Ist bereits eine Verjährung gegen den Fahrer eingetreten? ... Hinsichtlich der Verjährung ist es ja vergleichsweise positiv für den Fahrer.
Leserforumvon Arndt68 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 12.07.2023 14:37
Zudem kommt es für die Hemmung der Verjährung weder auf einen Poststempel, noch auf das Datum der Zustellung der Anhörung an. ... Und die muss ja ganz eindeutig vor dem 13.6. und somit vor der Verjährung erfolgt sein. ... Damals wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung einfach von 21 auf 16 km/h reduziert ( um mir den Punkt zu sparen).
Leserforumvon guest-12313.03.2011 18:56:17 | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 23.10.2008 05:51
Also sind es nun nochmal 6 Monate Verjährung. Wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h der Fahrer nicht ermittelt werden kann ist ein Fahrtenbuch so gut wie vorprogrammiert. ... Die Verjährung beträgt 3 Monate ab Tattag.
Leserforumvon Eisenschädel | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 06.07.2011 17:09
----------------- " " -- Editiert am 06.07.2011 17:10 Am 6.7.2011 von andreas124 Es ist alles korrekt gelaufen, die Verjährungsfrist unterbricht zB. der Anhörungsogen, hier zählt nicht das Datum des Eingangs, sondern der Anordnung der Behörde, da diese mit normaler Post versendet werden, kann auch der ein oder andere verloren gehen, das ist aber egal, da die Anordnung bereits die Verjährung unterbricht.
Leserforumvon passo123 | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 01.07.2012 15:22
Das er sich nun nicht mehr über die Verjährung retten kann ...
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