28 Ergebnisse für „nötigung wg“

Leserforumvon maddinmaddin | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 18.03.2007 23:02
Nun der Hammer: Ich erhielt eine Anzeige wg. Nötigung, ging zur Vorladung. ... Nun der Oberhammer: Am Donnerstag erhielt ich einen Strafbefehl wg.
Leserforumvon Boom | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 18.09.2005 22:32
Hallo zusammen, habe einen Brief vom Staatsanwalt bekommen, dass ein Ermittlungsverfahren wg. ... Gruß Am 21.9.2005 von DanielB Absichtliche Verkehrsverstöße, die andere zur Reaktion zwingen sollen, erfüllen den Tatbestand der Nötigung.
Leserforumvon f1.racing | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 15.06.2004 13:31
Die wollten nur meine Daten feststellen und haben mich informiert dass gegen mich eine Anzeige wg. ... Am 15.6.2004 von muemmel Hi, der BMW-Fahrer hat doch versucht, Dich zu verscheuchen - da hat er doch die Nötigung begangen und nicht Du, oder? ... Du hast es leider verpasst den BMW-Fahrer per Telefon wegen Nötigung und fehlendem Mindestabstand der Polizei zu melden.
Leserforumvon Stig | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 01.06.2006 18:29
Aber man muss nicht befürchten, deswegen wegen Nötigung o.ä. bestraft zu werden.
Leserforumvon Blablablatrarp | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 21.11.2022 22:16
Wenn sie wg. so einer Kleinigkeit, der Verursacher waren doch sie, so in Rage gerät, haben sie ein offenbar ein Problem im Straßenverkehr. ... Nennt sich Nötigung. ... Somit würde hier eventuell eine Nötigung bei euch beiden in Betracht kommen.
Leserforumvon heddi-tb | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 03.04.2014 00:29
Habe dann sofort gefragt, ob ich eine Anzeige wegen Nötigung stellen könne, was sofort bestätigt wurde und was ich auch in Anspruch genommen habe. ... Mal davon abgesehen, was hinsichtlich der Anzeige wg. Nötigung herauskommt: welchen Straftatbestand würde es denn erfüllen, hier in einem fremden Garagenhof zu wenden?
Leserforumvon guest-12319.04.2017 14:27:29 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 19.04.2017 08:52
Hallo zusammen, heute ist mir auf der Autobahn folgendes passiert: Ich fahre mit zwei LKWs hinter mir auf einem Einfädelungsstreifen. Ich fädele mich ein, der hintere der beiden LKWs fädelt sich auch ein. Der LKW der Marke Volvo direkt hinter mir fährt jedoch immer weiter mit ca. 90 Km/h bis Ende des Einfädelungsstreifens.
Leserforumvon Besorgte User | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 11.10.2007 16:20
Am 11.10.2007 von stevenxx naja, dass ich nicht der langsamste fahrer auf der BAB ist mir schon klar, aber ich bin kein BAB-Rambo und drängele bestimmt niemand ab oder bedrohe Sie, ich weiss selber wie man sich so fühlt und wie gefährlich so ein bloedsinn sein kann....aber nur mal eine frage, auf eine gerade offene autobahn, fast ohne verkehr wo man jeden von 2 km ankommen sieht und der wagen noch keine 100 meter(subjektiv, weiss nur dass mein ABS voll anschlug und zwar bis fast unter den Kofferraum vom anderen wagen) vor einem blinkt und gleich ausschert, was soll ich da sonst machen als eine vollbremsung hinzulegen und versuchen ein crash zu vermeiden, nach rechts konnte ich nicht wg LKW, nach links war nur die Leitplanke, und vor mir "driving miss Daisy"...die Lichthupe habe ich ja erst benutzt als ich das bremspedal bis ans blech hatte und dachte es langt nicht mehr....und dann bremst der typ noch....der weiss gar nicht wie knapp es war....hätte der fahrer des anderen wagens mal im rückspiegel geschaut und dann erst geblinkt dann hätte ich keine vollbremsung hinlegen mussen. wäre ein herzinfarkt nicht so nah gekommen, und wir würden diese Unterhaltung nicht führen mussen. ich kann doch nicht für jedes auto dass auf der BAB fährt bremsen nur weil er ja vielleicht rüberziehen koennte ohne zu gucken...obwohl es heutzutage vielleicht besser wäre und versteht mich bitte nicht falsch, ich moechte keine Anzeige erstatten, mache mir nur gedanken dass der andere Fahrer dies macht weil er sich im recht fühlt. gruss Steven Am 11.10.2007 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Ich war ja nicht dabei und kann die Situation nicht beurteilen. ... Wenn er sich gegen eine Anzeige wehren muß wird er die Situation mit Sicherheit anders darstellen als der TE, und dann sind wir eben doch bei dem Gegenvorwurf des Drängelns, Rasens und der Nötigung.
Leserforumvon jefffjeff | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 15.10.2014 18:14
Wird das ganze dann zur Nötigung? ... Das vllt. zu erwartende Protokoll wg. zu schnellen Fahrens und 2. die Überlegung, die Einsatzfahrzeuge wg. Nötigung anzuzeigen. zu 1: Das lässt sich aufgrund der Umstände, dass Personen in brennenden Fahrzeugen eingeklemmt waren, sicher klären, am besten anwaltlich. zu 2: Ein Einsatzfahrzeug unter den Umständen wg.
Leserforumvon Naja | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 02.07.2003 17:49
Hat er (der andere) Anzeige wg. Nötigung erstattet, oder wg.
Leserforumvon MC.Iglo | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 23.02.2009 08:57
Je nach Gesamtumständen könnte dann eine Nötigung vorliegen. ... Nur beim Einsatz koennte wg. fehlender TUeV Abnahme von Gefaehrdung ausgegangen werden (sofern aussen was angebracht wird). ... Ob das juristisch dann doch eine Nötigung ist weiß ich nicht.
Leserforumvon fb415167-86 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 24.05.2015 21:49
Und das Lebensalter (wg. ... Dass Du noch in der Probezeit warst, dürfte von untergeordneter Bedeutung sein, da hier gleich mehrere Straftaten begangen wurden. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs oder § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 240 StGB Nötigung § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ggf. § 223 StGB Körperverletzung (falls ein Polizist verletzt wurde) ggf. § 323a StGB Vollrausch Insgesamt ist die Einschaltung eines guten Strafverteidigers dringend zu empfehlen.
Leserforumvon nitoha | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 18.12.2013 03:55
A erhält Anzeige wg. ... Würden sich Zeugen melden, müsste sich - nach meinem Laienwissen - B doch mit dem Vorwurf der Nötigung auseinandersetzen. ... Nicht jedes dichte Auffahren ist eine Nötigung.
Leserforumvon Nachtstute | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 21.03.2007 20:38
*Anzeige wg. Nötigung und Beleidigung...* Dann kannst du dir die Antwort denken (auch wenn die, die dir draufgefahren ist nicht gedrängelt hat) ..... nämlich das du zu knapp vor dem hergefahren bist.... soviel zum Thema Rechtsforum.... denn am besten weiss das immernoch dein Anwalt!
Leserforumvon vit | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 10.10.2007 18:44
Am 11.10.2007 von Jotrocken Dieser Vorfall ist höchstens strafrechtlich relevant (Nötigung). ... Und dann wird das ganze warscheinlich wg. mangel an Beweisen eingestellt.
Leserforumvon Michael32 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.03.2008 11:37
Wenn der PKW-Fahrer nun den LKW-Fahrer anzeigt, droht im sleber dann ein Bussgeld wg. zu dicht auffahrens während des Überholvorganges ?? ... Am 6.3.2008 von Michael32 Hm, Nötigung ? ... Wäre das Nötigung ?
Leserforumvon Küchenfee123 | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 10.10.2019 18:31
Nö, dann muß man die Gegenseite halt ggfs. wg. Nötigung anzeigen. ... Am 11.10.2019 von Demonio Wie kommst Du jetzt auf "Nötigung"?
Leserforumvon Tolis | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 08.09.2004 10:48
Am 8.9.2004 von guest123-211 Aber allemal: wg. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und natürlich wg. ... Am 8.9.2004 von hh Nötigung?
Leserforumvon guest-12309.07.2010 00:18:12 | Verkehrsrecht | 33 Antworten | 06.07.2010 19:13
Viele Verfahren wg. Beleidigung werden übrigens schlicht wg. ... Beleidigung werden übrigens schlicht wg.
Leserforumvon JeLe | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 05.11.2023 13:15
Heute morgen hat mich dann ein extrem ungeduldiger Verkehrsteilnehmer entsprechend lautstark belehrt: Mein Verhalten wäre Nötigung im Straßenverkehr und ich würde so Auffahr-Unfälle provozieren. ... Begehe ich damit tatsächlich "Nötigung", weil Behinderung?
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